Gold: Erstes kurzfristiges Kursziel erreicht und keine Schwäche erkennbar- 10.08.2019

Gold: Erstes kurzfristiges Kursziel erreicht und keine Schwäche erkennbar

Nächstes Kursziel meines Preisbänder-Indikators im Visier

Liebe Leser,

die Goldhausse nimmt unbeirrt ihren Lauf. Das erste obere Preisband meines Preisbänder-Indikators zeigte als kurzfristiges Kursziel dieser Aufwärtsbewegung einen Goldpreis von rund 1.500 $ pro Unze an. Diese Marke wurde im Wochenverlauf bereits erreicht.

Die hohe Dynamik dieser Aufwärtsbewegung zeigt keinerlei Ermüdungserscheinungen. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass der Goldpreis ohne längeres Zögern das zweite obere Preisband meines Preisbänder-Indikators in Angriff nehmen wird, bevor eine größere Korrektur beginnt.

Kurze Goldpreis-Korrektur möglich, größere Korrektur noch unwahrscheinlich

Die Aufwärtswelle des Goldkurses hat wie üblich auch zu einem deutlichen Anstieg der Stimmungsindikatoren des Goldmarktes geführt. Die kurzfristigen Momentum-Indikatoren haben ebenfalls sehr hohe Werte erreicht. Diese Kombination deutet eine kurzfristige Korrektur des Goldpreises an.

Gleichzeitig zeigen meine Analysen jedoch, dass eine größere Korrektur derzeit noch unwahrscheinlich ist. Dieses Ergebnis passt bestens zu einem typischen Charakteristikum der Frühphase einer starken Hausse: Hier kommt es nämlich nicht selten vor, dass die Kurse schneller und länger steigen, als selbst die bullishen Marktteilnehmer glauben. Prinzipiell zum Kauf bereite Anleger warten dann häufig vergeblich auf einen günstigeren Einstiegskurs.

Goldpreis pro Unze in $, 2012 bis 2019
Der Goldpreis befindet sich erst am Beginn einer langen Aufwärtsbewegung. (Die roten Ellipsen zeigen an, wann meine Indikatoren extrem starke Kaufsignale gegeben haben.)
Quelle: StockCharts.com

Die Frage nach Gewinnmitnahmen wird gestellt

Die meisten der von mir zum Kauf empfohlenen Gold- und Silberminenaktien sind in den vergangenen Wochen bereits sehr stark gestiegen. Gewinne von 50% sind keine Seltenheit. Diese hohen Buchgewinne machen viele Anleger nervös und werfen die Frage nach Gewinnmitnahmen auf.

Wie jeder erfahrene Börsianer weiß, ist es tatsächlich alles andere als leicht, Gewinne laufen zu lassen und den richtigen Verkaufszeitpunkt zu erkennen. Deshalb messe ich meinem Gold-Preisbänder-Indikator eine überaus große Bedeutung zu. Er zeigt Ihnen an, wann der Zeitpunkt für Gewinnmitnahmen gekommen ist. Deshalb sollten Sie diesen Indikator kennen, den ich regelmäßig in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren zeige und bespreche.

Goldminenaktien haben noch viel Luft nach oben

Im Moment rechne ich höchstens mit einer kurzfristigen Korrektur, die sich in dieser frühen Phase der Hausse allerdings auch in Form einer Seitwärtsbewegung oder vorübergehend weniger stark steigender Kurse manifestieren kann. Langfristig gehe ich in Analogie zur Goldhausse von einem weiteren erheblichen Kursanstieg aus.

Es ist also noch nicht zu spät, um auf diesen Gold-Zug aufzuspringen. Im größeren Bild gesehen, hat er den Bahnhof gerade erst verlassen. Verdienen Sie mit, und informieren Sie sich auf höchstem Niveau durch die Lektüre meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren – probieren Sie es aus, jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Verpassen Sie auch nicht die bedeutenden Signale für die Aktienmärkte. Wahrscheinlich haben Sie vorige Woche einen der wichtigsten oberen Wendepunkte der Börsengeschichte erlebt.


Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Gerichtsvollzieher leben gefährlich

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

Gerichtsvollzieher waren noch nie beliebt. Doch in letzter Zeit haben die verbalen wie tätlichen Angriffe auf diesen Berufsstand stark zugenommen. Nun wird verstärkt darüber nachgedacht, wie die Gerichtsvollzieher besser geschützt werden können.

In unserem Rechtsstaat wird Rechtsfrieden in erster Linie durch gerichtliche Entscheidungen herbeigeführt. Von großer Bedeutung ist auch die zeitnahe und wirksame Vollstreckung dieser Entscheidungen. Den Gerichtsvollziehern kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Gerichtsvollzieher führen unter anderem die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen durch, nehmen Schuldnern die Vermögensauskunft ab und stellen Schriftstücke zu. Sie sind in der Regel Beamte im mittleren Dienst in einer Sonderlaufbahn. Den Gerichtsvollziehern sind feste Bezirke innerhalb eines Amtsgerichtsbezirks zugewiesen, in denen sie ausschließlich zuständig sind. Sie unterliegen der Dienstaufsicht des jeweiligen Amtsgerichts.

