Themen- 04.08.2018

Es gibt sie noch: Unterbewertete Aktienmärkte

DAX auf dem Weg in die Baisse

Liebe Leser,

vor fünf Wochen habe ich Sie an dieser Stelle schon auf die lehrbuchartige Topformation aufmerksam gemacht, die der DAX in den vergangenen anderthalb Jahren herausgebildet hat. Jetzt sieht es so aus, als habe die nächste große Abwärtswelle des Deutschen Aktienindex gerade begonnen.

Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, ist der DAX in den vergangenen beiden Wochen am Widerstand seiner 200-Tage-Durchschnittslinie abgeprallt. Dass diese Widerstandslinie inzwischen fällt, ist dabei von großer Bedeutung. Denn diese Konstellation deutet auf eine wichtige Trendumkehr von oben nach unten hin.

DAX, 2017 bis 2018
Der DAX ist am Widerstand der inzwischen fallenden 200-Tage-Durchschnittslinie abgeprallt und zeigt damit eine sehr bearishe Konstellation.
Quelle: StockCharts.com

Das erste Kursziel der sich jetzt abzeichnenden Abwärtswelle befindet sich im Bereich von 11.800 Punkten. Denn hier verläuft die untere Begrenzung der mächtigen Schulter-Kopf-Schulter-Topformation. Ein Kursrutsch unter diese Linie wäre die endgültige Bestätigung dafür, dass das im Januar dieses Jahres erreichte Hoch von 13.600 Punkten der Wendepunkt von Hausse zu Baisse gewesen ist.

Dass es mit dem Euroraum und der deutschen Wirtschaft abwärts geht, hat nun auch das Ifo-Institut bestätigt. Laut dem Wirtschaftsklima-Index des Münchner Ifo-Instituts erwarten die befragten 367 Experten in nächster Zeit eine schwächere Wirtschaft im Euroraum. Die vierteljährliche Umfrage fiel um 11,5 Punkte auf 19,6 Punkte und die Erwartungen ergaben den niedrigsten Wert seit 2012. Auch das spricht für einen Abwärtsrutsch des Deutschen Aktienindex.

US-Börse historisch überbewertet

An der US-Börse sieht es nicht besser aus: Alle bewährten Kennzahlen der Fundamentalanalyse kommen in Bezug auf die US-Aktienmärkte zu demselben Ergebnis: Die US-Börse ist historisch überbewertet. Sie hat die alten Überbewertungs-Rekorde der Jahre 1929 und 2000 gebrochen und damit den Spitzenplatz unter den Aktien-Spekulationsblasen erobert.

Spekulationsblasen platzen entweder unter dem Druck ihres eigenen Gewichts oder wenn die Zentralbank, die das Geld zu ihrer Entstehung bereitgestellt hat, die Liquidität reduziert. Genau damit hat die Fed längst begonnen. Mit Zinserhöhungen und der systematischen Reduzierung ihrer aufgeblähten Bilanzsumme wird sie wie in den Jahren 1929, 2000 und auch 2007 die Blase zum Platzen bringen.

Billig kaufen, teuer verkaufen

Das Grundprinzip der fundamentalen Aktienanalyse, mit dem Star-Investor Warren Buffett sehr reich geworden ist, lautet: Verkaufen Sie überbewertete Aktien und kaufen sie unterbewertete.

Wenn Sie Ihr Depot nach dieser einfachen Regel verwalten, dann müssen Sie jetzt fast alle amerikanischen und deutschen Aktien meiden. Letzteres gilt umso mehr, da die deutsche Börse den US-Vorgaben auf dem Weg nach unten nicht nur sklavisch folgt, sondern gewöhnlich sogar stärker fällt als der S&P 500.

Im Gegenzug sollten Sie nach unterbewerteten Märkten Ausschau halten und Aktien kaufen, die günstig bewertet sind. Tatsächlich gibt es ein paar Märkte, die sogar deutlich unterbewertet sind und entsprechend große Chancen für Sie als Anleger bereithalten.

In einer kürzlich erschienenen Themenschwerpunkt-Ausgabe haben wir Ihnen diese Märkte ausführlich vorgestellt. Wenn Ihr Depot noch nicht ausreichend diversifiziert ist, sondern überwiegend deutsche und US-amerikanische Aktien enthält, dann sollten Sie jetzt unbedingt aktiv werden.

