Themen- 20.07.2019
Starke Kursgewinne mit Goldminenaktien – Sind Sie dabei?
Passen Sie auf: Rezession im Anmarsch
Einige der Gründe, die für eine lang anhaltende Goldhausse sprechen, habe ich Ihnen hier schon dargelegt. Deshalb konzentriere ich mich heute nur auf die sich in den USA immer deutlicher abzeichnende Rezession. Die nächste Rezession wird nämlich einschneidende Veränderungen mit sich bringen und noch heftiger ausfallen als die Krise der Jahre 2007/08. Darüber hinaus wird sie zu einem weiteren drastischen Anstieg der Staatsverschuldung führen und die Zentralbanken im Schulterschluss mit der Politk dazu bringen, die Welt mit Helikopter-Geld zu fluten.
Für die allgemeinen Aktienmärkte sind diese Aussichten eine Katastrophe. Doch Goldanleger wie Sie können sich freuen, denn für Gold ist dieses Szenario extrem bullish.
Charttechnik bestätigt Goldhausse ohne Wenn und Aber
Die charttechnische Begründung dieser Prognose sehen Sie auf dem folgenden Chart, der den Verlauf des Goldpreises pro Unze in $ seit 2013 zeigt. Die jüngste Aufwärtswelle des Goldpreises über die Marke von 1.360 $ hat große charttechnische Bedeutung, denn sie stellt einen klaren und dynamischen Ausbruch aus einer sechsjährigen Bodenformation dar. Das damit gegebene Haussesignal ist langfristiger Natur und passt perfekt zu den fundamentalen Rahmenbedingungen, die eindeutig für Gold sprechen.
Goldminen Index gibt klares charttechnisches Haussesignal
Der zweite Chart, den ich Ihnen heute zeigen möchte, bildet den Verlauf des XAU Gold- und Silberminen Index ab. Dieser Index ist kapitalisierungsgewichtet und umfasst die 30 größten Gold- und Silberproduzenten. Er repräsentiert also einen Großteil des Edelmetallsektors.
Wie Sie sehen, hat der XAU Index bereits Ende 2015, Anfang 2016 sein Tief gesehen. Von dort aus ging es in einer steilen Bewegung nach oben, gefolgt von einer langen Korrektur. Der kürzlich erfolgte Anstieg über einen zweifachen Widerstand (rote und blaue Linie im Chart) hat nun das Ende dieser Korrekturphase signalisiert. Eine ausführliche Analyse dieses Index lesen Sie in der am 23. Juli erscheinenden Monatsausgabe meines Börsenbriefes
Krisensicher Investieren.
Mit Goldminenaktien hebeln Sie jetzt die Goldhausse
Obwohl die sechs Aktien meines Goldminen-Depots bereits zwischen 32% und 245% im Plus notieren und die drei erst im Juni zum Kauf empfohlenen Minenaktien des eher kurzfristig orientierten Trading-Depots auch schon zwischen 30% und 41% gestiegen sind, rechne ich hier sogar kurzfristig mit weiteren Kursgewinnen – langfristig gehe ich in Analogie zur Goldhausse ohnehin von einem weiteren erheblichen Kursanstieg aus.
Es ist also noch nicht zu spät, um auf diesen Gold-Zug aufzuspringen. Im größeren Bild gesehen, hat er den Bahnhof gerade erst verlassen. Verdienen Sie mit, und informieren Sie sich auf höchstem Niveau durch die Lektüre meines Börsenbriefes
Krisensicher Investieren – probieren Sie es aus, jetzt 30 Tage kostenlos, inklusive einer Kaufempfehlung für eine weitere Goldmine, die gerade ein sehr starkes Kaufsignal gegeben hat.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S. In der am 23. Juli erscheinenden Monatsausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren erfahren Sie, wo Sie Ihr Geld neben Gold noch krisensicher und gewinnbringend anlegen können.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Wenn Steuerberater ihre Steuern nicht bezahlen…
Liebe Leserinnen und Leser,
Steuerberater sind Freiberufler, deren Berufsausübung allerdings strengen Reglementierungen unterliegt. Nach dem Steuerberatungsgesetz haben sie ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft auszuüben. Sie haben sich jeder Tätigkeit zu enthalten, die mit ihrem Beruf oder mit dem Ansehen des Berufs nicht vereinbar ist. Auch außerhalb ihrer Berufstätigkeit müssen sie sich des Vertrauens und der Achtung würdig erweisen, die ihr Beruf erfordert. Für Rechtsanwälte und Notare gelten vergleichbare Vorschriften.
Ungeordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind ein Indiz für die Verletzung der Pflicht zu vertrauenswürdigem Verhalten. Hohe Steuerschulden deuten auf ungeordnete wirtschaftliche Verhältnisse
hin. Die Finanzämter sind kraft Gesetzes verpflichtet, Hinweise auf ungeordnete wirtschaftliche Verhältnisse von Angehörigen der genannten Berufe an ihre vorgesetzte Behörde zu melden, welche diese Informationen dann an die jeweilige Berufskammer oder – bei Notaren – auch an die Justizverwaltung weiterzuleiten hat. Die Finanzämter haben keinen Ermessensspielraum, ob sie diese Meldung abgeben oder nicht.
Gegen einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar, der seine beruflichen Pflichten schuldhaft verletzt, können berufsrechtliche Sanktionen verhängt werden. Die Maßnahmen reichen von einem Verweis über Geldbußen bis zu einem zeitlich begrenzten Berufsverbot und in letzter Konsequenz zur Ausschließung aus dem Beruf.
Meldungen an die Berufskammern unterblieben häufig
Eine vor kurzem erfolgte Auswertung der Vollstreckungsakten in verschiedenen Finanzämtern ergab Folgendes: Bei allen drei hier in Rede stehenden Berufsgruppen zeigten sich Fälle, in denen Meldungen an die vorgesetzte Behörde über hohe Steuerrückstände mehrere Jahre lang unterblieben waren. Die Steuerrückstände waren durchaus erheblich, sie beliefen sich auf bis zu 300.000 Euro und bestanden in einigen Fällen schon mehr als zehn Jahre. Die Finanzämter beachteten überdies nicht, dass die mögliche Einleitung einer berufsrechtlichen Maßnahme auch dem Zweck dient, das Entstehen neuer Steuerschulden zu verhindern.
Der Fall eines Rechtsanwalts, der seit Mitte der 80er-Jahre Vollstreckungsschuldner eines Finanzamts war, zeigt dies exemplarisch. Bis
zum Jahr 2001 waren die Steuerschulden auf 88.000 Euro angewachsen. Im Jahr 2012 betrugen sie sogar 250.000 Euro. Erst mit einer 17-jährigen Verspätung erfolgte schließlich eine Mitteilung an die Rechtsanwaltskammer.
Dauerschätzungen wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen
Gibt ein Steuerpflichtiger keine Steuererklärungen oder Steueranmeldungen ab, schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen. Die pflichtwidrige Nichtabgabe von Steuererklärungen begründet regelmäßig einen Steuerhinterziehungsverdacht und stellt damit ebenfalls ein Indiz für eine Berufspflichtverletzung dar. Im Rahmen der erwähnten Untersuchung wurden Dauerschätzungen über mehrere Jahre wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen bei allen hier in Rede stehenden Kammerberufen vorgefunden. Die Finanzbehörden unterließen eine Mitteilung an die Kammern. Die nicht ordnungsgemäße Wirtschaftsführung der Angehörigen der Kammerberufe blieb in diesen Fällen folgenlos.
Mehrfachverfehlungen
In einigen Fällen wurde festgestellt, dass gleich mehrere Hinweise auf Berufspflichtverletzungen vorlagen. Die Finanzämter reagierten weder auf die einzelne Verfehlung noch auf das Zusammentreffen mehrerer Verfehlungen mit einer zeitnahen Meldung an die vorgesetzte Behörde. Beispielsweise beliefen sich die Steuerschulden eines Rechtsanwalts im Jahr 2016 auf 164.000 Euro. Über die bestehenden Rückstände hinaus gab er Steuererklärungen und -anmeldungen nicht ab. Das Finanzamt nahm infolgedessen Umsatzsteuerschätzungen vor.
Die Finanzämter wollen in Verdachtsfällen konsequenter sein
Als Ergebnis der erwähnten Untersuchung wollen die Finanzämter ihrer vorgesetzten Behörde konsequenter als bisher Verdachtsfälle von Berufspflichtverletzungen mitteilen. Auch bei wiederholter Nichtabgabe von Steuererklärungen sollen zukünftig Meldungen erfolgen. Für uns brave Steuerbürger bleibt jedoch die Frage offen, weshalb die Finanzämter bisher so nachsichtig mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren umgegangen sind, wenn diese ihre steuerlichen Pflichten nicht erfüllt haben. Wo doch ansonsten die Finanzämter nicht gerade für ihren Langmut bekannt sind, liebe Leserinnen und Leser, sagt verwirrt
Ihr
Gotthilf Steuerzahler