Themen- 02.02.2019
Fed macht Rückzieher: Goldhausse setzt sich fort
Alarmierender Zustand: Die FED rudert zurück
Die Fed hat mit geringfügigen Zinserhöhungen und einer kleinen Reduzierung ihrer Bilanzsumme eine Rückkehr zu geldpolitischer Normalität versucht. Jetzt hat sie offenbar erkannt, dass die Ungleichgewichte und Fehlentwicklungen der Realwirtschaft und die Überbewertung der Aktienmärkte so groß sind, dass deren Korrektur eine schwerere Krise auslösen wird als im Jahr 2008. Deshalb versucht die Zentralbank, diese letztlich unvermeidbare Korrektur so lange wie möglich hinauszuzögern.
Diese Vorgehensweise hat allerdings einen großen Haken: Je länger die ultra-laxe Geldpolitik anhält, desto größer werden die Fehlentwicklungen. Die Fed sitzt also in der Falle. Das könnte Ihnen vielleicht noch egal sein, aber letztendlich geht es Ihnen als Anleger, Sparer
und Steuerzahler an den Kragen. Und da hört der Spaß auf.
Fed kann Rezession und Baisse nicht dauerhaft verhindern
In den vergangenen beiden Wirtschafts- und Zinszyklen hat die Fed übrigens ebenfalls schon sehr früh wieder Gas gegeben, als die ersten Zeichen eines Abschwungs sichtbar wurden. Ernüchternde Erkenntnis: Funktioniert hat es damals, 2001 und 2007, nicht. In beiden Fällen konnten weder die Rezession noch eine schwere Aktienbaisse verhindert werden. Ich glaube nicht, dass die Fed dieses Mal mehr Glück haben wird.
Die realwirtschaftlichen Frühindikatoren sind nämlich schon recht deutlich gesunken. Hier fehlt nicht mehr viel, um ein klares Rezessionssignal zu geben. Und die Markttechnik an den Aktienmärkten hat sich in den vergangenen Wochen trotz des Kursanstiegs kaum verbessert. Das deutet darauf hin, dass es sich nur um eine Bearmarketrally handelt,
das heißt um eine Zwischenerholung, auf die weitere Kursverluste folgen werden.
Bis jetzt ist dieser Rückzieher der Fed ausschließlich verbaler Natur. Im Unterschied zu 2001 und 2007 hat die Fed noch keine Taten folgen lassen. Damals reichten die Taten nicht aus, um Rezession und Baisse zu verhindern. Und diesmal sollen ein paar warme Worte genügen? Das bezweifle ich sehr stark. Das sollten Sie auch und auf ein Investment setzen, das Sie vor den kommenden Turbulenzen schützt.
Misstrauensvotum: Gold reagiert mit Kursgewinnen
Das gilt umso mehr, da der Goldpreis auf die Meldung der Fed mit weiteren Kursgewinnen reagiert hat. Ich sehe darin ein erstes Misstrauensvotum der Goldanleger gegenüber der Zentralbankpolitik.
Bis vor kurzem herrschte an der Wall Street ein geradezu abgöttischer Glaube an die Fähigkeiten der Zentralbanker. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen machen sich jetzt erste Zweifel breit, ob die Fed tatsächlich Herr der Lage ist.
Starke Kaufsignale zeigen Ausbruch aus Bodenformation an
Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, hat sich bei Gold in den vergangenen Jahren eine mächtige Bodenformation entwickelt. Deren leicht nach unten geneigte Obergrenze verläuft im Moment bei etwa 1.365 $ pro Unze. Unsere Krisensicher Investieren-Goldindikatoren haben in den vergangenen Wochen sehr starke Kaufsignale gegeben. Deshalb rechne ich damit, dass im Lauf der aktuellen Aufwärtswelle der Ausbruch über diese charttechnisch sehr wichtige Marke gelingen wird.
