Gold – keine Sorge, das große Bild ist rundum bullish- 09.11.2019

Gold – keine Sorge, das große Bild ist rundum bullish

Die kurzfristige Konsolidierung ist doch noch nicht vorüber

Liebe Leser,

vorige Woche sah es so aus, als sei der Goldpreis nach einer kleinen Korrektur, die Anfang September begonnen hatte, schon wieder auf dem Weg nach oben. Der Chart zeigte eine bullishe Flaggenformation, die mit einem Ausbruch nach oben beendet wurde.

Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, ist der durch dieses kurzfristige charttechnische Kaufsignal prognostizierte Kursanstieg jedoch ausgeblieben. Stattdessen ist der Goldpreis wieder in den Bereich des Tiefs zurückgekommen, das er Anfang Oktober erreicht hatte, und sogar etwas darunter gefallen.

Goldpreis pro Unze in $, 2018 bis 2019
Der Goldpreis befindet sich immer noch in einer Konsolidierungsphase, die Anfang September begonnen hat.
Quelle: StockCharts.com

Gold: plus 15% seit Anfang Mai

Der Kursrückgang der vergangenen vier Tagen beträgt 3,9%. Die Reaktionen und Kommentare, die er vor allem in den USA ausgelöst hat, zeigen, wie sehr die Nerven der meisten Goldanleger noch immer blank liegen – obwohl der Goldpreis auf dem aktuellen Niveau noch stattliche 15% höher notiert als vor einem halben Jahr. Ganz zu schweigen von den Kursgewinnen der meisten Goldminenaktien, die erheblich höher ausgefallen sind.

Große Skepsis spricht für Goldhausse

Das von großer Nervosität und Skepsis gekennzeichnete Stimmungsbild an den Edelmetallmärkten ist ein gutes Zeichen, da es typisch ist für die Frühphase einer großen Hausse. Damit passt es perfekt zu dem sehr bullishen charttechnischen Bild, das Sie auf dem folgenden Goldpreis-Monatschart erkennen.

Goldpreis pro Unze in $, Monatschart, 2010 bis 2019
Die Korrektur der vergangenen Wochen ist nur eine kurze Verschnaufpause in einem steilen Aufwärtstrend.
Quelle: StockCharts.com

Gold-Monatschart ist rundum bullish

Auf diesem langfristigen Chart sehen Sie die mächtige Bodenformation, die sich von 2013 bis 2019 entwickelt hatte. Sie wurde von Extremwerten der Sentimentindikatoren begleitet, was für sich genommen bereits ein sehr bullishes Zeichen war.

Dann, im Juni 2019, wurde diese Bodenformation mit einem sehr dynamischen Ausbruch nach oben beendet. Dieses sehr starke Kaufsignal, das von meinen langfristigen Momentum-Indikatoren angekündigt wurde, prognostizierte den Beginn einer langfristigen Hausse und ist weiterhin uneingeschränkt gültig.

Ein Blick auf diesen Chart genügt, um einen Eindruck von der Harmlosigkeit der Korrektur der vergangenen Wochen zu erhalten. Es handelt sich hier lediglich um eine kurze Pause, eine Art Luftholen in einem starken Aufwärtstrend. Untermauert wird dieses bullishe Szenario von den fundamentalen Entwicklungen und geldpolitischen Weichenstellungen.

Die Zentralbanken haben die Weichen auf Geldentwertung gestellt

Denn als Antwort auf die große Schuldenkrise des Jahres 2008 haben die Zentralbanken das größte geldpolitische Experiment begonnen, das die Welt jemals gesehen hat. Dieses verantwortungslose Experiment, in dem wir alle nur Versuchskaninchen sind, läuft immer noch auf Hochtouren weiter. Unter anderem hat es dazu geführt, dass die Verschuldung über 40% höher ist als im Jahr 2007. Und diese Schuldenorgie soll unvermindert weitergehen – auch in Deutschland, wo der Ruf nach weiteren Staatsschulden immer lauter wird.

