Helikopter-Geld wird kommen- 12.10.2019

Helikopter-Geld wird kommen

Irrsinn herrscht an den Rentenmärkten

Liebe Leser,

still und heimlich passiert gerade etwas an den Märkten, was niemand bisher für möglich gehalten hätte: Am 9. Oktober 2019 hat die Republik Griechenland neue Staatsanleihen emittiert, also Schulden gemacht. Konkret hat sie Anleihen für 487,5 Mio. € mit einer Laufzeit von 13 Wochen sowie 1,5 Mrd. € mit einer Laufzeit bis März 2029 begeben.

Das Interesse an dieser knapp 10-jährigen Anleihe war groß. Laut Bloomberg lagen Angebote für 5,4 Mrd. € vor. Der Zinssatz dieser Anleihe beträgt 1,5%, während der Kurzläufer mit einem negativen Zins von 0,02% ausgestattet ist. Die USA zahlen für vergleichbare Laufzeiten 1,65% bzw. 1,59%.

Negative Zinsen für Griechenland

Dass dieser offensichtliche Irrsinn möglich ist, spricht Bände über den komatösen Zustand, in den die Politik der EZB die Rentenmärkte versetzt hat. Mario Draghi ist es als EZB-Präsident tatsächlich gelungen, auch noch den letzten Funken der Vernunft aus den Anleihenmärkten zu vertreiben. Das Wohl und Wehe Europas hängt inzwischen nur noch davon ab, wie lange es der EZB gelingen wird, die Rückkehr der Vernunft zu verhindern.

Vergessen sollten Sie dabei eins nicht: Die offizielle Staatsverschuldung Griechenlands beträgt trotz der Schuldenschnitte immer noch 180% des Bruttoinlandsprodukts. Damit ist das Land weiterhin die unangefochtene Nummer eins der Staatsverschuldung in Europa, gefolgt von Italien mit 135%. Erlaubt sind laut Stabilitätspakt gerade einmal 60% - aber wen interessieren in Europa noch Verträge und Gesetze?

Für Sie als Anleger steht in einer Welt, in der so offensichtlich der reine Irrsinn und Gesetzlosigkeit regieren, sehr viel auf dem Spiel. Auf Dauer lassen sich die ökonomischen Gesetze nämlich nicht außer Kraft setzen. Deshalb sehe ich nur zwei Möglichkeiten: Entweder werden die Zentralbanker von der zunehmend unzufriedenen Bevölkerung zur Umkehr gezwungen, oder das gesamte Finanzsystem bricht zusammen, wahrscheinlich in Form einer großen inflationären Krise.

Jetzt kündigt sich eine weltweite Rezession an

Die Nagelprobe wird vielleicht sehr bald erfolgen. Denn meine Rezessionsmodelle stehen jetzt unmittelbar vor einem Rezessionssignal für die US-Wirtschaft – und damit auch für den Rest der Welt. Dann wird sich die Lage in den hochverschuldeten Ländern Europas schnell und drastisch zuspitzen. Im Moment bedarf es nur noch einer kleinen Verschlechterung einer einzigen Komponente dieser Modelle, damit ein glasklares Rezessionssignal gegeben wird. Dazu wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten Wochen kommen.

Wie in jeder Rezession werden dann die Aktienkurse fallen. Darüber hinaus wird eine Welle von Unternehmenspleiten zu heftigen Verlusten an den Rentenmärkten führen, und marode Staatsfinanzen werden erneut für Schlagzeilen sorgen. Da die Zentralbanken ihr Pulver weitgehend verschossen haben, werden sie wohl zu noch unkonventionelleren geldpolitischen Maßnahmen greifen als bisher und mit Helikopter-Geld auf die Krise antworten.

Wie Sie Ihr Vermögen schützen können

Für Anleger stellt diese Entwicklung ein regelrechtes Horrorszenario dar, bestehend aus drastisch fallenden Aktienkursen, erheblichen Verlusten an den Rentenmärkten, zunehmender Geldentwertung und möglicherweise Banken- und Versicherungspleiten. Obendrein sind auch noch viele Arbeitsplätze in Gefahr. Noch haben Sie die Zeit, um sich darauf vorzubereiten und Ihr Vermögen und Ihren Wohlstand zu schützen.

Was genau Sie dafür tun können und sollten, lesen Sie in der aktuellen Themenschwerpunkt-Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren: „Vermögensschutz in Rezessionen – So schützen und sichern Sie Ihr Vermögen mit dem Konservativen Depot“. Informieren Sie sich, damit Sie in der sich abzeichnenden Krise zu den Gewinnern gehören. Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos testen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Erstmals in der Geschichte sind gleichzeitig die Aktien-, Renten- und Immobilienmärkte extrem überbewertet.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Zu viele Unternehmensbeteiligungen eines kleinen Bundeslandes

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

wenn sich der Staat an einem Unternehmen des Privatrechts beteiligen will, hat er die Vorgaben der Haushaltsordnung zu beachten. In der Haushaltsordnung ist vorgeschrieben, dass ein wichtiges staatliches Interesse am Eingehen der Beteiligung vorliegen muss. Weiterhin muss geprüft werden, ob der Staat sein Ziel nicht besser und wirtschaftlicher in einer weniger bindenden Form als einer kapitalmäßigen Beteiligung erreichen kann. In Betracht kommen dabei beispielsweise die Übernahme von Bürgschaften oder Garantien, die Gewährung von Darlehen oder Zuschüssen.

