Doppeltop im DAX? – Seien Sie vorbereitet- 01.02.2020

Doppeltop im DAX? – Seien Sie vorbereitet

Abwärts an der US-Börse: Korrektur oder Ende der Hausse

Liebe Leser,

vorige Woche habe ich an dieser Stelle die extrem risikoreiche Lage beschrieben, in der sich der US-amerikanische Aktienmarkt befindet. Alle bewährten Kennzahlen der Fundamentalanalyse zeigen eine historisch hohe Überbewertung an und signalisieren für die nächste Baisse mindestens eine Kursdrittelung, also einen Rückgang des S&P 500 in den Bereich von 1.000 Punkten.

Die Stimmungsindikatoren und zahlreiche Kennzahlen der technischen Analyse sind in den vergangenen Wochen ebenfalls auf Extremwerte gestiegen, auf die zumindest eine größere Korrektur folgen sollte. Diese Korrektur hat jetzt begonnen. Ob es sich dabei nur um eine Korrektur handelt oder um den Beginn der nächsten Baisse, werden die kommenden Wochen zeigen.

Die Markttechnik dieser Abwärtswelle wird uns sehr wichtige Informationen über den Zustand des Aktienmarktes liefern. Deshalb sollten Sie die Börse jetzt sehr genau beobachten, damit Sie beim Platzen dieser riesigen Spekulationsblase zu den wenigen Gewinnern gehören.

Euphorische Börsenberichterstattung in Deutschland

Vorige Woche überschlugen sich die euphorisch gestimmten deutschen Börsenberichterstatter geradezu. Ein Ende der Rally sei „nicht erkennbar“, hieß es beispielsweise, oder der Anstieg auf ein neues Allzeithoch sei „alternativlos“ gewesen.

Den Grund für diese bullishen Prognosen sehen Sie auf dem folgenden Chart: Der DAX war gerade über sein altes Hoch vom Januar 2018 gestiegen – allerdings nur um Haaresbreite. Doch das konnte die Euphorie der Marktkommentatoren nicht bremsen.

DAX, Momentum-Oszillator, 2017 bis 2020
Nach fast genau zwei Jahren hat der DAX sein altes Hoch vom Januar 2018 wieder erreicht. Die Euphorie war groß. Das und die negative Divergenz des PMO (unten im Chart) mahnen jedoch zur Vorsicht.
Quelle: StockCharts.com

DAX an entscheidender Marke: Doppeltop oder Ausbruch nach oben

Ich äußerte mich im Wochenupdate meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren deutlich skeptischer. Denn aus charttechnischer Sicht besteht in dieser Situation natürlich die Möglichkeit eines großen Doppeltops. Für diese Interpretation des Geschehens spricht neben der euphorischen Stimmung auch der Preis-Momentum-Oszillator (PMO), den Sie im unteren Teil des Charts sehen. Er weist eine ausgeprägte negative Divergenz auf, ein klares Zeichen technischer Schwäche.

Tatsächlich befindet sich der DAX jetzt in einer sehr interessanten Position, in der sich die Frage stellt: Doppeltop oder Ausbruch nach oben? Die Antwort werden wir in den nächsten Wochen erhalten. Dass die Börsenberichterstatter die Antwort schon zu kennen glauben, spricht gegen einen Ausbruch nach oben. Es ist Ausdruck der großen Sorglosigkeit, mit der das Börsengeschehen derzeit wahrgenommen wird, und es ist ein durchaus typisches Warnsignal.

Die Goldhausse nimmt ungerührt ihren Lauf

Während sich an den Aktienmärkten eine höchst gefährliche Konstellation zusammengebraut hat, zeigen sich die von mir favorisierten Edelmetallmärkte in einer hervorragenden Verfassung. Die weitverbreitete Skepsis, auf die meine sehr bullishen Gold-Prognosen immer noch stoßen, ist typisch für die Frühphase einer Hausse.

Ja, das haben Sie richtig gelesen: Wir befinden uns immer noch in der Frühphase dieser Goldhausse, für die Skepsis und geringes Anlegerinteresse charakteristisch sind. Während an den allgemeinen Aktienmärkten herbe Verluste bevorstehen, bieten sich Ihnen bei den Edelmetallen und ausgewählten Minenaktien außergewöhnliche Gewinnmöglichkeiten. Mit meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren behalten Sie die Märkte im Blick und lassen sich diese Gewinn-Chancen nicht entgehen – Jetzt 30 Tage kostenlos meine 4 Depots testen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Kennen Sie schon das neue Buch von Roland Leuschel und mir, das es mit seiner harschen Zentralbankkritik inzwischen auf die Spiegel-Bestsellerliste der Wirtschaftsbücher geschafft hat? „Die Wohlstandsvernichter – Wie Sie trotz Nullzins, Geldentwertung und Staatspleiten Ihr Vermögen erhalten“


Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Kaum genutzte, aber teure Informationsangebote von Bundesbehörden

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

manche Behörden wollen modern sein und stellen den Bürgern heutzutage Informationen mit Hilfe von Apps zur Verfügung, die auf das Handy heruntergeladen werden können. Apps sind kleine Programme, die auf mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets laufen. Beschaffung und Bereitstellung derartiger Apps ist nicht gerade billig. Wenn Behörden Informationen auf diesem Weg anbieten, muss hierfür eine entsprechende Nachfrage bestehen. Daran mangelt es jedoch nicht selten.

