Desolate Stimmung am Goldmarkt: Kaufen Sie jetzt- 11.08.2018

Desolate Stimmung am Goldmarkt: Kaufen Sie jetzt

160% plus in sechs Monaten: Goldminenaktien im Jahr 2016

Liebe Leser,

in den USA wird wenig über Gold geschrieben. Aber wenn man derzeit Artikel über die Edelmetalle findet, dann thematisieren sie gewöhnlich die außerordentlich gedämpfte Stimmung der Privatanleger. Oder sie berichten von den hohen Short-Positionen der Vermögensverwalter, die in noch nie dagewesenem Umfang auf einen fallenden Goldpreis wetten.

Kurioserweise fehlt bei diesen Artikeln aber meist der Hinweis, dass auf ähnlich einseitige Konstellationen fast immer ein deutlicher Anstieg der Kurse folgte. Vergleichbar ist die aktuelle Lage eigentlich nur mit der Situation von Ende 2015. Damals begann kurz darauf ein Goldpreisanstieg von 30% in sechs Monaten, während der Index der Goldminenaktien um 160% nach oben schoss.

Momentum-Indikator gibt Kaufsignal für Gold

Der folgende Chart zeigt Ihnen den Goldpreis pro Unze in US-$ und darunter einen Momentum-Oszillator. Momentum-Indikatoren messen die Dynamik einer Bewegung und signalisieren oft frühzeitig eine Trendwende. Genau das ist hier im Moment der Fall.

Goldpreis in $ pro Unze, Momentum-Oszillator, 2017 bis 2018
Der Momentum-Oszillator hat im überverkauften Bereich ein Kaufsignal gegeben (blauer Kreis).
Quelle: StockCharts.com

Wie Sie sehen, hat der Indikator bereits nach oben gedreht und damit ein Kaufsignal gegeben (blauer Kreis im Chart), während der Goldpreis noch einmal in die Nähe des Tiefs zurückgekommen ist, das er am bereits am 19. Juli erreicht hatte, also vor drei Wochen.

Obwohl der Goldpreis dieses Tief seither nicht mehr unterschritten hat, sind manche Sentimentindikatoren weiter gefallen. Gleichzeitig haben die Vermögensverwalter ihre Short-Positionierung auf ein Rekordniveau erhöht. Das spricht dafür, dass die Trendwende nach oben noch dynamischer verlaufen wird als im Jahr 2016.

Unterer Wendepunkt wahrscheinlich erreicht

Vor drei Wochen hatte ich Sie hier auf ein Timing-Modell eines erfolgreichen US-amerikanischen Analysten aufmerksam gemacht, das für Ende Juli einen unteren Wendepunkt für Gold prognostiziert hat. Vielleicht liegt dieser Wendepunkt aber sogar schon hinter uns, habe ich damals geschrieben. Jetzt sieht es so aus, als sei das tatsächlich am 19. Juli der Fall gewesen.

Wie ich in meinem Krisensicher Investieren Wochenupdate vor zwei Wochen schon geschrieben habe, passt auch eine aktuelle Meldung der großen US-Fondsgesellschaft Vanguard geradezu perfekt zu einem bedeutenden unteren Wendepunkt. Das Unternehmen teilte mit, dass es seinen 2,3 Mrd. $-Fonds „Vanguard Precious Metals and Mining Fund“ umbenennt in „Vanguard Global Capital Cycles Fund”. Gleichzeitig wurde der Fondsmanager gefeuert, und der Fonds, der bisher auf den Edelmetallsektor ausgerichtet war, werde sein Anlagespektrum, wie es heißt, „erweitern und breiter diversifizieren“.

