Die aktuelle Zinssenkung der Fed ist schlecht für die Aktienmärkte – und gut für Gold- 03.08.2019

Die aktuelle Zinssenkung der Fed ist schlecht für die Aktienmärkte – und gut für Gold

Manche Zinssenkungen der Fed sind sehr bearish

Liebe Leser,

am 31. Juli hat die US-Zentralbank die Zinsen um 0,25%-Punkte gesenkt. Damit hat sie eine geldpolitische Wende vollzogen, deren Bedeutung Sie unbedingt kennen und besser nicht unterschätzen sollten.

Denn die immer wieder zu hörende Behauptung, Zinssenkungen der Fed seien rundum bullish für die Aktienmärkte, hält einer Überprüfung der Fakten nicht stand. Wie die Finanzgeschichte zeigt, kann eine Zinssenkung sogar ein starkes Baisse- und Rezessionssignal sein.

Genau das ist bei der aktuellen Zinssenkung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Fall. Zu diesem wichtigen Ergebnis kommen meine Analysen des Zusammenhangs zwischen Zinssenkungen und dem Wirtschafts- und Börsenzyklus.

Rezessionssignale und wieder eine Immobilienblase in den USA

Im Moment stehen die Zeichen für die extrem überbewertete US-Aktienbörse jedenfalls auf Sturm. In den vergangenen Tagen gab es weitere starke Warnsignale, und jetzt hat auch mein Momentumindikator ein Verkaufssignal gegeben, nachdem er zuvor eine klare bearishe Divergenz gezeigt hat. Darüber hinaus signalisieren treffsichere makroökonomische Frühindikatoren eine Rezession. Erschwerend kommt noch eine sehr wichtige Tatsache hinzu, über die kaum einmal gesprochen wird:

Der amerikanische Immobilienmarkt ist heute deutlicher überbewertet als am Beginn der großen Krise im Jahr 2007.

Das zeigt ein Indikator, den wir in der aktuellen Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren zeigen und besprechen. Zwar sind die Finanzierungsexzesse geringer als damals. Doch das ist nur ein schwacher Trost, da der US-Immobilienmarkt von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung ist. Deshalb wird die sich jetzt abzeichnende Baisse des US-Immobilienmarkts erhebliche konjunkturelle Auswirkungen haben und die Rezession verstärken.

Für die weitere Entwicklung der Aktienmärkte sind das denkbar schlechte Voraussetzungen, die auf eine schwere Aktienbaisse hindeuten. Die sehr hohe fundamentale Überbewertung signalisiert sogar mindestens eine Drittelung der Kurse.

Extrem bullishe Entwicklung für Gold

Im Gegensatz dazu bin ich für den Edelmetallsektor außerordentlich positiv gestimmt. Deshalb verfolge ich mit Freude die große und weit verbreitete Skepsis, die den Anstieg des Goldpreises und die starken Kursgewinne ausgewählter Edelmetallaktien bisher begleitet hat. So sollte es in der Frühphase einer Hausse sein. Die starken Kaufsignale werden ignoriert oder sogar angezweifelt, und die meisten Anleger richten ihr Interesse auf andere Märkte.

Die Zinssenkung der Fed macht eines deutlich:

Die Zentralbanker sitzen in der Falle. Eine Rückkehr zu geldpolitischer Seriosität wird es nicht mehr geben. Der nächste Schritt in der verqueren geldpolitischen „Logik“, der die Zentralbankbürokraten folgen, wird die freizügige Verteilung von Helikopter-Geld sein. Für die Wirtschaft und die allgemeine Wohlfahrt ist das zwar eine Katastrophe. Aber es ist Wasser auf die Mühlen der Edelmetallmärkte.

Gold sammelt Kraft für die nächste Aufwärtswelle

Auch aus charttechnischer Sicht befindet sich der Goldpreis nach dem Ausbruch aus einer mächtigen Bodenformation erst in der Frühphase einer langen Aufwärtsbewegung. Der Kursverlauf der vergangenen vier Wochen ist eine technisch sehr überzeugende Konsolidierung, auf die eine weitere Aufwärtswelle folgen wird.

