Themen- 29.08.2020
Das Geld der Anderen
Mit Vollgas in die Pleite
Das Geschehen der vergangenen Monate zeigt einmal mehr, wie fest entschlossen die Politiker dies- und jenseits des Atlantiks – und natürlich auch in China – sind, den eingeschlagenen Weg in den Ruin durch Geldentwertung nicht zu verlassen. In den USA wurde die Geldmenge innerhalb weniger Monate im Vergleich zum Vorjahr um 25% ausgeweitet. In der EU wird sie derzeit mit einer Jahresrate von 9,2% erhöht, Stand Juli 2020, und die EZB hat seit Ende Februar dieses Jahres ihre Bilanzsumme durch den Kauf von Anleihen um unglaubliche 1.717 Mrd. € ausgeweitet.
Die Lehren der Geschichte werden in den Wind geschlagen, der gesunde Menschenverstand wird mit Verachtung gestraft. Das Geld der Anderen lässt sich eben leicht verpulvern. Verantwortung für nachfolgende
Generationen, vorausschauendes Handeln und ordnungspolitische Weitsicht finden nicht mehr statt. Weiterwursteln um jeden Preis heißt die politische Devise.
Aus Sicht eines kurzfristig orientierten Politikers ist eine Geldentwertung die mit Abstand bequemste und einfachste Antwort auf das Problem der Überschuldung. Das hohe Geldmengenwachstum, das sogar die Werte der hochinflationären 1970er Jahre deutlich übertrifft, zeigt auf, wohin die Reise gehen soll.
Mehr wert als die ganze Japanische Börse
Die Älteren unter Ihnen erinnern sich wahrscheinlich noch an die irrsinnigen Bewertungen der Japanischen Börse Ende der 1980er Jahre. Am Höhepunkt dieser Spekulationsblase – der ersten großen Aktien- und Immobilienblase der Nachkriegszeit – machten Vergleiche die Runde, mit denen der Irrsinn des Geschehens illustriert werden sollte.
Beispielsweise war der Immobilienwert des belgischen Botschaftsgeländes in Tokio damals höher als die gesamte Staatsverschuldung Belgiens, die 130 Prozent des belgischen Bruttoinlandsprodukts betrug. Und die Fläche um den Kaiserpalast in Tokio erreichte 1989 die gleiche Bewertung wie ganz Kalifornien.
Wie ich Ihnen hier vorige Woche berichtet habe, übertrifft laut US-Analyst David Rosenberg die Marktkapitalisierung
der vier US-amerikanischen Börsenlieblinge Amazon, Apple, Google und Microsoft die Marktkapitalisierung der gesamten Japanischen Börse. Die Zeiten und Namen ändern sich, der Kern des Geschehens bleibt gleicht. Sowohl die japanischen Aktienkurse als auch die japanischen Immobilienpreise befinden sich immer noch rund 50% unter ihrem damals erreichten Hoch.
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Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Mit dem auch vom Bundesfinanzministerium schwachsinnigerweise als „Wiederaufbaufonds“ bezeichneten schuldenfinanzierten EU-Konjunkturprogramm ist die Schuldenunion besiegelt – wenn auch mit kleinen eingebauten Hürden.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Bis zu 16,6 Prozent der EU-Subventionen versickern in der Verwaltung
Liebe Leserinnen und Leser,
die EU finanziert im Rahmen ihrer Zuständigkeiten eine Fülle von Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Bei solchen Förderungen ist vorgesehen, dass sich die Mitgliedstaaten mit einem Eigenanteil an den Ausgaben beteiligen. In Deutschland sind in der Regel die Bundesländer für Fördermaßnahmen zuständig und tragen dementsprechend den Eigenanteil. Soweit nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes zulässig, beteiligt sich auch der Bund an der Finanzierung.
Wesentliche Instrumente der europäischen Förderpolitik sind die beiden großen EU-Strukturfonds, nämlich der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Aus diesen Fonds werden Maßnahmen gefördert,
welche die Regionen wettbewerbsfähiger machen, wirtschaftliches Wachstum begünstigen und Arbeitsplätze schaffen sollen.
