Themen- 13.07.2019
Zinssenkung der Fed - Gift für die Aktienmärkte, bullish für Gold
Zinssenkung wird kommen
Tatsächlich kommen auch meine Analysen zu dem Ergebnis, dass die Fed die Zinsen senken wird. In der Vergangenheit hat sie das nämlich immer dann getan, wenn der Zins dreimonatiger US-Staatsanleihen deutlich unter den von der Fed festgesetzten Zinssatz der Federal Funds gefallen war. Genau das ist auch jetzt wieder der Fall.
Deshalb erwarte auch ich eine Zinssenkung, obwohl sich die US-Wirtschaft angeblich in dem bereits erwähnten hervorragenden Zustand befinden soll – wenn man den offiziellen Statistiken Glauben schenken mag, wovon ich allerdings dringend abrate, insbesondere bei der Berechnung der Inflation, der Arbeitslosigkeit und des Wirtschaftswachstums.
Was wirklich zählt: US-Rezession im Anmarsch
Es wäre übrigens nicht die erste Zinssenkung, die vorgenommen wird, obwohl sich der S&P 500 auf Rekordständen befindet. Das gab es in der jüngeren Vergangenheit schon zweimal: 2001 und 2007. In beiden Fällen kam es anschließend an den Aktienmärkten nicht etwa zu einem Kursfeuerwerk, sondern ganz im Gegenteil zu schweren Aktienbaissen und zu Rezessionen.
Genau diese Entwicklung erwarte ich auch jetzt wieder
Selbst ohne Zinssenkung sähe es übel aus. Denn meine Frühindikatoren zeigen im Moment eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit einer unmittelbar bevorstehenden Rezession in den USA an. Die Fed kennt diese Indikatoren natürlich ebenfalls, auch wenn darüber kaum gesprochen wird. Es sind aber diese Frühindikatoren, die den durch die aktuelle Wirtschaftslage scheinbar nicht zu rechtfertigenden Drang nach Zinssenkungen erklären.
Der US-Aktienmarkt ist heute deutlicher überbewertet als in den Jahren 2001 und 2007. Und nach Jahren der Nullzinspolitik und des ungebremsten Schuldenwachstums sind die ökonomischen Ungleichgewichte und Fehlentwicklungen heute größer als jemals zuvor. Deshalb richten Sie sich im Lauf der nächsten Aktienbaisse mindestens auf eine
Kursdrittelung des S&P 500 Index ein. Wie Sie sich davor schützen, erfahren Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren.
Gold weiter nach oben
Ganz anders zeigt sich das Bild, das der Goldmarkt hier zeichnet. Hier hat gerade erst die Beschleunigungsphase einer Hausse begonnen, und meine Analysen deuten auf eine langanhaltende Aufwärtsbewegung hin. Ähnlich wie in den Jahren 2001/02 erwarte ich auch jetzt wieder einen steigenden Goldpreis, während gleichzeitig die allgemeinen Aktienmärkte heftig unter die Räder kommen.
Besonders attraktiv sind weiterhin die Goldminenaktien. Mit ausgewählten Aktien dieses Sektors können Sie auch dann viel Geld verdienen, wenn sich der S&P 500 halbiert oder sogar drittelt. Und letzteres, das heißt eine Kursdrittelung, stellt ausdrücklich kein Worst Case-Szenario dar, sondern den Normalfall, der sich aus der hohen Überbewertung ergibt. Details dazu und meine 6 aktuellen Goldminen-Favoriten finden Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos testen.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Christine Lagarde als EZB-Präsidentin in spe ist langfristig sehr bullish für Gold. Warum das so ist, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von Krisensicher Investieren.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Wenn der Staat sich von überflüssigen Gesellschaften nicht trennen will
Liebe Leserinnen und Leser,
Bund und Länder dürfen nur unter engen Voraussetzungen Unternehmen des Privatrechts gründen oder Anteile an solchen Unternehmen erwerben. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen muss ein wichtiges staatliches Interesse vorliegen und der angestrebte Zweck darf sich nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lassen. Liegen diese Voraussetzungen nicht länger vor, müssen Bund und Länder sich von den Unternehmen trennen. Dies fällt den staatlichen Stellen jedoch häufig ausgesprochen schwer, wie ein aktueller Fall aus Berlin belegt.
