Gold: Die angekündigte Aufwärtswelle ist in vollem Gang- 08.06.2019

Gold: Die angekündigte Aufwärtswelle ist in vollem Gang

Startschuss Mitte Mai erfolgt

Liebe Leser,

vielleicht erinnern Sie sich noch: Am 04. Mai 2019 schrieb ich Ihnen hier in meinem Marktkommentar: „Gold-Rallye: Mitte Mai fällt der Startschuss“. Damals stand Gold bei 1.284 $ pro Unze, und die Sentimentindikatoren zeigten, dass die Stimmung am Goldmarkt grottenschlecht war.

Am 21. Mai erreichte der Goldpreis schließlich ein Tief von 1.269 $. Jetzt, keine drei Wochen später, notiert Gold bereits bei 1.342 $. Das entspricht einem Anstieg von 5,7%. Der für Mitte Mai erwartete Startschuss ist also tatsächlich am 21. Mai gefallen. Das sehen Sie auf dem folgenden Chart.

Goldpreis pro Unze in $, 2018 bis 2019
Die nächste Haussewelle hat Mitte Mai begonnen.
Quelle: Stockcharts.com

Erstes Kursziel 1.450 Dollar pro Unze

Auf dem Chart sehen Sie auch, dass die Korrektur von Ende Februar 2019 bis Mitte Mai die Gestalt eines bullishen Keils angenommen hatte. Aus dieser charttechnischen Formation ergibt sich ein kurzfristiges Kursziel von rund 1.450 $.

Interessanterweise stimmt dieses Kursziel ziemlich genau mit dem Kursziel unseres Gold-Preisbänder-Indikators überein. Dieser Indikator hat Roland Leuschel und mir während der Goldhausse von 2001 bis 2011 ganz hervorragende Dienste geleistet. Ich gehe davon aus, dass er das auch jetzt wieder tun wird. Deshalb rechne ich in den kommenden Wochen mit einem Anstieg des Goldkurses auf 1.450 $ – mindestens.

Dann geht die Party richtig los

Das Wichtigste an diesem Kursziel ist allerdings seine langfristige Bedeutung. Es befindet sich nämlich oberhalb einer massiven Widerstandszone, die sich in den vergangenen Jahren herauskristallisiert hat. Ein Anstieg über diese Zone wäre die charttechnische Bestätigung einer Prognose, die wir im Dezember 2015 abgegeben haben, nämlich den Beginn einer langfristigen Goldhausse. Gleichzeitig wäre dieser Anstieg auch der Auftakt zu einer Beschleunigungsphase dieser Goldhausse, die ja tatsächlich damals schon begonnen hat, wie Sie auf meinem nächsten Chart erkennen.

Diese Prognose war uns so wichtig, dass wir damals zu ihrer Begründung eine 12-seitige Themenschwerpunkt-Ausgabe unseres Börsenbriefes veröffentlicht haben. Sie trug den programmatischen Titel: „Teil 2 der langfristigen Goldhausse steht bevor“. In meinem Martkommentar habe ich seinerzeit natürlich auch darüber geschrieben.

Goldpreis pro Unze in $, 2000 - 2019
Im März 2001 und im Dezember 2015 haben wir jeweils den Beginn langfristiger Goldhaussen prognostiziert. Wie wir damit lagen, zeigt Ihnen dieser Chart.
Quelle: StockCharts.com

Ein Volltreffer

Ende 2015 trugen die Mainstream-Medien im Gefolge von Goldman Sachs das Edelmetall bereits zu Grabe. Gold notierte bei 1.050 $, und die 2008 durch den Staat vor dem Untergang bewahrte US-Bank sagte einen weiteren Absturz des Goldkurses voraus.

Wir konterten in unserer Themenschwerpunkt-Ausgabe, die auch heute noch lesenswert ist, mit nicht weniger als 20 Kaufargumenten, die eindeutig für Gold sprachen. Die meisten dieser Argumente gelten auch heute noch, einige davon sogar mehr als je zuvor.

Jetzt schon +195 Prozent - Große Gewinne mit Minenaktien

Die US-Börse ist extrem überbewertet, und die Weltwirtschaft steuert angeführt von US-Präsident Donald Trump auf eine Rezession zu. Einen Sektor gibt es jedoch, der völlig außer Mode und drastisch unterbewertet ist: Edelmetallaktien. Hier winken auch dann wirklich große Gewinne, wenn an der Wall Street die Kurse purzeln.

Wir sind so überzeugt von einer fulminanten Gold-Rallye, dass unsere Publikation Krisensicher Investieren seit Ende 2017 ein eigenständiges Goldminen-Depot mit max. 7 Positionen enthält. Eine dieser Aktien ist mit bereits mit 195% im Plus.

Auch für unser schnelleres Trading-Depot haben wir erst vor wenigen Tagen zwei weitere und etwas spekulativere Minenaktien zum Kauf empfohlen. Überzeugen Sie sich, und testen Sie Krisensicher Investieren jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Zum Abschluss noch ein wichtiger Punkt: Meine Indikatoren zeigen im Moment die höchste Gefahrenstufe für die Aktienmärkte. Hier sollten Sie im Unterschied zu Gold auf fallende Kurse setzen.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Die Leidensgeschichte der elektronischen Gesundheitskarte

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die elektronische Gesundheitskarte ist eine erweiterbare Versichertenkarte für gesetzlich Krankenversicherte. Es handelt sich um eine Chipkarte im Scheckkartenformat mit Lichtbild, durch welche die frühere Krankenversichertenkarte ersetzt wurde. Mit der elektronischen Gesundheitskarte und der dahinterstehenden Telematikinfrastruktur wird seit Anfang der 2000er Jahre das Ziel verfolgt, Akteure des Gesundheitswesens digital zu vernetzen und dadurch Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung zu verbessern.

