Worauf Sie jetzt unbedingt achten müssen- 20.03.2020

Worauf Sie jetzt unbedingt achten müssen

Die fundamentale Bewertung ist der Schlüssel

Liebe Leser,

von einer attraktiven fundamentalen Bewertung sind die allgemeinen Aktienmärkte trotz der jüngsten Kursrückgänge im Moment noch weit entfernt. Wenn Sie meine Analysen gelesen haben, wird Sie das nicht überraschen. Schließlich befand sich die fundamentale Bewertung der US-Börse noch vor wenigen Wochen auf einem Rekordniveau. Sie war also höher als vor dem Crash von 1929 und höher als vor dem Platzen der Technologieblase im Jahr 2000. Auf das extrem große Risiko, das sich daraus herleitet, habe ich auch hier immer wieder hingewiesen.

Dax, 2010 bis 2020
„Wird das ein Doppeltop?“, fragte ich an dieser Stelle Anfang Februar 2020 , und antwortete: "Wahrscheinlich ja".
Quelle: StockCharts.com

Kurzfristig ist die Markttechnik entscheidend

Als Markttechnik bezeichnen Analysten die Gesamtheit unterschiedlichster marktbezogener Kennzahlen. Dazu gehören beispielsweise die Marktbreite, die Partizipation verschiedener Sektoren, die Umsätze, Momentum-Indikatoren, Sentimentindikatoren oder Zinsdifferenzen. Typischerweise zeichnen sie zusammengenommen in der Endphase eines Abwärtstrends ein Bild, das eine bevorstehende Trendwende nach oben signalisiert.

Manchmal folgt anschließend nur eine ausgeprägte Bearmarketrally, bevor sich die Markttechnik wieder verschlechtert, und manchmal eine neue Hausse. Deshalb müssen Sie kontinuierlich auf Veränderungen der Markttechnik achten, um eine bevorstehende Trendwende zu erkennen, aber auch um nicht von einer Bearmarketrally in die Irre geführt zu werden. Das haben wir für Sie im Blick.

Goldminen extrem attraktiv bewertet

Bei den Goldminen ist die fundamentale Bewertung im Moment schon extrem attraktiv. Für die meisten anderen Sektoren gilt das jedoch noch lange nicht. Deshalb rate ich Ihnen hier weiterhin zu größter Vorsicht. Das wird sich erst ändern, wenn sich die Markttechnik deutlich verbessert. Denn fallende Kurse stellen für sich allein genommen noch keine Kaufgelegenheit dar. Unsere Leser sind stets auf dem Laufenden und werden, wenn es nötig ist, per Ad-hoc-Meldung informiert.

Schuldig! Die Rolle der Zentralbanken

Warum die Zentralbanken die Verantwortung dafür tragen, dass diese Baisse und Krise sehr schwer ausfallen werden, lesen Sie in dem im November 2019 erschienenen neuen Buch von Roland Leuschel und mir: „Die Wohlstandsvernichter – Wie Sie trotz Nullzins, Geldentwertung und Staatspleiten Ihr Vermögen erhalten“. Es zeigt Ihnen in aller Klarheit die verheerenden Ergebnisse und Nebenwirkungen der ultralaxen Geldpolitik der vergangenen Jahre, deren Folgen jetzt schlagartig sichtbar werden.

Leider läuft alles so wie wir es vorhergesagt haben, denn niemand wollte aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Jetzt müssen alle dafür zahlen. Höchste Zeit für Sie, sich die besten Informationen zu besorgen, die Sie jetzt sicher durch die Krise bringen.

Bei uns erhalten Sie unabhängige Analysen der aktuellen Entwicklungen und erfahren, wann aufgrund der fundamentalen Bewertung und der Markttechnik der richtige Zeitpunkt zum Einstieg für große Gewinne an der Börse gekommen ist. Jetzt meinen Börsenbrief Krisensicher Investieren 30 Tage kostenlos testen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Jetzt zeigt sich, warum wir außer Gold auch einen hohen Cash-Anteil in Form kurzlaufender Bundesanleihen empfohlen haben.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Unzureichendes Risikomanagement bei der Einkommensteuerveranlagung

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die Steuerverwaltungen der Bundesländer haben sich in den letzten Jahren bemüht, ein Risikomanagement für die Einkommensteuerveranlagung aufzubauen. Wie Untersuchungen belegen, lässt das Risikomanagement jedoch noch viel zu wünschen übrig.

Die Finanzämter setzen zur Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen seit einiger Zeit ein maschinelles System ein. Hierbei überprüft ein programmgesteuerter Filter die Daten eines Steuerfalls auf potenzielle Steuerausfallrisiken. Werden keine überprüfenswerten Angaben ermittelt, kann der Einkommensteuerbescheid elektronisch erlassen werden, ohne dass ein Sachbearbeiter von dem Inhalt der Steuererklärung Kenntnis nimmt. Identifiziert der Filter dagegen Risiken, wie z. B. bei erstmalig erklärten Sachverhalten oder gegenüber dem Vorjahr stark abweichenden Angaben, werden vom Risikomanagementsystem Prüf- und Bearbeitungshinweise ausgegeben. Die Sachbearbeiter sind grundsätzlich gehalten, nur diese Hinweise abzuarbeiten.