Die Finanzgeschichte zeigt, dass alle großen Inflationen mit einer stark steigenden Staatsverschuldung einhergegangen sind, die überwiegend von der Zentralbank finanziert wurde. Auf diesem Pfad in den Ruin befinden wir uns auch jetzt wieder, und erstmals in der Geschichte sogar weltweit.

Das signalisiert zumindest unser Inflationsmodell. Es befindet sich in einer Konstellation, die es Mitte der 1960er und zwei Mal in den 1970er Jahren angenommen hatte. Damals folgten drei große Wellen der Geldentwertung, und die 1970er gelten als das Jahrzehnt der Stagflation. Für die Aktienmärkte waren das ausgesprochen schlechte Zeiten. Mit Edelmetallen und Rohstoffen konnten Sie hingegen ein Vermögen verdienen.

Bereiten Sie sich auf dieses Szenario richtig vor. Beispielsweise, indem Sie die oben erwähnte Verschnaufpause der Goldhausse zum Einstiegstieg in von uns ausgewählte Minenaktien nutzen. Gemeinsam mit meinem Freund Roland Leuschel unterstütze ich Sie gerne dabei mit meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren.

Wir bieten Ihnen Hintergrundinformationen zu den Finanzmärkten auf höchstem Niveau und darauf basierend leicht umsetzbare Investmentempfehlungen, mit denen Sie Ihr Geld erhalten und vermehren – Testen Sie Krisensicher Investieren jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: In Deutschland hat die Rezession bereits begonnen, und die US-Wirtschaft hängt im Moment an einem seidenen Faden. Sobald er reißt, wird sich die Lage vielleicht noch schneller zuspitzen als im Jahr 2008. Sorgen Sie vor!

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Mitnahmeeffekte bei einem Förderprogramm der EU

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

der bürokratische Aufwand bei Vorhaben, die mit Geldern der EU gefördert werden, ist bekanntlich sehr hoch. Es besteht ein dichtes Regelwerk aus Verordnungen, Förderrichtlinien, Dienstanweisungen sowie haushaltsrechtlichen Bestimmungen der beteiligten Ebenen. Zahlreiche interne und externe Kontrolleinrichtungen auf der Landes-, Bundes- und EU-Ebene prüfen die Förderverfahren sowie die einzelnen Förderfälle. Die Prüfergebnisse führen zu einer ständig verfeinerten, teilweise rückwirkenden Rechtsauslegung und zur Ausdifferenzierung der Verfahrensregelungen.

Mit dem Sanktionsmechanismus der „Anlastung“, also der Verpflichtung zur Erstattung von zu Unrecht erhaltenen Fördermitteln, verfügt die EU-Kommission über ein scharfes Schwert. Der Druck auf die umsetzenden Verwaltungen ist dementsprechend hoch. Fehler sollen um jeden Preis vermieden werden, was zu immer neuen Detailregelungen führt.

Doch fragt man sich bei vielen Fördermaßnahmen der EU, ob der bürokratische Aufwand und der zu erwartende Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu einander stehen. Aber es gibt immer Kreise, die von derartigen Förderungen profitieren und das Geld aus Brüssel gerne mitnehmen. Eine vor kurzem bekannt gewordene Untersuchung aus einem norddeutschen Bundesland befasst sich mit einem inhaltlich sehr fragwürdigen Förderprogramm der EU, bei dem sich einige sehr kräftig bedient haben.

Innovationspartnerschaften von Landwirten, Forschern und Beratern

Für die Förderperiode 2014 bis 2020 stellt die EU erstmalig Mittel für die Förderung von sogenannten Europäischen Innovationspartnerschaften zur Verfügung. Das Ziel der Förderung ist es, durch verstärkte Innovationsaktivitäten das wirtschaftliche Wachstum im Agrarbereich zu erhöhen. Hierfür sollen Landwirte, Forscher und Berater eng zusammenarbeiten und Innovationen bis zur Praxisreife entwickeln. In dem norddeutschen Bundesland wurden für entsprechende Projekte 10 Millionen Euro bereitgestellt. Den überwiegenden Teil davon trägt die EU, das Land selbst steuert nur rund 300.000 Euro bei. Das Landwirtschaftsministerium des norddeutschen Bundeslandes fördert insgesamt 29 Innovationsprojekte mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren. Die Kosten der Projekte und für die Beratung der Projekte werden zu 100 Prozent übernommen.