Die Finanzmarktgeschichte zeigt, dass solche radikalen Entscheidungen sehr häufig in der Nähe von unteren Wendepunkten an den betroffenen Märkten getroffen werden. Günstiger können Sie nicht einsteigen. Jetzt ist der beste Zeitpunkt für Sie, um sich ausgewählte Minenaktien in Ihr Depot zu holen. Dazu passt übrigens auch die Wirtschaftsentwicklung in den USA.
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US-Wirtschaftswachstum überwiegend heiße Luft

Im zweiten Quartal dieses Jahres hat das US-Bruttoinlandsprodukt um 4,1% zugenommen. Dazu sollten Sie wissen, dass dieses Wirtschaftswachstum durch Einmaleffekte beflügelt wurde. Im Kern handelte es sich dabei um Reaktionen auf die protektionistischen Maßnahmen Trumps. Dennoch hat der US-Präsident die Veröffentlichung dieser Zahlen zum Anlass genommen, per Twitter-Meldungen eine Siegerrunde zu drehen.

Die vorige Woche erfolgte Veröffentlichung des US-Einkaufsmanagerindex legt nun die Vermutung nahe, dass Trump bald keinen Grund mehr haben wird, sein Triumphgeheul erklingen zu lassen.

Sehr schwacher Einkaufsmanagerindex wie zuletzt 2008

Denn der Einkaufsmanagerindex des US-Dienstleistungssektors zeigt starke Rückgänge der Geschäftstätigkeit, des Auftragseingangs und der Auftragsbestände. Alle drei Komponenten sind um mehr als 5 Punkte gefallen. Das gab es zuletzt im Oktober 2001, also während einer Rezession und im Anschluss an die Terroranschläge auf das World Trade Center in New York.

Der kanadische Ökonom David Rosenberg, den ich in meiner Zeit bei Merrill Lynch als deren Chefvolkswirt schätzen gelernt habe, weist darauf hin, dass dieser Rückgang der Geschäftstätigkeit der stärkste monatliche Einbruch seit November 2008 ist. Damals befand sich die Weltwirtschaft bereits tief in einer Rezession und die Finanzkrise strebte ihrem Höhepunkt entgegen.

USA schon auf dem Weg in die Rezession?

Laut Rosenberg habe sich die Wirtschaft in 80% der Fälle, in denen dieser Indikator so deutlich gefallen ist wie jetzt, bereits in einer Rezession befunden. Es wird also wieder sehr, sehr spannend in Bezug auf die Entwicklung der Weltwirtschaft und damit auch an der Wall Street.

Die von mir auch hier angekündigte Sommerrally an der US-Börse geht bald zu Ende. Bereiten Sie sich auf den Beginn einer Baisse vor. Welche Investments Sie bestens davor schützen und Ihnen schöne Gewinne bieten, erfahren Sie in meinen Börsenbrief Krisensicher Investieren - 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein sommerliches Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: In Deutschland hat die Baisse schon begonnen. Der DAX notiert 1.000 Punkte unter seinem Hoch und zeigt eine sehr bearishe Topformation.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Unnötige Bürokratie bei der Gewerbesteuer

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

wie vor kurzem durch eine Untersuchung festgestellt wurde, mussten viele Kleinunternehmen Gewerbesteuererklärungen abgeben, obwohl sie ersichtlich nicht gewerbesteuerpflichtig waren. Das soll sich jetzt ändern.

In Deutschland sind Gewerbebetriebe grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuerpflicht gilt für Einzelunternehmer, Personen- wie Kapitalgesellschaften. Freiberuflich Tätige sind von der Gewerbesteuer ausgenommen. Auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft fallen nicht unter diese Steuer. Ausgangsbasis für die Bemessung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag, das ist mit einigen Modifikationen der nach Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerrecht zu bestimmende Gewinn. Zur Besteuerung kommt es allerdings erst dann, wenn ein Freibetrag von 24.500 Euro überschritten wird.

Die Gewerbesteuer wird in einem zweistufigen Verfahren festgesetzt und erhoben. Die Finanzämter ermitteln als Besteuerungsgrundlage den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag. Auf dieser Grundlage erlässt dann die Gemeinde unter Anwendung des von ihr durch Satzung festgelegten Hebesatzes den Gewerbesteuerbescheid.

Das Aufkommen der Gewerbesteuer fließt den Kommunen zu. Es hat sich in den letzten Jahren ständig erhöht und beträgt derzeit jährlich mehr 50 Milliarden Euro. Die Einnahmen der einzelnen Gemeinden aus der Gewerbesteuer sind sehr unterschiedlich und unterliegen starken Schwankungen.

