Die Enteignung des Sparers und der Powell Gold Put- 20.06.2020

Die Enteignung des Sparers und der Powell Gold Put

Liebe Leser,

mein Krisensicher Investieren-Mitstreiter und Freund Roland Leuschel hat mir heute diesen spannenden Beitrag zugesandt:


“Wie Ihnen Claus Vogt schon letzte Woche schrieb, hat Jay Powell, der Chef der Fed, der wichtigsten Notenbank der Welt, jetzt öffentlich und unmissverständlich erklärt, es werde keine Zinserhöhung bis mindestens Ende 2022 geben. Das heißt im Klartext, die Fed wird unlimitiert Schuldpapiere (Staatsanleihen, Hypothekenanleihen, commercial papers) ankaufen und damit eine Rendite von unter 1% garantieren, egal wie sich die Inflationsraten für den Verbraucher entwickeln.

Jetzt geht es an Ihr Geld!

Die Idee dahinter ist klar. Powell weiß, dass jede Zinserhöhung, mag sie auch noch so klein sein, das augenblicklich total überschuldete Finanzsystem zum Kollabieren bringen würde. Für Sie als Sparer bedeutet dies, Sie werden nicht nur bestraft, sondern enteignet, denn bei negativen Renditen von 4 bis 6% pro Jahr schreitet der Wertverlust rasant voran. Und bei korrekter Berechnung ist die Geldentwertung jetzt schon erheblich höher, als es die offiziellen Zahlen glauben machen wollen.

Alternativanlagen in Aktien und Immobilien würden Ihnen bei nach wie vor schwacher Konjunkturentwicklung auch nur Verluste bringen, auch wenn vorübergehend durch noch massivere Geldfluten die Preise weiter steigen könnten. Tatsache ist, die fundamentale Bewertung des US-Aktienmarktes ist extrem hoch, was in der Vergangenheit stets zu erheblichen Verlusten geführt hat.

Gold ist Ihr sicherer Hafen

Einen ersten Crash haben wir gerade im März dieses Jahres erlebt. Die jetzige Erholung erscheint eher eine “hausse de misère” zu sein, getragen von einer großen Masse von Privatanlegern, die vielleicht nicht so genau wissen, worauf Sie sich hier eingelassen haben. Jedenfalls trägt die jüngste Kurserholung an den Aktienmärkten alle Zeichen einer sogenannten Milchmädchen-Hausse.

Während die großen Investmentgesellschaften in großem Stil die Anleger ermuntern, die sogenannten “dips” (Rücksetzer) als Kaufgelegenheit zu nutzen, haben Sie meiner Meinung nach nur eine Möglichkeit, sich in der aufkommenden Inflation zu schützen, und zwar mit Gold.

Der Powell Gold Put

Mit einem Put kann man sich an der Börse gegen fallende Kurse absichern. Der von Powell dargelegte geldpolitische Weg ist rundum bullish für Gold. Deshalb sehe ich darin einen Put für den Goldpreis, den Sie als Goldanleger von der Fed erhalten haben.

Sie sollten nicht vergessen, dass die Geldmengen M1 und M2 in Amerika innerhalb weniger Wochen um 34,9% bzw. 23,6% gestiegen sind. Der Geldüberhang ist also gewaltig.

Schon Johann Wolfgang von Goethe lehrte uns in seinem „Faust“: „Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.” Und Powells Reden können Sie auf der Homepage der Fed herunterladen. Die aktuelle Geld- und Staatsschuldenpolitik ist in höchstem Maße verantwortungslos und unseriös. Deshalb rate ich Ihnen zu Gold, das sich schon über 5000 Jahre als echte Wertanlage bewährt hat.

Auch diese Blase wird platzen

Mein alter Bekannter und Weggefährte Jeremy Grantham, einer der erfolgreichsten Börsianer Amerikas, hat gerade lautstark vor dem Platzen der aktuellen Spekulationsblase am Aktienmarkt gewarnt – und seine Vermögensverwaltung entsprechend positioniert.

Ich kann Ihnen daher nur raten, sich, Ihre Lieben und Ihr Vermögen rechtzeitig zu schützen. Besser heute als morgen! Ausgewählte Edelmetall-Investments, die genau das tun, finden Sie in Krisensicher Investieren. Jetzt unseren Börsenbrief Krisensicher Investieren 30 Tage kostenlos testen!"

Soweit das Neuste von Roland Leuschel. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Wir arbeiten gerade mit Hochdruck an der neuen Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe mit dem Titel: „Edelmetallaktien Teil II“, die am 30.06.2020 erscheint. Jetzt Krisensicher Investieren bestellen!

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Staatsanwaltschaften: Sichergestellte Betäubungsmittel werden in Plastiksäcken verwahrt

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

viele Staatsanwaltschaften geben sich keine besondere Mühe bei der Verwahrung von sichergestellten Gegenständen, sogenannten Asservaten. Dies belegen die Ergebnisse einer gutachtlichen Untersuchung, in die alle Staatsanwaltschaften eines größeren Bundeslandes einbezogen worden waren. So haben die Staatsanwaltschaften Betäubungsmittel häufig in unversiegelten Behältnissen verwahrt. Weiterhin entstanden bei beschlagnahmten Kraftfahrzeugen hohe Standkosten, die vermeidbar gewesen wären. Das Justizministerium des betreffenden Bundeslandes will die Empfehlungen des Gutachters aufgreifen und Verbesserungen in Kraft setzen.

