Themen- 08.09.2018

Baisse: DAX-Topformation wie aus dem Lehrbuch

Jetzt droht ein Fiasko an der deutschen Börse

Liebe Leser,

ein Bild sagt mehr als tausend Worte, heißt es. Diese Aussage gilt im Moment in ganz besonderem Ausmaß für das Geschehen an der deutschen Börse. Das sehen Sie auf dem folgenden Chart, der Ihnen den Kursverlauf des DAX der vergangenen zwei Jahre zeigt. Seine Botschaft ist klar: Dem DAX stehen sehr turbulente Zeiten bevor.

Betrachten Sie sich diesen Chart in aller Ruhe und ganz genau. Denn bei diesem Bild stimmt einfach alles. Es ist ein perfektes Beispiel einer sogenannten Schulter-Kopf-Schulter-Formation (SKS), die Sie als Anleger kennen sollten, und auf die ich Sie hier schon längere Zeit vorbereitet habe.

DAX, 2016 bis 2018
Hier sehen Sie eine Topformation wie aus dem Lehrbuch.
Quelle: StockCharts.com

Verlässliche Signale

Schulter-Kopf-Schulter-Formationen gelten als besonders verlässlich. Sie treten gewöhnlich am Ende langer Haussephasen auf und weisen den geneigten Beobachter in aller Deutlichkeit auf die bevorstehende Baisse hin.

Fehlsignale geben sie nur selten. Wenn sie es dennoch einmal tun, weiß man bereits nach relativ kurzer Zeit, dass es sich um ein Fehlsignal gehandelt hat. Dann kann man zügig reagieren und entsprechend umdisponieren.

Kaum Interesse an der bearishen Botschaft des DAX

In den vergangenen Monaten habe ich Sie schon mehrmals auf die Entwicklung dieser Formation aufmerksam gemacht. Interessanterweise bin ich damit kaum auf Resonanz gestoßen. Die bearishe Botschaft, die der DAX hier aussendet, wollen offenbar nur wenige Anleger hören.

Dass dem so ist, verstärkt die Verlässlichkeit der Botschaft ebenso wie es die systematisch erhobenen Sentimentindikatoren tun. Vielleicht erinnern Sie sich, dass ich die Rekordwerte, die der ifo-Geschäftsklimaindex um die Jahreswende erreicht hatte, als Warnsignal für die Börse bezeichnet habe. „Lassen Sie sich von dieser Euphorie nicht anstecken“, riet ich Ihnen damals, „denn sie geht gewöhnlich Hand in Hand mit Höchstkursen an der Börse.“ Tatsächlich hat sich zu dieser Zeit der Kopf der Schulter-Kopf-Schulter-Formation des DAX gebildet, und seither ist der Index schon über 10% gefallen.

Viele DAX-Einzelwerte bestätigen die Trendwende

Nachdem sich der DAX jetzt erneut der unteren Begrenzung dieser Top-Formation genähert hat, habe ich mir die Mühe gemacht, die 30 DAX-Werte einzeln anzuschauen. Das Ergebnis dieser charttechnischen Analyse bestätigt die bevorstehende Baisse ebenfalls.

Einige DAX-Werte befinden sich bereits in Abwärtstrends, während andere ähnlich wie der DAX noch Top-Formationen bilden. Das ist typisch für die Frühphase einer zyklischen Baisse, die gewöhnlich rund zwei Jahre dauert.

Im Juni habe ich den Lesern meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren den Kauf eines DAX Short-ETFs empfohlen. Jetzt ist die Zeit gekommen, um zusätzlich bei ausgesuchten Einzelwerten auf fallende Kurse zu setzen.

Lassen Sie sich von der beginnenden Baisse nicht auf dem falschen Fuß erwischen

Sichern Sie sich ab, oder besser noch: Verdienen Sie sogar an fallenden Kursen. Die kommenden Monate versprechen spannend und sehr lukrativ für Sie zu werden. In Krisensicher Investieren erfahren Sie konkrete Investments für die Baisse mit Orderdaten und Kauflimits, die zumindest im DAX bereits schon begonnen hat – 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Auch die US-Börse steht auf tönernen Füßen, wie Ihnen in unserer aktuellen KI-Ausgabe zeigen. Es sieht aber so aus, als werde Deutschland noch stärker unter die Räder kommen als die USA.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Staatsknete für die kommunalpolitische Bildungsarbeit

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

in allen Bundesländern haben sich die etablierten Parteien kommunalpolitische Vereinigungen geschaffen, um die Aktivitäten ihrer kommunalen Mandatsträger zu koordinieren. Die kommunalpolitischen Vereinigungen führen auch Weiterbildungsveranstaltungen durch, wofür sie Jahr für Jahr Zuschüsse von den Bundesländern erhalten.

Durch die Weiterbildungsveranstaltungen sollen kommunalpolitisch interessierte Bürger für Tätigkeiten in der kommunalen Selbstverwaltung geschult werden. Es sollen Kenntnisse über kommunalpolitische Institutionen, Willensbildungsprozesse und Politikfelder vermittelt werden, um die aktive Teilnahme der Bürger am kommunalpolitischen Leben zu fördern und sie zur Übernahme kommunalpolitischer Verantwortung zu befähigen. Dies geschieht im Wesentlichen durch Diskussions-, Informations- und Vortragsveranstaltungen.

