Größere Risiken als 2008 - Edelmetalle und Shortinvestments schützen Sie- 10.10.2020

Größere Risiken als 2008 - Edelmetalle und Shortinvestments schützen Sie

Vorsicht vor vollmundigen Versprechungen

Liebe Leser,

Wir haben das Risiko eines Zusammenbruchs des Finanzsystems eliminiert.“ Diese vollmundigen Worte sprach der US-amerikanische Zentralbanker und Präsident der Federal Reserve Bank of Minneapolis, Neel Kashkari, am 14. August 2020. Diese als beruhigende Botschaft gedachte Versicherung ruft bei Kennern der jüngeren Finanzgeschichte beunruhigende Erinnerungen hervor.

Fast wortgleich äußerte sich am 17. März 2008 nämlich Dick Fuld, der damals Vorstandsvorsitzender von Lehman Brothers war. Die kurz zuvor erfolgte Rettung der Investmentbank Bear Stearns kommentierte er folgendermaßen: „Die Rettung eliminiert das Liquiditätsproblem der gesamten Finanzindustrie.

Wenige Monate später war die von ihm gemanagte Bank Lehman Brothers Pleite, und das gesamte Finanzsystem konnte nur durch eine gigantische Rettungsaktion von Zentralbanken und Regierungen vor dem Zusammenbruch bewahrt werden. Die Weltwirtschaft erlebte eine schwere Rezession, und der S&P 500 fiel um rund 60%.

Starke Zunahme der Verschuldung und der Spekulation

Seither sind 12 Jahre vergangen. Jahre, in denen die Verschuldung und die Spekulation an den Finanzmärkten drastisch zugenommen haben und die fundamentale Überbewertung der US-Börse neue Rekorde aufgestellt hat. Folglich sind die Risiken für das Finanzsystem, die Weltwirtschaft und Ihr Vermögen heute erheblich größer als damals. Deshalb sollten Sie vorbereitet sein, wenn die aktuelle Spekulationsblase platzt und zumindest teilweise – auch als Absicherung - im Edelmetallsektor engagiert sein.

Riesige Topformation des S&P 500

Passend zu den gewaltigen Risiken, die mit dieser Spekulationsblase einhergehen, hat sich beim Weltleitindex S&P 500 seit Anfang 2018 eine riesige Topformation gebildet. Aus dieser Formation ergibt sich ein sehr großes Abwärtspotenzial. Konkret rechne ich mindestens mit einer Kursdrittelung des Aktienindex und betone, dass es sich dabei nicht um ein Worst-case-Szenario handelt. Im Gegenteil.

S&P 500 Monatschart, 2010 bis 2020
Der gesamte Kursverlauf seit 2018 kann als eine große Topformation interpretiert werden, als eine sogenannte Megaphon-Formation.
Quelle: StockCharts.com

Die Endphase des Weltwährungssystems

Denn eines sollten Sie nicht vergessen: Wir befinden uns in der Endphase eines Weltwährungssystems ungedeckter Gelder. Wie Sie im Jahr 2008 gesehen haben, kann sich die Lage sehr schnell dramatisch zuspitzen. Deshalb müssen Sie sich als vorausschauender Anleger mit Gold und ausgewählten Minenaktien für das Endspiel positionieren. Schließlich kann niemand wissen, wie lange es Regierungen und Zentralbanken noch gelingen wird, den unvermeidlichen Neuanfang hinauszuzögern.

Wie ich Ihnen vorige Woche hier bereits geschrieben habe, kommen meine Analysen zu dem Ergebnis, dass die nächste starke Aufwärtswelle des Edelmetallsektors nicht mehr lange auf sich warten lassen wird. Die Korrektur, die Anfang August begonnen hat, nähert sich langsam ihrem Ende. Noch hat mein Preisbänder-Indikator das nächste Kaufsignal nicht gegeben. Es spricht aber alles dafür, dass es dazu in den kommenden Wochen kommen wird.

Diese 7 Silberaktien sollten Sie sich näher anschauen

Meinen Analysen zeigen, dass sich im Moment bei ausgewählten Silberminen vielleicht noch höhere Gewinne abzeichnen als bei den Goldminen. Deshalb haben Roland Leuschel und ich unsere gleichzeitig mit der Oktober-Ausgabe meines Börsenbriefs erschienene Themenschwerpunkt-Ausgabe „Silber und Silberminenaktien“ diesem spannenden Thema gewidmet und gleich 7 Silberaktien für Sie genauestens unter die Lupe genommen.

Denn die nächste Aufwärtswelle im Edelmetallbereich verspricht noch stärker zu werden als die vorangegangenen, vor allem bei einigen Silberminen. Nehmen Sie diese Chance war. Testen Sie jetzt Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos inklusive der aktuellen Themenschwerpunkt-Ausgabe „Silber und Silberminenaktien“, die es jetzt sozusagen als Geschenk dazu gibt.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Übrigens zeigt Warren Buffetts Goldminenposition schon die von mir erwartete Wirkung: Welche US-Pensionskasse in Gold investiert hat, erfahren Sie in Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Amtsanwälte könnten mehr Aufgaben übernehmen – bei geringeren Kosten

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die Justiz in Deutschland ist von jeher finanziell schlecht ausgestattet. Da fällt es den Rechnungshöfen schwer, Sparvorschläge für diesen Bereich zu entwickeln. Dem niedersächsischen Landesrechnungshof ist es vor kurzem gleichwohl gelungen, ein Einsparpotential bei den Staatsanwaltschaften seines Bundeslandes zu entdecken. Nach Auffassung des Landesrechnungshofs könnten Personalkosten bei den Staatsanwaltschaften dadurch eingespart werden, dass die - etwas kostengünstigeren - Amtsanwälte mehr Verfahren übernehmen. Das niedersächsische Justizministerium prüft jetzt diese Empfehlung.

