Gold und Edelmetallaktien - Das nächste Kaufsignal zeichnet sich ab- 03.10.2020

Gold und Edelmetallaktien - Das nächste Kaufsignal zeichnet sich ab

Zentralbanker und Politiker außer Rand und Band

Liebe Leser,

Gold befindet sich in der Frühphase einer langfristigen Hausse. Daran lassen weder meine technischen Indikatoren einen Zweifel, noch die extrem bullishen Rahmenbedingungen einer völlig unseriösen Geld- und Staatsschuldenpolitik. Weltweit sind Politiker und ihre Zentralbanker außer Rand und Band und verfolgen eine Politik, die in der Vergangenheit stets zu Wohlstandsvernichtung, Geldentwertung, Verarmung breiter Bevölkerungsschichten und großen sozialen und internationalen Spannungen geführt hat. Deshalb befürchte ich, dass der weltweit eingeschlagene Weg auch dieses Mal ähnliche Folgen haben wird. Davor sollten Sie sich schützen!

Gold immer noch sehr günstig bewertet

Das ist der Grund, warum ich Ihnen schon seit geraumer Zeit Gold als strategisches Investment empfehle und Goldminenaktien zum Vermögensaufbau. Sie könnten jetzt sagen: Gold produziert nichts, zahlt keine Zinsen oder Dividenden, hat keinen nennenswerten industriellen Nutzen, und seine sichere Verwahrung verursacht sogar Kosten. Was spricht für Gold? Warum sollte ich investieren?

Es ist richtig, dass man Gold im Unterschied zu Aktien, Anleihen oder Immobilien nicht mit klassischen fundamentalanalytischen Methoden wie beispielsweise einem Cashflow-Modell oder diskontierten Unternehmensgewinnen bewerten kann.

Doch anhand von vier Funktionen, die Gold erfüllen kann, ist es doch möglich, zu einer Bewertung zu gelangen. Genau dies habe ich in der am Dienstag, den 29. September erschienenen Monatsausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren getan. Hier skizziere und analysiere ich diese vier Funktionen und zeige Ihnen anhand darauf basierender Kennzahlen, dass Gold trotz des Kursanstiegs der vergangenen Monate immer noch sehr günstig bewertet ist.

Goldpreis pro Unze in $, 2018 bis 2020
Gold befindet sich noch in einer frühen Phase einer langfristigen Hausse mit großem Gewinnpotenzial.
Quelle: StockCharts.com

Die nächste taktische Kaufgelegenheit steht kurz bevor

Anfang August stieg der Goldpreis auf über 2.000 $ pro Unze. Damit erreichte er wie erwartet das zweite obere Band meines Preisbänder-Indikators, der daraufhin den Beginn einer Korrektur signalisierte. Diese Korrektur, die kurz darauf begonnen hat, nähert sich langsam ihrem Ende. Noch hat mein Preisbänder-Indikator das nächste Kaufsignal nicht gegeben. Es spricht aber alles dafür, dass es dazu in den kommenden Wochen kommen wird.

Die Bedeutung dieser Signale betrifft den gesamten Edelmetallsektor. Insbesondere nutze ich unseren Preisbänder-Indikator zum Erkennen exzellenter Kaufgelegenheiten bei ausgewählten Goldminenaktien. Hier bieten sich Ihnen Chancen auf außergewöhnlich große Kursgewinne, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.

Ausgewählte Silberminenaktien sehr attraktiv

Meinen Analysen zeigen, dass sich im Moment bei ausgewählten Silberminen vielleicht noch höhere Gewinne abzeichnen als bei den Goldminen. Deshalb haben Roland Leuschel und ich unsere gleichzeitig mit der Oktober-Ausgabe meines Börsenbriefs erschienene Themenschwerpunkt-Ausgabe „Silber und Silberminenaktien“ diesem spannenden Thema gewidmet und gleich 7 Silberaktien für Sie genauestens unter die Lupe genommen.

Denn die nächste Aufwärtswelle im Edelmetallbereich verspricht noch stärker zu werden als die vorangegangenen, vor allem bei einigen Silberminen. Nehmen Sie diese Chance war. Testen Sie jetzt Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos inklusive der aktuellen Themenschwerpunkt-Ausgabe „Silber und Silberminenaktien“, die es jetzt sozusagen als Geschenk dazu gibt.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Übrigens zeigt Warren Buffetts Goldminenposition schon die von mir erwartete Wirkung: Welche US-Pensionskasse in Gold investiert hat, erfahren Sie in Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Wenn Stiftungen ihre Obliegenheiten nicht ausreichend erfüllen

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

im Geschäftsbereich des Sozialministeriums eines westdeutschen Bundeslandes gibt es eine Reihe von Stiftungen. Sieben dieser Stiftungen, die das Land entweder selbst errichtet oder in seinen Verantwortungsbereich aufgenommen hatte, wurden vor kurzem gutachtlich untersucht. Dabei wurden erhebliche Defizite bei der Aufgabenerfüllung festgestellt.

Das Land übt die Rechtsaufsicht über diese Stiftungen aus. Daneben hat das Land bei dem überwiegenden Teil der Stiftungen besondere Rechte. Beispielsweise sehen die Satzungen vor, dass die Mehrheit der Mitglieder des wichtigsten Stiftungsorgans durch das Land bestimmt wird oder dass das Land den Geschäftsführer einsetzt. Bei zwei der untersuchten Stiftungen finanziert das Land das Personal. Eine dieser Stiftungen erhält zusätzlich jährlich eine Finanzhilfe in sechsstelliger Höhe.