Auch die Edelmetallmärkte sind momentan noch günstig

Außer diesen deutlich unterbewerteten Aktienmärkten gibt es auch ein paar Sektoren, die überaus attraktive Bewertungen aufweisen. Dazu gehört beispielsweise der Energiesektor, allen voran die Ölaktien, die wir schon seit einiger Zeit zum Kauf empfehlen. Vor allem gehört dazu aber der Edelmetallsektor. Hier finden Sie ausgewählte Minenaktien, die ein ganz erhebliches Wachstumspotenzial aufweisen und trotzdem spottbillig sind.

Am Goldmarkt zeigt sich derzeit ein extrem bullishes Bild. Eine vergleichbare Konstellation gab es zuletzt im Dezember 2015. In den darauf folgenden sechs Monaten legte der Goldpreis um 30% zu, während der Goldminen Index sogar um 160% nach oben schoss.

Sehr seltene Gelegenheit bei Platin

Doch das ist bei weitem nicht alles: Die Lage am Platinmarkt ist sogar noch einseitiger als bei Gold und Silber. Bei Platin setzen inzwischen sogar die als Hedger geführten Marktteilnehmer auf steigende Kurse. Diese bestens informierte professionelle Anlegergruppe nutzt die Terminmärkte normalerweise nur, um sich gegen Kursrückgänge abzusichern. Dass sie derzeit keine Notwendigkeit für Absicherungsgeschäfte sieht und sogar auf steigende Preise setzt, ist ein sehr deutliches und nur selten zu beobachtendes Kaufsignal.

In der am 30. Juli erschienenen Monatsausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren empfehlen wir Ihnen deshalb den Einstieg bei einer ausgewählten Platinmine, die ihre Umstrukturierung erfolgreich abgeschlossen hat.

Günstig kaufen ist leichter gesagt als getan. Sind Sie dabei? Testen Sie Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos.


Ich wünsche Ihnen ein fröhliches sommerliches Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Die Edelmetallmärkte sind im Moment genauso attraktiv wie Ende 2015. Damals folgte ein Anstieg des Goldpreises um 30%, während der Goldminen Index sogar um 160% nach oben schoss. Alle Detailinfos und konkrete Kaufempfehlungen finden Sie in der aktuellen August-Ausgabe von Krisensicher Investieren – Jetzt 30 Tage lang testen.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Von der Unlust, Fördergelder zurückzufordern

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

werden staatliche Fördermittel nicht ordnungsgemäß verwendet, müssen die Empfänger sie zurückzahlen. Oftmals haben staatliche Stellen jedoch kein großes Interesse daran, die Rückforderung zu betreiben. Dann schiebt man die Sache so lange vor sich her, bis eine Rückzahlung kaum noch durchsetzbar ist.

Förderverfahren sind in unserem Land sehr bürokratisch geregelt. Besonders kompliziert wird es, wenn es um die Rückzahlung von vorschriftswidrig verwendeten Fördermitteln geht. Ein dichtes Netz von Vorschriften regelt diese konfliktreichen Fälle, die in letzter Konsequenz von den Verwaltungsgerichten entschieden werden. Schwierige Ermessensüberlegungen sind anzustellen und verschiedene Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen. Wegen der unübersichtlichen Rechtslage werden Rückforderungen von den staatlichen Stellen zwar häufig angedroht, aber nur in wenigen Fällen auch tatsächlich durchgesetzt.

Oftmals betreiben die zuständigen Behörden die Rückforderungsverfahren auch nur halbherzig und zögerlich. Irgendwann stellt sich dann die Frage, ob die Ansprüche des Staates überhaupt noch durchgesetzt werden können, zum Beispiel weil zwischenzeitlich die Verjährung eingetreten ist. Ein solcher Fall, in dem es um einen erheblichen Rückforderungsbetrag ging, ist kürzlich aus einem ostdeutschen Bundesland bekannt geworden.

