Diese 3 machen Ihr Depot 2021 krisensicher: Goldminen, Öl- und Uranaktien- 19.12.2020

Diese 3 machen Ihr Depot 2021 krisensicher: Goldminen, Öl- und Uranaktien

Am Tropf der Zentralbanken: Die Krise als Dauerzustand

Liebe Leser,

es wird immer deutlicher: Ohne die Gelddruckmaschine läuft nichts mehr. Die Wirtschaft und die Aktienmärkte würden ohne die Finanzspritzen sofort kollabieren – und werden es früher oder später auch tun. Die Zinsen würden sofort steigen und die überschuldeten Staatshaushalte in allergrößte Nöte bringen. Staatsbankrotte wären auch in Europa die unausweichliche Folge.

Das gesamte Geschehen an den Finanzmärkten und inzwischen auch in großen Teilen der Realwirtschaft ist eine künstlich geschaffene Wohlstandsillusion. Ihr stehen gewaltige Schuldenberge und unbezahlbare Rechnungen gegenüber.

Die ultra-laxe Geldpolitik, vor deren inzwischen zu einem großen Teil eingetretenen Folgen Roland Leuschel und ich bereits im unserem 2003 erschienenen Buch „Das Greenspan Dossier“ gewarnt haben, hat die Krise zum Dauerzustand und die Zentralbanker zu den eigentlichen Herrschern gemacht.

Diese heimliche Machtübernahme vernichtet Wohlstand und zerstört die Demokratie. Genau dieses Thema lesen Sie in unserem letztes Jahr erschienenen Buch „Die Wohlstandsvernichter - Wie Sie trotz Nullzins, Geldentwertung und Staatspleiten Ihr Vermögen erhalten“, das heute aktueller ist denn je. Insbesondere dann, wenn Ex-US-Notenbank-Chefs zu Finanzministern ernannt werden.

Bilanzsumme der EZB (blau) und der Fed (rot) in Billionen $, 1998 bis 2020
Am Tropf der Zentralbanken: Was 2008 ausdrücklich als einmalige Notfallmaßnahme zur Krisenbekämpfung versprochen wurde, ist längst zum Dauerzustand geworden. Gemeinsam kommen die beiden Zentralbanken inzwischen auf eine Bilanzsumme von 14 Billionen Dollar.
Quelle: St. Louis Fed

Gegen dies Folgen dieser Geldpolitik schützen Sie sich mit Gold und Minenaktien

In dieser bedrohlichen Situation ist der Besitz von Gold ein absolutes Muss. Wenn Sie Ihr Vermögen schützen wollen vor den verheerenden Folgen dieser unseriösen und verantwortungslosen Geld- und Staatsschuldenpolitik, dann führt kein Weg an Gold und Edelmetallaktien vorbei. Gold, um die Kaufkraft Ihres Vermögens zu schützen; Minenaktien, um Ihr Vermögen zu mehren.

Es ist kein Zufall, dass Gold seit dem Jahr 2000 besser abgeschnitten hat als der DAX oder der S&P 500 – obwohl die Aktienmärkte derzeit eine rekordhohe Überbewertung aufweisen und sich in einer noch größeren Spekulationsblase befinden als damals.

Mein Gold-Preisbänder-Indikator hat inzwischen das Ende der Edelmetallkorrektur signalisiert, die Anfang August begonnen hatte. Ich habe dieses Signal dazu genutzt, das zwischenzeitlich reduzierte Goldminen-Depot wieder voll zu investieren. Welche Goldminenaktien wir konservativen Anlegern jetzt zum Kauf empfehlen, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren.

Kaufchance 2021: „Klassischer Energiesektor“ zeigt exzellentes Chance-Risiko-Verhältnis

Neben den Edelmetallaktien rückt jetzt zusätzlich der klassische Energiesektor in den Fokus meiner Analysen. Nach vorbereitenden Arbeiten in den November- und Dezember-Ausgaben von Krisensicher Investieren haben wir dem Sektor jetzt eine erste Themenschwerpunkt-Ausgabe gewidmet.

Dieser Sektor zeigt alle Zeichen, die charakteristisch sind für die Endphase einer langen, schweren Baisse. Im Unterschied zu den extrem überbewerteten allgemeinen Aktienmärkten finden Sie hier ein exzellentes Chance-Risiko-Verhältnis. Informieren Sie sich jetzt, damit Sie den Zeitpunkt zum Einstieg nicht versäumen.

E-Autos brauchen viel Strom: Charttechnische Kaufsignale bei Uranaktien

Die einen warten auf den günstigen Wiedereinstieg, die anderen wollen es nicht im Depot haben. Fest steht: Ein weiterer, speziell in Deutschland sehr ungeliebter Sektor, hat gerade Kaufsignale gegeben: Uran. Die deutschen Atomkraftgegner können den weltweiten Ausbau der Kernkraft nicht verhindern. Der auch bei deutschen Weltenrettern sehr beliebte Chef des Elektroautobauers Tesla hat diese Menschen jetzt wahrscheinlich in einen schweren Gewissenskonflikt gestürzt: Die zukünftige Elektroautoflotte könne ihren Strombedarf ohne den Ausbau der Atomenergie nicht decken, gab er vor wenigen Tagen zu bedenken.