Amtsanwälte sind bei den Staatsanwaltschaften tätig und vertreten diese in Hauptverhandlungen bei den Amtsgerichten. Die Amtsanwälte sind vorwiegend zuständig bei Delikten aus Bereichen der sogenannten kleinen und mittleren Kriminalität, wie Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Körperverletzung und Verkehrsstraftaten. Durch Übernahme dieser sogenannten „Massenverfahren“ entlasten die Amtsanwälte die Staatsanwaltschaften erheblich.

Die Justizministerien der Bundesländer haben die Zuständigkeiten für die Amtsanwälte unterschiedlich geregelt. Der niedersächsische Rechnungshof hat die Regelungen miteinander verglichen und im Ergebnis festgestellt, dass andere Bundesländer mehr Zuständigkeiten auf die Amtsanwälte übertragen haben als das Land Niedersachsen. Die voneinander abweichenden Regelungen betreffen die Zuständigkeit für 23 Straftatbestände.

Eine zu niedrige Wertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsanwälte

Überdies wies der Rechnungshof darauf hin, dass das niedersächsische Justizministerium den Amtsanwälten die Zuständigkeit für die Bearbeitung von neun Straftatbeständen nur insoweit übertragen hat, als der Wert der gestohlenen oder unterschlagenen Sachen oder der verursachte Schaden 1.000 Euro nicht übersteigt. Diese Wertgrenze sei seit dem Jahr 1975 nicht angehoben worden. Den Höchstwert von ehemals 2.000 DM habe das Justizministerium im Zuge der Währungsumstellung lediglich durch den Betrag von 1.000 Euro ersetzt. Kein anderes Bundesland gebe eine niedrigere Wertgrenze vor. Drei Bundesländer hätten die Wertgrenze auf 2.500 Euro festgelegt. Das Land Berlin habe die wertbegrenzte Zuständigkeit bei vier der übertragenen Straftatbestände sogar gänzlich aufgehoben.

Die Amtsanwälte verfügen bundesweit über die gleiche Qualifikation

Der niedersächsische Rechnungshof empfahl dem Justizministerium daher mit Blick auf den gezeigten Ländervergleich, weitere Aufgaben des staatsanwaltschaftlichen Dienstes auf die Amtsanwaltschaft zu übertragen, die Wertgrenze auf 2.500 Euro anzuheben und bei geeigneten Tatbeständen die Wertbegrenzung aufzuheben. Sachliche Gründe für die Einschränkungen in Niedersachsen vermochte der Rechnungshof nicht zu erkennen, da er von der grundsätzlich gleichen Qualifizierung des Amtsanwaltsdienstes in den Bundesländern ausging. Denn die Amtsanwälte fast aller Bundesländer werden zentral an einer Fachhochschule für Rechtspflege ausgebildet und geprüft.

Personalkosten von über 300.000 Euro könnten eingespart werden

Der Rechnungshof nahm die anderen Länderregelungen als Maßstab und ermittelte, dass in Niedersachsen im Jahr 2017 rund 47.000 zusätzliche Verfahren auf die Amtsanwaltschaft übertragbar gewesen wären. Ausgehend vom damaligen durchschnittlichen Bearbeitungsumfang pro Person entsprach dies einem Bedarf von 23 Vollzeitkräften. Der Rechnungshof kam zu dem Ergebnis, dass eine entsprechende Entlastung im staatsanwaltlichen Dienst zukünftig Personalkosten von über 300.000 Euro einsparen würde. Dabei legte er die Personalkostendifferenz zwischen dem Amtsanwaltsdienst und dem staatsanwaltlichen Dienst zugrunde.

Die meisten staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren werden eingestellt

Das niedersächsische Justizministerium teilte dazu mit, es werde zunächst die Erfahrungen und die Übertragungspraxis der anderen Bundesländer im Rahmen einer Evaluation untersuchen, bevor es dem Vorbild anderer Bundesländer folgen werde. Zur staatsanwaltlichen Ermittlungstätigkeit in Deutschland ist Folgendes zu sagen: Weit mehr als die Hälfte aller staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wird mit oder ohne Auflagen eingestellt, nur in etwa 10 Prozent aller Verfahren wird Anklage vor einem Gericht erhoben.

Wenn sowieso die meisten Verfahren eingestellt werden, liebe Leserinnen und Leser, muss das nicht unbedingt durch ebenso hochqualifizierte wie teure Juristen in den Staatsanwaltschaften erfolgen. Die Verfahrenseinstellungen könnten in weit größerem Umfang als vom niedersächsischen Rechnungshof vorgeschlagen durch die billigeren Kräfte in den Amtsanwaltschaften erledigt werden, meint ketzerisch

Ihr

Gotthilf Steuerzahler