Themen- 06.10.2018
Die Ölhausse erreicht neue Hochs – Verdienen Sie schon daran?
Ich empfehle weiterhin Aktien des Energiesektors
Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, hat der Ölpreis gerade ein neues Jahreshoch erreicht. Damit wurde die Hausse ein weiteres Mal bestätigt. Der Markt befindet sich in einem geordneten Aufwärtstrend, von spekulativen Übertreibungen ist weit und breit noch nichts zu sehen. Mit anderen Worten: Es gibt keinerlei Anzeichen für ein mögliches Ende der Ölhausse.
Kurzfristig hat der Ölpreis Mitte August 2018 eine ganz normale Korrektur mit dem Test der steigenden 200-Tage-Durchschnittslinie beendet. Seither geht es wieder aufwärts, und der nächste charttechnische Widerstand befindet sich erst bei 85 $ pro Barrel.
Iran-Sanktionen werden verantwortlich gemacht
In den Medien wird die Sorge vor den Folgen der US-Sanktionen gegen das Opec-Land Iran als wichtigster Preistreiber am Ölmarkt genannt. Wie Sie auf dem Chart sehen, passt diese Erklärung zwar nicht mit dem Kursverlauf zusammen, da der Ölpreis schon sehr viel länger steigt. Aber es mag durchaus sein, dass diese Sanktionen jetzt zusätzlichen Aufwärtsdruck erzeugen.
Auch Trump kann den Ölpreisanstieg nicht stoppen
Trump selbst sieht die Sache offenbar anders. Er macht die Opec verantwortlich und hat kürzlich vor der Uno-Vollversammlung entsprechend vom Leder gezogen: „Die Opec-Staaten zocken wieder mal den Rest der Welt ab“, so Trump. „Wir werden uns diese furchtbaren Preise nicht länger gefallen lassen.“
Was genau er gegen einen steigenden Weltmarktpreis zu unternehmen gedenkt, hat er allerdings noch nicht verraten. Was immer er im Sinn haben mag, der Ölpreis ist ein Gegner, der auch für einen noch so wütenden Präsidenten Donald Trump ein paar Nummern zu groß ist.
Das weiß offenbar auch Russlands Präsident Putin, der in der Presse mit den schönen Worten zitiert wird: „Donald, wenn du den Schuldigen für die hohen Ölpreise finden willst, musst
du in den Spiegel schauen“.
Sehr aussichtsreiche Aktien des Energiesektors
Ich halte das politische Spektakel rund um den Ölpreisanstieg für eine unbedeutende Farce. Ich nehme die Ölhausse als die Tatsache hin, die sie nun einmal ist, und freue mich darüber, dass ich sie frühzeitig erkannt und meine Leser bereits Geld mit ihr verdient haben. Genau das können auch Sie in den kommenden Monaten tun.
Die meisten der von mir empfohlenen Aktien des Energiesektors haben bereits deutlich zugelegt, so dass Sie hier vielleicht etwas zu spät kommen. Das gilt aber nicht für alle Aktien des Sektors.
Der folgende Chart zeigt Ihnen einen Wert, der jetzt gerade dabei ist, aus einer mehrjährigen Bodenformation nach oben auszubrechen. Wie Sie sehen, läuft der „Kampf“ mit der Ausbruchslinie schon seit Anfang des Jahres. Ich
gehe jetzt davon aus, dass der aktuelle Versuch dauerhaft gelingen wird.
Das mittelfristige Kaufsignal, das damit gegeben wird, hat ein Kursziel von mehr als 40%. Falls Sie bisher noch nicht von der Ölhausse profitiert haben, dann sollten Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen. Um welche Aktie es sich hier handelt und welche weiteren Werte wir jetzt zum Kauf empfehlen, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren.
Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Während Öl haussiert, befindet sich der DAX bereits in einer Baisse.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Der ewige Ärger mit den Handwerkskammern
Liebe Leserinnen und Leser,
bei den 53 Handwerkskammern in Deutschland handelt es sich um berufsständische Einrichtungen mit dem Recht zur Selbstverwaltung. Den einzelnen Handwerkskammern gehören alle Inhaber eines Handwerksbetriebs bzw. eines handwerksähnlichen Gewerbes sowie die Gesellen und Lehrlinge im jeweiligen Kammerbezirk kraft Gesetzes an. Die Handwerkskammern vertreten die Interessen des gesamten Handwerks und sollen die Behörden in Fragen des Handwerks unterstützen. Weiter führen sie die Handwerksrolle, regeln die Berufsausbildung im Handwerk und kümmern sich um die Fortbildung der Meister und Gesellen.
Das Selbstverwaltungsrecht der Handwerkskammern leitet sich aus dem Grundgedanken ab, dass die Handwerker ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich regeln sollen. So haben die Handwerkskammern zwar die gesetzliche Aufgabe, Ordnungen für die Gesellen- und Meisterprüfungen zu erlassen, können deren Inhalte aber im Wesentlichen frei bestimmen.
