Die Goldhausse geht weiter: nächstes Kursziel 1.550 Dollar- 29.06.2019

Die Goldhausse geht weiter: nächstes Kursziel 1.550 Dollar

FAZ: „Der unerwartete Aufstieg des Goldpreises“

Liebe Leser,

wenn Sie in den vergangenen Monaten meine Beiträge und Prognosen zum Thema Gold verfolgt haben, kam der jüngste Anstieg des Goldpreises für Sie im Unterschied zur oben zitierten FAZ, die ich als Tageszeitung durchaus schätze, ganz und gar nicht unerwartet. Die Signale meiner Indikatoren und Modelle, die auf den Beginn der Beschleunigungsphase dieser Goldhausse hingewiesen haben, waren laut und deutlich. Einige dieser Signale und ihre weitreichende Bedeutung haben mein Kollege Roland Leuschel und ich Ihnen sogar hier in unserem kostenlosen Marktkommentar vorgestellt.

Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, wurde der Tiefpunkt des Goldpreises in diesem Zyklus bereits im Dezember 2015 – wie damals von uns prognostiziert – bei einem Kurs von 1.050 $ pro Unze erreicht. Seither ist der Goldpreis also schon um rund 35% gestiegen – das Ganze offenbar weitgehend „unerwartet“ und entgegen den Prognosen der Großbanken. Laut FAZ hätten die 20 von ihr zum Jahresanfang 2019 befragten Institute im Durchschnitt nämlich einen Goldpreis von nur 1.269 $ zur Jahresmitte vorhergesagt.

Goldpreis pro Unze in $, Preisbänder-Indikator, 2012 bis 2019
Mit dem Anstieg über die in Blau eingezeichnete Obergrenze seiner mächtigen Bodenformation hat der Goldpreis ein starkes Kaufsignal gegeben. Die roten Kreise kennzeichnen Zeiten, in denen die Gesamtheit unserer Indikatoren extrem bullish war. Die blauen Ellipsen heben unsere beiden kurzfristigen Kursziele hervor.
Quelle: StockCharts.com

Stimmungsindikatoren lassen Platz nach oben

Von den Banken wurde Anfang des Jahres also ein sehr verhaltenes Stimmungsbild verbreitet. Das passte perfekt zu den von mir verwendeten Stimmungsindikatoren des Goldmarktes. Diese waren nämlich im August 2018 auf historische Tiefstwerte gefallen und dümpelten am Jahresende noch immer auf extrem niedrigen Niveaus.

Im Zuge des aktuellen Kursanstiegs hat sich die Stimmung zwar verbessert. Sie hat aber noch nicht einmal ein Niveau erreicht, das typischerweise an einem kurzfristigen Zwischenhoch zu sehen ist, geschweige denn an einem mittel- oder gar langfristigen Hoch. Deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass der Goldkurs in den kommenden Wochen weiter steigen wird – und mit ihm überproportional die sechs im Goldminen-Depot meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren zum Kauf empfohlenen Goldminenaktien, die sich im Moment schon zwischen 22% und 218% im Plus befinden.

Trotz dieser erfreulichen Kursgewinne sagen meine Sentimentindikatoren, dass es auch kurzfristig noch nicht zu spät ist, um auf diesen Zug aufzuspringen und mitzuverdienen.

Langfristig stehen wir mit hoher Wahrscheinlichkeit erst am Beginn einer großen Goldhausse. In meinen samstags erscheinenden Wochenupdates bespreche ich übrigens stets die aktuelle Entwicklung unserer Kennzahlen, damit Sie rechtzeitig auf Veränderungen reagieren und kaufen oder verkaufen können.

Mein Indikator signalisiert weitere Kursgewinne

Vorige Woche hatte ich meinen Preisbänder-Indikator bereits erwähnt, der Roland Leuschel und mir in dieser Goldhausse wieder ähnlich erfolgreich als Wegweiser dienen soll wie in den Jahren 2001 bis 2011. Die beiden oberen Preisbänder des Indikators, die Sie auf dem Chart oben sehen, dienen in Kombination mit einigen anderen Kennzahlen als kurz- bis mittelfristige Kursziele. Dabei wird das erste obere Preisband fast immer erreicht, das zweite obere Preisband hingegen nur manchmal. Im Moment legen meinen Indikatoren die Vermutung nahe, dass die laufende Aufwärtswelle vielleicht sogar das zweite obere Preisband bei 1.550 $ erreichen wird – kurzfristige Atempausen inklusive.