Das Bild, das der Goldpreis hier zeigt, ist außerordentlich bullish. Dabei ist es völlig belanglos, ob die laufende Konsolidierung noch etwas länger anhalten wird oder nicht. Wenn Sie in den kommenden Monaten – und wahrscheinlich sogar Jahren – wirklich großes Geld verdienen wollen, dann sollten Sie jetzt im Edelmetallsektor aktiv werden.

Goldpreis pro Unze in $, 2013 bis 2019
Nach dem Ausbruch aus einer mächtigen Bodenformation befindet sich der Goldpreis erst in der Frühphase einer langen Aufwärtsbewegung.
Quelle: StockCharts.com

Edelmetallaktien zeigen vielsagende Stärke

Die Kurse der von mir zum Kauf empfohlenen Goldminenaktien sind in den vergangenen Wochen schon erfreulich stark gestiegen. Das Wichtigste daran aber ist die technische Stärke, die sie dabei an den Tag gelegt haben. Denn diese Stärke ist typisch für den Beginn großer Aufwärtsbewegungen. Sie deutet also darauf hin, dass sich diese Aktien ebenfalls erst in der Frühphase einer starken Hausse befinden, die uns weitere große Gewinne bescheren wird.

Als langjähriger Börsianer weiß ich natürlich, dass es nach den starken Kursgewinnen der von mir empfohlenen Goldminenaktien nicht leicht fällt, neu einzusteigen. Aber wenn Sie jetzt zaudern, werden Sie kein Geld verdienen, sondern weiter zusehen, wie Ihnen die Kurse davonlaufen.

Bei Gold stehen alle Ampeln auf Grün!

Also fahren Sie los. Und erfahren Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren meine aktuellen Goldminen-Top-Favoriten – die ersten 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Die Entscheidungen, die besonders schwer fallen, bringen an der Börse erfahrungsgemäß die höchsten Gewinne.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Sonderurlaub für Beamte

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die Situation der ostdeutschen Bundesländer wird seit Jahren von einem starken Rückgang der Bevölkerung geprägt. Das hatte selbstverständlich auch Auswirkungen auf die öffentliche Verwaltung in diesen Regionen. Durch viele verschiedene Maßnahmen versuchen die betroffenen Bundesländer seit Jahren, ihren Personalaufwand zu reduzieren, um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen.

Im Jahr 2005 hat die Landesregierung eines ostdeutschen Bundeslandes zur Senkung der Personalausgaben unter anderem mehrere Möglichkeiten geschaffen, nach denen Bedienstete ihre Arbeitszeit reduzieren können. Neben verschiedenen Teilzeitmodellen besteht auch die Möglichkeit, bis zu zehn Tage Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge zu erhalten. Das Land erkannte generell ein dienstliches Interesse an der Gewährung dieses Sonderurlaubs an. Zunächst war vorgeschrieben, dass die für die Zeit des Sonderurlaubs einzubehaltenden Bezüge erst zum Jahresende mit der Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) zu verrechnen waren.

Seit 2013 können Beamte erneut Sonderurlaub beantragen, sobald sie die Bezüge für einen früheren Sonderurlaub abgegolten haben. Somit können in einem Kalenderjahr mehr als zehn Tage Sonderurlaub genommen werden. Die Zeit des Sonderurlaubs ist ruhegehaltfähig, ohne dass die Beamten den in anderen Fällen vorgeschriebenen Versorgungszuschlag von 30 Prozent der auf den Sonderurlaub entfallenden Dienstbezüge zu entrichten haben.

