EZB bestätigt Abschwung – Gold bleibt unbeeindruckt bullish- 26.01.2019

EZB bestätigt Abschwung – Gold bleibt unbeeindruckt bullish

Erst fällt der DAX, danach der ifo-Geschäftsklimaindex

Liebe Leser,

der ifo-Geschäftsklimaindex ist im Januar erneut gefallen, zum nunmehr fünften Mal in Folge. Wie üblich wurde auch dieser Rückgang in der Presse wieder als „überraschend“ oder zumindest als „überraschend deutlich“ kommentiert, da die zuvor befragten Volkswirte einen geringeren Rückgang prognostiziert hatten.

Wer den Kursverlauf des DAX in den vergangenen Monaten verfolgt hat, durfte von der Verschlechterung des Geschäftsklimas eigentlich nicht überrascht worden sein. Der ifo-Index gibt nämlich nicht etwa den Ton für den DAX an, sondern folgt im Gegenteil dessen Vorgaben. Deshalb ist der ifo-Geschäftsklimaindex für Börsianer weitgehend wertlos. Er bestätigt lediglich die Verschlechterung der Konjunktur. Das wiederum ist ein Zeichen, das Sie ernst nehmen sollten!

Draghi, Europas gescheiterter Nullzins-Mann

Den konjunkturellen Abschwung hat nun auch die EZB auf ihrer jüngsten Sitzung am 24. Januar bestätigt. Die konjunkturellen Gefahren würden überwiegen, eine Zinserhöhung sei entsprechend unwahrscheinlich geworden. Damit wird Draghi wohl als der Nullzins-Mann in die Geschichte des Zentralbankwesens eingehen.

Europa steht sowohl politisch als auch ökonomisch vor einem Trümmerhaufen, den die Nullzinspolitik maßgeblich miterzeugt hat. Die nächste Rezession wird die Lage in jeder Hinsicht erheblich verschärfen, zumal die Mittel der Zentralbank – also die Möglichkeit, Zinsen zu senken – erschöpft sind. Das naheliegende Eingeständnis, dass die Nullzinspolitik und die gigantischen Anleihenkäufe der EZB ein Fehlschlag waren, der mehr Probleme geschaffen als gelöst hat, werden Sie von den Zentralbankern allerdings niemals hören, ganz gleich, wohin die Reise geht.

US-Konsumentenvertrauen gibt deutliches Warnsignal

Von der US-Wirtschaft kommen inzwischen ebenfalls vermehrt konjunkturelle Warnsignale. Beispielsweise ist der Index der Ordereingänge regelrecht abgestürzt. Und ein auf dem US-Konsumentenvertrauen basierender Frühindikator, den ich in der gerade erschienenen Februar-Ausgabe meines Börsenbriefs Krisensicher Investieren ausführlich bespreche, zeigt eine Entwicklung, die typischerweise im Vorfeld einer Rezession zu beobachten ist.

Lassen Sie sich von der Erholung an den Aktienmärkten nicht blenden. Es handelt sich hier lediglich um eine Bearmarketrally, das heißt eine Zwischenerholung im Abwärtstrend. Das zeigt die schwache Markttechnik, die diese Rally begleitet hat, während die Sorglosigkeit zurückgekehrt ist. Die nächste Abwärtswelle wird vermutlich bald beginnen. Sie bietet Ihnen noch einmal die Chance, Aktien, die Sie vielleicht jetzt noch halten, zu verkaufen, oder auf fallende Kurse zu setzen, um mit der Baisse Geld zu verdienen.

Gold konsolidiert die jüngsten Kursgewinne

Der Goldpreis ist von Mitte November 2018 bis Anfang Januar 2019 rund 100 $ pro Unze gestiegen, während gleichzeitig die Aktienmärkte heftig unter Druck gerieten. Seither konsolidiert der Goldpreis in einer sehr engen Spanne. Das ist ein starkes Zeichen, das für eine baldige Wiederaufnahme des Aufwärtstrends spricht und das Kaufsignal bestätigt, das ich hier vorige Woche bereits erwähnt habe.

Goldpreis pro Unze in $, 2018 bis 2019
Der Goldpreis konsolidiert den Anstieg der vergangenen Wochen, dann wird es weiter nach oben gehen.
Quelle: StockCharts.com

Plus 100% Gewinn

Darüber hinaus zeigen auch die von mir favorisierten Goldminenaktien ein überwiegend sehr positives Bild. Eine Aktie aus meinem KI-Goldminen-Depot, das im Moment aus sechs Werten besteht, hat sich inzwischen schon verdoppelt. Aus Gründen des Risikomanagements habe ich diese erfreuliche Entwicklung wie üblich zum Anlass genommen, die Hälfte der Position zu verkaufen.

Ich gehe davon aus, dass ich ähnlich motivierte Verkaufsempfehlungen im Lauf der von mir erwarteten Goldhausse noch häufig aussprechen werde. Der Edelmetallsektor ist derzeit im Unterschied zum allgemeinen Aktienmarkt überaus attraktiv. Gerade haben wir zwei weitere Goldminen zum Kauf empfohlen. Hier winken in den kommenden Monaten große Gewinne, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten. Alle meine Empfehlungen finden Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Die Fed reduziert weiterhin ihre Bilanzsumme, und die EZB hat ihre Anleihenkäufe eingestellt. Unterschätzen Sie die Bedeutung dieser geldpolitischen Veränderung nicht.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die Finanzämter haben die Bearbeitung von Steuerfällen, in denen das Eintreiben der Steuer ausgesetzt worden ist, in letzter Zeit verbessert. Es kommt aber in diesem Zusammenhang immer noch zu vielen Fehlern, was in einer aktuellen Untersuchung festgestellt worden ist. Die Finanzverwaltung wird in Zukunft noch genauer hinschauen und in diesen Fällen auch häufiger eine Sicherheitsleistung verlangen.