Bei der Förderung der kommunalpolitischen Bildungsarbeit müssen bestimmte vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Grundsätze beachtet werden, um eine unzulässige Parteienfinanzierung zu verhindern. U. a. müssen die Vereinigungen rechtlich selbständige und von den Parteien unabhängige juristische Personen sein, die sich eigenverantwortlich ihrer Aufgabe annehmen. Sie müssen allerdings auf Initiative oder mit Billigung der Landesorganisation der nahestehenden Partei gegründet worden sein, haben jedoch bei der Durchführung ihrer Arbeit die gebotene Distanz zu der jeweiligen Partei zu wahren.

Hürden für die Konkurrenz

In einigen Bundesländern ist eine Förderung nur dann möglich, wenn die der betreffenden Vereinigung nahestehende Partei bei den letzten beiden Landtagswahlen mindesten vier bzw. fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat. Da fragt man sich schon, was die Ergebnisse von Landtagswahlen mit der Förderung der kommunalpolitischen Bildung zu tun haben. Andere Bundesländer stellen auf die Ergebnisse der Kommunalwahl ab, verlangen allerdings zum Teil hohe Prozentwerte, welche die jeweilige Partei erreicht haben muss (landesweit mindestens 10 Prozent der Stimmen bei den Gemeinderats- und Stadtratswahlen). Auch hier schimmert durch, dass man es konkurrierenden Parteien möglichst schwer machen will, sich Einrichtungen zuzulegen, welchen dann ebenfalls Zuschüsse für die kommunalpolitische Bildungsarbeit zustünden.

Personelle Verflechtungen

Die Abgrenzung zur „Mutterpartei“ fällt den kommunalpolitischen Vereinigungen jedoch schwer, wie Prüfungen von Rechnungshöfen ergeben haben. So ist es nach den vom Verfassungsgericht entwickelten Grundsätzen nicht zulässig, dass Inhaber von hervorgehobenen Funktionen in der nahestehenden Partei gleichzeitig Führungsfunktionen in den Organen der kommunalpolitischen Bildungseinrichtung ausüben. Dieses Verbot soll die gebotene Distanz zwischen Bildungsarbeit und Interessen der nahestehenden Partei wahren. In einem Bundesland wurde jedoch beispielsweise festgestellt, dass bei zwei Bildungsvereinigungen Abgeordnete das Amt des Vorsitzenden ausübten.

Unzulässige Leistungserbringung

Die Bildungseinrichtungen dürfen weder Leistungen für die nahestehende Partei erbringen noch ihr Personal sowie ihre Sach- und Haushaltsmittel für Zwecke der Partei einsetzen. Gegen dieses Verbot wird vielfach verstoßen. Ein Rechnungshof stellte beispielsweise fest, dass zum Dunstkreis der jeweiligen Parteien gehörende Organisationen in den Räumlichkeiten einer Bildungsvereinigung untergebracht waren. Auch wurden deren Aufgaben teilweise vom Personal der Bildungseinrichtung unentgeltlich erfüllt.

Tätigkeiten für die nahestehende Partei

Die geförderten kommunalpolitischen Einrichtungen dürfen nicht in den Wettstreit der politischen Parteien eingreifen. Die Bildungsarbeit darf also nicht dazu dienen, Aufgaben der nahestehenden Partei wahrzunehmen. Dieser Vorgabe wird nicht immer entsprochen. Der Rechnungshof eines anderen Bundeslandes stellte beispielsweise fest, dass eine Vereinigung mehrere Veranstaltungen durchführte, zu denen nur hauptamtliche Fraktionsgeschäftsführer, Fraktionsvorsitzende, hauptamtliche Bürgermeister kreisangehöriger Städte oder nur Oberbürgermeister eingeladen wurden, die der nahestehenden Partei angehörten. Dieselbe Vereinigung verfasste gemeinsam mit ihrer Partei eine Einladung zu einer Veranstaltung, mit der gleichzeitig für eine Mitgliedschaft in dieser Partei geworben wurde. Eine andere Vereinigung überließ die Organisation von Veranstaltungen u. a. den Kreisverbänden und den Fraktionen der nahestehenden Partei sowie auch einem Abgeordneten mit seinem Wahlkreisbüro.

Viele zu Unrecht abgerechnete Veranstaltungen

Bei Stichproben der Rechnungshöfe wurde festgestellt, dass zahlreiche nicht förderfähige Veranstaltungen durchgeführt wurden, die aber gleichwohl gegenüber den Zuschussgebern abgerechnet worden waren. So gab es z. B. Veranstaltungen, bei denen keine kommunalpolitischen Themen behandelt wurden oder deren Veranstalter nicht die entsprechende Bildungsvereinigung war. Auch lagen zu manchen Veranstaltungen keine Teilnehmerlisten oder auch gar keine Unterlagen vor, ferner waren einige Veranstaltungen nicht allen interessierten Bürgern zugänglich oder gehörten nicht zur Erwachsenenbildung. Schließlich nahmen es einige Einrichtungen in mehreren Fällen mit den Reise- und Übernachtungskosten nicht so genau.

Verdeckte Parteienfinanzierung?

Die Förderung der kommunalpolitischen Bildungsarbeit wird von Vielen kritisch gesehen. Ebenso wie bei den Fraktionszuschüssen aus Steuermitteln oder der staatlichen Finanzierung der Parteistiftungen bestehe hier die Gefahr einer verdeckten Parteifinanzierung. Diese Kritik hat angesichts der immer wieder festgestellten Grenzüberschreitungen viel für sich. Auf jeden Fall haben sich die Parteien in den genannten Bereichen zulasten der Staatskasse hübsche Spielwiesen geschaffen, liebe Leserinnen und Leser, auf denen sie ihren Parteimitgliedern und Sympathisanten viel Gutes tun können, sagt missbilligend


Ihr

Gotthilf Steuerzahler