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer war immer schon höchst umstritten. Wirtschaft und Wissenschaft plädieren für ihre Abschaffung, die Kommunen wollen aus fiskalischen Gründen daran festhalten. Alle Reformüberlegungen sind an diesem Interessengegensatz gescheitert. Die offizielle Begründung für diese Steuer ist, dass gewerbliche Unternehmen die kommunale Infrastruktur nutzen und deshalb die Gemeinden am wirtschaftlichen Erfolg der Betriebe teilhaben sollten. Jedoch profitieren auch andere Berufsgruppen von den Leistungen, welche die Kommunen bereitstellen. Vor diesem Hintergrund wurde immer wieder kritisiert, dass die freien Berufe nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Diese unterschiedliche Behandlung sei mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung nicht vereinbar. Die Gerichte, denen diese verfassungsrechtlichen Bedenken vorgetragen wurden, haben diese Einwände jedoch nicht anerkannt.

Überflüssige Gewerbesteuererklärungen

Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen haben eine Gewerbesteuererklärung abzugeben, wenn der Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum 24.500 Euro überstiegen hat. Im Rahmen einer Überprüfung wurden bei mehreren Finanzämtern diejenigen Steuerfälle untersucht, bei denen der Gewerbesteuermessbetrag über mehrere Jahre hinweg 0 Euro betrug. Es stellte sich heraus, dass in all diesen Fällen, es waren Tausende, eine Steuererklärung durch die Betriebe nicht erforderlich gewesen wäre. Die Finanzämter hätten keine Steuererklärungen anfordern müssen. Eine Veranlagung wäre in keinem der geprüften Fälle in Frage gekommen. Oftmals überstiegen nicht einmal die Gesamteinnahmen den Freibetrag von 24.500 Euro; der Gewinn und letztlich der Gewerbeertrag lagen meist weit darunter. Es handelte sich bei diesen Betrieben beispielsweise um Blumenläden und Kioske, die aufgrund ihrer geringen Größe offensichtlich nicht in der Lage waren, gewerbesteuerpflichtige Gewinne zu erzielen. Über die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärungen wussten die Finanzämter über die finanzielle Situation dieser Betriebe Bescheid.

Erhebliche Aufwände bei allen Beteiligten

Werden die Unternehmen trotz eines geringen Gewerbeertrags veranlagt, entstehen bei ihnen, bei der Finanzverwaltung und bei den Gemeinden Aufwendungen, denen keine Steuereinnahmen gegenüberstehen. Die Kosten für einen Gewerbesteuermessbescheid sind der Finanzverwaltung nicht bekannt. Schätzungen gehen dahin, dass die Kosten etwa 40 Euro betragen. Bei Tausenden von nicht erforderlichen Gewerbesteuerveranlagungen entstehen somit in der Finanzverwaltung erhebliche Aufwände. Hinzu kommen die Kosten für die Gewerbesteuerbescheide bei den Gemeinden. Keinesfalls zu vernachlässigen sind die Kosten bei den Steuerpflichtigen – insbesondere dann, wenn diese einen Steuerberater mit der Fertigung der Gewerbesteuererklärung beauftragen.

Die Gewerbesteuer sollte abgeschafft werden

Aufgrund der Untersuchung will die Finanzverwaltung die Zahl der nicht notwendigen Gewerbesteuerveranlagungen so weit wie möglich reduzieren. Die Finanzämter sehen ein, dass dadurch Verwaltungskosten in beträchtlichem Umfang eingespart und die Steuerpflichtigen entlastet werden. Damit wird ein wenig Bürokratie zugunsten der Gewerbesteuerpflichtigen abgebaut. An den systemischen Schwächen der Gewerbesteuer ändert dies jedoch nichts, sie sollte abgeschafft werden. Der Staat und die Kommunen profitieren durch die Einkommen- und Körperschaftsteuer bereits vom wirtschaftlichen Erfolg der Betriebe. Und zu den Kosten der kommunalen Infrastruktur werden die Unternehmen ausreichend über Gebühren und Beiträge herangezogen, sagt mit Entschiedenheit

Ihr

Gotthilf Steuerzahler