Asservate sind Beweismittel, die bei den Staatsanwaltschaften in Strafsachen oder Bußgeldsachen verwahrt werden. Es handelt sich insbesondere um Fahrzeuge, elektronische Geräte, Betäubungsmittel und Waffen. Asservate werden überwiegend von Polizeibehörden sichergestellt und den Staatsanwaltschaften als Beweismittel übergeben.

Bei den neun Staatsanwaltschaften des hier in Rede stehenden Bundeslandes und deren Zweigstellen werden nach Schätzungen des Gutachters jährlich rund 150.000 Gegenstände neu asserviert. Mitunter werden diese Asservate aus strafverfahrensrechtlichen Gründen über einen langen Zeitraum – teilweise 20 Jahre und mehr – in besonders gesicherten Räumen aufbewahrt. Die Behandlung der Asservate in den Staatsanwaltschaften ist in einer Geschäftsanweisung geregelt.

Ungesicherte Aufbewahrung von Betäubungsmitteln

Beschlagnahmte Betäubungsmittel werden durch Polizeibehörden den Staatsanwaltschaften zur Asservierung übergeben. Nach den im Rahmen der Untersuchung getroffenen Feststellungen lagerten die Staatsanwaltschaften die Betäubungsmittel vielfach in Umschlägen, in Plastiksäcken oder in Kunststoffbehältern. Die Verpackungen waren überwiegend weder versiegelt noch verplombt, teilweise waren die Plastiksäcke beschädigt. Das derzeitige Lagerverfahren ermöglicht keine Kontrolle über den Bestand. Eine unbefugte Entnahme von Betäubungsmitteln kann nicht ausgeschlossen werden. Als Ergebnis der Untersuchung hat der Gutachter empfohlen, Betäubungsmittel nur in versiegelten Verpackungen wie Gefäßen oder Boxen anzunehmen und gesichert vor unbefugter Entnahme zu lagern.

Kleinstmengen sollten bei der Polizei verbleiben

Die Staatsanwaltschaften nehmen von den Polizeibehörden in großem Umfang Kleinstmengen an Betäubungsmitteln an. Beispielsweise nahm die Staatsanwaltschaft einer Großstadt jährlich mehr als 13.000 Kleinstmengen entgegen und bewahrte sie bis zur Vernichtung in offenen Plastiksäcken auf. Eine andere Staatsanwaltschaft lagerte jährlich rund 6.000 Kleinstmengen in unverschlossenen Aufbewahrungstonnen. Der Gutachter hat vorgeschlagen, die Asservierung von Kleinstmengen an Betäubungsmitteln bei den Staatsanwaltschaften aufzugeben. Die Betäubungsmittel sollten bei der Polizei verbleiben und unmittelbar durch sie vernichtet werden, sofern die Staatsanwaltschaft die betreffenden Ermittlungsverfahren einstellt (wegen geringer Schuld usw.), was in der Praxis häufig der Fall ist.

Unwirtschaftliche Verwahrung von Kraftfahrzeugen

Neben Betäubungsmitteln und Waffen werden insbesondere elektronische Geräte und Fahrzeuge von Polizeibehörden beschlagnahmt. Zum Zeitpunkt der gutachtlichen Untersuchung waren in den Staatsanwaltschaften über 100 Kraftfahrzeuge asserviert. Sie wurden entweder kostenfrei auf Grundstücken der Polizei bzw. einer Justizvollzugsanstalt oder kostenpflichtig bei externen Dienstleistern wie Autohäusern, Abschleppunternehmen oder Autowerkstätten untergebracht. Dies verursachte Standkosten von bis zu 20 Euro pro Tag und Fahrzeug.

Nach den Feststellungen des Gutachters fallen die Standkosten regelmäßig der Staatskasse zur Last. Die Standkosten übersteigen teilweise den Wert eines beschlagnahmten Fahrzeugs deutlich. In solchen Fällen haben die Staatsanwaltschaften die Möglichkeit, die Notveräußerung eines asservierten Fahrzeugs anzuordnen und das Fahrzeug zu verwerten. Obwohl die rechtlichen Voraussetzungen vorlagen, wurde nur eingeschränkt von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Die Justiz will den Empfehlungen des Gutachters folgen

Das Justizministerium des betreffenden Bundeslandes hat mitgeteilt, zwischenzeitlich seien detaillierte Regelungen zum Umgang und zur Aufbewahrung von Betäubungsmitteln in Kraft gesetzt worden. Die Empfehlung des Gutachters, Kleinstmengen von Betäubungsmitteln nicht an die Staatsanwaltschaften zu übergeben, sondern unmittelbar durch die Polizei zu vernichten, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren eingestellt habe, werde als sachgerecht angesehen.

Sichergestellte Kraftfahrzeuge sollen zukünftig in verstärktem Umfang versteigert oder verschrottet werden. Die vom Justizministerium bereits umgesetzten oder angekündigten Maßnahmen, insbesondere die detaillierten Regelungen zur Asservatenbehandlung, sind zu begrüßen. Sie werden sicherlich dazu führen, liebe Leserinnen und Leser, dass unnötige Aufwände bei den Staatsanwaltschaften entfallen, sagt zustimmend

Ihr

Gotthilf Steuerzahler