Themen- 14.03.2020
Und plötzlich ist die Krise da
Schon erschallt der Ruf nach dem Staat
Minus 26% an der US-Börse, und schon ist das Jammern und Heulen groß: Der Staat und seine Zentralbank sollen für Abhilfe und steigende Aktienkurse sorgen. Dabei waren es doch die Regierungen und ihre Zentralbanken, die durch eine ultralaxe Geld- und Staatsschuldenpolitik erst die Voraussetzungen geschaffen haben für die massiven Ungleichgewichte und Fehlentwicklungen an den Finanzmärkten und in der Wirtschaft, deren unvermeidliche Bereinigung jetzt begonnen hat.
In der Realwirtschaft wurden in den vergangenen Jahren gewaltige Schulden gemacht und durch Aktienrückkäufe wurde in ganz großem Stil Eigenkapital durch Fremdkapital ersetzt. Dass hochverschuldete Unternehmen keinen Eigenkapitalpuffer für schlechte Zeiten haben, wurde in der Euphorie
der Hausse ausgeblendet und von der Zentralbank nicht nur bewusst in Kauf genommen, sondern forciert. Nach dem Motto: Sobald es schiefgeht wird schon jemand zahlen, im Zweifel der Staat, also Sie als Steuerzahler.
Und die US-Börse hat in diesem Zyklus die höchste fundamentale Überbewertung aller Zeiten erreicht. Das ist der Hauptgrund, warum ich mindestens eine Kursdrittelung erwarte.
Die Blase ist geplatzt - Vertrauen zerstört
Die fatale Rolle, die Zentralbanken schon bei den letzten beiden Krisen gespielt haben, und die prekäre Situation, in die sie die Weltwirtschaft jetzt gesteuert haben, analysieren wir in unserem neuen Buch „Die Wohlstandsvernichter – Wie Sie trotz Nullzins, Geldentwertung und Staatspleiten Ihr Vermögen erhalten“. Angesichts der jetzt wahrscheinlich beginnenden nächsten großen Krise kommt dieses Buch genau zur rechten Zeit.
Ich habe den Eindruck, dass die riesige Spekulationsblase, die sich in den vergangenen Jahren mit aktiver Unterstützung der Zentralbanken entwickelt hat, jetzt endgültig geplatzt ist. Von Kaufkursen sind wir an der allgemeinen Börse
noch meilenweit entfernt.
Nutzen Sie die Kaufgelegenheit bei den Goldminenaktien
Lediglich bei den Goldminenaktien sehe ich hier nicht den Beginn einer Baisse, sondern nur eine starke Korrektur im Aufwärtstrend, mit anderen Worten eine Kaufgelegenheit.
Im Unterschied zu fast allen anderen Sektoren werden bei den Goldproduzenten die Gewinne im ersten Quartal deutlich steigen, weil der Goldpreis höher ist als in den vorangegangenen Quartalen. Darüber hinaus ist auch der drastische Rückgang des Ölpreises für Bergbauunternehmen sehr positiv, da sie sehr viel Energie verbrauchen.
Jetzt ist die Zeit für eine Aufstockung Ihrer Goldminen-Position gekommen. Welche Aktien Sie jetzt kaufen sollten, lesen Sie in meinem Börsenbrief
Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Im Lauf einer Aktienbaisse werden die meisten Anleger, die in der Hausse passive Anlagestrategien (ETFs) gekauft haben, von Angst und Panik getriebene Verkäufer. Ich werde erst zum Einstieg raten, wenn die Aktienmärkte nicht mehr überbewertet sind - so wie jetzt schon die Goldminen.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Wofür braucht ein Stadtstaat eine eigene Reisegesellschaft?
Liebe Leserinnen und Leser,
Bund und Länder dürfen nur unter engen Voraussetzungen Unternehmen des Privatrechts gründen oder Anteile an solchen Unternehmen erwerben. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen muss ein wichtiges staatliches Interesse vorliegen und der angestrebte Zweck darf sich nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lassen.
Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist, dürfen zulässigerweise Tochtergesellschaften gründen. Aber auch insoweit muss ein wichtiges staatliches Interesse an der mittelbaren Beteiligung gegeben sein. Eine Tochtergesellschaft darf dementsprechend nur dann gegründet werden, wenn mit ihr auch der Gesellschaftszweck der Muttergesellschaft verfolgt wird. Zwar müssen
die Gesellschaftszwecke nicht deckungsgleich sein, gleichwohl muss das Tochterunternehmen aber auch dem Geschäftszweck der Muttergesellschaft dienen.
Ob die Voraussetzungen für eine Unternehmensbeteiligung vorliegen, müssen die zuständigen staatlichen Stellen regelmäßig überprüfen. In die Überprüfung ist auch einzubeziehen, wo das betreffende Unternehmen seine Leistungen örtlich erbringt. Unternehmensbeteiligungen der Länder beispielsweise dürfen Geschäfte außerhalb des betreffenden Bundeslandes nur ausnahmsweise erbringen, etwa wenn hierdurch wichtige Standortinteressen verfolgt werden oder ohne diese Geschäfte negative Auswirkungen auf das betreffende Bundesland eintreten würden.