Wann Gewinne mitnehmen? Wann wieder einsteigen?

Die Preisbänder nutzen wir vor allem, um Gewinnmitnahmen bei unseren Goldminenaktien zu steuern. Das von uns als Signallinie bezeichnete Niveau kennzeichnet hingegen Kurse, die wir zum anschließenden Wiedereinstieg nutzen.

Da Edelmetallaktien viel stärkere Kursschwankungen haben als die meisten anderen Sektoren, ist es sehr hilfreich, einem solchen Wegweiser zu folgen. Das schont die Nerven, lässt Gewinne möglichst lange laufen und stellt sicher, dass Sie den Wiedereinstieg nicht verpassen.

Wenn sich die Goldhausse wie von mir erwartet fortsetzt, werden bei unseren Minenaktien Gewinne in der oben genannten zwei- und dreistelligen Größenordnung keine Seltenheit sein. Testen Sie jetzt Krisensicher Investieren 30 Tage kostenlos – es lohnt sich.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Warum Aktien kein Sachwert, aber unverzichtbar sind, lesen Sie in der am 25. Juni erschienenen Monatsausgabe von Krisensicher Investieren. Außerdem eine spannende Themenschwerpunkt-Ausgabe über Diamanten, die ebenfalls im 30 Tage-Test enthalten ist.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Die überfällige Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich vor einigen Tagen nach längerem Hin und her darauf verständigt, den Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021 für die große Mehrheit der Einkommensteuerzahler abzuschaffen. Damit hat die Große Koalition ein Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag bekräftigt. In den vergangenen Monaten hatte es allerdings Streit gegeben, weil Teile der Union eine komplette Abschaffung des Solis gefordert hatten.

Im Koalitionsvertrag wird ausgeführt, dass insbesondere untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag entlastet werden sollen. Der Zuschlag soll schrittweise abgebaut werden, ab dem Jahr 2021 soll mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro begonnen werden. Durch eine Freigrenze würden dann rund 90 Prozent aller Einkommensteuerzahler vom Solidaritätszuschlag entlastet werden.

Im Jahr 2018 betrug das Aufkommen aus dem Zuschlag stolze 18,9 Milliarden Euro. Dem Staat wird somit auch nach dem Jahr 2021 rund die Hälfte der Einnahmen aus dem Soli verbleiben. Die Politik hat sich bisher noch nicht festgelegt, wie lange die restlichen 10 Prozent der Einkommensteuerzahler noch mit dem Zuschlag belastet werden sollen.

Zusätzlicher Finanzbedarf durch die Wiedervereinigung

Anlass für das Einführen des Solidaritätszuschlags war die Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990. Die Wiedervereinigung löste beim Bund einen erheblichen zusätzlichen Finanzbedarf aus. Zur Deckung dieses Finanzbedarfs beschloss der Gesetzgeber, von allen Steuerpflichtigen ab dem Jahr 1995 einen Zuschlag von 7,5 Prozent zur Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erheben. 1998 wurde die Höhe des Zuschlags auf 5,5 Prozent herabgesetzt. Von 1995 bis 2018 betrugen die kassenmäßigen Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag insgesamt 311,7 Milliarden Euro. Das Aufkommen steht alleine dem Bund zu und diente der Finanzierung der Aufbauhilfen, die über die beiden Solidarpakte I und II in die neuen Länder flossen.

Parlamentarische Initiativen zum Abbau des Solidaritätszuschlags

Das Thema „Abbau des Solidaritätszuschlag“ ist seit Beginn der laufenden Wahlperiode verstärkt in den Fokus der parlamentarischen Debatte gerückt. Ausgelöst wurde die Diskussion um den Abbau des Solidaritätszuschlags durch zwei unabhängig voneinander in den Bundestag eingebrachte Initiativen der FDP bzw. der AfD.

