EZB-Klimaschutz ist nichts als ein Ablenkungsmanöver und Propaganda- 21.12.2019

EZB-Klimaschutz ist nichts als ein Ablenkungsmanöver und Propaganda

Überhebliche Zentralbanker

Liebe Leser,

nach allem, was ich in den vergangenen Jahren mit den Fed-Präsidenten Greenspan, Bernanke, Yellen und mit EZB-Chef Mario Draghi erlebt habe, erschien mir eine Steigerung kaum noch möglich. Tatsächlich hat Christine Lagarde, die neue EZB-Präsidentin, aber nur wenige Tage im Amt benötigt, um mich eines Besseren zu belehren. Mit dem von ihr eingeführten Begriff der „grünen Geldpolitik“ hat sie auf einen Schlag sowohl das geldpolitische Geschwafel als auch die Überheblichkeit moderner Zentralbankbürokraten auf neue Höhen getrieben.

EZB-Chefin Christine Lagarde überschreitet ihr Mandat

Indem Lagarde den Klimaschutz zu einem Anliegen der Zentralbank macht, erweitert sie eigenmächtig das auf Geldwertstabilität begrenzte Mandat der EZB. Denn Klimaschutz hat mit der vertraglichen Verpflichtung der EZB, „die Preisstabilität zu gewährleisten“, nichts, aber auch gar nichts zu tun. Das ist offensichtlich. Lagarde geht es also nur um einen weiteren großen Schritt auf dem Weg der heimlichen Machtübernahme, den die Zentralbanken nun schon seit mehreren Jahren eingeschlagen haben.

Greenwashing: Ablenkung von den desaströsen Folgen der Nullzinspolitik

Nachdem die EZB aufgrund ihrer Nullzinspolitik und ihrer massiven Staatsanleihenkäufe zunehmend unter Beschuss gerät und Draghi in den vergangenen Monaten hart attackiert wurde, hat Lagarde ein grünes Ablenkungsmanöver gestartet. Die Klimaschutz-Bewegung erhält vor allem in der deutschen Berichterstattung sehr viel Aufmerksamkeit. Auf diesen Zug springt die ehemalige französische Politikerin jetzt auf, um von den desaströsen Folgen der EZB-Politik abzulenken.

Offenbar will sich Christine Lagarde in der Öffentlichkeit als selbsternannte Greta der Geldpolitik positionieren. Damit möchte sie von den großen Problemen ablenken, die Nullzinspolitik, billionenschwere Staatsfinanzierung und Eurorettung um jeden Preis geschaffen haben.

Wer verweist Christine Lagarde in ihre Schranken?

Ob Klimaschutz überhaupt möglich ist, können bestenfalls Wissenschaftler entscheiden. Und mit welchen Maßnahmen er gegebenenfalls umgesetzt werden sollte, ist ausschließlich Sache der Regierung bzw. des Parlaments. Deshalb müsste die Politik umgehend aktiv werden und Frau Lagarde hart in ihre Schranken weisen.

Dass nichts dergleichen geschehen ist, verdeutlicht nur das Ausmaß der Bedrohung, die von den Zentralbanken ausgeht. Unausgesprochen gestatten unsere Politiker die immer weiter vorangetriebene Machtübernahme der Zentralbanken und erlauben damit Schritt für Schritt die Abschaffung von Demokratie und Freiheit. Wer aus der Politik sollte auch dagegen aufbegehren, hat sich doch auch die neue EZB-Präsidentin Ursula von der Leyen den „European Green Deal“ selbst auf ihre Fahnen geschrieben.

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Quelle: StockCharts

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Herzliche Grüße,

Ihr

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Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Die Vergütung ausländischer Künstler und die Steuer

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

wenn ausländische Künstler hierzulande auftreten, sind komplizierte steuerliche Vorschriften zu beachten. Unerfahrenen Veranstaltern drohen hier erhebliche finanzielle Risiken. Doch derzeit ist die zuständige Finanzbehörde überwiegend mit sich selbst beschäftigt, Kontrollen finden nicht statt.

Gemeinnützige, im Bereich der Kultur tätige Vereine verpflichten zunehmend auch Künstler aus dem Ausland, die Veranstaltungen der Vereine attraktiver machen sollen. Die in diesem Zusammenhang entstehenden steuerlichen Pflichten sind den Verantwortlichen vielfach nicht bekannt. Werden die steuerlichen Vorschriften bei Zahlungen an ausländische Künstler gar nicht oder falsch angewandt, kann dies empfindliche haftungsrechtliche Folgen für den Verein und den Vorstand haben. Erleichterungen für gemeinnützige Vereine bestehen hier nämlich nicht.

