Deutsche Wirtschaft schwächelt - Rezessionsgefahr noch nicht vorüber- 16.02.2019

Deutsche Wirtschaft schwächelt - Rezessionsgefahr noch nicht vorüber

Stagnation der deutschen Wirtschaft

Liebe Leser,

in den vergangenen Monaten haben wir Sie mehrmals auf die zunehmenden Schwächezeichen hingewiesen, die auf einen weltweiten Abschwung der Konjunktur hindeuten. Jetzt wurde das deutsche Wirtschaftswachstum im vierten Quartal mit 0,0% bekannt gegeben, während es im dritten Quartal sogar schon um minus 0,2% rückläufig war.

Da Rezessionen von vielen Ökonomen als zwei Quartale mit rückläufigem Bruttoinlandsprodukt (BIP) definiert werden, wählte das Handelsblatt die Schlagzeile: „Deutsche Wirtschaft entgeht Rezession“. Diese Aussage ist als Momentaufnahme zwar korrekt, im größeren Bild halte ich sie aber für verfrüht.

Schwächezeichen auch aus den USA und China

Die deutsche Wirtschaft ist bekanntlich stark exportlastig. Deshalb ist sie besonders anfällig für die Entwicklungen im Rest der Welt. Die Probleme Chinas hängen wie ein Damoklesschwert über der deutschen Exportindustrie. In China hat die Regierung in den vergangenen Jahren einen kreditgetriebenen Investitionsboom angestoßen, dessen Ausmaß sogar die Fehler Japans Ende der 1980er Jahre klein erscheinen lassen. Hier scheint das Ende der Fahnenstange jetzt erreicht – mit oder ohne Einigung im Handelsstreit mit den USA.

Darüber hinaus werden auch in Amerika zunehmend Warnsignale sichtbar, die auf einen Abschwung hindeuten. Beispielsweise sind die Einzelhandelsumsätze im Dezember 2018 regelrecht eingebrochen. Weitere wichtige Warnzeichen kommen inzwischen auch vom Arbeitsmarkt. Deren Bedeutung besprechen wir in der aktuellen Ausgabe meines Börsenbriefs Krisensicher Investieren, die am Montag, den 19. Februar 2019 erscheint.

Zeitbombe Unternehmensverschuldung

Im Zentrum der Finanzkrise des Jahres 2008 standen Hypothekenkredite. Ein Großteil dieser Kredite stellte sich als faul heraus, was ich übrigens aufgrund der laxen Kreditvergabe ebenso prognostiziert hatte wie die anschließende Bankenkrise. Tatsächlich wäre das Großbankensystem damals zusammengebrochen, wenn es nicht auf Kosten der Steuerzahler und der seriöser wirtschaftenden Konkurrenz gerettet worden wäre.

Obwohl damals klar wurde, dass die Welt ein gewaltiges Schuldenproblem hat, wurde die Verschuldung im laufenden Zyklus weiter ausgebaut, von 210% des Welt-BIP auf derzeit über 240%. Im Zentrum dieser Schuldenorgie stehen diesmal aber nicht die Hypothekenkredite, sondern neben der Staatsverschuldung bestimmte Formen von Unternehmenskrediten. Auf diese tickende Zeitbombe in Höhe von 1,3 Billionen US-Dollar, die in der nächsten Rezession hochgehen wird, habe ich meine Krisensicher Investieren-Leser schon mehrmals ausführlich aufmerksam gemacht.

Unternehmensverschuldung in Billionen US-$, 2000 bis 2017
Die Verschuldung der Unternehmen ist in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen.
Quelle: www.krisensicherinvestieren.com

Auch die BIZ sieht das Problem

Jetzt habe ich gewichtige Schützenhilfe erhalten. Kein Geringerer als Claudio Borio, der Chef der geldpolitischen und volkswirtschaftlichen Abteilung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), hat jetzt in einem Interview in die gleiche Kerbe gehauen und vor den Risiken gewarnt, die durch die laxe Vergabepraxis von Unternehmenskrediten vor allem in den USA entstanden sind.

Was das alles bedeutet und wie Sie sich auf die kommende Krise mit konkreten Schutz-Investments vorbereiten können, um später als Gewinner dazustehen, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Starke Kaufsignale für Gold signalisieren attraktive Gewinnchancen im Edelmetallsektor – sind Sie dabei? Gerade erst habe ich meinen Lesern eine Ad-hoc-Meldung mit folgender Überschrift gesendet: „XXXXXXXX bricht nach oben aus: Kaufen Sie diese Aktie“. Investieren auch Sie jetzt in den derzeit attraktivsten Markt weltweit!

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Unwirtschaftliche Finanzierung der Rettungsdienste

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

obwohl die Bundesländer für den Rettungsdienst zuständig sind, ist es ihnen gelungen, die Kosten von Rettungsfahrten und Flugrettungstransporten weitgehend den Krankenkassen auf`s Auge zu drücken. Deren Ausgaben für Rettungsfahrten und Flugtransporte sind in den letzten Jahren enorm gestiegen, ohne dass sie auf kostenträchtige Entscheidungen wie zum Beispiel die Errichtung zusätzlicher Luftrettungsstandorte Einfluss nehmen konnten.