Unsere Momentum-Indikatoren, die wir hier nicht zeigen können, haben gewöhnlich einen Vorlauf zum Goldpreis. Sie sind bereits über ihre entsprechenden Widerstandslinien gestiegen. Damit haben sie ein starkes Kaufsignal gegeben, das den Ausbruch aus der Bodenformation vorwegnimmt.
Sentimentindikatoren lassen viel Platz nach oben
Unsere Gold-Sentimentindikatoren hatten im August 2018 Rekordwerte angenommen, worauf ich Sie damals auch hier in meinem kostenlosen Marktkommentar hingewiesen habe. Seither ist der Goldkurs schon über 10% gestiegen. Dennoch zeigen die Sentimentindikatoren immer noch sehr niedrige Werte. Die Skepsis an den Edelmetallmärkten ist also weiterhin groß. Das ist der ideale Nährboden für die Fortsetzung der Goldhausse.
Klares Kaufsignal des Goldminenindex – Ziel: Mehr als 70% Plus
Der Goldminenindex, den ich Ihnen hier aus Platzgründen nicht zeigen kann, hat inzwischen ebenfalls ein klares charttechnisches Kaufsignal gegeben. Damit ist die Korrektur, die im Sommer 2016 begonnen hat, vorüber. Ich rechne in den kommenden Monaten mit einem Anstieg über die Hochs des Jahres 2016, was einem Plus von mehr als 70% entspricht.
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Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Das Großbankensystem ist mehr als marode. Sind Sie richtig positioniert, um bei Bankenpleiten keine Federn zu lassen?
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Wie die KfW sich bei einem Förderprogramm eine goldene Nase verdient
Liebe Leserinnen und Leser,
oftmals bleibt bei Förderprogrammen des Bundes oder der Länder, in denen die Mittel über Banken ausgereicht werden, ein stattlicher Teil der Förderbeträge im Bankensystem hängen. Einen solchen Fall kritisiert der Bundesrechnungshof zu Recht in seinem jüngsten Jahresbericht vom November 2018.
Es geht um ein Programm zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes, was ja politisch derzeit ganz oben auf der Prioritätenliste steht. Seit dem Jahr 2001 fördert die Bundesregierung Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von privaten Wohngebäuden, seit dem Jahr 2007 auch von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (z. B. Schulen oder Schwimmbäder). Seit 2015 sind auch der Bau oder die Sanierung gewerblicher
Gebäude förderfähig. Das Programm soll dazu beitragen, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, dessen sehr geringer Energiebedarf überwiegend durch erneuerbare Energien gedeckt wird.
In den Jahren 2014 bis 2017 gab der Bund für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm insgesamt 4,8 Mrd. Euro aus. Im Jahr 2018 wurden 1,77 Milliarden Euro für das Programm bereitgestellt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) damit beauftragt, das Programm durchzuführen, wofür die KfW eine Vergütung aus den Fördermitteln erhält.
KfW und Banken verdienen an dem Programm
Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms werden u. a. Darlehen vergeben, deren Zinssätze unter dem Marktzins liegen (Zinsverbilligung). Außerdem kann die KfW Investitionszuschüsse gewähren. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt der KfW die Mittel für die Zinsverbilligung und die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Die KfW zahlt die kreditgebundenen Fördermittel über Kreditinstitute, Banken und Versicherungen (Durchleitungsinstitute) an die Kreditnehmer aus. Diese Durchleitungsinstitute tragen das Risiko, dass die Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen. Sie überprüfen deren Kreditwürdigkeit und sorgen in eigenem Namen für die Absicherung des Kredits. Dafür erhalten sie eine Vergütung, die die Kreditnehmer über einen Zinsaufschlag zahlen.
Kredite an Kommunen sowie Investitionszuschüsse vergibt die KfW direkt.
Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms werden u. a. Darlehen vergeben, deren Zinssätze unter dem Marktzins liegen (Zinsverbilligung). Außerdem kann die KfW Investitionszuschüsse gewähren. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt der KfW die Mittel für die Zinsverbilligung und die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Die KfW zahlt die kreditgebundenen Fördermittel über Kreditinstitute, Banken und Versicherungen (Durchleitungsinstitute) an die Kreditnehmer aus. Diese Durchleitungsinstitute tragen das Risiko, dass die Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen. Sie überprüfen deren Kreditwürdigkeit und sorgen in eigenem Namen für die Absicherung des Kredits. Dafür erhalten sie eine Vergütung, die die Kreditnehmer
über einen Zinsaufschlag zahlen. Kredite an Kommunen sowie Investitionszuschüsse vergibt die KfW direkt.
Die Vergütung der KfW betrug fast 10 Prozent der Programmausgaben
Der Bundesrechnungshof hat vor kurzem die Ausgaben für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm geprüft. Dabei hat er festgestellt, dass die KfW ihre Vergütung nicht nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet, der ihr für die Durchführung des Programms entsteht. Die Vergütung beruht vielmehr auf einem prozentualen Gewinnaufschlag, der sich anhand des aktuellen Darlehensbestandes der laufenden Förderkredite berechnet.
So erhielt die KfW in den Jahren 2014 und 2015 jeweils über 100 Millionen Euro für die Abwicklung des Programms, obwohl sie weder Akquisitionskosten noch Risiken trug. Ihre Vergütung lag bei fast 10 Prozent der Ist-Ausgaben des Programms und überstieg damit deutlich den Kostensatz von 5 Prozent, den der Bund allgemein für die Abwicklung von
Förderprogrammen festgelegt hat.
Nunmehr soll die Vergütung nur noch 7 Prozent betragen
Das Bundeswirtschaftsministerium sagte als Ergebnis des Prüfungsverfahrens zu, die Vergütung für die KfW neu zu verhandeln und dabei den entstandenen Aufwand der Programmdurchführung zugrunde zu legen. Nach der neuen Vergütungsregelung sollen der KfW jährlich nur noch knapp 7 Prozent des Fördervolumens zustehen. Wegen des zunehmenden Umfangs der Förderung wird die Vergütung der KfW allerdings bis zum Jahr 2026 auf knapp 151 Millionen Euro im Jahr ansteigen.
Der Rechnungshof schlägt alternative Fördermodelle vor
Der Bundesrechnungshof ist nach wie vor unzufrieden mit der Vergütung, welche die KfW erhält. Ein möglichst großer Anteil der Fördermittel müsse dem Förderzweck zugutekommen, was derzeit nicht gewährleistet sei. Der Rechnungshof hat alternative Fördermodelle vorgeschlagen. Beispielsweise könnten in größerem Umfang als bisher Zuschüsse vergeben werden. Oder der Bund könnte über Garantien die Kredite absichern, welche die Hausbanken ihren Kunden für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm gewähren. Die Hausbanken hätten dann nicht mehr das Risiko zu tragen, dass die Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen. Eine Einbindung der KfW wäre dann nicht erforderlich.
Jetzt muss der Haushaltsausschuss des Bundestages entscheiden
Das Bundeswirtschaftsministerium will weiterhin daran festhalten, im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms Kredite unter Einbeziehung der KfW zu vergeben. Das Wirtschaftsministerium scheint sich nicht daran zu stören, dass die Vergütungen der KfW sowie der Durchleitungsinstitute einen beträchtlichen Anteil der Fördermittel aufzehren und den Fördereffekt schmälern.
Nun wird sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit den Vorschlägen des Rechnungshofs zu befassen haben. Leider zeigt die Erfahrung, dass der Haushaltsausschuss sich in Streitfragen nur selten gegen die von den Mehrheitsparteien getragene Regierung positioniert. Es besteht also wenig Hoffnung, liebe Leserinnen und Leser, dass sich bei der Vergütung der KfW im hier
interessierenden Zusammenhang fundamental etwas ändert, sagt voller Ingrimm
Ihr
Gotthilf Steuerzahler