Wenn wir Steuerzahler uns gegen Steuerbescheide wehren, können die Finanzämter die Vollziehung aussetzen. Zwar ist die Steuer grundsätzlich trotz eines Einspruchs pünktlich zum Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen. Bestehen jedoch ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Steuerbescheids, so soll das Finanzamt dessen Vollziehung in Höhe des streitigen Steuerbetrags auf Antrag oder von Amts wegen aussetzen, so sieht es die Abgabenordnung vor. Bleibt der Einspruch endgültig erfolglos, wird die Aussetzung der Vollziehung aufgehoben und die festgesetzte Steuer sowie die darauf entfallenden Zinsen sind zu zahlen.


In früheren Jahren hatten die Finanzämter eines kleinen Bundeslandes häufig die Vollziehung ausgesetzt, obwohl keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide bestanden hatten. Vor kurzem wurde überprüft, ob diese Schwachstelle nunmehr beseitigt ist.

Mängel in mehr als einem Viertel der überprüften Fälle

Bei der Überprüfung war dieser Fehler nur noch in Einzelfällen festzustellen. Es fanden sich aber in über einem Viertel der untersuchten Steuerfälle andere Mängel im Zusammenhang mit der Aussetzung der Vollziehung, die zu Steuerausfällen führen können, wie die Finanzverwaltung sorgenvoll feststellte. In einigen Fällen war die Beendigung der Aussetzung der Vollziehung nicht im Datenverarbeitungssystem erfasst worden. Die Finanzkasse hatte daher in diesen Rechtsbehelfverfahren die rückständigen Steuern nicht angefordert. Einige Rechtsbehelfverfahren waren zuletzt vor über zehn Jahren bearbeitet worden. In anderen Fällen waren die Akten nicht mehr auffindbar.

Die Aussetzungslisten wurden nicht gründlich ausgewertet

Die Finanzämter erstellen Listen, in denen alle ausgesetzten Fälle aufgeführt sind. Durch Akteneinsicht können die Mitarbeiter der Finanzämter dann überprüfen, ob die jeweilige Aussetzung der Vollziehung noch zu Recht besteht oder ob weitere Arbeitsschritte erforderlich sind. In vielen Fällen werteten die Beschäftigten der Finanzämter die Aussetzungslisten jedoch nicht sorgfältig aus. Bei gründlicher Auswertung wären Bearbeitungsmängel aufgefallen, so dass auch die Verjährung von Steuerforderungen vermieden worden wäre. Die Überprüfung der Aussetzungslisten soll künftig zum Aufgabenkatalog der Sachgebietsleiter gehören.

Eine elektronische Rechtsbehelfsliste sorgt für mehr Übersicht

Die Finanzverwaltung hat zwischenzeitlich eine elektronische Rechtsbehelfsliste eingeführt und verspricht sich davon Verbesserungen. Für die Beschäftigen der Finanzämter und deren Dienstaufsicht seien die Listen übersichtlicher. Diese Listen bieten einen vollständigen Überblick über sämtliche Verfahren, in denen die Vollziehung der Steuerbescheide ganz oder teilweise ausgesetzt ist. Die Sachgebietsleiter sollen zudem stichprobenartig Einsicht in die Steuerakten nehmen und dies dokumentieren.

In Einspruchsfällen kann das Finanzamt eine Sicherheitsleistung fordern

Die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids kann nach der Abgabenordnung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Nach einem Erlass des Bundesfinanzministeriums ist eine Sicherheitsleistung dann geboten, wenn die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen die Steuerforderung als gefährdet erscheinen lässt. Die Sachbearbeiter in den Finanzämtern haben demnach die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen einzuschätzen und zu überlegen, ob die spätere Durchsetzung der Steuerforderung möglicherweise gefährdet oder erschwert würde.

Künftig soll in jedem Aussetzungsfall über eine Sicherheitsleistung entschieden werden

In keinem der überprüften Fälle war die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht worden. Aus den Akten ergaben sich aber vielfach Anhaltspunkte, die angesichts der Höhe der Steuerforderungen die Festsetzung einer Sicherheitsleistung nahegelegt hätten. Künftig soll in jedem Aussetzungsfall auch über die Forderung einer Sicherheitsleistung entschieden und dies dokumentiert werden.

Den Finanzämtern soll künftig eine Arbeitshilfe mit einem auszufüllenden Formular an die Hand gegeben werden. In diesem Formular sollen die Finanzämter ihre Entscheidung über die Festsetzung einer Sicherheitsleistung dokumentieren. Wir Steuerbürger müssen uns also darauf einstellen, liebe Leserinnen und Leser, dass die Finanzämter bei der Entscheidung über eine Aussetzung künftig gründlicher vorgehen und häufiger eine Sicherheitsleistung fordern werden, sagt nachdenklich


Ihr

Gotthilf Steuerzahler