Goldminen: Sehen Sie die angekündigte Korrektur als günstige Kaufgelegenheit- 15.08.2020

Goldminen: Sehen Sie die angekündigte Korrektur als günstige Kaufgelegenheit

Gold-Preisbänder-Indikator gibt Kursziele und Einstiegspunkte vor

Liebe Leser,

der Goldpreis hat erstmals in dieser noch jungen Edelmetallhausse das zweite obere Preisband unseres hier nicht gezeigten Gold-Preisbänder-Indikators erreicht. Die Gesamtheit unserer Indikatoren hatte darauf hingedeutet, dass die Dynamik der jüngsten Aufwärtswelle ausreichen würde, um dieses wichtige Etappenziel zu erreichen, bevor eine größere Korrektur einsetzen würde.

Mein Gold-Preisbänder-Indikator spielt bei meinen Edelmetallprognosen eine wichtige Rolle. Auf dem Weg nach oben versorgt er uns mit vernünftigen mittelfristig ausgerichteten Kurszielen. In Korrekturphasen definiert er (Wieder)-Einstiegspunkte, die ich vor allem für den Kauf von Minenaktien verwende.

Sehr große Dynamik ist bullish

Das zweite obere Preisband dieses Indikators wird selten erreicht. Dazu kommt es nur in sehr dynamischen Bewegungen. In Kombination mit anderen von mir verwendeten Kennzahlen bestätigt die jetzt gezeigte große Dynamik meine Prognose, dass wir uns immer noch in der Frühphase einer Edelmetallhausse befinden.

Kurzfristig folgt auf einen Anstieg an dieses Preisband fast immer eine etwas größere oder länger anhaltende Korrektur. Langfristig signalisiert diese Entwicklung allerdings eine Fortsetzung der Goldhausse. Deshalb sehe ich darin eine wichtige Bestätigung meiner sehr bullishen langfristigen Goldpreisprognose.

Gold hat wichtiges Etappenziel erreicht

Vor diesem Hintergrund sehe ich die Korrektur, die jetzt begonnen hat, als klare Kaufgelegenheit. Dabei dient mir der Preisbänder-Indikator als wichtiger Signalgeber für den Beginn der nächsten Aufwärtswelle.

Aus fundamentaler Sicht sind die Minenaktien ausgesprochen attraktiv. Und charttechnisch haben sie erst vor Kurzem massive langfristige Kaufsignale gegeben. Das sehen Sie auf dem folgenden Wochenchart des XAU Gold & Silber Index.

XAU Gold & Silber Index, 2012 bis 2020
Die Minenaktien haben ein starkes langfristiges Kaufsignal gegeben.
Quelle: StockCharts.com

Minenaktien am Beginn einer langfristigen Hausse

Mit dem Anstieg über die eingezeichnete Obergrenze einer sehr massiven Bodenformation haben die Minenaktien ein starkes langfristiges Kaufsignal gegeben. Die Kursgewinne der vergangenen Wochen sind lediglich der Beginn einer Aufwärtsbewegung, die sehr viel Potenzial nach oben hat.

In meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren lesen Sie, welche Minenaktien ich derzeit favorisiere, bei welchen Werten ich kurzfristig zu Gewinnmitnahmen rate – und welche Aktien ich im Lauf der Korrektur zum Kauf empfehle. Testen Sie jetzt Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Vergessen Sie nicht, Ihr Vermögen vor den Folgen der völlig unseriösen Geld- und Schuldenpolitik zu schützen.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Zahl der Insolvenzgerichte verringern, gerade jetzt?

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

vor wenigen Monaten, mitten in der Corona-Krise, hat der Bayerische Oberste Rechnungshof in seinem Jahresbericht empfohlen, die Zahl der Insolvenzgerichte im Freistaat zu reduzieren. Der Vorschlag wirkt seltsam aus der Zeit gefallen. Denn der Bundesgesetzgeber hat wegen Corona zahlungsunfähige Unternehmen für ein halbes Jahr von der Pflicht entbunden, ihre Insolvenz bei Gericht anzuzeigen. Wenn diese Frist abgelaufen ist, wird es zu einer Flut von Insolvenzen kommen, dann werden die Insolvenzgerichte viel zu tun haben.

Insolvenz ist die Unfähigkeit eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern zu erfüllen. Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen natürlicher und juristischer Personen eröffnet werden. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche und gleichmäßige Befriedigung aller Insolvenzgläubiger.

