Als Nächstes kommt die Rohstoffhausse- 26.10.2019

Als Nächstes kommt die Rohstoffhausse

Unter der Oberfläche tut sich was – Schauen Sie hin

Liebe Leser,

die Rohstoffpreise sind in den vergangenen Jahren drastisch gefallen. Beispielsweise fiel der CRB-Rohstoffindex von seinem Hoch des Jahres 2008 um 67%. Noch härter hat es die Untergruppe der Agrarrohstoffe getroffen. Bei ihnen beträgt der Kursrückgang 73%. Damit sind sie heute billiger als vor 20 Jahren. Teilweise kosten sie sogar weniger als in den 1970er Jahren – trotz des weltweiten Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums, das seither stattgefunden hat.

Kursrückgänge dieser Größenordnung machen mich als Anleger sehr hellhörig und lassen mich sorgfältig nach Anzeichen einer Trendwende Ausschau halten. Schließlich werden Rohstoffe aller Art auch weiterhin in zunehmendem Maße benötigt. Gemeinsam mit Arbeit, Land und Kapital sind und bleiben sie die Basis allen Wirtschaftens.

Trendwende nach oben zeichnet sich ab

Tatsächlich gibt es jetzt erste wichtige Signale, die eine Trendwende nach oben ankündigen. Allerdings muss man sehr genau hinschauen, um diese Signale zu erkennen. Genau das haben wir in der aktuellen Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren getan. Und die Ergebnisse unserer Analysen zeigen eine sehr spannende Situation.

Ganz konkret fehlt jetzt nicht mehr viel, um von wichtigen Indikatoren klare Kaufsignale zu erhalten. Wir stehen Gewehr bei Fuß, um die großen Chancen, die sich hier abzeichnen, für uns und unsere Krisensicher Investieren-Leser Gewinn bringend zu nutzen.

Bei Gold hat die Hausse längst begonnen

Ganz ähnlich wie jetzt bei den Rohstoffen sah die Lage vor einigen Monaten bei den Edelmetallen aus. Kurz darauf kam es dann bei meinen Indikatoren zu den Kaufsignalen, die sich bereits abgezeichnet hatten – so wie jetzt bei den Rohstoffen.

Auf diesen Signalen basierte meine Prognose, dass der Goldpreis stark steigen und die mächtige Bodenformation beenden werde, in der er sich bereits seit mehr als fünf Jahren befand. Kurze Zeit später war es dann tatsächlich soweit, wie Sie auf dem folgenden Goldchart sehen.

Goldpreis pro Unze in $, 2013 bis 2019
Der Goldpreis hat gegenüber den Rohstoffen die Nase vorn und befindet sich bereits in einer Hausse.
Quelle: StockCharts.com

Nächste Aufwärtswelle der Goldminenaktien steht kurz bevor

Meine Analysen kommen übrigens zu dem Ergebnis, dass die nächste Aufwärtswelle bei Gold sehr bald beginnen wird. Die von mir verwendete Kombination aus Momentum- und Sentimentindikatoren zeigt im Zusammenspiel mit charttechnischen und fundamentalen Analysen ein überaus attraktives Chance-Risiko-Verhältnis an. Profitieren Sie davon mit meinen ausgewählten Minenaktien im dafür aufgelegten Goldminen-Depot.

Die kommenden Wochen sind überaus spannend und in mehrfacher Hinsicht entscheidend für die Entwicklung der nächsten zwei bis drei Jahre. Diese Aussage gilt nicht nur für die Rohstoffe, sondern auch für die Aktienmärkte und die Realwirtschaft. Halten Sie sich auf dem Laufenden mit meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein fröhliches Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Die Zentralbanken sind in dieser Phase des Konjunkturzyklus ebenso machtlos wie in den Jahren 2001/02 und 2007/08.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Zu viele Vorschriften - sogar für erfahrene Bürokraten

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

in Deutschland wird so ziemlich alles durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Aber es gibt Vorschriften, die selbst erfahrene Bürokraten nicht kennen und dementsprechend auch nicht anwenden.

Eine dieser unbekannten Regelungen ist die Mitteilungsverordnung des Bundes, die in den steuerrechtlichen Zusammenhang gehört. Die Mitteilungsverordnung verpflichtet alle Behörden, den Finanzämtern unaufgefordert Zahlungen mitzuteilen, wenn der Zahlungsempfänger nicht im Rahmen einer gewerblichen oder freiberuflichen Haupttätigkeit gehandelt hat oder wenn die Zahlung nicht auf das Geschäftskonto des Zahlungsempfängers erfolgt. In Betracht kommen vor allem Zahlungen für nebenberufliche Tätigkeiten. Von der Mitteilungspflicht ausgenommen sind Zahlungen von weniger als 1.500 Euro je Empfänger und Kalenderjahr (Bagatellgrenze). In der Praxis sind Mitteilungen meist zu fertigen aufgrund von Zahlungen an Dozenten, Gutachter oder sonstige Honorarkräfte. Die Mitteilungsverordnung soll sicherstellen, dass Zahlungen aus öffentlichen Kassen versteuert werden.

