US-Aktienmarkt extrem überbewertet - Minenaktien sehr attraktiv- 09.05.2020

US-Aktienmarkt extrem überbewertet - Minenaktien sehr attraktiv

Stimmung ganz anders als im Jahr 2009

Liebe Leser,

vielen Menschen scheint es zunehmend in den Fingern zu jucken, jetzt Lufthansa-Aktien zu kaufen. Das passt zu den Meldungen der US-Discountbroker, die eine nie zuvor gesehene Zunahme der Handelsaktivitäten von Privatanlegern und Börsenneulingen beobachten. Beides ist sehr ungewöhnlich, und es erinnert mich daran, dass die Stimmung am Tief des Jahres 2009 und lange Zeit danach völlig anders war.

Damals arbeitete ich noch bei einer Bank und war einer der ganz wenigen Analysten, die vehement vor einer Immobilienbaisse, einer Bankenkrise und einer Rezession gewarnt hatten. Bei einer Telefonkonferenz mit den Vermögensberatern dieser Bank begründete ich im Frühjahr 2009, warum ich jetzt, nachdem sich der S&P 500 und der DAX mehr als halbiert hatten, vorsichtig zum Einstieg riet.

Der Hauptgrund für diese Empfehlung bestand darin, dass der US-Aktienmarkt nicht mehr überbewertet war, während die Markttechnik auf positiv gedreht hatte und die Sentimentindikatoren sehr große Skepsis unter den Marktteilnehmern zeigten. Diese Kombination signalisierte ein sehr attraktives Chance-Risiko-Verhältnis.

Schlechtes Chance-Risiko-Verhältnis am Aktienmarkt

Ganz anders stellt sich jetzt die Lage dar. Wie die oben genannten Beispiele zeigen, ist die Börsenstimmung ausgesprochen gut, keine Spur von Skepsis oder gar Angst – die einzige Angst besteht offenbar darin, den nächsten Kursanstieg zu verpassen. Die Markttechnik hat sich trotz der jüngsten Teilerholung der Kurse nur geringfügig verbessert und ist weiterhin negativ, während sich die fundamentale Überbewertung der US-Börse in der Nähe historischer Höchststände befindet. Das zeigt beispielsweise der sogenannte Buffett-Indikator, der den Wert aller Aktien zur gesamten Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) ins Verhältnis setzt. Kein Wunder also, dass Warren Buffett im Unterschied zu 2009 nicht zum Einstieg bläst, sondern Aktien abgestoßen hat, darunter alle Airlines. Sein Cash-Bestand hat mit 137 Milliarden US-Dollar ein neues Hoch erreicht.

Und er hat vollkommen Recht mit seiner sehr vorsichtigen Haltung, denn solange die Markttechnik der Aktienmärkte nicht auf positiv dreht, ist die Wahrscheinlichkeit erneuter Kursverluste sehr hoch. Bis dahin empfehle ich Ihnen neben dem Basisinvestment Gold vor allem ausgewählte Minenaktien. Einstweilen bleibt mein Fokus also auf dem Edelmetallbereich, wo einige Aktien bereits auf Allzeithochs gestiegen sind.

Ausgewählte Goldminenaktien sind ein klarer Kauf

Während der Gesamtmarkt ein sehr schlechtes Chance-Risiko-Verhältnis aufweist und extrem überbewertet ist, zeigt der Edelmetallsektor ein ganz anderes Bild. Aufgrund des gestiegenen Goldpreises sprudeln bei gut geführten Goldproduzenten die Gewinne. Daher empfehle ich meinen Krisensicher Investieren-Lesern gleich 4 neue Minenaktien zum Kauf.

Im Unterschied dazu werden die meisten anderen Unternehmen stark unter der gerade erst begonnenen weltweiten Rezession leiden, die aller Voraussicht nach noch einen langen Weg vor sich hat – sogar wenn alles gut gehen sollte.

Das ganze Ausmaß der Auswirkungen der staatlich angeordneten Stilllegung der Weltwirtschaft wird erst in den kommenden Wochen und Monaten sichtbar werden. Soviel wissen wir aber jetzt schon: Ein nicht unwesentlicher Teil der hoch verschuldeten Unternehmen und privaten Haushalte sowie einige marode Staaten werden Pleite gehen. Die von Banken verwendeten Kennzahlen des Schuldenzyklus schießen bereits in die Höhe und signalisieren eine regelrechte Pleitewelle. Dass als eine Folge der jahrelangen Nullzinspolitik eine neue Schuldenkrise droht, haben wir Ihnen in unserer aktuellen Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe „Krisenpolitik von Staat und Notenbanken“ bereits dargelegt.

Schützen und vermehren Sie Ihr Geld, indem Sie sich auf höchstem Niveau informieren – jetzt Roland Leuschels und meinen Börsenbrief Krisensicher Investieren 30 Tage kostenlos testen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Zur Diversifikation in diesen irren Zeiten sollten Sie auch ausgewählte Fremdwährungen halten. Mehr dazu in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Unzureichende staatliche Finanzaufsicht bei den berufsständischen Kammern

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,


der Staat hält trotz aller Kritik am System der berufsständischen Kammern mit Mitglieds- und Beitragszwang fest, ja gelegentlich errichtet er sogar neue Kammern für bestimmte Berufe. Für das Finanzgebaren der Kammern interessieren sich die zuständigen staatlichen Stellen jedoch eher wenig, wie ein aktueller Bericht - wieder einmal - belegt.

