Themen- 19.04.2019
US-Banken Index: Aktienhausse Ade
Nehmen Sie die Sentiment- und Momentumindikatoren ernst
In den vergangenen vier Monaten, seit dem Dezember 2018-Tief, ist der S&P 500 sogar um mehr als 20% gestiegen. Jetzt mahnen nicht nur die Sentimentindikatoren zu großer Vorsicht, sondern auch die Momentumindikatoren. Das sollten Sie unbedingt ernst nehmen.
Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, weisen die Momentumindikatoren eine negative Divergenz auf (rote Pfeile rechts). Sie bestätigen den Kursanstieg der vergangenen Wochen also nicht mehr. Eine vergleichbare Warnung gab es auch am Allzeithoch im September 2018. Es folgte ein Kursrückgang von minus 20%.
Achtung: Wall Street reduziert die Gewinnschätzungen
Doch das ist bei weitem noch nicht alles. Schwache realwirtschaftliche Daten kündigen einen weltweiten Abschwung an, der auch die USA erfassen wird. Deshalb sahen sich die stets bullishen Wall Street-Analysten in den vergangenen Wochen bereits in großem Umfang dazu genötigt, die Gewinnschätzungen der von ihnen beobachteten Aktien zu reduzieren.
Diesen bedeutenden Umschwung haben die Aktienmärkte bisher ignoriert. Die dadurch entstandene Kombination aus rückläufigen Unternehmensgewinnen und steigenden Aktienkursen ist eine höchst gefährliche Mischung.
Meine Indikatoren deuten darauf hin, dass diese sehr bearishe Diskrepanz nicht mehr lange anhalten wird und Ihnen starke Kursrückgänge bevorstehen.
Konjunkturschwäche voraus: Deutliche Schwäche des US-Banken Index
Ein weiteres deutliches Warnsignal ist die Kursentwicklung der Bankaktien. Wie Sie auf meinem nächsten Chart sehen, notiert der US-Banken Index noch deutlich unter seinem im Januar 2018 erreichten Hoch. Gleichzeitig befindet er sich auch unter der in Blau eingezeichneten Nackenlinie seiner Topformation und direkt an seiner fallenden 200-Tage-Durchschnittslinie.
Die Bankaktien verhalten sich also erheblich schwächer als der S&P 500 Index. Bankaktien sind in besonderem Maße vom Konjunkturzyklus abhängig. Deshalb bestätigt die ausgeprägte relative Schwäche, die sie gegenüber dem breiten Markt zeigen, die bereits erwähnte Abschwächung der Konjunktur.
Mein Fazit: Der von vielen US-Börsianern erwartete „Melt up“ wird wohl auch dieses Mal nicht stattfinden. Stattdessen rechne ich wie schon im Januar 2018 mit deutlichen Kursrückgängen.
Lassen Sie sich durch den jüngsten Kursanstieg nicht ins Bockshorn jagen
Die Situation der Weltwirtschaft ist prekär, die Aktienmärkte sind drastisch überbewertet, und die Zentralbanker stehen mit dem Rücken an der Wand. Deshalb laufen im Hintergrund bereits hanebüchene geldpolitische Vorbereitungen, deren Folgen auch Ihr Vermögen betreffen.
Lesen Sie alles, was Sie zu diesen sehr wichtigen Entwicklungen unbedingt wissen müssen, in meiner aktuellen Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe „Enteignung oder Helikopter-Geld? Die Vorbereitungen laufen“. Darin lesen Sie unter anderem: Zentralbanker übernehmen heimlich die Macht; Bargeld steht der Zentralbank im Weg; IWF und EZB wollen Bargeld
in Schwundgeld verwandeln; Ruf nach Helikopter-Geld in den USA wird lauter; Die große Geldentwertung; Der Goldmarkt riecht den Braten schon. Bestellen Sie Krisensicher Investieren jetzt 30 Tage kostenlos zum Test.
Ich wünsche Ihnen frohe Ostern,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Die Pläne der Zentralbanker und des IWF sollten Sie kennen! Es geht dabei nämlich auch um Ihr Vermögen.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Die Phantasiezahlen des Bundesfinanzministeriums
Liebe Leserinnen und Leser,
auch staatliche Behörden wollen gerne gut dastehen und tricksen schon mal bei Statistiken, die ihre Arbeitsergebnisse belegen sollen. Dies geschieht regelmäßig bei den finanziellen Ergebnissen der Betriebsprüfung, die der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Zweck der Betriebsprüfung ist es, Sachverhalte vor Ort zu ermitteln, die für die Besteuerung notwendig sind. Die Betriebsprüfung soll dafür sorgen, dass die Steuern korrekt abgeführt werden, weiterhin soll sie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherstellen. Die Finanzämter sind stolz auf das Mehr an Steuern, das sich durch die Tätigkeit der Betriebsprüfung ergibt, und führen darüber Buch. Die Bundesländer wiederum fassen die finanziellen Ergebnisse
ihrer Finanzämter zusammen und melden diese an das Bundesfinanzministerium. Anhand dieser Meldungen veröffentlicht das Bundesfinanzministerium dann jährlich eine Statistik, über die auch die Medien berichten.