Beide Initiativen verfolgen das Ziel, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen. Die Fraktion der FDP begründete ihren Gesetzentwurf damit, dass der zur Vollendung der deutschen Einheit aufgelegte Solidarpakt II im Jahr 2019 ausläuft. Damit entfalle die Legitimation für das Solidaritätszuschlaggesetz ab dem Jahr 2020. Die Fraktion der AfD hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig.

Sachverständige plädieren für die Abschaffung des Solis

In einem öffentlichen Fachgespräch im Juni 2018 ließ sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages von Sachverständigen beraten. Die Sachverständigen vertraten mehrheitlich die Auffassung, dass es dem Solidaritätszuschlag mit Wegfall des Solidarpaktes II zum 31. Dezember 2019 an Legitimation mangele. Er sei deshalb abzuschaffen. Hinsichtlich der Fragen, ob der Solidaritätszuschlag sofort zu entfallen habe, schrittweise abgebaut werden könne und ob bei schrittweisem Abbau alle vom Solidaritätszuschlag betroffenen Steuerpflichtigen gleichermaßen zu entlasten sind oder nach Einkommensgruppen unterschiedlich behandelt werden dürfen, differierten die Ansichten der Sachverständigen.

Verfassungsrechtler halten den Solidaritätszuschlag für nicht mehr gerechtfertigt

In der juristischen Fachliteratur heißt es, eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag diene der Deckung eines konkreten Finanzierungsbedarfs. Dieser Finanzierungsbedarf müsse nachgewiesen werden. Zwar sei nicht erforderlich, eine Ergänzungsabgabe von vornherein zu befristen. Allerdings handele es sich auch nicht um ein Dauerfinanzierungsinstrument. Der Solidaritätszuschlag sei deshalb aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für seine Erhebung entfallen seien. Mit dem Ende des Solidarpakts II sei der Solidaritätszuschlag verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen und müsse zum 1. Januar 2020 aufgehoben werden.

Der Rechnungshofpräsident sieht die Gefahr der Verfassungswidrigkeit

Vor wenigen Tagen hat auch der Präsident des Bundesrechnungshofs in einem Gutachten zum Abbau des Solidaritätszuschlags Stellung genommen. Der Bundesrechnungshof als gerichtsähnliche Einrichtung äußert sich traditionell nicht zu politischen Fragen. Der Präsident des Rechnungshofs ist jedoch zugleich Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung. In dieser Eigenschaft kann er auch zu tagespolitischen Fragen Stellung nehmen, nicht immer zur Freude der Regierung.

Der Rechnungshofpräsident legt in seinem Gutachten dar, dass der Solidarpakt II Ende des Jahres 2019 ausläuft und durch einen neuen Finanzausgleich ersetzt wird, der keine Sonderbedarfe für die neuen Länder mehr ausweist. Die seinerzeit bei der Einführung des Solidaritätszuschlages bestehende schwierige Finanzlage des Bundes bestehe nicht mehr. Angesichts dessen laufe der Solidaritätszuschlag Gefahr, in die Verfassungswidrigkeit hinüberzugleiten.

Dem Bund drohen milliardenschwere Steuerrückzahlungen

Der Rechnungshofpräsident erwartet eine Überprüfung des Solidaritätszuschlags durch das Bundesverfassungsgericht. Es bestehe die Gefahr, dass der Bund zu milliardenschweren Steuerrückzahlungen verurteilt werde.

Liebe Leserinnen und Leser, es sieht allerdings nicht danach aus, dass die Politik sich von den Argumenten der Fachleute beeindrucken lässt. Man braucht einfach das Geld aus dem Solidaritätszuschlag, um die vielen politischen Versprechungen zu finanzieren. Auch die Gefahr von milliardenschweren Rückzahlungen scheint nicht zu schrecken, sollte das Verfassungsgericht die Erhebung des Zuschlags irgendwann für verfassungswidrig erklären.

Überdies bettelt derzeit ein nicht geringer Teil der Wählerschaft geradezu um die Einführung einer neuen Steuer zur Bekämpfung des Klimawandels. Die kommende CO2-Steuer wird der Politik eine Vielzahl von Möglichkeiten eröffnen, den Wegfall des Solidaritätszuschlags zu gegebener Zeit zu verkraften, sagt Ihr des Zahlens müder

Steuerzahler