Das Einkommensteuergesetz ordnet an, dass von inländischen Einkünften aus künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder ähnlichen Darbietungen ausländischer Personen die Einkommensteuer im Wege des Steuerabzugs erhoben wird. Dabei setzt das Verfahren nicht bei den Künstlern mit Wohnsitz im Ausland an, sondern bei den inländischen Veranstaltern. Diese müssen die Steuer für Rechnung der ausländischen Künstler von deren Vergütung abziehen, bei der zuständigen Finanzbehörde anmelden und dorthin abführen.

15 Prozent der Einnahmen des Künstlers sind abzuführen

Zuständige Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses Amt nimmt übergreifende steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr. Die abzuführende Steuer beträgt - abgesehen von Bagatellfällen - 15 Prozent der Einnahmen des Künstlers aus dem Engagement. Auch Reise- und Übernachtungskosten gehören zu den Einnahmen. In bestimmten Fällen müssen aber auch Doppelbesteuerungsabkommen beachtet werden, was die Sache besonders kompliziert macht. In früheren Jahren bearbeiteten die Finanzämter in den Bundesländern diese Verfahren. Seit dem Jahr 2014 hat das Bundeszentralamt die bundesweite Zuständigkeit für den Steuerabzug. Die Zuständigkeit für Außenprüfungen verblieb bei den Finanzämtern.

Kontrollen im alten Verfahren

Bis zum Übergang der Zuständigkeit für den Steuerabzug auf das Bundeszentralamt nahmen die Finanzämter die Kontrollen in diesem Bereich wahr. Vielfach hatten sie sogenannte Lesedienste eingerichtet. Die Mitarbeiter der Lesedienste sammelten aus der regionalen Presse und aus anderen Medien (z. B. Internet, Plakate, Flyer, Rundfunk) für den Zuständigkeitsbereich ihres Finanzamts Informationen über die Tätigkeit von ausländischen Künstlern bei Veranstaltungen im Inland. Sie überwachten, ob die Veranstalter umfassend ihren steuerlichen Pflichten nachkamen. Dies ermöglichte es den Finanzämtern, bislang unerkannte Sachverhalte für den Steuerabzug festzustellen.

Kontrollen im neuen Verfahren

Heute sind die Steueranmeldungen auf elektronischem Weg an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Wegen fehlender technischer Voraussetzungen kann das Bundeszentralamt die eingehenden Steueranmeldungen aber nicht elektronisch weiterverarbeiten. Deshalb ist es vorrangig damit befasst, die Steuerfälle zu verwalten. Sachlich prüft es die Steueranmeldungen lediglich stichprobenartig auf ihre Schlüssigkeit. Für eine rechtliche Prüfung verbleibt kein Raum. Es gibt keine Kontrollen, um nicht besteuerte Einkünfte zu ermitteln, die der Abzugspflicht unterliegen.

Wie jetzt festgestellt wurde, hat das Bundeszentralamt in keinem Fall die Prüfdienste der Finanzämter gebeten, eingereichte Steueranmeldungen zu überprüfen. Die Finanzämter sind zwar weiterhin angehalten, Feststellungen, die zum Steuerabzug führen könnten, dem Bundeszentralamt mitzuteilen. Seit der Änderung der Zuständigkeit übersenden sie aber so gut wie keine Kontrollmitteilungen an das Bundeszentralamt.

In Zukunft wird mehr kontrolliert werden

Bei Lohnsteuer­Außenprüfungen der Finanzämter ist nach den geltenden Bestimmungen auch zu prüfen, ob die Steuern für Künstlervergütungen ordnungsgemäß abgeführt wurden. Die Finanzämter kommen dieser Verpflichtung jedoch nur ungenügend nach. Jetzt überlegt das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Bundesländern, wie die vorgeschriebenen Kontrollen künftig wahrgenommen werden sollen.

Vor diesem Hintergrund sollten sich die betroffenen Vereine nicht in Sicherheit wiegen, dass auch in Zukunft die Abführung der Vergütungen für ausländische Künstler kaum überprüft wird. Vielmehr sollten sie die Zeit nutzen, um sich hier - mit Hilfe ihrer Verbände oder durch die Einschaltung von Steuerberatern - ordnungsgemäß aufzustellen, sagt mit Nachdruck

Ihr

Gotthilf Steuerzahler