Sehr bearish für die Börse: Fed-Bilanzsumme fällt- 01.06.2019

Sehr bearish für die Börse: Fed-Bilanzsumme fällt

An ihren Taten sollt ihr sie messen

Liebe Leser,

eine sehr wichtige Entwicklung für die Aktienmärkte und die Weltwirtschaft, über die kaum gesprochen wird, ist die von der Fed weiter vorangetriebene Reduzierung ihrer Bilanzsumme. Solange die Fed hier Gas gegeben hat, konnte man täglich hören und lesen, wie bullish das für die Aktienmärkte sei. Der Umkehrschluss, dass eine schrumpfende Bilanzsumme bearish sein müsste, ist hingegen kaum einmal zu hören.

Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, hat die Fed ihre Bilanzsumme in den vergangenen Wochen weiter reduziert. Mit 3.255 Mrd. $ befindet sie sich jetzt über 900 Mrd. $ unter den Höchstwerten der vergangenen Jahre und immerhin schon 164 Mrd. $ unter dem Wert von Ende Dezember 2018, als die Zentralbanker aufgrund des Kurseinbruchs an den Aktienmärkten kalte Füße bekommen und die Reduzierung vorübergehend eingestellt hatten.

Fed-Bilanzsumme in Mrd. $, 1986 bis 2019
Die Fed setzt die Reduzierung ihrer Bilanzsumme fort. Mit 3.255 Mrd. $ hat sie den niedrigsten Stand seit Juli 2013 erreicht.
Quelle: St. Louis Fed

Geldpolitik lässt die Blase platzen

Diese Entwicklung ist sehr bearish für die Aktienmärkte. Schließlich ist die US-Börse anhand aller bewährten fundamentalen Kennzahlen extrem überbewertet. Sie befindet sich also in einer Spekulationsblase. Und Spekulationsblasen benötigen eine ultra-laxe Geldpolitik, um bestehen zu können. Genau das ist inzwischen nicht mehr gegeben, da die Zinserhöhungen der vergangenen Jahre in Kombination mit der Reduzierung der Bilanzsumme ein geldpolitisches Bremsmanöver darstellen.

Die US-Notenbank hat Anfang des Jahres zwar die geldpolitische Rolle rückwärts angekündigt. Getan hat sie seither aber nichts dergleichen, sondern das Gegenteil, wie Sie auf dem Chart gesehen haben. Lassen Sie sich also nicht ins Bockshorn jagen.

Inverse US-Zinsstruktur signalisiert Rezession

Eine weitere sehr bearishe Entwicklung ist der deutliche Zinsrückgang 10-jähriger US-Anleihen. Hier sind die Zinsen von 3,2% im November 2018 auf derzeit 2,2% gefallen. Damit sind sie niedriger als die Federal Funds Rate, der von der Fed festgesetzte kurzfristige Zins. Dieser vielleicht wichtigste Teil der Zinsstrukturkurve ist jetzt also invers geworden.

Eine inverse Zinsstruktur ist von großer Bedeutung für die Finanzmärkte und die Wirtschaft. Auf eine inverse Zinsstruktur folgten nämlich immer eine Rezession und eine schwere Baisse an den Aktienmärkten. Stellen Sie sich vorsichtshalber darauf ein, dass es auch dieses Mal so kommen wird.

Was Sie in dieser Situation tun sollten, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren. Hier erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen, damit auch Sie von fallenden Kursen profitieren können.

Klare Verkaufssignale

Wie schon letzte Woche beschrieben, hat sich die Wahrscheinlichkeit eines Kurseinbruchs immens erhöht. Meine Börsenindikatoren stehen jetzt wieder auf dunkelrot. Der Kursanstieg seit Ende Dezember 2018 war technisch schwach. Deshalb halte ich ihn für eine Bearmarketrally, obwohl er bei einigen vielbeachteten Indizes zu neuen Allzeithochs geführt hat. Bei vielen anderen wichtigen Indizes weltweit, aber auch in den USA, ist das hingegen nicht geschehen, darunter der DAX.

Jetzt hat sich die Markttechnik wieder so sehr verschlechtert, wie es am Beginn einer starken Abwärtswelle typisch ist. Damit gleicht die aktuelle Lage der vom Oktober vorigen Jahres. Damals fiel der S&P 500 anschließend um 20%. Eine ähnliche Entwicklung erwarte ich auch jetzt wieder.

S&P 500 und NASDAQ zeigen mächtige Topformationen

Meine auch hier schon geäußerte Arbeitshypothese, dass sich der S&P 500 und der NASDAQ 100 Index in sehr großen Topformationen befinden, wird immer wahrscheinlicher. Die Größe dieser Formationen deutet auf einen entsprechend starken Kursrückgang hin. Das wiederum passt zu der fundamentalen Überbewertung, die mindestens eine Kursdrittelung des S&P 500 Index im Lauf der nächsten Baisse nahelegt.

Spannende Zeiten stehen bevor, die sehr lukrativ für Sie werden können. Informieren Sie sich auf hohem Niveau, und lesen Sie meinen Börsenbrief Krisensicher Investieren. Jetzt 30 Tage kostenlos testen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Bei Gold hatte ich für etwa Mitte Mai den Beginn einer Aufwärtswelle prognostiziert. Diese Bewegung hat jetzt tatsächlich begonnen. Noch ist es nicht zu spät, meine ausgewählten Goldminenaktien zu kaufen.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Überflüssige Öffentlichkeitsarbeit eines Ministeriums

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die Ministerien des Bundes und der Länder geben eine Menge Geld für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit aus. Seitdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1977 entschieden hat, dass Öffentlichkeitsarbeit der Regierung nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern sogar notwendig sei, hat der Umfang der staatlichen Werbemaßnahmen spürbar zugenommen.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine verantwortliche Teilhabe der Bürger an der politischen Willensbildung voraus, dass der Einzelne von den zu entscheidenden Sachfragen, von den getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen und Lösungsvorschlagen genügend wisse, um sie beurteilen, billigen oder verwerfen zu können. In den Bereich zulässiger Öffentlichkeitsarbeit falle daher, dass die Regierung ihre Politik sowie künftig zu lösende Fragen darlege und erläutere.

