Massives Kaufsignal für Gold- 15.09.2018

Massives Kaufsignal für Gold

Die Profis setzen auf einen Anstieg der Edelmetallkurse

Liebe Leser,

das gibt es nicht oft: Die Gruppe der kommerziellen Terminmarktteilnehmer setzt derzeit bei Gold, Silber und Platin auf steigende Kurse. Damit zeigt diese bestens informierte Gruppe ihre Überzeugung, dass die jüngste Korrektur der Edelmetallpreise vorüber ist. Das ist ein seltenes und sehr starkes Kaufsignal für die Edelmetalle.

Großspekulanten, Privatanleger und Hedger

Die Akteure an den Terminmärkten werden von der Börse selbst in drei Gruppen unterteilt: Kleinspekulanten, Großspekulanten und Hedger.

Kleinspekulanten sind Privatanleger, die nur mit bescheidenen Beträgen an der Terminbörse spekulieren. Großspekulanten sind gewöhnlich Hedgefonds, die in großem Umfang an der Terminbörse aktiv sind. Sie sind verpflichtet, der Börse ihre Positionen zu melden. Hedger sind kommerzielle Marktteilnehmer, insbesondere Produzenten und Händler. Sie nutzen die Terminmärkte normalerweise dazu, ihre physischen Edelmetallbestände abzusichern, um ihr laufendes Geschäft vor Kursrisiken zu schützen.

Die Hedger wissen mehr als der Rest der Welt

Um Unterschied zu den Groß- und Kleinspekulanten sind die Hedger also diejenigen, deren Geschäftsmodelle ausschließlich auf Edelmetallen basieren. Diese Profis beschäftigen sich also tagein und tagaus mit nichts anderem als dem Geschehen rund um die Edelmetalle. Sie haben das Ohr stets am Ort des Geschehens. Ihr Wissensvorsprung gegenüber den Spekulanten ist offensichtlich. Deshalb lohnt es sich fast immer, den Vorgaben dieser bestens informierten Gruppe zu folgen, wenn sie ungewöhnlich große Positionen in der einen oder anderen Richtung eingeht.

Jetzt sind sie bullish wie selten zuvor

Genau das ist derzeit der Fall. Das sehen Sie auf dem folgenden Chart. Er zeigt Ihnen den Goldpreis pro Unze in $ und darunter die Anzahl der von Hedgern an der Terminbörse gehaltenen Short-Kontrakte in Tausend. Die Minuszeichen verdeutlichen lediglich, dass es sich um Short-Kontrakte handelt.

Im Moment halten die Hegder aber keine Short-Kontrakte mehr, sondern 6.500 Long-Kontrakte. Auf dem aktuellen Preisniveau von Gold sieht diese bestens informierte Gruppe also keine Notwendigkeit mehr, das Kursrisiko ihres normalen Geschäftsbetriebs abzusichern. Die Hedger setzen also in großem Stil auf steigende Edelmetallpreise.

Goldpreis pro Unze in $ (oben), Short-Kontrakte der Hedger in Tausend (unten), 2014 bis 2018
Die bestens informierte Gruppe der kommerziellen Hedger setzt auf einen steigenden Goldpreis.
Quelle: sentimentrader.com

Folgen Sie den Vorgaben der Hedger

Diese Positionierung der Hedger ist sehr ungewöhnlich, und sie ist extrem bullish. Sie passt perfekt zu den ebenfalls sehr bullishen Ergebnissen meiner Analysen.

Der rote Kreis links im Chart zeigt Ihnen, wie die Hedger positioniert waren, als der Goldpreis Ende 2015 sein Tief bei 1.050 $ erreichte. Jetzt sind sie sogar noch bullisher als damals, obwohl der Goldpreis rund 150 $ höher steht.

Deutlicher kann an der Börse kaum zum Einstieg geklingelt werden. Die Botschaft ist klar: Die Edelmetalle befinden sich am Beginn einer starken Aufwärtswelle. Die Korrektur, die im April dieses Jahres begonnen hat, ist bereits vorüber.

In den kommenden Wochen und Monaten stehen Ihnen bei den Edelmetallen großartige Zeiten bevor. Ich gehe davon aus, dass sich ausgewählte Minenaktien innerhalb weniger Monate mehr als verdoppeln werden. Die Zeit für neue Goldminenkäufe rückt näher. Verpassen Sie diese Gelegenheit nicht. In meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren halten mein Kollege Roland Leuschel und ich Sie gerne auf dem Laufenden. Ordern Sie jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein fröhliches Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: An der deutschen Börse stehen die Ampeln auf dunkelrot. Auch darüber informieren wir Sie ausführlich in Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Zu viele Arbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

bei Behörden, Gerichten und anderen staatlichen Einrichtungen werden seit einigen Jahren zunehmend Organisationsuntersuchungen durchgeführt. Es handelt sich dabei um systematische Betrachtungen von Organisationen oder Teilen von Organisationen mit dem Ziel, die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Schwerpunkte von Organisationsuntersuchungen sind die Aufgaben, Prozesse, Strukturen sowie der Personalbedarf der betreffenden Einrichtung.

Im Rahmen der Aufgabenkritik wird zunächst der Aufgabenbestand darauf untersucht, ob bestimmte Teilleistungen überhaupt noch oder im derzeitigen Umfang erforderlich sind. Danach werden die Abläufe in der Regel mit dem Ziel der Kostensenkung analysiert. Darauf aufbauend werden dann Vorschläge für die zukünftige organisatorische Gliederung gemacht sowie das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Personal ermittelt.

