Fed senkt erneut die Zinsen – die Ampeln stehen auf Rot- 21.09.2019

Fed senkt erneut die Zinsen – die Ampeln stehen auf Rot

Die jüngste Zinssenkung der Fed ist keine gute Nachricht

Liebe Leser,

am Mittwoch, den 18. September 2019 hat die US-Zentralbank die Zinsen um 0,25 Prozentpunkte gesenkt. Das war die zweite Zinssenkung innerhalb weniger Wochen. Damit gleicht das Verhalten der Fed haargenau ihrer Vorgehensweise in den letzten beiden Zyklen, das heißt in den Jahren 2001 und 2007. Warum das keine gute Nachricht ist, lesen Sie in der am Montagabend, den 23. September erscheinenden Monatsausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren.

Die US-Zinsstrukturkurve ist schon seit Monaten invers, das heißt die kurzfristigen Zinsen sind höher als die langfristigen. Daran hat auch der jüngste Zinsschritt nichts geändert. In der Vergangenheit folgte auf eine inverse Zinsstruktur stets eine Rezession. Allerdings dauerte es manchmal mehrere Quartale, bis es so weit war.

Rezessionen haben jetzt das Potenzial, schwere Krisen auszulösen

Jetzt stehen auch meine anderen Rezessionsmodelle, die in der Vergangenheit sehr verlässlich waren, aber manchmal erst Signale gegeben haben, nachdem die Rezession schon begonnen hatte, kurz vor klaren Signalen. Da alle Rezessionen mit Aktienbaissen einhergegangen sind, sollten Sie diese Entwicklungen nicht ignorieren.

Das gilt derzeit in ganz besonderem Maße. Denn die ultra-laxe Geldpolitik der vergangenen Jahre hat zu riesigen Ungleichgewichten und Fehlentwicklungen an den Finanzmärkten und in der Realwirtschaft geführt. Deshalb hat jetzt sogar ein ansonsten harmloser Abschwung das Potenzial, eine schwere Krise auszulösen bis hin zum Kollaps des Banken- und Finanzsystems.

In diesen Zeiten müssen Sie Ihr Vermögen ganz besonders schützen

Das sind sehr reale Gefahren, die Ihr Vermögen und Ihren Wohlstand bedrohen. Das haben mein Freund und Kollege Roland Leuschel und ich zum Anlass genommen, das Thema Vermögensschutz in Rezessionen zum Fokus zu machen in unserer ebenfalls am Montag erscheinenden Themenschwerpunkt-Ausgabe „Vermögensschutz in Rezessionen – So schützen und sichern Sie Ihr Vermögen mit dem Konservativen Depot“.

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Deshalb ist jetzt die Zeit zum Handeln gekommen. Lassen Sie sie nicht ungenutzt verstreichen. Es geht schließlich um Ihr Vermögen. Eine wichtige Möglichkeit der Vermögenssicherung ist die Investition in Gold.

Die Gold-Korrektur ist fast vorbei

Ich habe es vorige Woche schon geschrieben: Typischerweise dauern kleine Korrekturen im Edelmetallsektor in Haussephasen zwischen vier und acht Wochen. Inzwischen sind bereits sechs Wochen vorüber. Wir befinden uns also mit großer Wahrscheinlichkeit in der Endphase dieser Konsolidierung.

Verdienen Sie Geld mit Goldminen-Aktien

Das nächste Kursziel, das mein Gold-Preisbänder-Indikator jetzt vorgibt, befindet sich mehr als 10% oberhalb des aktuellen Kurses. Nach dessen Erreichen wird uns die Markttechnik sagen, ob dann eine größere Korrektur wahrscheinlich ist oder erneut nur eine belanglose Konsolidierung. Doch das ist Zukunftsmusik.

Meine aktuelle Prognose lautet, dass der Goldpreis dieses Kursziel in den kommenden Wochen erreichen wird. Und wenn er das tut, werden die Kurse der von mir favorisierten Goldminenaktien um ein Vielfaches des Goldpreises steigen.

Machen Sie mit, und lassen Sie sich diese Gelegenheiten nicht entgehen. Alles Wichtige zu den hier nur angerissenen Themen plus 2 Neuempfehlungen aus dem Edelmetall-Sektor, die nach der jüngsten Konsolidierung ein besonders gutes Chance-Risiko-Verhältnis bieten, lesen Sie in der Oktober-Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos testen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: An den Anleihemärkten sind die Risiken größer als je zuvor. Details dazu ebenfalls in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Der Fiskus und das Online-Glücksspiel

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

das Internet macht ganz neue Formen des Glückspiels möglich. Der Fiskus, der traditionell beim Glücksspiel abkassiert, läuft dieser Entwicklung hinterher und sucht nach Möglichkeiten, um auch beim Online-Glücksspiel seinen Anteil zu erhalten.