Zuschüsse zwischen 200.000 und 500.000 Euro für Öko-Projekte

Die Innovationsprojekte befassen sich zum Beispiel mit dem nachhaltigen Bau von Tierställen nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Kriterien. Die betreffende Innovationspartnerschaft besteht aus 23 Landwirten, einer Fachhochschule und einer Universität. Bei einem anderen Vorhaben geht es um die Verbesserung des Tierwohls und die Verlängerung der Haltungsdauer von Legehennen im ökologischen Landbau. Ein weiteres Projekt befasst sich mit der Gülleaufbereitung zur Erzeugung eines Düngemittels und zur Verringerung des Einsatzes nachwachsender Rohstoffe. Für die einzelnen Vorhaben werden Zuschüsse zwischen 200.000 und 500.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Vergleichbare Themen werden auch in den Hochschulen bearbeitet

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Fachjury in einem festgelegten Verfahren. Dabei wird der Begriff Innovation sehr weit ausgelegt. Das Landwirtschaftsministerium grenzt Innovationspartnerschaften nicht von laufenden Vorhaben der Agrarforschung in den Hochschulen des Landes oder von Aktivitäten der Landwirtschaftskammer ab. Die genannten Institutionen haben für eine Vielzahl von Innovationsprojekten die Federführung inne und sind an den Projekten auch selbst beteiligt. Inhaltlich werden in den Innovationsprojekten vielfach Themen aufgegriffen, die zuvor von den Hochschulen oder der Landwirtschaftskammer bereits bearbeitet worden sind.

Zu hohe Personalkosten in den Projekten

Die Personalkosten, die den größten Teil der Innovationsprojekte ausmachen, werden zu 100 Prozent gefördert. Dies könne zu Mitnahmeeffekten führen, heißt es in der erwähnten Untersuchung. Weiterhin wird Kritik an Stundenlöhnen von bis zu 85 Euro geübt für Tätigkeiten, die üblicherweise deutlich niedriger entlohnt werden. Zudem könnten einige Projekte ihre Arbeit deutlich wirtschaftlicher erledigen, wenn für die Projektdauer das benötigte Personal zeitlich befristet angestellt würde statt teurere freiberufliche Kräfte über Jahre hinweg einzusetzen. Auch stieg im Programmverlauf die Arbeitszeit für allgemeine Tätigkeiten in den Projekten ohne nachvollziehbare Begründung zum Teil bis zum Dreifachen der ursprünglich geplanten Arbeitszeit an.

Das Ministerium will die 100-prozentige Förderung beibehalten

Das Landwirtschaftsministerium des betreffenden Bundeslandes prüft jetzt die Rückforderung überhöhter Personalkosten. Die Förderung zu 100 Prozent sei allerdings weiterhin erforderlich. Eine finanzielle Eigenbeteiligung der Landwirte würde angesichts der angespannten Einkommenslage dieser Berufsgruppe dazu führen, dass sich kaum noch jemand an der Entwicklung von Innovationen für mehr Effizienz und Nachhaltigkeit im Agrarbereich beteiligen würde.

Dazu ist zu sagen, dass bei Förderungen der öffentlichen Hand grundsätzlich eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent verlangt wird, um die Zuschussempfänger zu einem wirtschaftlichen Umgang mit den Fördermitteln anzuhalten. Aber wenn es um Öko-Projekte und notleidende Landwirte geht, scheint dieser Grundsatz keine Rolle mehr zu spielen, sagt verärgert


Ihr

Gotthilf Steuerzahler