Ihre Altersvorsorge und Ihr Wohlstand sind in Gefahr – kümmern Sie sich schnell darum- 31.08.2019

Ihre Altersvorsorge und Ihr Wohlstand sind in Gefahr – kümmern Sie sich schnell darum

Die EZB vernichtet Ihre Altersvorsorge

Liebe Leser,

den offiziellen Zahlen zufolge scheint die Geldentwertung im Moment kein Problem zu sein. Den Zentralbankern diesseits und jenseits des Atlantiks ist der offizielle Kaufkraftschwund sogar zu gering. Darauf weisen sie in ihren Verlautbarungen immer wieder hin. Sie wollen die Bevölkerung Glauben machen, dass Geldentwertung erstrebenswert und etwas Gutes sei.

Dabei weiß doch jeder, der zumindest hin und wieder einen Einkaufswagen durch den Supermarkt schiebt, die Nebenkosten seiner Wohnung verfolgt, eine private Krankenversicherung hat oder womöglich einen Umzug mit drastisch gestiegenen Mieten hinter sich hat, dass die offiziellen Zahlen nicht zu seinen Erfahrungen passen.

Und wenn Sie sich schon einmal ernsthaft Gedanken über Ihre Altersvorsorge gemacht haben, wissen Sie natürlich auch, wie verheerend sich die Inflation in Kombination mit der Nullzinspolitik der EZB auf Ihr (zukünftiges) Vermögen auswirkt.

Deutliche Inflationssignale

Doch das ist vermutlich erst der Anfang einer Entwicklung, die Ihre Altersvorsorge zunichtemacht und Ihren Wohlstand bedroht. Inzwischen deutet nämlich ein wichtiger Indikator darauf hin, dass die Geldentwertung deutlich steigen wird. Dieser Indikator, den ich in der aktuellen Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren bespreche, zeigt jetzt die gleiche Konstellation wie Ende der 1960er und zweimal während der 1970er Jahre. Damals erfolgte stets ein überraschend starker Anstieg der Inflationsraten.

Ich sehe in dieser Entwicklung eine sehr wichtige Botschaft für die kommenden Jahre, mit der Sie sich unbedingt auseinandersetzen sollten. Auch damals hieß es nämlich: „Die Inflation ist so tot wie ein rostiger Nagel“, um einen deutschen Wirtschaftsminister aus jenen Tagen zu zitieren.

Wer daran glaubte, verlor in den 1970ern mit Anleihen ein Vermögen, und konnte auch mit Aktien keinen Blumentopf gewinnen. Die heute oft als Inflationsschutz angepriesenen Aktien legten nämlich ebenfalls den Rückwärtsgang ein. Anfang der 1980er Jahre waren sie dann so weit gefallen, dass sie anhand aller bewährten fundamentalen Kennzahlen extrem unterbewertet waren. Dann erst waren sie ein Kauf.

Ich wage mich hier gar nicht zu schreiben, wie weit der S&P 500 fallen müsste, um eine ähnliche fundamentale Bewertung wie 1982 zu erreichen, also nachdem die inflationären 70er vorbei waren. Für Aktionäre war dieses Jahrzehnt eine echte Saure-Gurken-Zeit.

Edelmetalle und Rohstoffe waren und sind die Lösung

Damals gab es für fast 20 Jahre nur zwei Sektoren, mit denen Sie Ihr Vermögen nicht nur schützen, sondern auch mehren konnten: Edelmetalle und Rohstoffe. Nur wer hier ordentlich investiert war, erlebte diese Zeiten als Gewinner.

Für Rohstoffe zeigen meine Indikatoren im Moment noch keine Haussesignale. Das kann sich allerdings schnell ändern. Und wenn es dazu kommt, sollten Sie den Moment nicht verpassen. Denn gerade am Anfang einer großen, langfristigen Hausse geht es häufig sehr schnell und deutlich nach oben.

Plus 20 % seit Mai: Langfristige Edelmetallhausse hat bereits begonnen

Das konnten Sie in den vergangenen Wochen bei den Edelmetallen und mehr noch bei den Goldminenaktien erleben. So ist der Goldpreis seit Mitte Mai dieses Jahres bereits um mehr als 20% gestiegen. Bei den Goldminenaktien sind die Kursgewinne sogar noch deutlich größer. So sind die sechs Aktien meines Goldminen-Depots mittlerweile zwischen 60% und 267% im Plus.