Der größte Busreiseveranstalter in Norddeutschland gehört dem Stadtstaat
Jüngst wurde bekannt, dass einem Stadtstaat über seine Verkehrsbetriebe eine Reisegesellschaft in der Rechtsform einer GmbH gehört. Die Reisegesellschaft ist überregional tätig, sie ist der größte Busreiseveranstalter auf dem norddeutschen Markt und erzielt Umsätze von rund 15 Millionen Euro im Jahr. Im Kerngeschäft werden mehrtägige Busreisen veranstaltet und andere Reisen (auch Flugreisen) verkauft. Im Sommerkatalog 2019 lagen annähernd zwei Drittel der angebotenen Reiseziele außerhalb Deutschlands. Daneben werden Omnibusse vermietet. Dies betrifft u. a. Shuttle- und Transferfahrten, die beispielsweise zu Kreuzfahrterminals oder zu großen Sportveranstaltungen durchgeführt werden.
Angeblich ist die Reisegesellschaft eng mit den Verkehrsbetrieben verzahnt
Die von der zuständigen Landesbehörde im Jahr 2017 durchgeführte Überprüfung des wichtigen staatlichen Interesses war nach den geltenden Bestimmungen im Beteiligungsbericht zu dokumentieren. Dort wurde als Ergebnis der Überprüfung Folgendes festgehalten: Bei der Reisegesellschaft handele es sich um eine Tochtergesellschaft der städtischen Verkehrsbetriebe. Die Aktivitäten der Reisegesellschaft seien in vielen Bereichen betrieblich eng mit den Verkehrsbetrieben verzahnt und führten zu Synergien und Deckungsbeiträgen, die neben der originären Gewinnabführung die Wirtschaftsergebnisse der Verkehrsbetriebe weiter verbesserten.
Synergien waren kaum feststellbar
Eine Überprüfung ergab jedoch, dass die Linienbusse der Verkehrsbetriebe für die Geschäfte der Reisegesellschaft nicht geeignet sind. Eine Verzahnung oder Synergien ergaben sich hier nicht. Die Verkehrsbetriebe setzen zwar Kräfte aus dem Fahrerpool der Reisegesellschaft ein, 2017 hatten diese Leistungen jedoch lediglich einen Wert von 0,2 Millionen Euro (0,3 Prozent der Personalkosten der Verkehrsbetriebe). Die Reisegesellschaft hat 2017 für 0,3 Millionen Euro Personalleistungen aus dem Fahrerpool der Verkehrsbetriebe eingekauft. Bezogen auf den Gesamtpersonalaufwand der Verkehrsbetriebe in Höhe von 66 Millionen Euro macht dies 0,5 Prozent aus. Sonstige Synergien durch die Nutzung von Kapazitäten der Verkehrsbetriebe (beispielsweise Buchhaltung, Werkstatt, Räume) hatten ebenfalls nur ein vergleichbar geringes Volumen.
Die zuständige Behörde bejaht weiterhin ein wichtiges staatliches Interesse
Als diese Zahlen bekannt wurden, erhoben sich kritische Stimmen, welche die zuständige Behörde des Stadtstaates aufforderten, die Beteiligung an der Reisegesellschaft aufzugeben. Es liege kein hinreichendes staatliches Interesse am Fortbestand der Beteiligung vor. Auch würde die Geschäftstätigkeit zu einem Großteil außerhalb des Stadtstaates erbracht. Die zuständige Behörde erwiderte daraufhin, sie sehe weiterhin ein wichtiges staatliches Interesse in der Befriedigung der Nachfrage nach Anmietverkehren – wie zum Beispiel bei Beförderungen für den Kreuzfahrttourismus oder für große Sportveranstaltungen – und in der Überlassung von Personal an die Verkehrsbetriebe.
Der Stadtstaat sollte sich von seiner Beteiligung trennen
Es sind keine Gründe ersichtlich, warum private Dritte die Leistungen der Reisegesellschaft nicht erbringen könnten. Soweit hier gegenwärtig private Dritte nicht tätig sind, ist dies eher der übermächtigen Konkurrenz durch die staatliche Reisegesellschaft geschuldet. Auch die Synergien, die sich aus dem wechselseitigen Einsatz von einigen wenigen Busfahrern ergeben, rechtfertigen kein überregional tätiges Reiseunternehmen mit einem Umsatz von rund 15 Millionen Euro, dem naturgemäß auch entsprechende geschäftliche Risiken innewohnen. Man kann gespannt sein, liebe Leserinnen und Leser, ob der Stadtstaat irgendwann bereit sein wird, sich endlich von seiner überflüssigen Beteiligung zu trennen, sagt voller Verdruss
Ihr
Gotthilf Steuerzahler