Sind bedeutsame Aufgaben des Staates zu erfüllen, liegt in der Regel auch ein wichtiges staatliches Interesse vor. Die Absicht, Gewinne zu erzielen, berechtigt den Staat hingegen nicht zum Eingehen bzw. Fortführen einer Unternehmensbeteiligung. Diese Grundsätze gelten für den Bund ebenso wie für die Länder. Aber immer wieder lässt sich feststellen, dass die erwähnten Vorgaben nicht ernst genommen werden und staatliche Stellen sehr großzügig Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts eingehen oder diese fortführen.


Diese Großzügigkeit wurde vor kurzem auch in einem kleinen ostdeutschen Bundesland mit rund zwei Millionen Einwohnern festgestellt, dessen Unternehmensbeteiligungen von einem Gutachter überprüft wurden. Das Bundesland war im Jahr 2017 an 21 GmbHs und einer AG beteiligt. Diese Unternehmen waren wiederum an insgesamt 28 Tochtergesellschaften beteiligt.

Ein wichtiges Landesinteresse muss auch bei Tochtergesellschaften vorliegen

Als problematisch erweisen sich häufig mittelbare Beteiligungen, wenn also das landesbeteiligte Unternehmen seinerseits Gesellschaften des Privatrechts gründet. Die Ziele, die mit einer Unternehmensbeteiligung verfolgt werden – und damit auch das wichtige Landesinteresse – sind in den Gesellschaftsverträgen, Satzungen oder Geschäftsordnungen konkret festzulegen. Eine Beteiligung an einer Tochtergesellschaft kann nur dann erfolgen, wenn mit der Tochtergesellschaft auch der Gesellschaftszweck der Muttergesellschaft verfolgt wird. Zwar müssen die Gesellschaftszwecke nicht deckungsgleich sein, gleichwohl muss das Tochterunternehmen aber auch dem Geschäftszweck der Muttergesellschaft dienen und zum Erreichen der mit der Beteiligung verfolgten Ziele beitragen.

Gründung einer Tochtergesellschaft für ein Projekt in Asien

Bei einer GmbH mit dem Gesellschaftszweck Sanierung und Entsorgung, einer 100-prozentigen Beteiligung des hier in Rede stehenden Bundeslandes, konnten bei der gutachterlichen Überprüfung die Gründe für eine Beteiligung an mehreren Tochtergesellschaften nicht nachvollzogen werden. So wurde z. B. eine Tochtergesellschaft gegründet, um gemeinsam mit einem ausländischen Konsortium ein Projekt in Südasien durchzuführen. Im Übrigen sollte im Zuge der Firmengründung die Wahrnehmung des Landes im asiatischen Raum verbessert werden. Anhaltspunkte dafür, dass eine verbesserte Wahrnehmung des Landes im asiatischen Raum erreicht werden konnte, ließen sich jedoch nicht feststellen.

Geringer Einfluss des Landes auf „Enkelgesellschaften“

Kritisch zu sehen ist auch die Errichtung weiterer Gesellschaften durch Tochtergesellschaften (sog. „Enkelgesellschaften“). Der Einfluss des Landes wird durch derartige Konstruktionen beschränkt, das Landesinteresse bleibt zunehmend unberücksichtigt. So ging beispielsweise eine Tochtergesellschaft eine Beteiligung in Höhe von 49 % an einer Gesellschaft ein, um ein Projekt in einem anderen Bundesland umzusetzen. Der Sitz der Enkelgesellschaft lag ebenfalls in dem anderen Bundesland. Ein wichtiges Landesinteresse lag bereits zum Zeitpunkt des Eingehens der mittelbaren Beteiligung nicht vor.

Die Zahl der Beteiligungen wurde zwischenzeitlich verringert

Die für das Beteiligungsmanagement verantwortlichen Stellen des in Rede stehenden Bundeslandes haben zwischenzeitlich damit begonnen, den Bestand an Gesellschaften, für die kein oder nur ein geringes Landesinteresse besteht, zu reduzieren. Auch haben sie darauf hingewirkt, dass sich die vorstehend erwähnte GmbH von einigen ihrer Tochtergesellschaften getrennt hat bzw. eine Trennung anstrebt. Diese Schritte kann man nur gutheißen. Allerdings zeigt die Erfahrung, liebe Leserinnen und Leser, dass immer wieder neue Beteiligungen nachwachsen, trotz vorübergehender Bemühungen, den Bestand zu verringern, sagt traurig


Ihr


Gotthilf Steuerzahler