Meine Indikatoren und Modelle zeigen an, dass es sich dabei aber nur um den Beginn einer langfristigen Hausse handelt, die noch sehr viel Platz nach oben hat. Wenn Sie noch nicht investiert sind, haben Sie die ersten großen Gewinne zwar verpasst, denn dieser Zug ist bereits losgefahren. Er hat aber eine lange Reise vor sich, an der Sie unbedingt noch teilnehmen sollten.

XAU-Goldminen Index, 2018 bis 2019
Der Edelmetallsektor befindet sich in der Frühphase einer Hausse.
Quelle: StockCharts.com

Es wird auch Korrekturen geben

Wie bei allen großen Haussen werden die Kurse natürlich nicht ununterbrochen steigen. Auf dem Weg nach oben wird es viele kleine und auch einige große Korrekturen geben. Da die Kursschwankungen bei den Minenaktien sehr viel größer sind als bei gängigen Standardwerten, ist es sehr hilfreich, eine Art Wegweiser zur Hand zu haben, der Ihnen das Erkennen attraktiver Chance-Risiko-Verhältnisse erleichtert und gute Kauf- und Verkaufspunkte nennt.

Genau das leistete unser Gold-Preisbänder-Indikator während der großen Goldhausse von 2001 bis 2011. Wir gehen davon aus, dass er uns auch jetzt wieder von großem Nutzen sein wird. Darüber hinaus informieren wir Sie in unserem Börsenbrief Krisensicher Investieren auf höchstem Niveau über das Geschehen an den Finanzmärkten. Probieren Sie es aus – 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Lesen Sie in Krisensicher Investieren auch, wann es zu Hyperinflationen kommt – sicher ist sicher.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Nebentätigkeiten von Professoren – ein Dauerbrenner

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

es ist nicht neu, dass Professoren in erheblichem Umfang Nebentätigkeiten ausüben und es dabei nicht selten zu Fehlentwicklungen kommt. Jüngst wurde wieder eine Untersuchung aus einem großen Bundesland bekannt, in der zahlreiche Verstöße gegen die Bestimmungen des Nebentätigkeitsrechts festgestellt wurden.

Nebentätigkeiten gehören traditionell zum Berufsbild eines Professors. Nach offizieller Lesart dienen Nebentätigkeiten der Verwertung wissenschaftlicher Erkenntnisse, fördern den Technologietransfer und sorgen für den notwendigen Praxisbezug. Sie tragen durch die Möglichkeit, ein zusätzliches Einkommen zu erzielen, zur finanziellen Attraktivität des Professorenberufs und damit zur Gewinnung qualifizierten Nachwuchses bei. Andererseits können durch die Nebentätigkeiten von Professoren öffentliche Interessen beeinträchtigt werden, insbesondere wenn ihr Umfang die Wahrnehmung der Pflichten aus dem Hauptamt gefährdet oder wenn zur Ausübung der Nebentätigkeit auf personelle und sächliche Ressourcen der Hochschulen zurückgegriffen wird, ohne dass diese dafür ein angemessenes Entgelt erhalten.

Um zu einem vernünftigen Interessenausgleich zu kommen, sehen die für Hochschullehrer geltenden Bestimmungen eine Reihe von formellen und materiellen Restriktionen vor, die bei der Anzeige, der Genehmigung und der Ausübung von Nebentätigkeiten zu beachten sind.

Freiberufliche Nebentätigkeiten von Professoren

Freiberufliche Nebentätigkeiten dürfen nur unter engen Voraussetzungen und regelmäßig nur bei Architekten und Bauingenieuren genehmigt werden. Die Regelungen sollen sicherstellen, dass die Professoren hauptberuflich für ihren Dienstherrn tätig sind, wofür sie ja schließlich bezahlt werden. Sie dürfen von einer freiberuflichen Nebentätigkeit nicht so sehr in Anspruch genommen werden, dass die Professorentätigkeit faktisch zur Nebensache wird. Bei der erwähnten Untersuchung wurde festgestellt, dass an einer Hochschule mehr als 20 Professoren genehmigte Tätigkeiten als Rechtsanwälte oder Steuerberater ausübten. Die Nebentätigkeit als Rechtsanwalt darf bei Beamten generell nicht genehmigt werden, ihre Zulassung zur Anwaltschaft verstößt gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung. Die insoweit erteilten Nebentätigkeitsgenehmigungen sind zurückzunehmen. Eine nebenberufliche Tätigkeit als Steuerberater darf nur bei Vorliegen besonderer Gründe genehmigt werden.

