Themen- 25.01.2020
Euphorie am US-Aktienmarkt - wie einst am Neuen Markt
Stellen Sie sich auf eine Kursdrittelung ein
Angesichts der hohen Überbewertung müssen Sie mit einer sehr schweren Baisse rechnen. An den Kennzahlen der Fundamentalanalyse gemessen müsste eine Drittelung des S&P 500 Index – also ein Kursrückgang auf rund 1.000 Punkte – nicht etwa als Worst-Case-Szenario bezeichnet werden, sondern als eine durchschnittliche und damit eher harmlose Entwicklung, die völlig normal wäre.
Mit jedem Tag, an dem die fundamentale Bewertung weiter nach oben getrieben wird, verschlechtern sich diese Aussichten weiter. Entwarnung kann es von dieser Seite her kaum geben. Das wäre nur möglich, wenn die Unternehmensgewinne regelrecht durch die Decke gingen und Steigerungen aufweisen würden, die es noch nie gegeben hat. Stattdessen stagnieren die US-Unternehmensgewinne
schon seit 2012!
Starke Verkaufssignale von den Optionsmärkten
Seit Anfang des Jahres ist kaum ein Tag vergangen, an dem nicht irgendein technischer oder Sentimentindikator historische Hochs erreicht hat. Jetzt hat auch die Spekulation an den Optionsmärkten extrem zugenommen. Alle Kennzahlen, die auf dem Geschehen dieses hochspekulativen Marktsegments basieren, haben Höchstwerte angenommen. Diese Entwicklung ist ein starker Hinweis, dass sehr bald ein größerer Kursrückgang beginnen wird.
Ob es sich dabei nur um eine Korrektur handeln wird oder um das Ende der Spekulationsblase, lässt sich jetzt noch nicht sagen. Die Antwort auf diese Frage werden uns der Verlauf und vor allem die Qualität der nächsten Abwärtsbewegung geben.
Konkret achte ich jetzt darauf, ob unsere langfristigen Momentum-Indikatoren
ihre Unterstützungslinien unterschreiten. Wenn das geschehen sollte, wäre das Ende dieser allumfassenden Spekulationsblase wahrscheinlich besiegelt. Wie Sie sich davor schützen und sogar noch Gewinne machen und wie sich die langfristigen Indikatoren entwickeln, erfahren Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren.
„Die Fed wird es schon richten“ – Nein!
US-Präsident Trump und die amerikanische Zentralbank Fed werden den Absturz der Börsenkurse und eine neue Krise schon verhindern, höre und lese ich allenthalben – ja sogar von Trump selbst. Tatsächlich erscheinen sie fest entschlossen, wirklich alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um das Unvermeidliche so lange wie möglich hinauszuschieben – koste es, was es wolle.
Bisher waren diese Anstrengungen länger als in früheren Zyklen erfolgreich. Der gesunde Menschenverstand und die Erfahrung sagen aber, dass Rezessionen, Aktienbaissen und Krisen nicht dauerhaft verhindert werden können. Vielmehr hat sich immer wieder ein ganz anderer Zusammenhang gezeigt: Je länger und intensiver versucht wurde, eine Rezession und eine Baisse zu verhindern,
desto stärker sind diese dann ausgefallen.
Jetzt deutet die gesamte technische Lage des Aktienmarktes darauf hin, dass der Höhepunkt dieser riesigen Spekulationsblase in greifbarer Nähe ist.
Lassen Sie sich von der euphorischen Stimmung nicht blenden
Achten Sie stattdessen sehr genau auf die weitere Entwicklung der Risse, die sich im Gebälk der Weltwirtschaft und der Aktienmärkte längst gebildet haben. Jetzt ist nicht die Zeit für Sorglosigkeit. Halten Sie sich auf dem Laufenden und bringen Sie Ihr Geld in Sicherheit. Wie genau, das lesen Sie in meinen Börsenbrief Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos.
Ich wünsche Ihnen ein fröhliches Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Ausdrücklich empfehle ich hier weiterhin den Edelmetallsektor. Im Unterschied zu den allgemeinen Aktienmärkten befinden sich die Minenaktien nicht in einer Spekulationsblase, sondern in der Frühphase einer Hausse.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Schlamperei bei der Umstellung des Rechnungswesens von Kommunen
Liebe Leserinnen und Leser,
die deutschen Kommunen sind seit Jahren bestrebt, ihr Finanzmanagement durch Umstellung auf das kaufmännische Rechnungswesen zu modernisieren. Während das traditionelle Finanzsystem der öffentlichen Verwaltung nur die Zahlungsströme abbildet, erfasst das doppische Rechnungswesen den vollständigen Ressourcenverbrauch. An die Einführung der Doppik wird die Erwartung geknüpft, dass die finanzielle Situation der betreffenden Stadt oder Gemeinde transparenter wird, die Entscheidungsgrundlagen für die politisch Verantwortlichen verbessert werden und es zu einem wirtschaftlicheren Ressourceneinsatz kommt.