Im Oktober 2008 wurde der Flugbetrieb auf dem Flughafen Tempelhof eingestellt. Zur Entwicklung des im Eigentum des Landes Berlin stehenden, über 300 Hektar
großen Tempelhofer Feldes und des unter Denkmalschutz stehenden Flughafengebäudes hat Berlin im Dezember 2010 mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses eine GmbH gegründet. Das Land Berlin ist alleiniger Gesellschafter. Die GmbH hat im Januar 2011 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen.
Die für Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung hat mit der GmbH zur Erfüllung von Entwicklungs- und Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit dem ehemaligen Flughafen Tempelhof einen Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Darin sind u. a. die Aufgaben und die Vergütung der Gesellschaft geregelt.
Die Mehrheit stimmte gegen die Bebauung des Tempelhofer Feldes
Bei dem Volksentscheid am 25. Mai 2014 stimmte die Mehrheit der sich an der Abstimmung beteiligenden Berliner gegen die Bebauung des Flugfeldes. Dadurch entfiel die Baufeldentwicklung auf dem Tempelhofer Feld als wesentliches Geschäftsfeld der GmbH. Für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft änderten sich damit die Rahmenbedingungen gravierend. Sie hat sich fortan im Wesentlichen mit der verbliebenen Aufgabe – Entwicklung und Verwaltung des ehemaligen Flughafengebäudes – befasst. Um die damit verbundenen Aufgaben finanzieren zu können, erhält die Gesellschaft jährliche Zuschüsse in Millionenhöhe.
Die Fortführung der GmbH wurde beschlossen
Nur zwei Tage nach dem Volksentscheid vom 25. Mai 2014 entschied die für Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung, alle gebäudebezogenen Bewirtschaftungs- und Entwicklungsaufgaben durch die GmbH fortführen zu lassen. Der Aufforderung der Senatsverwaltung für Finanzen, die Einwilligung des Abgeordnetenhauses zur Auflösung der Gesellschaft einzuholen, ist sie nicht gefolgt. Sie hat gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen lediglich angegeben, dass ein wichtiges Interesse Berlins an der Entwicklung des exponierten und geschichtsträchtigen Flughafengebäudes bestehe. Die Spezialimmobilie Tempelhofer Flughafen bedürfe der besonderen Kompetenz der GmbH.
Der Berliner Rechnungshof hat die Fortführung der GmbH kritisiert
In seinem jüngsten Jahresbericht hat der Rechnungshof von Berlin beanstandet, dass die gravierenden Änderungen der Rahmenbedingungen durch den Volksentscheid nicht zum Anlass genommen wurden, die Fortführung der GmbH in Frage zu stellen. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hätte geprüft werden müssen, ob z. B. die Aufgabenerledigung durch die Berliner Verwaltung selbst oder eine Konzentration der Aufgaben bei einem anderen öffentlichen Unternehmen wirtschaftlicher gewesen wäre (das Land Berlin ist an 48 Unternehmen des Privatrechts beteiligt). Die zuständige Senatsverwaltung hat daraufhin angekündigt, bei der vorgesehenen Neufassung des Geschäftsbesorgungsvertrags im Jahr 2019 der Frage nachzugehen, ob andere Lösungen wirtschaftlicher wären.
Nachdem die GmbH nunmehr fünf Jahre seit dem Volksentscheid fortgeführt worden ist, besteht jedoch wenig Hoffnung, liebe Leserinnen und Leser, dass ihre Existenz nach dieser langen Zeit in Frage gestellt wird. Einmal begründete Unternehmensbeteiligungen der öffentlichen Hand haben erfahrungsgemäß ein langes Leben, ob die zu erfüllenden Aufgaben wegfallen oder weiterbestehen, sagt resigniert
Ihr
Gotthilf Steuerzahler