Zweckwidrige Verwendung von Zuschüssen durch einen Sportverband

In den Jahren 2007 bis 2010 erhielt ein Behindertensportverband Zuschüsse in Höhe von insgesamt 836.000 Euro von dem für die Sportförderung zuständigen Ministerium des betreffenden Bundeslandes. Im Jahr 2011 prüfte der Rechnungshof dieses Bundeslandes das Förderverfahren und die Verwendung der in Rede stehenden Landesmittel. Er stellte eine zweckwidrige Verwendung der Zuschüsse sowie erhebliche haushaltsrechtliche Verstöße durch den Sportverband fest. Außerdem kritisierte er, dass das Ministerium es entgegen den geltenden Bestimmungen unterlassen hatte, die vom Zuschussempfänger vorgelegten Nachweise über die Mittelverwendung zu überprüfen. Der Rechnungshof forderte das Ministerium seinerzeit auf, die Prüfung der Verwendungsnachweise unverzüglich nachzuholen.

Der Sportverband sollte über 580.000 Euro zurückzahlen

Im April 2012 räumte das Ministerium ein, dass hier haushaltsrechtliche Verstöße des Behindertensportverbandes vorgelegen hätten, und sicherte zu, alle vom Rechnungshof festgestellten Mängel zeitnah und umfassend zu überprüfen. Statt selbst tätig zu werden, beauftragte das Ministerium jedoch eine dem Land gehörende Gesellschaft mit der Überprüfung der Verwendungsnachweise. Die Beauftragung der Landesgesellschaft wurde mit dem Konfliktpotential im sensiblen Bereich des Behindertensports begründet. Als Ergebnis dieser Ende 2014 abgeschlossenen Überprüfung sollte der Behindertensportverband einen Großteil der gewährten Zuschüsse zurückzahlen. Die festgestellten Erstattungsbeträge an das Land beliefen sich auf über 580.000 Euro. Gegen die Rückforderungsbescheide des Landes legte der Behindertensportverband Widerspruch ein.

Der Sportverband beruft sich auf Verjährung

Im April 2018 informierte das Ministerium den Rechnungshof darüber, dass der Behindertensportverband gegen die bislang erlassenen Widerspruchsbescheide des Landes für die Jahre 2007 bis 2009 Klage beim Verwaltungsgericht erhoben habe. Die Widerspruchsbescheide waren in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ergangen. Die Klagen wurden mit der zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung begründet. Falls eine Verjährung noch nicht vorliege, seien die Erstattungsansprüche jedenfalls verwirkt. Eine Verwirkung kommt dann in Frage, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen.

Erheblicher Verwaltungsaufwand durch die langdauernden Verfahren

Der Rechnungshof hat die unverhältnismäßig langen Bearbeitungszeiten im vorliegenden Fall kritisiert. Die mehrjährigen Zeiträume zwischen dem Eingang der Verwendungsnachweise und dem Erlass der Rückforderungsbescheide sowie zwischen den Widersprüchen des Verbandes und dem Erlass entsprechender Widerspruchsbescheide seien nicht akzeptabel. Nun muss im vorliegenden Fall abgewartet werden, ob die festgestellten Rückforderungsansprüche des Landes vor dem Verwaltungsgericht durchgesetzt werden können oder nicht. Durch die mittlerweile seit zehn Jahren laufenden Förderverfahren ist ein erheblicher Verwaltungsaufwand bei den beteiligten Behörden und auch bei dem Sportverband entstanden. Ob es tatsächlich zu einer Rückzahlung der zweckwidrig verwendeten Fördermittel kommt, ist nach wie vor offen.

Fristen für die Prüfung der Verwendungsnachweise sollten überall eingeführt werden

Weil es immer wieder Streitigkeiten im Zusammenhang mit verspäteten Prüfungen der Verwendungsnachweise gab, haben der Bund und einige Bundesländer in den letzten Jahren folgende Regelung getroffen: Innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Verwendungsnachweises müssen die zuständigen Behörden diesen auf mögliche Rückforderungsansprüche kursorisch prüfen. Anschließend muss dann eine vertiefte Prüfung erfolgen, die innerhalb von neun Monaten abzuschließen ist. Eine solche Regelung sollte in allen Bundesländern eingeführt werden. Dadurch würde für alle Beteiligten schnell klargestellt werden, liebe Leserinnen und Leser, ob Fördergelder zurückgezahlt werden müssen oder nicht, sagt zustimmend

Ihr

Gotthilf Steuerzahler