Welche beiden Kaufempfehlungen wir in diesem Sektor ausgesprochen haben, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: „Freiheit in Deutschland - Geschichte und Gegenwart“ – so heißt das neue Buch von Gerd Habermann, dessen Lektüre ich Ihnen wärmstens ans Herz legen möchte. Gerade in diesen bedrückenden Zeiten ist dieses Buch eine Ermutigung für jeden Freiheitsfreund.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Wenn ein Ministerium unnötige Belastungen der Rentenkasse nicht beseitigt

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

nicht selten lassen sich Ministerien in unserem Land viel zu lange Zeit, um einen erkannten Missstand abzustellen. So zum Beispiel das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das seit Jahren aus unerfindlichen Gründen nichts unternimmt, um eine Schwachstelle im Rentenrecht zu beheben. Das Zögern des Ministeriums kostet die Rentenkasse Jahr für Jahr viele Millionen.

Es gibt um das Fremdrentengesetz. Dieses regelt die Rentenansprüche von Vertriebenen und Spätaussiedlern, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges aus den früheren deutschen Ostgebieten und den Staaten Osteuropas nach Deutschland zugezogen sind. Es integriert rentenrechtlich bedeutsame Zeiten, die die Berechtigten in ihren Herkunftsstaaten zurückgelegt haben, in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland.

Das Fremdrentengesetz ist geprägt vom Eingliederungsgedanken, d. h. die Berechtigten werden so behandelt, als hätten sie ihr Versicherungsleben nicht im Herkunftsland, sondern in Deutschland verbracht. Ausgehend von diesem Grundsatz enthält das Fremdrentengesetz in erster Linie Regelungen, ob und ggf. welche fremden Zeiten in der deutschen Rentenversicherung gleichgestellt und wie diese bewertet werden. Typische Länder, aus den Fremdrenten-Berechtigte kommen, sind Polen, Jugoslawien, Ungarn, Rumänien oder die Sowjetunion bzw. deren Nachfolgestaaten.

Doppelzahlungen sollen vermieden werden

Beziehen Berechtigte eine Rente oder eine vergleichbare Leistung aus einem Herkunftsstaat für Zeiten, die nach dem Fremdrentengesetz auch in Deutschland anerkannt wurden, müssen sie dies der deutschen Rentenversicherung anzeigen. Die deutsche Rente ruht dann in Höhe dieser Leistung. Dadurch sollen Doppelleistungen vermieden werden. Verzichten Berechtigte auf eine bereits bewilligte Rente ihres Herkunftsstaates oder beantragen diese nicht, zahlt die Rentenversicherung die deutsche Rente in voller Höhe aus.

Berechtigte, deren Herkunftsstaat Mitglied der Europäischen Union ist oder mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, können ihre dortigen Rentenansprüche auch von Deutschland aus geltend machen. Mit der Erweiterung der Europäischen Union um Staaten Mittel- und Osteuropas und der steigenden Zahl von Sozialversicherungsabkommen ist dieser Personenkreis erheblich gewachsen.

Verzicht auf Renten der Herkunftsstaaten belastet die deutschen Rentenkassen

Renten der Herkunftsstaaten werden also nur dann angerechnet, wenn die Berechtigten diese Leistungen tatsächlich in Anspruch nehmen. Machen sie hiervon keinen Gebrauch, zahlt ihnen die Rentenversicherung die deutsche Rente in voller Höhe aus. Für die Berechtigten verringert sich dadurch nicht nur ihr Aufwand, weil ihnen nur ein Leistungsträger gegenübersteht. Sie können auch finanzielle Nachteile vermeiden, die z. B. durch Wechselkursschwankungen entstehen können. So hatten beispielsweise bis zum Jahr 2016 mehr als 40 Prozent der Berechtigten auf ihre Renten aus Rumänien verzichtet, wie eine Überprüfung ergab. Die daraus entstehenden Belastungen für die Versichertengemeinschaft beliefen sich auf 10 Millionen Euro jährlich.

Verstöße gegen die Mitteilungspflicht

Für die Träger der Rentenversicherung ist es nur dann möglich, ein Ruhen der deutschen Rente nach dem Fremdrentengesetz zu prüfen, wenn die Berechtigten sie über den Bezug einer Rente ihres Herkunftsstaates informieren. Kommen die Berechtigten dieser Pflicht nicht nach, kann dies zu Doppelleistungen zulasten der Versichertengemeinschaft führen. Die Rentenversicherungsträger befragten im Jahr 2018 eine Vielzahl von Berechtigten nach Renteneinkünften aus ihren Herkunftsstaaten der ehemaligen Sowjetunion. Dabei ergab sich, dass durch unterbliebene Mitteilungen seit dem Jahr 2014 vermeidbare Zahlungen von 14 Millionen Euro entstanden waren.

Eine Änderung des Fremdrentengesetzes sollte schnellstens erfolgen

Im Jahr 2014 hatten sich die Träger der Rentenversicherung mit der Bitte um Änderung des Fremdrentengesetzes an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewandt. Auch der Bundesrechnungshof hatte Ende 2017 das Ministerium aufgefordert, für eine Neuregelung des Fremdrentengesetzes zu sorgen. Ein Verzicht auf die Rente des Herkunftsstaates dürfe nicht zulasten der Versichertengemeinschaft in Deutschland gehen.

Seit nunmehr sechs Jahren ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales somit die geschilderte Problematik bekannt, geschehen ist bisher nichts. Es wird allerhöchste Zeit, dass das Ministerium mit einem Änderungsvorschlag an den Gesetzgeber herantritt, liebe Leserinnen und Leser, um weitere Belastungen der deutschen Rentenkassen zu verhindern, sagt verärgert

Ihr

Gotthilf Steuerzahler