Im staatlichen Bereich geht es bei Organisationsuntersuchungen regelmäßig um die Auflösung oder Zusammenfassung von Behörden und sonstigen Einrichtungen. Allerdings ist der Übergang vom bisherigen in den optimierten Zustand nicht einfach, tendenziell ist mit Widerständen aus dem politischen Raum sowie mit zusätzlichen Aufwänden während der Umstellungsphase zu rechnen. Ist der zu erwartende Nutzen nur gering oder können die Optimierungspotentiale auf andere Weise realisiert werden, ist es häufig klüger, von groß angelegten organisatorischen Änderungen abzusehen.

30 Arbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen

Vor kurzem fand eine Organisationsuntersuchung der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen statt, wobei die richterliche Tätigkeit nicht Gegenstand der Untersuchung war. In dem Bundesland mit rund 18 Millionen Einwohnern gibt es drei Landesarbeitsgerichte und 30 Arbeitsgerichte. Die Standorte der Arbeitsgerichte sind unregelmäßig in der Fläche des Landes verteilt. Während im Ruhrgebiet mehrere Arbeitsgerichte im Abstand von wenigen Kilometern angesiedelt sind, decken beispielsweise die Arbeitsgerichte im Bezirk Köln deutlich größere Einzugsgebiete ab. Der Personalbestand je Arbeitsgericht ist sehr unterschiedlich, er bewegte sich zwischen sieben und 59 Bediensteten.

Kleine Arbeitsgerichte sind unwirtschaftlich

Wie nicht anders zu erwarten kam die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Organisation der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen Defizite aufweist. Die derzeitige, überwiegend kleinteilige Organisationsstruktur führe zu einem hohen Personal- und Koordinierungsaufwand im administrativen Bereich. Für gleiche Aufgaben werde in allen 30 Arbeitsgerichten Personal vorgehalten, wobei für jede Aufgabe Basiswissen aufgebaut werden müsse. Dies betreffe beispielsweise die Bereiche Personalverwaltung für Tarifbeschäftigte oder die IT-Unterstützung. Die Kosten für die Einrichtung von Sicherheitsschleusen, Sitzungssälen, Serverräumen sowie für die Wartung, Reparatur und ggf. Ersatzbeschaffung von technischen Einrichtungen fielen weitgehend unabhängig von der Zahl der Nutzer bzw. Nutzungen an. Insgesamt benötigten kleine Arbeitsgerichte verhältnismäßig mehr Personal für administrative Aufgaben als große Arbeitsgerichte.

Der Gutachter schlägt die Zusammenfassung von Arbeitsgerichten vor

Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit hat der Gutachter die Schaffung größerer Organisationseinheiten durch die Zusammenlegung von Arbeitsgerichten empfohlen. Dort, wo Standorte wegfallen, sollten Gerichtstage eingerichtet werden, um die bürgernahe Rechtsprechung in der Arbeitsgerichtsbarkeit zu erhalten. Im Ergebnis hat der Gutachter insgesamt 16 statt 30 Arbeitsgerichte für ausreichend erachtet. Das in den aufzulösenden Arbeitsgerichten vorhandene Personal könne zunächst an den bisherigen Standorten verbleiben, Neueinstellungen sollten jedoch ausschließlich an den neuen Standorten erfolgen.

Das Justizministerium will keine Gerichtsstandorte aufgeben

Das Justizministerium in Düsseldorf hat dazu ausgeführt, dass es gegenwärtig nicht beabsichtige, die Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen durch Aufgabe von 14 Gerichtsstandorten neu zu gliedern. Dem Ministerium sei dabei sehr bewusst, dass diese Gerichtsbarkeit organisatorisch vergleichsweise breit aufgestellt sei. Dies gelte sowohl bei einer landesinternen Betrachtung als auch im Ländervergleich. Die bevorstehende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte stelle allerdings eine große, auch personelle Herausforderung für die Justiz dar. Dies lasse das Justizministerium davon Abstand nehmen, in der Arbeitsgerichtsbarkeit zeitgleich ein gerichtsorganisatorisches Großprojekt über viele Jahre durchzuführen. Den vom Gutachter aufgezeigten Defiziten werde mit einer Fortführung der bereits eingeleiteten umfassenden Aufgabenkritik sowie der innerorganisatorischen Anpassung der Abläufe begegnet.

Dem Justizministerium ist zuzustimmen

Bei Organisationsuntersuchungen von staatlichen Einrichtungen kommt es häufig vor, dass die politisch Verantwortlichen davor zurückschrecken, die Empfehlungen der Gutachter umzusetzen. Wegen der zu erwartenden Widerstände gegen Behördenschließungen werden solche Vorschläge gerne unter allerlei Vorwänden auf die lange Bank geschoben. Im vorliegenden Zusammenhang muss man aber dem Justizministerium in Düsseldorf recht geben, dass die Reorganisation der Arbeitsgerichtsbarkeit bei gleichzeitiger Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte die Betroffenen überfordern und die Arbeitserledigung gefährden könnte. Zumal die festgestellten Defizite im administrativen Bereich zum Teil auch durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Arbeitsgerichte behoben werden können. Es bleibt abzuwarten, liebe Leserinnen und Leser, ob die zugesagte Aufgabenkritik sowie die innerorganisatorische Optimierung der Arbeitsabläufe auch tatsächlich stattfinden, sagt nachdenklich


Ihr

Gotthilf Steuerzahler