Über 7.000 Urlaubstage Sonderurlaub wurden bewilligt

Die beschriebene Sonderurlaubsregelung wurde vor einiger Zeit evaluiert. Die Evaluierung erstreckte sich auf alle Sonderurlaube in den Jahren 2008 bis 2014. In diesem Zeitraum hatten über 400 Beamte einen Sonderurlaub in Anspruch genommen. Das entsprach einem Anteil von 1,4 Prozent der Landesbeamten. Insgesamt wurden für den Erhebungszeitraum mehr als 1.000 Sonderurlaube mit über 7.000 Urlaubstagen bewilligt. Mit Ausnahme der Landtagsverwaltung hatten Beamte in allen Geschäftsbereichen von der Regelung Gebrauch gemacht. Aus dem Geschäftsbereich des Landesfinanzministeriums kam mit rund 200 Bediensteten und insgesamt mehr als 3.000 Sonderurlaubstagen fast die Hälfte der Antragsteller. Für große Teile des Landespersonals kam eine Nutzung der Sonderurlaubsregelung aufgrund der Eigenart des Dienstes praktisch jedoch nicht in Betracht. Es handelte sich um die Lehrerschaft sowie die Beamten im Vollzugsdienst von Polizei und Justiz.

Die Bezüge wurden für Wochenenden und Feiertage nicht gekürzt

In der Mehrzahl aller Sonderurlaube umfassten die Genehmigungen ganze Arbeitswochen. Im Zuge der Evaluierung wurde festgestellt, dass die zuständige Landesfinanzdirektion die Einbehaltung der Bezüge in diesen Fällen nur anhand der Tage berechnete, an denen Dienst zu leisten war. Für dienstfreie Tage (Wochenenden, gesetzliche Feiertage) innerhalb eines Bewilligungszeitraums wurden keine Bezüge einbehalten. Durch die unterbliebene Kürzung für die innerhalb eines Bewilligungszeitraums liegenden Wochenenden und Feiertage entging dem Land im Ergebnis ein Betrag rund 200.000 Euro.

Die Sonderurlaubsregelung ist günstiger als andere Freistellungen

Als Ergebnis der Evaluierung wurde Kritik daran geübt, dass für den Sonderurlaub generell ein dienstliches Interesse anerkannt wurde. Durch die damit einhergehende Nichtabführung des Versorgungszuschlags von 30 Prozent der Dienstbezüge entgingen dem Land für die gewährten Sonderurlaube weitere rund 300.000 Euro. Kritiker bemängelten, es sei nicht gerechtfertigt, Beamte durch die hier in Rede stehende Regelung besser zu stellen als Beamte, die Elternzeit, Pflegezeit oder andere Freistellungen unter Wegfall der Bezüge in Anspruch nehmen.

Das Finanzministerium verteidigt die Besserstellung

Das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes hat sich gegen die Kritik gewehrt und will die Regelung beibehalten. Primäres Ziel der Sonderurlaubsregelung sei es gewesen, möglichst hohe Einsparungen an Personalkosten zu bewirken. Um möglichst viele Bedienstete anzusprechen, sei man deren Bedürfnissen möglichst weit entgegengekommen und habe die Regelung großzügig ausgelegt. Aus diesen Gründen sei auch eine Besserstellung gegenüber anderen Bediensteten in Elternzeit oder anderen Freistellungen gewollt. Diese Freistellungen lägen im alleinigen Interesse der Bediensteten, während bei dem hier in Rede stehenden Sonderurlaub das Interesse des Dienstherrn an der Kostenersparnis hinzutrete.

Die Sonderurlaubsregelung sollte abgeschafft werden

Den Ausführungen des Landesfinanzministeriums kann man in dem entscheidenden Punkt nicht zustimmen. Auch das besondere Interesse des Bundeslandes an der Einsparung von Personalkosten kann eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Freistellungen nicht rechtfertigen. Überdies sind auch die anderen Freistellungen (z. B. Elternzeit oder Sonderurlaub aus familiären Gründen) mit erheblichen Personalkosteneinsparungen verbunden. Da die Sonderurlaubsregelung nur für wenige Geschäftsbereiche in Betracht kommt, liebe Leserinnen und Leser, sollte man sie in der derzeitigen Form nicht fortführen, meint verdrossen

Ihr

Gotthilf Steuerzahler