Bei den berufsständischen Kammern handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und Befugnisse durch Landesrecht geregelt werden. Sie nehmen Aufgaben der Selbstverwaltung auf regionaler Ebene wahr. Sie besitzen Satzungsgewalt, welche personell auf ihre Mitglieder und sachlich auf ihren Aufgabenkreis beschränkt ist. Weit überwiegend besteht die gesetzliche Pflicht zur Mitgliedschaft, wenn man Angehöriger des betreffenden Berufs ist.

Im Bereich der Wirtschaft gibt es die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern, im Bereich der freien Berufe existieren Kammern für Ärzte und Apotheker, Rechtsanwälte und Notare, Architekten und Steuerberater, um nur einige zu nennen. In einigen Bundesländern gibt es auch eine Landwirtschaftskammer für Berufe im Agrarbereich. Die Kammern nehmen Einfluss auf Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien und entscheiden über die Zulassung zu bestimmten Berufen.

Das staatliche Haushaltsrecht gilt auch für die Kammern

In einem norddeutschen Bundesland wurde vor kurzem bei einer Reihe von Kammern untersucht, ob die zuständigen staatlichen Stellen die Aufsicht über die Finanzen dieser Einrichtungen auch ausreichend wahrnehmen. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen die Kammern den Bestimmungen der Haushaltsordnung des betreffenden Bundeslandes. In der Haushaltsordnung werden Vorgaben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Kammern gemacht und die Aufgaben und Befugnisse der staatlichen Haushaltsaufsicht geregelt. Von den haushaltsrechtlichen Regelungen können Ausnahmen zugelassen werden, wenn finanzielle Interessen des Landes nicht berührt werden.

Vielfach wurde die Finanzaufsicht nicht wahrgenommen

Vorrangig geht es bei der staatlichen Aufsicht um die Genehmigung des Wirtschaftsplans und des Entlastungsbeschlusses der Kammern. Die Überprüfung ergab, dass diese Aufgaben häufig nicht wahrgenommen wurden. So übte das Gesundheitsministerium des Bundeslandes die Finanzaufsicht über die Psychotherapeutenkammer und die Tierärztekammer nicht aus. Das Ministerium für Stadtentwicklung und Wohnen ging davon aus, dass gegenüber der Architektenkammer und der Ingenieurkammer in früheren Zeiten Ausnahmen von den haushaltsrechtlichen Bestimmungen zugelassen worden waren. Diese waren jedoch nicht dokumentiert, was niemandem auffiel. Das Finanzministerium des Bundeslandes nahm die Haushaltsaufsicht über die Steuerberaterkammer gar nicht wahr, das Landwirtschaftsministerium bei der Landwirtschaftskammer nicht in ausreichendem Umfang.

Hohe Rücklagen bei zwei Kammern

Die Jahresabschlüsse der Architektenkammer wiesen für die Jahre 2011 bis 2017 unter den Passiva zweckgebundene Rücklagen von annähernd 300.000 Euro und ein sogenanntes „Kapital“ aus, das zuletzt mehr als 1,3 Millionen Euro erreichte. Dieses „Kapital“ war durch liquide Mittel gedeckt und wirkte wie eine zusätzliche ungebundene Rücklage. Es entstand durch stetige Jahresüberschüsse, die aus dem Kammerbetrieb und damit maßgeblich aus Beiträgen der Kammermitglieder resultierten. Begründet wurde das „Kapital“ damit, dass es ein finanzielles Polster bilden sollte, um dem Risiko konjunkturell bedingter Beitragsmindereinnahmen entgegenzuwirken. Vergleichbare finanzielle Positionen, allerdings mit deutlich geringeren Beträgen, fanden sich auch in den Jahresabschlüssen der Ingenieurkammer.

Die Mitgliedschaft in den Kammern sollte freiwillig sein

Es ist nun Aufgabe der betreffenden Ministerien, entweder die Haushaltsaufsicht tatsächlich wahrzunehmen oder gegebenenfalls Ausnahmen zuzulassen, soweit keine erheblichen finanziellen Interessen des Bundeslandes berührt sind. In Bezug auf die Rücklagenbildung will das zuständige Ministerium darauf hinwirken, dass die in Rede stehenden Kammern ihre Rücklagen auf ein satzungsrechtlich zulässiges Maß zurückführen oder ihre Mitgliedsbeiträge senken.

Die geschilderten Unzulänglichkeiten bei der Finanzaufsicht dokumentieren das geringe Interesse des Staates am Finanzgebaren der untersuchten Kammern, ja an deren Tätigkeit insgesamt. Man sollte das Kammersystem als Bündelung der berufsständischen Interessen der Mitglieder zwar nicht insgesamt in Frage stellen, die Zwangsmitgliedschaft sollte jedoch abgeschafft werden. Die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft würde den Beweis erbringen, dass die Kammern in den Augen ihrer „Kundschaft“ die geforderten, vielfach recht hohen Mitgliedsbeiträge wert sind - oder auch nicht, sagt mit Nachdruck

Ihr

Gotthilf Steuerzahler