Wie jüngst bekannt wurde, gaben sechs Bundesbehörden für 18 Apps insgesamt rund 5 Millionen Euro aus, ohne nachgewiesen zu haben, dass die Apps auch notwendig waren. Die Behörden kontrollierten die Nutzung ihres Informationsangebots nicht. Mit den Apps wollten sie über Sachthemen aus ihrem jeweiligen Aufgabenbereich informieren, z. B. mit der App „Waldfibel“ über die deutschen Wälder oder mit der App „Wissen wappnet“ über Verbraucherrechte.

Die App „Behördenwegweiser“ gibt Auskunft über Behörden und Formalitäten, die bei Unternehmensgründungen bedeutsam sind. Von den ausgegebenen rund 5 Millionen Euro entfielen 2,3 Millionen auf die Beschaffung der Apps und 2,6 Millionen Euro auf Betrieb (Support, Wartung, Updates) und Werbung.

Lösungsalternativen müssen verglichen werden

Nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen dürfen Bundesbehörden Ausgaben nur leisten, wenn diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. Vor jeder Beschaffung müssen sie zudem die Wirtschaftlichkeit der beabsichtigten Maßnahme angemessen untersuchen. Hierzu müssen sie die angestrebten Ziele konkretisieren und sämtliche Lösungsalternativen prüfen, mit denen sie diese Ziele erreichen können. Sie haben alle mit der jeweiligen Alternative verbundenen Einnahmen und Ausgaben (auch die künftigen) einzubeziehen. Außerdem sind die Behörden verpflichtet, zu gegebener Zeit den Erfolg der Maßnahme zu kontrollieren. Dabei haben sie festzustellen, ob und inwieweit die angestrebten Ziele erreicht wurden.

Ein Mehrwert von App-Angeboten war nicht ersichtlich

Die hier in Rede stehenden Bundesbehörden konnten nicht darlegen, warum die jeweilige App zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig war. Mehrfach führten sie lediglich aus, dass es sich um ein wünschenswertes, zeitgemäßes Angebot handele. Eine der Behörden verfügte bereits über eine inhaltsgleiche Webversion, die auch für Mobiltelefone und Tablets geeignet war. Welchen Mehrwert eine App haben sollte, war nicht ersichtlich. Unterlagen zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen fehlten ganz oder entsprachen nicht den haushaltsrechtlichen Vorgaben. Insbesondere fehlten Ausführungen zu Lösungsalternativen. Keine der Behörden kontrollierte die Nutzung ihrer App durch die Bürger.

Erwarten die Bürger tatsächlich solche Angebote?

Die beteiligten Behörden sind der Auffassung, die Anschaffung derartiger Apps sei ein notwendiger und sinnvoller Teil ihrer Aufgabenerfüllung. Solche Software habe einen hohen Mehrwert bei gleichzeitig hohem Komfort für die Nutzer. Die Mehrzahl der Bürger kommuniziere alltäglich über Smartphones und nutze dabei Apps. Daher erwarteten sie, dass auch Behörden relevante Informationen ähnlich einfach und komfortabel zur Verfügung stellten. Traditionelle, zum Beispiel papiergebundene Alternativen könnten einen solchen Service nicht leisten. Auch das für die Aufsicht über die sechs Behörden zuständige Innenministerium vertrat die Ansicht, die Apps seien für die Aufgabenerfüllung der Behörden notwendig und hätten einen Mehrwert.

Bei geringer Nutzung müssen Angebote beendet werden

Richtigerweise hätten die Behörden zunächst prüfen müssen, ob die jeweilige App als zusätzliches Informationsangebot wirklich notwendig war. Lässt sich ein entsprechender Bedarf bejahen, hätten sich die Behörden um eine wirtschaftliche Lösung bemühen müssen. Schließlich hätten sie eine Erfolgskontrolle durchführen müssen, also die Nutzung des App-Angebots feststellen müssen. Bei unzureichender Nutzung hätten sie ggf. ihr App-Angebot beenden müssen. Nur weil ein Angebot ganz nett ist, rechtfertigt das noch lange nicht die im vorliegenden Fall doch recht erheblichen Ausgaben. Es handelt sich bei solchen Spielereien schlicht und ergreifend um eine Verschwendung von Steuergeldern, liebe Leserinnen und Leser, meint verdrossen



Ihr

Gotthilf Steuerzahler