Die Behörde schickt die Mitteilung an das Wohnsitzfinanzamt des Zahlungsempfängers. Sodann prüft das Finanzamt anhand der Einkommensteuererklärung, ob die mitgeteilten Einnahmen versteuert worden sind. Hat der Zahlungsempfänger solche Einkünfte aus öffentlichen Kassen nicht erklärt, leitet das Finanzamt steuerstrafrechtliche Ermittlungen ein.

Viele Behörden kannten die Mitteilungsverordnung nicht

In einem kleineren Bundesland wurde vor kurzem überprüft, ob die Mitteilungsverordnung von den Behörden des Landes tatsächlich angewendet wird. Die Landtagsverwaltung, die Staatskanzlei und sieben Ministerien bestätigten, dass dem so sei. Einem Ministerium war die Mitteilungsverordnung nicht bekannt. Auch 10 der 28 nachgeordneten Behörden dieses Bundeslandes räumten ein, die Mitteilungsverordnung nicht zu kennen. Immerhin 11 der insgesamt 38 befragten Behörden waren demnach so ehrlich und gaben zu, die Mitteilungsverordnung nicht zu kennen. Im weiteren Verlauf der Überprüfung wurde festgestellt, dass 4 dieser 11 Behörden bei Anwendung der Verordnung mindestens 66 Mitteilungen hätten fertigen müssen. Sechs Behörden, die die Mitteilungsverordnung anwandten, hatten 20 Mitteilungen zu wenig erstellt.

Gescheiterte Änderung der Mitteilungsverordnung

Gerichte und Staatsanwaltschaften unterliegen derzeit für Zahlungen in Rechtssachen nicht der Mitteilungsverordnung. Betroffen sind hauptsächlich Entschädigungen an Sachverständige und Vergütungen an Betreuer, wobei Letztere nicht unter die Verordnung fallen, wenn sie hauptberuflich Zahlungen erhalten. Im Jahr 2012 gab es Bestrebungen, durch eine Neufassung der Mitteilungsverordnung sämtliche Zahlungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften mitteilungspflichtig zu machen. Die Neufassung scheiterte jedoch im Bundesrat, weil zweifelhaft erschien, ob der entstehende Aufwand durch Steuermehreinnahmen gedeckt werden würde.

Einige Zahlungen wurden bei der Einkommensteuererklärung nicht angegeben

In dem kleinen Bundesland fand bei sieben Finanzämtern eine Überprüfung statt, ob die Zahlungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften an Betreuer und Sachverständige auch bei der Einkommensteuererklärung deklariert worden waren. Es handelte sich um 367 Zahlfälle über insgesamt 13,5 Millionen Euro. In immerhin 26 Fällen hatten die Empfänger die Zahlungen nicht oder nicht vollständig erklärt. Die Finanzämter änderten daraufhin die Steuerfestsetzungen. Es ergaben sich Nachzahlungen in Höhe von insgesamt 144.000 Euro zuzüglich Zinsen. In 18 dieser Fälle wurde die Bußgeld- und Strafsachenstelle des zuständigen Finanzamts eingeschaltet.

Eine Änderung der Mitteilungsverordnung wird erneut versucht

Als Ergebnis der Überprüfung gibt es nunmehr Bestrebungen, die seinerzeit ausgesetzte Änderung der Mitteilungsverordnung erneut anzugehen. Um die oftmals schwierige Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebentätigkeit zu vermeiden, soll jede Zahlung aus einer öffentlichen Kasse den Finanzämtern mitgeteilt werden, sofern nach Ablauf des Jahres die Bagatellgrenze überschritten ist. Überdies soll die Mitteilung um die Steuer- oder Identifikationsnummer des Empfängers ergänzt werden. Das Finanzministerium des in Rede stehenden Bundeslandes will sich für eine entsprechende Rechtsänderung einsetzen. Wie man sehen kann, liebe Leserinnen und Leser, wird das Netz der Steuervorschriften noch ein wenig dichter gewoben werden, sagt

Ihr stets korrekt deklarierender

Gotthilf Steuerzahler