Maßgeblicher Existenzgrund für Stiftungen ist die Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben, die bei den untersuchten Stiftungen überwiegend im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe liegen. Mehrere Stiftungen hatten Schwierigkeiten, ausreichend förderwürdige Einzelpersonen, Institutionen und Projekte zu finden. Es gingen nur wenige Förderanträge ein und die Förderungen kamen immer wieder denselben Empfängern zugute. Die Fördersummen waren nur gering, lagen teilweise erheblich unterhalb der Planungen und unter den finanziellen Möglichkeiten der Stiftungen.

Zu wenig Geld für den Stiftungszweck eingesetzt

Eine Stiftung verwendete in den Jahren 2008 bis 2018 nur etwas über die Hälfte ihrer Einnahmen von rund 185.000 Euro für die Verfolgung des Stiftungszwecks. Bei einer anderen Stiftung kam mehr als die Hälfte der Förderungen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt zugute, in der die Stiftung beheimatet ist. Es wurden damit Aufgaben gefördert, die von der Stadt wahrzunehmen sind. Bei dieser Stiftung kam hinzu, dass nur ein Bruchteil der Erträge (im Jahr 2017: rund 600.000 Euro) für Förderungen zur Verfügung standen. Im Jahr 2017 waren hierfür 15.000 Euro geplant. Grund hierfür waren hohe Pensionslasten. Die Stiftung stellte sich dadurch als Vermögensverwaltung dar, deren Hauptzweck die Bedienung von Pensionsansprüchen ehemaliger Mitarbeiter war.

Wertverluste des Stiftungsvermögens wurden nicht ausgeglichen

Die Stiftungen sind Träger von erheblichen Vermögenswerten, die von mehreren hunderttausend Euro bis in zweistellige Millionenhöhe reichen. Das Stiftungsvermögen (Grundstockvermögen) ist nach den Stiftungssatzungen und gemäß dem Stiftungsgesetz des Landes in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten. Damit das Stiftungsvermögen seine Finanzierungsfunktion dauerhalt erfüllen kann, ist es erforderlich, inflationsbedingte Werteverluste angemessen auszugleichen. Ein Teil der untersuchten Stiftungen verfolgte das Ziel der realen Kapitalerhaltung nicht ausreichend. Einige Stiftungen stellten keine Überlegungen hierzu an. Aber auch wenn die Stiftungsorgane die Erforderlichkeit erkannten, setzten sie nicht immer ausreichend Mittel für die reale Kapitalerhaltung ein.

Unwirtschaftliche Verwaltung des Stiftungsvermögens

Zwei der Stiftungen erzielten den Hauptteil ihrer Einnahmen aus der Überlassung von Erbbaurechten. Die Verwaltung der Erbbaurechtsverhältnisse war nach den Feststellungen des Gutachters verbesserungsbedürftig. Es wurde mehrfach versäumt, Erbpachtzinsen rechtzeitig zu erhöhen. Soweit Stiftungen Geldvermögen besitzen, legten sie dies teilweise nicht vernünftig an. In der schon seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase gingen die Einnahmen aus Geldvermögen deutlich zurück und es gelang nur selten, hieraus auskömmliche Erträge zu erwirtschaften. Daneben wurde festgestellt, dass über den Liquiditätsbedarf hinaus teilweise sehr hohe Bankeinlagen bestanden. Eine der Stiftungen musste für die Verwahrung sogar Negativzinsen bezahlen.

Kosten der Stiftungsverwaltung

Das Land übernahm bei zwei Stiftungen die Verwaltungskosten. Bei einer Stiftung entstanden dem Land im Jahr 2018 Personalkosten in Höhe von 224.000 Euro. Schon in der Stiftungsurkunde hatte das Land ausdrücklich auf die Erstattung solcher Geschäftsführungskosten verzichtet. Die Erträge der Stiftung beliefen sich im selben Jahr auf 230.000 Euro, wovon 181.000 Euro aus einer Finanzhilfe des Landes stammten. Ohne die Übernahme der Personalkosten hätten keine Mittel zur Verfolgung des Stiftungszwecks zur Verfügung gestanden.

Die Rechtsaufsicht hätte längst eingreifen müssen

Der Gutachter hat empfohlen, Zweckänderungen oder Zusammenlegungen zu prüfen, da es teilweise nicht gelingt, Erträge in nennenswertem Umfang auszuschütten. Das Sozialministerium und einzelne Stiftungen haben bereits zugesagt, Stiftungszwecke sowie die Art und Weise ihrer Umsetzung zu hinterfragen. Weiterhin hat der Gutachter gefordert, dass die Stiftungen sich mehr Mühe geben müssen, ihr Grundstockvermögen real zu erhalten. Das Sozialministerium sagte zu, die Stiftungen auf eine stärkere Verfolgung dieses Ziels zu verpflichten. Hätte das Land seine Rechtsaufsicht in all den Jahren wie vorgeschrieben ausgeübt, liebe Leserinnen und Leser, wäre es erst gar nicht zu den aufgezeigten Defiziten gekommen, sagt verärgert

Ihr

Gotthilf Steuerzahler