In Deutschland ist das Glücksspielwesen durch Staatsvertrag der Bundesländer geregelt. Nach dem Staatsvertrag ist das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele ohne die Erlaubnis der zuständigen Behörden verboten. Das finanzielle Volumen des deutschen Glücksspielmarktes ist beträchtlich. Nach den neusten verfügbaren Zahlen wurden im Jahr 2016 Bruttospielerträge von insgesamt mehr als 13 Milliarden Euro erzielt. Davon entfielen rund 10 Milliarden auf den regulierten Markt. Der regulierte Markt umfasst das in Deutschland mit einer deutschen Glücksspiellizenz zugelassene Glücksspiel.

Zum nicht regulierten Markt gehören die Glücksspiele, die ohne deutsche Glücksspiellizenz angeboten werden. Hierzu zählen insbesondere die privaten Wett- und Online-Glücksspielangebote wie Sportwetten, Online-Casinos und Online-Poker. Diese Angebote sind nach deutschem Recht illegal. Die Anbieter dieser Glücksspiele haben jedoch in der Regel eine Glücksspiellizenz eines anderen EU-Mitgliedstaates. Dementsprechend wird ein Großteil dieser Angebote von den Behörden geduldet und in den Medien beworben. Im nicht regulierten Markt wurden im Jahr 2016 Bruttospielerträge von rd. 2,56 Milliarden Euro erzielt.

Derzeit keine gesetzliche Grundlage für eine Besteuerung des Online-Glückspiels

Bei Sportwetten usw. ist nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen eine Steuer von 5 Prozent auf den gewetteten Betrag zu entrichten. Die Steuer auf öffentliche Lotterien und Ausspielungen beträgt 20 Prozent des Lospreises. Einen Schwerpunkt des nicht regulierten Glückspielmarktes stellen die Online-Casinos dar, die mehr als die Hälfte der Bruttospielerträge dieses Marktsegments erzielen.

In Online-Casinos werden Spiele an Roulettetischen oder Geldgewinnspielgeräten virtuell durchgeführt. Das Online-Pokerspiel hat einen wesentlich geringeren Marktanteil. Bei beiden Online-Glücksspielangeboten treten fast ausschließlich ausländische Unternehmen am Markt auf. Zum Leidwesen der Finanzverwaltung ist hier eine Besteuerung nicht möglich, da in den geltenden Bestimmungen hierfür keine Rechtsgrundlage vorhanden sei.

Mehrere 100 Millionen Einnahmen bei einer Besteuerung

In der Finanzverwaltung wird dementsprechend von einem strukturellen Defizit bei der Besteuerung des Online- Glücksspiels in Deutschland gesprochen. Während die Sportwetten sowie die genehmigten Lotterien, insbesondere die der staatlich konzessionierten Lotterieveranstalter, nach den geltenden gesetzlichen Regelungen ausnahmslos besteuert würden, blieben die Spieleinsätze bei den Online-Casinos und beim Online-Poker mangels gesetzlicher Regelungen steuerlich unbelastet. Die finanziellen Folgen für den Fiskus seien erheblich. Durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage könnten jährlich mehrere 100 Millionen Euro aus der Besteuerung des Online-Glücksspiels vereinnahmt werden.

Heranziehung zur Umsatzsteuer ist nicht einfach

Einige Finanzämter haben versucht, die ausländischen Anbieter von Online-Glücksspielen zur Umsatzsteuer heranzuziehen. Entsprechende Festsetzungen wurden von den betroffenen Unternehmen jedoch angefochten. Auch haben die Unternehmen mit Ausweichgestaltungen reagiert, indem sie die menschliche Beteiligung am jeweiligen Online-Glücksspiel deutlich erhöht haben. Dies hat zur Folge, dass keine steuerpflichtige elektronische Dienstleistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes mehr vorliegt.

So bieten einige Veranstalter Spiele in sogenannten Live-Casinos an. Hierbei nimmt der Spieler per Internet an einem realen Spiel teil, z. B. Roulette, das online übertragen wird. Ein Croupier leitet das Spiel, bedient ein reales Roulette, und interagiert individuell mit den Spielern. Die menschliche Beteiligung an dieser Dienstleistung ist damit nicht mehr nur unbedeutend im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, so dass die Umsätze im Inland nicht steuerpflichtig sind.

Der Ausgang der Gerichtsverfahren soll zunächst abgewartet werden

Eine Arbeitsgruppe der Finanzbehörden des Bundes und der Länder hat sich intensiv mit der Besteuerung des Online-Glücksspiels beschäftigt. Die Arbeitsgruppe ist letztlich zu dem Ergebnis gelangt, dass Online-Casinos und Online-Poker derzeit der Umsatzsteuer unterfallen. Dementsprechend soll zunächst noch die weitere Entwicklung bei deren Besteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz, insbesondere der Ausgang der anhängigen Gerichtsverfahren abgewartet werden.

Sollte sich herausstellen, dass die Umsatzbesteuerung nicht oder nur auf Basis einer zu geringen Bemessungsgrundlage erfolgen könne, soll dann eine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung der Online-Glücksspiele geschaffen werden. Wir können also davon ausgehen, liebe Leserinnen und Leser, dass die Finanzverwaltung nicht auf Dauer zusehen wird, wie ein finanziell ergiebiger Bereich unbesteuert bleiben wird, sagt augenzwinkernd

Ihr


Gotthilf Steuerzahler