In dieser Statistik werden die finanziellen Ergebnisse der Prüftätigkeit und die Prüfungsquote (Anzahl der geprüften Betriebe im Verhältnis zur Anzahl der vorhandenen Betriebe) aufgeführt. Das vom Bundesfinanzministerium zuletzt mitgeteilte Mehrergebnis für das Jahr 2017 belief sich auf 17,5 Milliarden Euro. Geprüft wurden rund 190.000 Betriebe (von rund 7,8 Millionen von den Finanzämtern erfassten Betrieben).
Der Bundesrechnungshof hat die Statistik unter die Lupe genommen
Vor kurzem hat der Bundesrechnungshof stichprobenweise überprüft, ob diese Statistik die Arbeitsergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung auch zutreffend erfasst. Interessanterweise stellte er einen deutlichen Unterschied zwischen den statistisch erfassten und den tatsächlichen Arbeitsergebnissen fest.
Die ausgewiesen Mehrergebnisse waren weit überhöht
So konnte die Steuerverwaltung weniger als die Hälfte der ausgewiesenen Mehrergebnisse auch tatsächlich vereinnahmen. Vielfach konnten die Finanzämter die nach Betriebsprüfungen festgesetzten Steuern nicht realisieren, weil die Steuerpflichtigen sich erfolgreich mit Rechtsbehelfen gegen die Feststellungen der Betriebsprüfung wehrten oder insolvent waren.
Auch handelte es sich vielfach gar nicht um echte Mehrsteuern, sondern um Ergebnisse, die beispielsweise auf einer Verschiebung des Vorsteuerabzugs oder auf reinen Gewinnverschiebungen beruhten. Diese Steuern wären auch ohne Betriebsprüfung angefallen. Durch die Prüfung wurde die Besteuerung lediglich zeitlich verschoben. Auch gab es Fälle, in denen die finanziellen Ergebnisse durch die verschiedenen
Prüfdienste mehrfach gemeldet wurden.
Die Statistik vermittelt ein falsches Bild
Das Hauptaugenmerk der Steuerverwaltung und auch der Medien bei der jährlichen Präsentation der Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung gilt den erzielten Mehrergebnissen. Die Feststellungen des Bundesrechnungshofs machen deutlich, dass die derzeitige Statistik hier ein falsches Bild erzeugt. Die tatsächlich eingenommenen Mehrsteuern nach einer Betriebsprüfung machen nur einen Bruchteil der gemeldeten Ergebnisse aus. Die Statistik informiert die Öffentlichkeit nicht zutreffend über die Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung.
Eine schwache Erwiderung des Bundesfinanzministeriums
Das Bundesfinanzministerium hat der Kritik des Bundesrechnungshofs an der Aussagekraft der derzeitigen Statistik widersprochen. Die Statistik bezwecke nicht, Einnahmenerfolge darzustellen. Vielmehr solle sie die Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung innerhalb der Länder bzw. im Ländervergleich veranschaulichen. Hierfür komme es nicht darauf an, ob die Steuerverwaltung die festgesetzten Steuern auch tatsächlich einnehme. Eine eigenartige Argumentation, wenn man bedenkt, mit welcher Selbstverständlichkeit und ohne jede einschränkende Erläuterung das Bundesfinanzministerium die Zahlen der Betriebsprüfung Jahr für Jahr veröffentlicht.
Die Statistik soll überarbeitet werden
Immerhin will das Bundesfinanzministerium die vom Rechnungshof aufgezeigten Fehlerquellen beseitigen und die Vorgaben für die Statistik überarbeiten. Eine hierfür eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat bereits erste Änderungsvorschläge erarbeitet. Es bleibt festzuhalten, dass es derzeit nicht möglich ist, die Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung anhand der veröffentlichten Statistik angemessen zu beurteilen.
Man kann gespannt sein, ob die vom Bundesfinanzministerium angekündigten Maßnahmen die Unzulänglichkeiten der Statistik tatsächlich abstellen und realistische Zahlen liefern werden. Würden wir Steuerbürger in ähnlicher Weise mit Phantasiezahlen operieren, liebe Leserinnen und Leser, würde uns die Finanzverwaltung sicherlich nicht
damit durchkommen lassen, sagt verärgert
Ihr
Gotthilf Steuerzahler