Die Gerichtsvollzieher unterhalten an ihrem Amtssitz ein Büro. Soweit es der Geschäftsbetrieb erfordert, können auch Büroangestellte beschäftigt werden. Als Beamte erhalten die Gerichtsvollzieher ein Gehalt, daneben stehen ihnen bestimmte prozentuale Anteile an den von ihnen vereinnahmten Gebühren zu. Weiterhin erhalten sie eine Entschädigung für ihr Büro und die dort beschäftigten Mitarbeiter.

Personelle Unterbesetzung bei den Gerichtsvollziehern in Thüringen

Ein vor kurzem bekannt gewordener Untersuchungsbericht enthält ausschlussreiche Zahlen und Fakten zum Gerichtsvollzieherwesen in Thüringen. In dem Bericht wird ausgeführt, dass das Bundesland im Jahr 2017 einen Personalbedarf von 119 Gerichtsvollziehern hatte. Davon waren 112 Stellen – aufgrund von Teilzeitbeschäftigung und Langzeiterkrankungen – mit rund 104 Arbeitskraftanteilen besetzt. Der Dienstbetrieb war an einigen Amtsgerichten nur dadurch aufrecht zu erhalten, dass einzelne Gerichtsvollzieher zwei Bewirke übernehmen mussten. Dienstaufsichtsbeschwerden und Überlastungsanzeigen häuften sich, insbesondere bei denjenigen Amtsgerichten, die von personeller Unterbesetzung betroffen waren. Schwierig gestaltete sich die Nachwuchsgewinnung. In den Jahren 2016 und 2017 hatte jeweils nur eine Nachwuchskraft die Ausbildung begonnen.

Nunmehr können auch externe Bewerber eingestellt werden

Das Thüringer Justizministerium hat in einer Stellungnahme zu dem Untersuchungsbericht die angespannte personelle Situation bei den Gerichtsvollziehern eingeräumt. Es hat mitgeteilt, dass sich diese inzwischen leicht entspannt habe. Die in dem Untersuchungsbericht angeregte Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung sei erfolgt. Sie ermögliche nunmehr auch die Einstellung externer Bewerber. Davon sei bereits Gebrauch gemacht worden. Neben zwei internen Bewerbern hätten 2018 vier externe Bewerber die Ausbildung begonnen. Da sich zudem der Personalbedarf in 2018 verringert habe, habe sich die Unterbesetzung auf vier Arbeitskraftanteile reduziert.

Tätigkeit der Gerichtsvollzieher in einem „konfliktbehafteten Umfeld“

Außerdem wurde in dem Untersuchungsbericht auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Sicherheit der Gerichtsvollzieher zu verbessern. Deren Tätigkeit finde zum Teil in einem konfliktbehafteten Umfeld statt. Die Außendiensttätigkeit erfolge oftmals allein in fremden Wohnungen. Zur Verbesserung der Sicherheit kämen verschiedene Maßnahmen, wie z. B. mobile Alarmgeräte, Schutzwesten und Sicherheitshandschuhe, in Betracht. Auch Schutzimpfungen sollten regelmäßig durchgeführt werden. Als Ergebnis der Untersuchung wurde gefordert, ein umfassendes Sicherheitskonzept für alle Gerichtsvollzieher in Thüringen zu erstellen.

Erschreckende Zahlen aus Nordrhein-Westfalen

Der vage Hinweis auf das konfliktbehaftete Umfeld, in dem die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher stattfindet, lässt die wahre Dimension der Problematik nicht erkennen. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen wurde hingegen vor kurzem Klartext geredet. In einem Bericht an den Landtag hat das nordrhein-westfälische Justizministerium erschreckende Zahlen mitgeteilt. Danach gab es in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2018 rund 200 Fälle von Beleidigungen und versuchten Nötigungen von Gerichtsvollziehern.

In 74 Fällen kam es zu Bedrohungen mit einfacher körperlichen Gewalt und mit Gegenständen des Alltags (Werkzeugen, Sportgeräten). Bedrohungen mit Messern, Schlagstöcken oder einem scharfen Hund gab es zwölf Mal, eine Schusswaffe war ein Mal im Spiel. Schlimm ist auch die ausbleibende Ahndung dieser Angriffe: Wie sich aus dem Bericht des nordrhein-westfälischen Justizministeriums ergibt, wurde nur in wenigen Fällen eine Strafanzeige erstattet bzw. ein Strafantrag gestellt. Von einer Bestrafung der Übeltäter ist nichts bekannt.

Schutzwesten und mobile Alarmgeräte für die Gerichtsvollzieher

Das Thüringer Justizministerium hat sich der Auffassung angeschlossen, dass die Eigensicherung der Gerichtsvollzieher verbessert werden müsse. Geplant seien daher diverse Maßnahmen, wie beispielsweise die Ausstattung mit Schutzwesten, für die es eine Bedarfsabfrage gegeben habe. Auch hinsichtlich der mobilen Alarmgeräte sei eine bedarfsgerechte Ausrüstung vorgesehen. Zudem werde den Gerichtsvollziehern im Jahr 2019 eine Schutzimpfung ermöglicht. Auch Nordrhein-Westfalen testet mobile Alarmgeräte für Gerichtsvollzieher in Notsituationen. Die Möglichkeit, den Gerichtsvollziehern „rechtssicher“ Hinweise auf bereits aggressiv gewordene Schuldner zu geben, wird von der Justiz in diesem Bundesland noch geprüft. Sie wissen ja, liebe Leserinnen und Leser, Datenschutz und so weiter, sagt voller Unverständnis

Ihr

Gotthilf Steuerzahler