Um an die Gelder der EU heranzukommen, ist jedoch regelmäßig eine Vielzahl von bürokratischen Hürden zu überwinden. Weil es in früheren Jahren Korruptionsvorwürfe gab, hat sich die EU-Kommission für die genannten Förderprogramme ein überaus kompliziertes Verfahren ausgedacht. Die Empfängerländer müssen aufwendige Verwaltungs- und Kontrollsysteme einrichten, um den Vorgaben der EU gerecht zu werden. Eine Fülle verschiedener Behörden zahlt aus, bescheinigt und kontrolliert in einem hochbürokratischen Verfahren.
Der administrative Aufwand bei Fördermaßnahem der EU wurde ermittelt
Ein Gutachter hat vor kurzem in einem ostdeutschen Bundesland untersucht, welcher Verwaltungsaufwand bei der Durchführung der Fördermaßnahmen aus den beiden Strukturfonds entsteht. Der administrative Aufwand ergibt sich im Wesentlichen aus den von der EU vorgeschriebenen Verwaltungs- und Kontrollsystemen. Der Gutachter hat das mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen beschäftigte Personal des Bundeslandes ermittelt und anschließend eine Vollkostenrechnung durchgeführt. Die so berechneten administrativen Kosten hat er in Relation zu den Fördermitteln aus den Strukturfonds gesetzt.
Dem Bundesland fließen EU-Mittel von rund 1,7 Milliarden Euro zu
In der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen dem ostdeutschen Bundesland aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Zusammen mit dem von dem Bundesland aufzubringenden Eigenanteil ergibt sich ein Gesamtfördervolumen von nahezu 2,1 Milliarden Euro. Gemäß den Vorgaben der EU hat die Landesverwaltung für jeden der beiden Strukturfonds eine Verwaltungsbehörde, eine Bescheinigungsbehörde, eine Prüfbehörde, eine Prüfstelle sowie zwischengeschaltete bzw. beauftragte Stellen eingerichtet.
Die Verwaltungskosten betrugen 8,9 bzw. 16,6 Prozent
Für die Förderperiode 2014 bis 2020 hat der Gutachter für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung einen Verwaltungsaufwand von 130,0 Millionen Euro bei Fördermitteln inklusive Landesanteil von 1.456,3 Millionen Euro errechnet. Das entspricht einem Anteil von 8,9 Prozent. Bei dem Europäischen Sozialfonds belief sich der Verwaltungsaufwand auf 103,0 Millionen Euro bei Fördermitteln inklusive Landesanteil von 624,1 Millionen, was einem Anteil von 16,6 Prozent entspricht. Auffällig ist, dass der Verwaltungsaufwand beim Sozialfonds fast doppelt so hoch war wie beim Regionalfonds. Ursächlich hierfür ist nach Ansicht des Gutachters die häufig zu kleinteilige Förderpraxis beim Europäischen Sozialfonds. Der Gutachter hat empfohlen, bei der Vorbereitung für die nächste Förderperiode den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Administrative Aufgaben sollten zentralisiert und die Förderung durch Kleinstbeträge vermieden werden.
Die Subventionierung durch die EU sollte zurückgefahren werden
Natürlich ist es sinnvoll, den Verwaltungsaufwand bei den beiden in Rede stehenden Strukturfonds zu verringern, damit die Fördermittel möglichst ungeschmälert für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden können. Aber die grundlegende Problematik der EU-Förderung liegt ganz woanders. Die Erfahrung gerade bei der Strukturförderung zeigt, dass mit den Fördermitteln häufig keine unerfüllten Bedarfe gedeckt werden, sondern dass sich die potentiellen Empfänger Projekte ausdenken, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Über weite Strecken liegt mithin eine Fehlleitung von Ressourcen vor. Im Grunde spricht vieles dafür, die Subventionierung durch die EU stark zurückzufahren. Aber das Gegenteil findet gerade statt: Die Mitgliedstaaten pumpen immer höhere Beträge
in den EU-Haushalt, insbesondere jetzt, im Zuge der sogenannten Coronakrise, um sich dann einen Teil der Mittel im Rahmen aufwendiger Verfahren wieder zurückzuholen. Ein völlig aus dem Ruder gelaufenes System, liebe Leserinnen und Leser, sagt resigniert
Ihr
Gotthilf Steuerzahler