Eine in technischen Fragen überaus kompetente Dame, nämlich unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel, bezeichnete im Jahr 2005 die elektronische Gesundheitskarte als Leuchtturmprojekt, um der Welt zu beweisen, auf welchen Gebieten wir vorn seien. Inzwischen, nach nunmehr fast zwanzig Jahren der Entwicklung, steht fest, dass Deutschland auch dieses Großprojekt - wie so viele andere technischen Vorhaben - nicht in den Griff bekommen hat.

Aber ihre Fehleinschätzung sei der Bundeskanzlerin verziehen, sie scheint in anderen Zeiträumen zu denken als wir Normalmenschen. Schließlich hat sie, wir schrieben immerhin das Jahr 2013, die Öffentlichkeit mit der Aussage verblüfft, dass das Internet für uns alle Neuland sei.

Die Gesundheitskarte sowie ergänzende Anwendungen sollten eingeführt werden

Die rechtliche Grundlage für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der dahinterliegenden Telematikinfrastruktur schuf der Gesetzgeber im Jahr 2004. Die elektronische Gesundheitskarte sollte die Stammdaten der Versicherten in maschinell lesbarer Form enthalten. Über die Gesundheitskarte sowie damit zusammenhängende ergänzende Anwendungen sollten Untersuchungs- und Laborergebnisse von Haus- und Fachärzten auch anderen medizinischen Leistungserbringern zur Verfügung gestellt werden. Doppeluntersuchungen und unerwünschte Wechselwirkungen zwischen Medikamenten sollten vermieden werden und Behandlungsdaten im Notfall schneller verfügbar sein. Erreicht werden sollten diese Ziele durch die elektronische Verordnung, den elektronischen Arztbrief, die Arzneimitteldokumentation sowie die elektronische Patientenakte. Nur wenig davon ist bisher in die Tat umgesetzt worden.

Hohe Kosten durch eine mit der Entwicklung beauftragte GmbH

Der Gesetzgeber beauftragte die Spitzenorganisationen der Krankenkassen sowie die Spitzenorganisationen der Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser, gemeinsam das Nähere über Inhalt und Struktur der elektronischen Gesundheitskarte sowie der ergänzenden Anwendungen zu vereinbaren sowie die erforderliche Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur zu schaffen.

Zu Beginn des Jahres 2005 wurde zu diesem Zweck eine GmbH gegründet, deren Gesellschafter die genannten Spitzenorganisationen sind. Die GmbH verfügt über rund 300 Beschäftigte. Die durch die GmbH seit ihrer Gründung verursachten Kosten belaufen sich auf über 600 Millionen Euro, die von den Krankenkassen bzw. letztlich den Versicherten getragen wurden.

Blockadesituationen in den Entscheidungsgremien

Die Projektentwicklung durch die GmbH verlief außerordentlich zäh. Dies ging darauf zurück, dass Entscheidungen in den Gremien der GmbH oftmals nicht oder nur zögerlich getroffen wurden, da die Interessenlage der Krankenkassen auf der einen Seite und der ärztlichen Leistungserbringer auf der anderen Seite zu unterschiedlich waren.

Operative Fragen der GmbH wurden oftmals von den Gesellschaftern im Lenkungsausschuss oder in der Gesellschafterversammlung entschieden, wobei es häufig zu Blockadesituationen kam. Immer wieder waren Schlichtungsverfahren notwendig, weil sich die Gesellschafter nicht einigen konnten. Wiederholt mussten der Gesetzgeber oder das zuständige Gesundheitsministerium des Bundes eingreifen, um die Dinge voranzubringen.

Kein Mehrwert für die Nutzer durch die elektronische Gesundheitskarte

Unter dem Druck des Gesetzgebers begannen die Krankenkassen im Jahr 2011 schließlich, flächendeckend die elektronische Gesundheitskarte an ihre Versicherten auszugeben. Die zusätzlichen Anwendungen stehen allerdings nach wie vor nicht zur Verfügung. Seit 2015 sind alle Versicherten im Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte. Sie ist im Wesentlichen nur für das Stammdatenmanagement der Versicherten nutzbar, leistet also kaum mehr als die frühere Krankenversichertenkarte, die schon 1995 eingeführt worden war. Nach Meinung von Experten hat die elektronische Gesundheitskarte bislang keinen konkreten Mehrwert für Leistungserbringer und Versicherte gebracht, da die ergänzenden Anwendungen noch nicht vorhanden sind.

Das Gesundheitsministerium muss die Digitalisierung zukünftig selbst vorantreiben

Fachleute sind sich darin einig, dass die Entwicklung und Einführung der elektronischen Gesundheitskarte den Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens nicht hätte übertragen werden dürfen. Die unterschiedlichen und zum Teil gegensätzlichen Interessen der Spitzenorganisationen haben zu großen Verzögerungen geführt und sind letztlich dafür verantwortlich, dass die ergänzenden Anwendungen immer noch nicht fertiggestellt worden sind. Zukünftig müssen richtungsweisende Entscheidungen vom Bundesministerium für Gesundheit getroffen werden. Nur so, liebe Leserinnen und Leser, kann die Digitalisierung im Gesundheitswesen zukünftig vorangetrieben werden, sagt mit Nachdruck

Ihr

Gotthilf Steuerzahler