Inanspruchnahme hochschuleigener Ressourcen

Will ein Professor bei der Ausübung einer Nebentätigkeit Ressourcen der Hochschule nutzen (Räume, Personal, Geräte), so bedarf dies der vorherigen Erlaubnis durch das Rektorat der Hochschule. Im Regelfall ist für die Nutzung dieser Ressourcen eine angemessene Vergütung an die Hochschule zu entrichten. In mehreren Fällen wurde festgestellt, dass Professoren Ressourcen ihrer Hochschule nutzten, ohne die dafür notwendige Erlaubnis eingeholt und die gebotene Vergütung entrichtet zu haben. In einigen Fällen führte dies zu Nachzahlungen in jeweils fünfstelliger Höhe.

Nebentätigkeiten an der eigenen Hochschule

Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es zulässig, dass ein Professor an der eigenen Hochschule Nebentätigkeiten erbringt und dafür gesondert vergütet wird. Dies gilt insbesondere für Nebentätigkeiten im Bereich der Weiterbildung. Die Höhe der Vergütung ist in diesen Fällen durch Satzung der Hochschulen zu bestimmen. In mehreren Fällen wurde festgestellt, dass Professoren im Hauptamt nicht ihr volles Lehrdeputat erbrachten und gleichwohl für Nebentätigkeiten in der Weiterbildung vergütet wurden. Dies schließen die geltenden Bestimmungen ausdrücklich aus.

Pflichten bei der Ausübung von Nebentätigkeiten

Bei der Ausübung von Nebentätigkeiten treffen beamtete Professoren beamtenrechtliche Pflichten, deren Nichterfüllung in mehreren Fällen festgestellt wurde. So gab es Nebentätigkeiten von Professoren, für die weder ein Antrag noch eine Genehmigung vorlag. Häufig wurden die Anträge entgegen den gesetzlichen Bestimmungen erst nach Aufnahme der Nebentätigkeit gestellt. Dabei hängt die Verpflichtung, Nebentätigkeiten anzuzeigen, nicht von einer Aufforderung durch das jeweilige Rektorat ab, vielmehr müssen die Professoren dieser Verpflichtung in eigener Verantwortung nachkommen. Will ein Professor Räume der Hochschule für Nebentätigkeiten in Anspruch nehmen, muss er dies zuvor von der Hochschule genehmigen lassen.

Mangelnde Abgrenzung von Dienst und Nebentätigkeit

Ein weiterer Fehlerschwerpunkt zeigte sich in der mangelnden Abgrenzung von dienstlicher Tätigkeit und privater Nebentätigkeit. Es ist nicht zulässig, ohne Einwilligung der Hochschule die Adresse der Hochschule als Firmenanschrift zu verwenden. Auch die Verwendung von amtlichen Hochschulemblemen, um der eigenen Nebentätigkeit einen quasi-amtlichen Anstrich zu geben, ist unzulässig. Für den Geschäftspartner eines nebentätig aktiven Professors muss in jedem Fall klar sein, ob der Professor in seiner amtlichen Funktion oder in Ausübung einer privaten Nebentätigkeit handelt. In einigen Fällen war festzustellen, dass Lehrveranstaltungen nicht am Sitz der Hochschule, sondern am Ort der Nebentätigkeit angeboten wurden.

Das Wissenschaftsministerium will die Hochschulen stärker beraten

Das Wissenschaftsministerium des betreffenden Bundeslandes wies angesichts der festgestellten Rechtsverstöße darauf hin, dass die rechtlichen Vorgaben des Nebentätigkeitsrechts strikt einzuhalten sind und dass die Erfüllung dienstlicher Pflichten nicht unter Nebentätigkeiten leiden darf. Daher beabsichtige das Ministerium, die Hochschulen in diesem Bereich künftig stärker zu beraten und zu unterstützen. Ob das viel bringt? Vor dem Hintergrund geringer Lehrbelastung und langer Semesterferien ist die Versuchung für viele Professoren groß, liebe Leserinnen und Leser, ihren Schwerpunkt in die Nebentätigkeit zu verlagern. Es ist doch viel interessanter, ein wenig Geld hinzuzuverdienen, als sich in Forschung und Lehre zu betätigen, sagt skeptisch


Ihr

Gotthilf Steuerzahler