Fed, was jetzt? Bargeldverbot und Helikopter-Geld?- 23.03.2019

Fed, was jetzt? Bargeldverbot und Helikopter-Geld?

Kein schmerzloser Ausweg mehr möglich

Liebe Leser,

am Mittwoch, den 20. März 2019 hat die US-Zentralbank das Scheitern ihrer ultra-laxen Geldpolitik der unkonventionellen Maßnahmen eingestanden. Drüber geredet hat sie selbstverständlich nicht. Aber der geldpolitische Rückzieher, den sie vollzogen hat, spricht mehr als tausend Worte.

Eine weitere Zinserhöhung wird es in diesem Jahr entgegen früherer Ankündigungen nicht mehr geben, so die Zentralbanker. Darüber hinaus wird schon ab Mai dieses Jahres die Reduzierung der gigantisch aufgeblasenen Bilanzsumme zurückgefahren und Ende September ganz damit aufgehört.

Die Fed sitzt in der Falle und kapituliert

Mit anderen Worten: Die Wirtschaft ist nach jahrelanger Nullzinspolitik und Anleihenkäufen der Zentralbanken in Billionenhöhe überaus fragil und krisengefährdet. Selbst kleinste Zinserhöhungen kann sie nicht mehr verkraften. Die Rückkehr zu einer seriösen Geldpolitik würde umgehend eine schwere Wirtschafts- und Finanzkrise auslösen und die extrem überbewerteten Aktien- und Immobilienmärkte auf eine lange Talfahrt schicken.

Das ist genau die Situation, vor der Kritiker der ultra-laxen Geldpolitik wie Roland Leuschel und ich von Anfang an gewarnt haben. Jetzt sitzen die Fed und andere Zentralbanken in der Falle, aus der es kein schmerzloses Entkommen gibt.

Sind Bargeldverbot und Helikopter-Geld etwa die Lösung?

Deshalb arbeiten der IWF und die Zentralbanken im Hintergrund längst fieberhaft an „Lösungen“, mit denen es ihnen ermöglicht werden soll, vor allem Sparer zu enteignen. Das ist der „einfachste“ Weg, der eingeschlagen werden soll. Daran lassen die sich häufenden pseudo-akademischen Veröffentlichungen der Zentralbanken und des IWF keinen Zweifel. Kein Wunder, da sich diese „Lösungen“ aus der inneren Logik der Interventionsspirale ergeben, die durch die Einführung unkonventioneller geldpolitischer Maßnahmen während der Krise des Jahres 2008 angestoßen wurde, und die wir in unserer aktuellen Themenschwerpunkt-Ausgabe ausführlich analysieren.

Die nächste Umdrehung der Spirale wird nicht mehr lange auf sich warten lassen. Ein Bargeldverbot oder die in Zentralbankkreisen ebenfalls schon diskutierte Einführung von Schwundgeld erwarten Roland Leuschel und ich derzeit allerdings noch nicht. Stattdessen rechnen wir im nächsten Schritt der schon weit vorangeschrittenen heimlichen Machtübernahme der Zentralbanken mit der Verabreichung von Helikopter-Geld.

Was genau mit Helikopter-Geld gemeint ist und alle wichtigen Details zu diesem spannenden und wichtigen Thema, die jeder Sparer und Anleger kennen sollte, lesen Sie in unserer am 26. März 2019 erscheinenden Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-AusgabeBargeldverbot und Modern Monetary Theory: Enteignung oder Helikopter-Geld? – Die Vorbereitungen laufen“.

Eine Flut von Kaufsignalen am Goldmarkt

Vor dem Hintergrund dieser bedrohlichen geldpolitischen Entwicklungen kann die Flut von Kaufsignalen, die der Goldmarkt in den vergangenen Monaten gegeben hat, nicht überraschen. Gold war und ist der beste Schutz gegen Geldentwertung und andere staatliche Begehrlichkeiten – auch für Sie.

Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, hat der Goldpreis in den vergangenen fünf Jahren eine massive Bodenformation gebildet. Ende 2015 begann bereits die neue Goldhausse. Seither ist Gold von 1.050 $ pro Unze auf aktuell 1.314 $ gestiegen, ein Plus von 25%. Unsere Indikatoren deuten darauf hin, dass der Ausbruch über die in Blau eingezeichnete Obergrenze dieser Formation bald erfolgt, womit die Beschleunigungsphase dieser Hausse beginnt.

Goldpreis pro Unze in in US-Dollar, Preisbänder-Indikator, 2012 bis 2019
Das nächste Kursziel unseres Preisbänder-Indikators ist das 1. obere Preisband, das im Moment bei 1.414 $ verläuft, dann kommt das 2. Preisband bei über 1.500 $ ins Spiel.
Quelle: Stockcharts.com

Mit unseren ausgewählten Goldminenaktien können Sie von der nächsten Aufwärtswelle bei den Edelmetallen überproportional profitieren. Das Chance-Risiko-Verhältnis der Minenaktien ist außergewöhnlich gut, wie wir Ihnen in der April-Ausgabe unseres Börsenbriefs Krisensicher Investieren darlegen werden, die ebenfalls am 26. März erscheint.

Sehen wir uns auf der Invest?