Häufig ist jedoch festzustellen, dass die Umstellung des Rechnungswesens wesentlich länger dauert als geplant und als es nach den rechtlichen Vorgaben zulässig ist. Zum Teil liegen
Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse erst mit jahrelanger Verspätung vor, wie jetzt für eine Reihe von Kommunen eines mittelgroßen Bundeslandes bekannt wurde. Damit mangelt es den betreffenden Kommunen an einer fundierten Datenbasis für eine zielgerichtete und nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft.
Bei viel zu spät erstellten bzw. noch gar nicht vorliegenden Jahresabschlüssen fehlt eine wesentliche Grundlage für die Beschlussfassung über den Haushaltsplan. Wesentliche Soll-Ist-Vergleiche zur Analyse der Haushaltswirtschaft und deren Entwicklung können nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden.
Jahre nach der Umstellung lag noch keine Eröffnungsbilanz vor
Im Jahr 2007 hatte der Gesetzgeber des hier in Rede stehenden Bundeslandes beschlossen, dass alle Kommunen des Landes ab dem 01.01.2013 grundsätzlich die kommunale Doppik anzuwenden haben. Übergangsvorschriften ermöglichten eine frühere bzw. hinausgeschobene Einführung. Spätestens seit dem 01.01.2015 war dann das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen ausnahmslos nach doppischen Regeln zu führen.
Im August 2019 hatten allerdings noch immer rund 9 Prozent der doppisch buchenden kommunalen Körperschaften, nämlich 49 von 539 Kommunen, noch keine festgestellte Eröffnungsbilanz. Im Jahr davor waren es sogar noch 22 Prozent gewesen. Der Prozess der Aufstellung und Feststellung von Eröffnungsbilanzen muss Jahre nach der Umstellung auf die kommunale
Doppik endlich abgeschlossen werden. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Ziel wie angekündigt in Kürze, das heißt im Lauf des Jahres 2020, erreicht werden wird.
Auch bei den Jahresabschlüssen gab es Verzögerungen
Nach der Gemeindeordnung des betreffenden Bundeslandes haben die Kommunen für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Der aufgestellte Jahresabschluss ist innerhalb von 3 Monaten zu prüfen und spätestens bis zum 31.12. des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres durch den Gemeinderat festzustellen. Eine Abfrage bei den Kommunen zum Stand 01. 01. 2019 ergab, dass auch bei der Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse ein erheblicher Zeitverzug bestand. Im Vergleich zum Vorjahr hatte sich sogar die Anzahl der nicht festgestellten Jahresabschlüsse insgesamt weiter erhöht.
Haushaltsentscheidungen wurden ohne verbindliche Datengrundlage getroffen
Für das Haushaltsjahr 2012 waren insgesamt noch 28 (rd. 23 Prozent) offene Jahresabschlüsse zu verzeichnen. Die Jahresabschlüsse ab dem Haushaltsjahr 2013 waren durch einen hohen Rückstand gekennzeichnet. Für den Jahresabschluss 2013 war der Feststellungstermin spätestens der 31.12.2014. Selbst 4 Jahre nach diesem Termin hatten lediglich 231 der betroffenen Körperschaften (rd. 51 Prozent) einen festgestellten Jahresabschluss. Für das Haushaltsjahr 2017 waren lediglich 47 von insgesamt 496 Jahresabschlüssen, d. h. nur 9 Prozent, fristgerecht festgestellt worden.
In vielen Fällen erfolgt die Haushaltsführung über mehrere Jahre ohne Abschluss der vorangegangenen doppischen Haushaltsjahre. Dies bedeutet auch, dass in einer erheblichen Anzahl von
kommunalen Körperschaften die für 5 Jahre gewählten Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte teilweise über ihre gesamte Wahlperiode Haushaltsentscheidungen ohne verbindliche Ist-Daten getroffen haben.
Jetzt sollen Bearbeitungsrückstände abgebaut und Fristen eingehalten werden
Das Innenministerium des betreffenden Bundeslandes hat dazu erklärt, als maßgebliche Ursache für Fristüberschreitungen im Bereich der Jahresabschlüsse sei die bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanzen eingetretene Verzögerung anzusehen. Die Aufsichtsbehörden würden mit Nachdruck darauf hinwirken, dass Bearbeitungsrückstände bei den Eröffnungsbilanzen abgebaut und die Fristen bei den Jahresabschlüssen eingehalten würden.
Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass den Worten auch tatsächlich Taten folgen. Verstöße gegen gesetzliche Regelungen teilweise über mehrere Jahre dürfen sich nicht verstetigen. Der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen müssen viele Kommunen eindeutig eine
höhere Priorität einräumen, sagt mit Entschiedenheit
Ihr
Gotthilf Steuerzahler