Zur Durchsetzung des Selbstverwaltungsrechts sind die Handwerkskammern als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert. Sie unterliegen lediglich der Rechtsaufsicht durch das Wirtschaftsministerium des betreffenden Bundeslandes. Im Wesentlichen finanzieren sich die Handwerkskammern aus den Beiträgen ihrer Mitglieder, aus den Gebühren für die Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben und aus staatlichen Förderungen. Die Mitgliedsbeiträge decken bei einigen Handwerkskammern einen hohen Anteil (über 40 Prozent) aller Ausgaben ab.
Die Zwangsmitgliedschaft ist umstritten
Die Mitglieder der Handwerkskammern können nicht frei entscheiden, ob sie der Kammer beitreten wollen oder nicht, sie sind kraft Gesetzes zur Mitgliedschaft verpflichtet. Ähnlich wie bei den Industrie- und Handelskammern sorgt die Zwangsmitgliedschaft in den Handwerkskammern für Verärgerung bei vielen Betriebsinhabern. Viele der unfreiwilligen Mitglieder empfinden die Pflichtmitgliedschaft als ungerechtfertigte Zwangsmaßnahme. Sie sind der Ansicht, dass sie durch ihre Pflichtbeiträge für Leistungen bezahlen müssen, die sie gar nicht brauchen.
Auch werden die finanziellen Belastungen aus der Mitgliedstellung vielfach als zu hoch empfunden. Vergleichbare Zwangsvereinigungen wie die Handwerkskammern gibt es nur noch in wenigen EU-Staaten. Kritiker
fordern deshalb zu Recht eine Weiterentwicklung hin zu einer freiwilligen Interessenvertretung. Die Verwaltungsgerichte haben aber bislang alle Klagen gegen die Zwangsmitgliedschaft abgewiesen. Ein Durchbruch in Richtung freiwillige Interessenvertretung zeichnet sich derzeit nicht ab.
Die Rechnungshöfe haben ihr Prüfungsrecht gerichtlich durchgesetzt
Vor einigen Jahren begannen die Rechnungshöfe, sich für die Finanzen der Handwerkskammern zu interessieren, da es sich bei ihnen ja schließlich um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt. Gegen die Prüfungsankündigungen der Rechnungshöfe wehrten sich einige Handwerkskammern unter Berufung auf ihr Selbstverwaltungsrecht. Die angerufenen Verwaltungsgerichte entschieden jedoch, dass die Handwerkskammern Prüfungen der Rechnungshöfe hinnehmen müssen. Seitdem hat es mehrere derartige Prüfungen gegeben, deren Ergebnisse interessante Einblicke in das Finanzgebaren der betroffenen Handwerkskammern geben.
Überhöhte Rücklagen bei einigen Kammern
Viele Handwerkskammern haben Rücklagen in Millionenhöhe gebildet. Das ist nach geltendem Recht nicht verboten. Allerdings ist die Bildung von Rücklagen auch der Höhe nach an einen sachlichen Zweck im Rahmen der Kammertätigkeit gebunden, eine Vermögensbildung ist nicht zulässig. Überhöhte Rücklagen müssen dementsprechend baldmöglichst wieder auf ein zulässiges Maß zurückgeführt werden, worauf die Rechnungshöfe drängten. Diejenigen Mitglieder der Handwerkskammern, welche die Beiträge als zu hoch empfanden, sahen sich durch die Feststellungen der Rechnungshöfe in ihrer Kritik bestätigt.
Üppige Vergütung für die Geschäftsführungen
Der Personalaufwand der Handwerkskammern bildete einen weiteren Schwerpunkt bei den Prüfungen der Rechnungshöfe. Kritisiert wurde insbesondere die hohe Vergütung des Führungspersonals der Handwerkskammern. Während die einfachen Mitarbeiter der Kammern nach dem für den öffentlichen Dienst geltenden Tarif bezahlt wurden, erhielt die Geschäftsführung in einigen Fällen eine Vergütung, die dem Gehalt eines Staatssekretärs in dem betreffenden Bundesland entsprach. Begründet wurde dies damit, dass man sich an den Bedingungen des Arbeitsmarktes orientieren müsse, um qualifiziertes Führungspersonal gewinnen und halten zu können.
Eine Reihe von Bundesländern hat einer allzu großzügigen Vergütung bei ihren Handwerkskammern kraft Gesetzes einen Riegel
vorgeschoben. Dort richten sich die Gehälter nach der Besoldung, welche höhere Beamte in den Ministerien erhalten. Bei zwangsfinanzierten Einrichtungen, die nicht insolvenzfähig sind und ihr Geld nicht am Markt verdienen müssen, liebe Leserinnen und Leser, ist das auch völlig ausreichend, findet
Ihr
Gotthilf Steuerzahler