Im Jahr 2016 wurden die Steuergesetze in weiten Teilen an die fortschreitende Technisierung und Digitalisierung angepasst. Seitdem schreibt die Abgabenordnung als Mindestanforderung für ein Risikomanagementsystem vor, dass es eine hinreichende Anzahl von Fällen zur umfassenden personellen Prüfung nach dem Prinzip der Zufallsauswahl bereitstellen muss. Zumeist wird für diese Zufallsauswahl eine Quote von 2 oder 3 Prozent vorgegeben.

Hohe Fehlerquote bei der personellen Bearbeitung von Steuerfällen

Aus einem Bundesland wurde vor kurzem das Ergebnis einer Überprüfung von rund 1.200 Einkommensteuerveranlagungen bekannt. Darunter waren rund 500 Veranlagungen, die im Rahmen der Zufallsauswahl umfassend personell bearbeitet worden waren. Bei rund 60 Prozent der in die Zufallsauswahl einbezogenen Fälle wurden bei der Überprüfung Bearbeitungsmängel festgestellt. Die Fehlerquote von 60 Prozent verdeutlicht, dass die vorgeschriebene umfassende Prüfung der zufällig ausgewählten Steuerfälle durch die Sachbearbeiter nicht erfolgt war. Weder im Prüfungsumfang noch in der Prüfungstiefe waren Unterschiede zu den Fällen erkennbar, bei denen nur einzelne Prüfhinweise zu bearbeiten waren. Auch bei Überprüfungen in anderen Bundesländern wurden vergleichbare Feststellungen getroffen.

In den Steuererklärungen mitgeteilte Sachverhalte wurden häufig nicht überprüft

Da die Fälle der Zufallsauswahl umfassend zu überprüfen sind, müsste ihre Bearbeitung häufig Maßnahmen zur Ermittlung der erklärten Sachverhalte auslösen. Tatsächlich hatten die Bearbeiter jedoch nur in jedem fünften Fall eine entsprechende Maßnahme ergriffen. Einfache Überprüfungen, wie die der Entfernung der Wohnung von der Tätigkeitsstätte oder die der Zahl der jährlichen Arbeitstage (Fahrten), unterblieben selbst bei zweifelhaften Angaben. Die Finanzverwaltung des in Rede stehenden Bundeslandes hat hinsichtlich der Bearbeitungsmängel ausgeführt, es hätten zwischenzeitlich Schulungen stattgefunden. Die festgestellten Fälle mit Bearbeitungsmängeln seien größtenteils vor diesen Schulungen bearbeitet worden. Verbesserungen bei der Qualität der Bearbeitung seien inzwischen zu erkennen.

Die Datengrundlage für das Risikomanagementsystem war mangelhaft

Im Zuge der erwähnten Überprüfung wurde weiterhin festgestellt, dass in vielen Fälle die von den Steuerpflichtigen übermittelten Angaben (Erklärungs- oder Primärdaten) nicht korrekt erfasst worden waren. Änderungen der ursprünglichen Angaben durch die Bearbeiter (Sekundärdaten) waren nicht kenntlich gemacht worden. Mehrjahresvergleiche waren teilweise nicht möglich, weil Daten zum gleichen Sachverhalt in aufeinanderfolgenden Jahren bei unterschiedlichen Kennzahlen erfasst waren. Bei einer unzutreffenden Datengrundlage werden wesentliche Funktionen des Risikomanagementsystems außer Kraft gesetzt. Auch in Bezug auf die Datengrundlage des Risikomanagementsystems sollen Schulungen in den Finanzämtern zukünftig für Verbesserungen sorgen.

Die Dokumentation der Bearbeitung muss verbessert werden

Die Sachbearbeiter führten die Steuerakten oftmals nicht ordnungsgemäß. Beispielsweise wurden Unterlagen, die nicht nur für einen Veranlagungszeitraum von Bedeutung sind (Dauersachverhalte), häufig zu den aktuellen Jahren abgeheftet und spätestens bei der übernächsten Veranlagung nicht mehr beachtet. Die Finanzverwaltung des betreffenden Bundeslandes hat erklärt, die Finanzämter seien angehalten, alle relevanten Informationen zu einem Steuerfall elektronisch abzulegen und zu speichern.

Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass die vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich die Bearbeitungsqualität bei der Einkommensteuerveranlagung verbessern, damit die Finanzämter sich verstärkt um problematische Fälle kümmern können. Dies wäre durchaus auch im Interesse der ehrlichen Steuerpflichtigen, sagt

Ihr stets korrekter

Gotthilf Steuerzahler