Einschränkend hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung sachlich richtig sein müsse und keine offene oder versteckte Werbung für einzelne Parteien enthalten dürfe. Goldene Worte des Verfassungsgerichts. Aber ob die vielen Informationsmaßnahmen staatlicher Stellen ihr Geld wert sind oder sinnlos verpuffen, steht auf einem anderen Blatt. Mit zwei Werbekampagnen eines süddeutschen Bundeslandes hat sich vor kurzem der dortige Landesrechnungshof kritisch auseinandergesetzt.

Millionenschwere Kampagne zum Stromsparen

Das Wirtschaftsministerium des betreffenden Bundeslandes führte in den Jahren 2012 und 2013 die Kampagne "Stromsparen rockt!“ durch. Mit dieser Kampagne sollten die Bürger für das Thema Energiesparen sensibilisiert werden. Von der ersten Planung im Oktober 2011 bis zum Abschluss der Kampagne im Mai 2013 wurde der Kostenansatz von 500.000 Euro auf 2,8 Millionen Euro erhöht. Den größten Informationsbedarf sah das Wirtschaftsministerium zunächst bei der Gruppe der 18- bis 29-Jährigen. Später definierte es als primäre Zielgruppe Menschen im Alter von 40 Jahren und älter. Letztendlich wurden alle Bürger des Bundeslandes als Zielgruppe festgelegt. Den Erfolg der Werbemaßnahme sah das Wirtschaftsministerium darin, dass mehr als 64 Millionen "Kontakte“ durch die Kampagne generiert worden seien.

Der Rechnungshof fordert messbare Erfolgskriterien

Der Rechnungshof hat dazu angemerkt, dass aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Transparenz bereits bei der Planung von Kampagnen messbare Ziele, eine klar definierte Zielgruppe sowie ein realistisches Budget festzulegen seien. Inwieweit die Bürger mit der Kampagne "Stromsparen rockt!“ somit tatsächlich für das Thema Energiesparen sensibilisiert werden konnten, bleibe mangels jeder Rückmeldungsinstrumente offen. Der Erfolg der Kampagne sei auch aufgrund der nicht näher definierten Zielgruppe schwer zu belegen. Ausgaben von 2,8 Millionen Euro erschienen dem Landesrechnungshof angesichts des nicht nachweisbaren Erfolgs der Kampagne fragwürdig.

Messeteilnahme statt „Roadshow“

In den Jahren 2014 bis 2016 führte das Wirtschaftsministerium dann eine weitere Informationskampagne durch, und zwar über Energie-Infrastrukturprojekte sowie den Umbau der Energieversorgung. Vorgesehen war zunächst eine „Roadshow“, die im Jahr 2013 europaweit ausgeschrieben wurde. Laut Leistungsbeschreibung sollte ein Roadmobil eingesetzt werden, das in 25 kleineren und mittleren Städten Station machen sollte. Noch vor Zuschlagserteilung entschied das Wirtschaftsministerium, dass die "Roadshow“ nunmehr in Form von Messeteilnahmen mit einem modularen Messestand durchgeführt werden sollte. Das Vergabeverfahren wurde nicht aufgehoben, sondern der Zuschlag auf das ursprüngliche Angebot erteilt. Aufgrund der neuen Konzeption kam es zu einer Messeteilnahme in lediglich sechs Großstädten.

Erhebliche Kostensteigerung durch Änderung der Kampagne

Das ursprüngliche Angebot auf die Ausschreibung für die "Roadshow“ lag bei rd. 1,25 Millionen Euro. Zwar wurden die Kosten des Hauptangebots annähernd eingehalten. Aufgrund der geänderten Konzeption kamen aber weitere Kosten gemäß "Nebenangebot“ (240.000 Euro) und für Messeflächen (220.000 Euro) sowie für zusätzliche Kommunikationsmittel (40.000 Euro) hinzu. Der Rechnungshof hat diese erhebliche Kostensteigerung beanstandet.

Auch hat er kritisiert, dass das Wirtschaftsministerium noch vor Abschluss des Vergabeverfahrens die wesentlichen Eckdaten der Kampagne verändert hat. Der neue Auftrag wies wesentlich andere Merkmale auf als der ursprüngliche. Trotzdem habe das Wirtschaftsministerium den Zuschlag auf das ursprüngliche Angebot erteilt. Überdies sei das ursprüngliche Ziel, die Kampagne in die Regionen zu tragen, wegen der Konzentration auf Messestandorte in Großstädten nicht erreicht worden.

Werbekampagnen sind Verschwendung von Steuergeldern

Das Wirtschaftsministerium hat für beide Kampagnen mehr als 4,5 Millionen Euro ausgegeben. Zusammenfassend formuliert der Rechnungshof, mit der bei Rechnungshöfen üblichen Zurückhaltung, dass eine Aussage über den tatsächlichen Erfolg der Kampagnen nicht möglich sei. Das Wirtschaftsministerium des betreffenden Bundeslandes ist natürlich der Ansicht, es habe die Kampagnen professionell durchgeführt. Aus meiner Sicht, liebe Leserinnen und Leser, handelt es sich bei den beschriebenen Werbemaßnahmen schlicht um eine Verschwendung von Steuergeldern, sagt verärgert

Ihr

Gotthilf Steuerzahler