Am 5. April werde ich auf der Invest in Stuttgart einen Vortrag halten. Der Vortrag „Financial Repression – So schützen Sie ihr Vermögen“ findet am 05.04.2019 von 16:00 – 17:00 Uhr im ICS, Raum C6.2.2. statt. Kostenlose Eintrittskarten können Sie gerne per E-Mail anfordern bei: info@sachwertcapital.de


Im Anschluss stehe ich Ihnen gerne für Fragen und Diskussionen zur Verfügung am Stand der German Real Estate in Halle 4, Stand-Nr. 4D50.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Die Rally an den Aktienmärkten zeigt mittlerweile deutliche Ermüdungserscheinungen. Gehen Sie mit uns short.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Keine Finanzkontrolle bei staatlich gegründeten Stiftungen

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die Politiker in Bund und Ländern gründen gerne Stiftungen. Diese haben einen guten Ruf, gelten als staatsfern, unabhängig und unbürokratisch. Von der Öffentlichkeit wird der Staat als Wohltäter wahrgenommen, der großzügig Geld für eine gute Sache bereitstellt. Von diesem Eindruck wollen die politischen Akteure profitieren. Der Staat muss die von ihm gegründeten und finanzierten Stiftungen jedoch auch ausreichend kontrollieren, um Fehlentwicklungen zu verhindern. An dieser Überwachung hapert es jedoch häufig, wie der nachfolgend geschilderte Fall beispielhaft zeigt.

Im Jahr 2007 gründete ein ostdeutsches Bundesland eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist es, das Wissen um die Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur im Bewusstsein der Menschen zu bewahren. Weiterhin ist es Aufgabe der Stiftung, die Menschenrechtsverletzungen während der sowjetischen Besatzung und der Herrschaft der SED darzustellen und hierüber Kenntnisse zu verbreiten.

Die Stiftung unterhält sieben Gedenkstätten an verschiedenen Standorten. Die Stiftung ist - ebenso wie viele andere Stiftungen der öffentlichen Hand - nicht in der Lage, ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens zu erfüllen. Vielmehr finanziert sie sich aus Fördermitteln, welche sie Jahr für Jahr vom Land erhält. Zusätzlich bekommt sie Fördergelder für einzelne Projekte, zum Beispiel für Baumaßnahmen.

Häufiger Wechsel der Zuständigkeiten ist nachteilig für die Überwachung

Der Staat ist verpflichtet, die von ihm gegründeten Stiftungen zu überwachen, sich also insbesondere um die Einhaltung des Stiftungszwecks und um die Finanzen der Einrichtungen zu kümmern. Zum Zeitpunkt der Gründung der hier in Rede stehenden Stiftung oblag dem Innenministerium des betreffenden Bundeslandes die Stiftungsaufsicht. Im Jahr 2011 wechselte die Zuständigkeit zum Kultusministerium. 2016 wanderte die Zuständigkeit weiter in die Staatskanzlei und zum Ministerium für Kultur.

Häufiger Zuständigkeitswechsel ist erfahrungsgemäß nachteilig für die Erfüllung von Überwachungsaufgaben. Die abgebende Behörde entfaltet in Bezug auf die auslaufende Zuständigkeit keine großen Aktivitäten mehr, die aufnehmende Behörde hat wenig Interesse daran, sich um Vergangenes zu kümmern. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass zu überwachende Einrichtungen jahrelang kaum kontrolliert werden. So war es auch im Fall der hier in Rede stehenden Stiftung.

Keine ausreichende Prüfung der Verwendungsnachweise

Weder das von 2007 bis 2011 zuständige Innenministerium noch das im Anschluss zuständige Kultusministerium haben bis Ende 2015 die von der Stiftung jährlich vorzulegenden Nachweise über die Verwendung der Fördermittel ausreichend geprüft. Trotzdem wurden regelmäßig weitere Fördermittel an die Stiftung ausgereicht. Diese waren beträchtlich, sie beliefen sich auf jährlich rund 2,5 Millionen Euro. Im Jahr 2015 wurde dann die Prüfung der Verwendungsnachweise auf eine nachgeordnete Behörde übertragen. Diese Behörde machte sich daran, die Verwendungsnachweise der vorangegangenen Jahre zu prüfen, was sich als sehr arbeitsaufwendig herausstellte. Dies war darin begründet, dass die von der Stiftung vorgelegten Unterlagen in großem Maße ungeordnet und unvollständig waren. Als Ergebnis der Überprüfung wurden allein für das Jahr 2007 nicht förderfähige Ausgaben in Höhe von rund 78.000 Euro festgestellt, welche zurückgezahlt werden müssen.

Rückforderungen werden nicht durchgesetzt

Die nunmehr zuständige Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur gehen davon aus, dass auch für die noch nicht abschließend überprüften Jahre 2008 bis 2014 vergleichbare Ergebnisse, also nicht förderfähige Ausgaben, zu erwarten sind. Die nicht ordnungsgemäß verwendeten Steuergelder können jedoch im Ergebnis nicht zurückgefordert werden, da die Stiftung nicht über eigene Mittel verfügt. Vielmehr wird sie ganz überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert. Die vom Land bereitgestellten Gelder sind jedoch für die Aufgabenerfüllung der Stiftung bestimmt. Eine Rückzahlung würde mithin zu Lasten der Aufgabenwahrnehmung gehen. Die öffentliche Hand verzichtet in derartigen Fällen darauf, ihre Rückforderungsansprüche durchzusetzen. Eine sehr unbefriedigende Situation!

Strikte Überwachung der Stiftung in Zukunft

Im vorliegenden Zusammenhang haben sich die zuständigen Stellen des Landes um die Verwendung der Fördermittel über Jahre hinweg nicht gekümmert und auch die Stiftungsaufsicht nicht wirksam ausgeübt. Da das Land die Stiftung auch weiterhin fördern will, ist es zwingend erforderlich, dass die ordnungsgemäße Verwendung der bewilligten Fördermittel für die Zukunft sichergestellt wird. Das bedeutet, dass die zuständigen Behörden die ordnungsgemäße Mittelverwendung strikt überwachen und die Stiftungsaufsicht aktiv ausüben müssen. Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass dies auch tatsächlich geschieht, sagt mit Nachdruck

Ihr

Gotthilf Steuerzahler