1999 wurden die bisherigen Konkurs- und Vergleichsvorschriften durch die Insolvenzordnung ersetzt. Neben dem Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen wurde zusätzlich für Privatpersonen ein vereinfachtes „Verbraucherinsolvenzverfahren“ eingeführt. Grundsätzlich sieht die Insolvenzordnung ein Insolvenzgericht am Sitz des Landgerichts vor. Für Bayern wären das 21 Insolvenzgerichte; tatsächlich gibt es 29. Durch Rechtsverordnung können nämlich andere oder zusätzliche Amtsgerichte zu Insolvenzgerichten bestimmt werden, wenn dies zu einer sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren führt.

Entwicklung der Verfahrenszahlen

Der Rechnungshof schreibt in seinem Jahresbericht, dass die Verfahrenszahlen der bayerischen Insolvenzgerichte laut amtlicher Justizstatistik zwischen 2010 und 2018 deutlich zurückgegangen seien. Die Zahl der Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren habe sich von rund 24.500 auf annähernd 16.000 verringert, die Zahl der eröffneten Verfahren sei von rund 17.000 auf rund 11.000 zurückgegangen. Die Rückgänge erfolgten dabei über die Jahre hinweg vergleichsweise konstant. Das bayerische Justizministerium hat dem entgegengehalten, dass geringere Verfahrenszahlen nicht automatisch einen gleich umfänglichen Rückgang des tatsächlichen Arbeitsanfalls bedeuten, da es viele umfangreiche und arbeitsaufwendige Verfahren gäbe.

Geschäftsanfall und Personalzuteilung

Nach den Feststellungen des Rechnungshofs war die Personalzuteilung bei den Insolvenzgerichten recht unterschiedlich. Richter und Rechtspfleger waren an den meisten Gerichten nur anteilig für Insolvenzverfahren zuständig. So erreichte bei 25 von 29 Amtsgerichten dieser Anteil bei den Richtern nicht das Pensum einer Vollzeitkraft. Eine höhere Besetzung gab es lediglich bei vier Amtsgerichten, dort waren zwischen 1,07 und 5,41 Richter in Insolvenzverfahren tätig.

Bündelung von Personal und Aufgaben bei weniger Gerichten?

Der Personalbedarf der Justiz wird mit Hilfe eines Berechnungssystems auf Landesebene ermittelt. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die tatsächliche Personalzuteilung für die bayerischen Insolvenzgerichte im Jahr 2018 deutlich über den Werten lag, die sich aus dem Berechnungssystem ergaben. Nach Ansicht des Rechnungshofs ist die starke Zersplitterung der örtlichen Zuständigkeiten eine Ursache für die erhöhte Personalzuteilung. Der Rechnungshof spricht von einer zu kleinteiligen Struktur. Eine Bündelung von Personal und Aufgaben bei weniger Gerichten würde es seiner Ansicht nach ermöglichen, leichter das erforderliche Spezialwissen aufzubauen und auf Schwankungen bei den Verfahrenszahlen zu reagieren.

Zahlungsunfähige Unternehmen müssen derzeit ihre Insolvenz nicht anzeigen

Der Vorschlag des bayerischen Rechnungshofs nimmt sich merkwürdig aus angesichts der Entwicklung, die seit Ausbruch der Corona-Pandemie stattgefunden hat. Im März 2020 hat der Bundesgesetzgeber zahlungsunfähige Unternehmen für ein halbes Jahr von der Pflicht entbunden, ihre Insolvenz bei Gericht anzuzeigen. Ende September endet die Aussetzung der Anzeigepflicht und dann erwarten alle Experten eine regelrechte Insolvenzwelle. Zurzeit wird vom Bundesjustizministerium eine Verlängerung der Frist für überschuldete Unternehmen um ein weiteres halbes Jahr erwogen.

Organisatorische Änderungen bei den Insolvenzgerichten sollten unterbleiben

Die Aussetzung der Anzeigepflicht hat bislang einen akuten Anstieg von Unternehmenspleiten verhindert. Gesunde Unternehmen, die ohne ihr Zutun durch die Corona-Krise zahlungsunfähig wurden, erhielten eine Überlebensperspektive. Allerdings können durch die Aussetzung der Antragspflicht auch Unternehmen weiterhin am Markt agieren, die schon vor Corona in Schwierigkeiten waren.

Eins steht jedenfalls fest: Wenn Corona überstanden sein wird und sich die Verhältnisse wieder normalisieren, wird eine Insolvenzwelle sondergleichen durch die deutsche Wirtschaft fegen. Dann werden alle Insolvenzgerichte, in Bayern wie andernorts, reichlich Arbeit bekommen. Von organisatorischen Änderungen bei den Insolvenzgerichten, liebe Leserinnen und Leser, sollte man derzeit unbedingt die Finger lassen, sagt mit Nachdruck

Ihr

Gotthilf Steuerzahler