Der zivile Rettungsdienst hat die Aufgabe, rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen aller Art durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungspersonal und geeigneten Rettungsmitteln rasch und sachgerecht zu helfen und Leben zu retten bzw. Leid zu lindern. Dabei wird zwischen dem bodengebundenen Rettungsdienst und der Luftrettung unterschieden. Die Sicherstellung, Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes fällt in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder und dient der Erfüllung der Pflichten, die den Ländern im Rahmen der Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr obliegen.

Damit liegt auch die Finanzierungsverantwortung für den Rettungsdienst grundsätzlich bei den Ländern. Die Rettungsdienstgesetze der Länder regeln die Beförderung von kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen mit Krankenwagen oder Luftfahrzeugen. Zuständig für den bodengebundenen Rettungsdienst sind zumeist die Landkreise und kreisfreien Städte, für die Luftrettung in vielen Fällen die Länder.

Die Rolle der Krankenkassen

Die Krankenkassen haben nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs „Fahrkosten“ zu übernehmen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Wie die Fahrkosten konkret von den übrigen – in die Finanzierungszuständigkeit der Länder fallenden – Kosten des Rettungsdienstes abzugrenzen sind, ist nicht gesetzlich geregelt.

Nach der Rechtsprechung zählen zu den Fahrkosten auch Aufwendungen, die mit dem Transport in engem Zusammenhang stehen, wie die Desinfektion eines Rettungswagens nach einem Einsatz. Welches Fahrzeug benutzt werden darf, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit. Das gilt auch für den Einsatz eines Rettungshubschraubers.

Die Krankenkassen tragen einen Großteil der Kosten des Rettungsdienstes

Die Länder und ihre Kommunen haben sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend aus der Finanzierung des Rettungsdienstes zurückgezogen. Sie haben die Kosten von Rettungsfahrten und Flugtransporten über Gebühren und Benutzungsentgelte weitgehend auf die Krankenkassen verlagert. In die Berechnung der Gebühren fließen in manchen Bundesländern auch investive Kosten für den Auf- und Ausbau sowie die Aufrechterhaltung der Rettungsinfrastruktur ein.

Im Ergebnis hat dies dazu geführt, dass die Krankenkassen über die Fahrkosten im engeren Sinne hinaus nahezu vollständig die Ausgaben für die Unterhaltung und den Einsatz von Rettungsfahrzeugen und Rettungshubschraubern tragen. Die Beschaffung von Fahrzeugen und Standortentscheidungen können sie allerdings kaum beeinflussen. Die Ausgaben der Kassen für Rettungsfahrten und Flugtransporte sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Im Jahr 2017 lagen sie bei insgesamt 3,5 Milliarden Euro.

Unkoordinierter Ausbau der Luftrettungsstandorte

Kritiker haben bemängelt, dass die Kostenverlagerung auf die Krankenkassen nicht von der Absicht des Gesetzgebers gedeckt sei, die Krankenkassen lediglich zur Übernahme der Fahrkosten zu verpflichten. Es führe auch zu Unwirtschaftlichkeiten, wenn die Zuständigkeiten für die Bereitstellung der Rettungsleistungen und deren Finanzierung auseinanderfallen. Dies zeige sich beispielsweise bei dem großzügigen Ausbau des Netzes der Luftrettungsstandorte.

Die Länder neigen dazu, ihre Gebiete mit eigenen Rettungshubschraubern zu versorgen. Wird ein neuer Luftrettungsstandort eingerichtet, überlappt sich der Aktionsradius regelmäßig mit bereits vorhandenen Standorten. Das führt bei den vorhandenen Luftrettungsstandorten zu weniger Einsätzen und reduzierten Flugminuten. In der Folge erhöht sich der Flugminutenpreis, denn die hohen Fixkosten der Rettungshubschrauber und der Luftrettungsstandorte bleiben bestehen. Es gibt keine länderübergreifende Einrichtung, die den Ausbau der Luftrettungsstandorte koordiniert.

Die Finanzierungszuständigkeiten sollten abgegrenzt werden

Vor diesem Hintergrund sollte der Gesetzgeber klar regeln, welcher Teil der Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung als „Fahrkosten“ zu tragen ist und für welchen Teil die Länder verantwortlich sind. Dies gilt für die Einrichtung und Durchführung von Krankentransporten im Allgemeinen und angesichts der hohen Kosten für die Luftrettung in besonderem Maße. Im Übrigen sollten die Beteiligungsrechte der Krankenkassen deutlich gestärkt werden, insbesondere bei der Errichtung neuer Luftrettungsstandorte und für andere wesentliche Investitionen. All dies würde zu mehr Transparenz und voraussichtlich auch zu mehr Wirtschaftlichkeit im Rettungswesen führen, meint voller Überzeugung

Ihr

Gotthilf Steuerzahler