Themen- 06.07.2018

Jetzt beginnt die beste Jahreszeit für Gold

Nicht alle Monate des Börsenjahres sind gleich

Lieber Leser,

zahlreiche Märkte zeigen eine ausgeprägte Saisonalität. Das heißt, die Kurse bewegen sich zu bestimmten Jahreszeiten oder in bestimmten Monaten auffällig oft in dieselbe Richtung. Offenbar sind gute und schlechte Zeiten an den Börsen nicht ganz zufällig verteilt.

An manchen Märkten wie zum Beispiel den Agrarrohstoffen sind die Gründe, die für einen Einfluss der Jahreszeiten auf das Marktgeschehen sprechen, offensichtlich. An anderen Märkten sind die Muster zwar ebenfalls unverkennbar, aber die Gründe bleiben eher im Verborgenen. Tatsache ist: Das Phänomen der Saisonalität ist bei weitem nicht auf Agrarrohstoffe beschränkt. Es zeigt sich auch an den Aktienmärkten und bei den Edelmetallen.


Gold steigt regelmäßig von Juli bis Januar

Der folgende Balkenchart veranschaulicht Ihnen die Saisonalität von Gold. Die Balken geben die durchschnittliche prozentuale Veränderung pro Kalendermonat an. Wie Sie sehen, waren die Zeit von Juli bis Januar gewöhnlich besonders gute Zeiten für Gold, während Februar bis Juni unterdurchschnittliche Ergebnisse geliefert haben.

Durchschnittliche Goldpreisveränderung pro Kalendermonat in %
Im Juli beginnt die beste Jahreszeit für Gold (siehe grüne Balken).
Quelle: sentimentrader.com

Ein wichtiger Einflussfaktor auf den Goldpreis ist die Hochzeitssaison in Indien, da hier Gold als Hochzeitsgeschenk traditionell eine große Rolle spielt. Deshalb steigt im bevölkerungsreichen Indien gewöhnlich ab August die Goldnachfrage, was zumindest einen Teil der ausgeprägten Saisonalität erklärt.

Große Kaufgelegenheit bei Gold und anderen Edelmetallen

Wie auch immer dem sei, Tatsache ist, dass bei Gold eine deutliche Saisonalität beobachtet werden kann. Das deutet darauf hin, dass sich Ihnen im gerade begonnenen Monat Juli eine hervorragende Kaufgelegenheit für Gold und mehr noch für Goldminenaktien bietet.

Wichtiger noch: Neben der Saisonalität kommen auch meine auf anderen Faktoren basierenden Analysen trotz oder gerade wegen aller Unkenrufe zu dem Ergebnis, dass die Edelmetalle am Beginn einer Aufwärtswelle stehen.

Die jetzige Phase ist trotz des Kursanstiegs von den Tiefs bei 1.050 $ pro Unze, die Ende 2015 erreicht wurden, selbst für hartgesottene Goldanleger schwierig. Sie erinnert mich sehr stark an das Jahr 2000, als Anleger noch an den niemals endenden Boom der Technologiewerte glaubten.

Auch damals waren die Medien voll mit „ermutigenden“ Meldungen zu Gold:

• 26.03.2000: „Müde Geschäfte mit Edelmetallen“
• 24.05.2000: „Die Kraft des Goldes schwindet wieder“
• 01.06.2000: „Die Nachfrage nach Gold ist gering“
• 14.07.2000: „Goldpreis unter Druck“
• 07.10.2000: „Die Verschwörungstheorie am Goldmarkt ist abwegig und falsch“
• 31.10.2000: „Kaum Aussichten auf höheren Goldpreis“
• 05.11.2000: „Der Glanz des Goldes ist verblasst“
• 14.11.2000: „Die Goldnachfrage sinkt im 3. Quartal deutlich“

Nur kurze Zeit später, Anfang 2001, begann der Goldpreis bei einem Kurs von 260 US-Dollar pro Unze zu steigen. Diese Hausse endete erst im Jahr 2011 bei einem Kurs von 1.920 US-Dollar pro Unze.

Kaufsignale liefern auch die Edelmetall-Indikatoren

Die Sentimentindikatoren zeigen auch jetzt wieder, dass die Stimmung der Marktteilnehmer an den Edelmetallmärkten überaus schlecht ist. Im Gegensatz dazu sehen die bestens informierten Hedger auf dem aktuellen Preisniveau keinen Grund, sich über die Terminmärkte gegen fallende Kurse abzusichern. Gewöhnlich lohnt es sich, dem Vorbild der Hedger zu folgen, wenn deren Positionierung so einseitig ist wie im Moment.

Andere Kennzahlen deuten ebenfalls auf den Beginn einer Haussewelle bei den Edelmetallen hin. So ist die Anzahl der ausstehenden Kaufoptionen auf den US-amerikanischen Gold-ETF auf den zweitniedrigsten Stand der vergangenen 10 Jahre gesunken. Und die Fondsmanager halten an den Terminmärkten jetzt eine Gold-Short-Position. Wenn das in der Vergangenheit der Fall war, stieg der Goldpreis im Lauf der nächsten drei Monate um durchschnittlich 13,4%.

Wenn dieses Ergebnis auch jetzt wieder erreicht werden sollte, würde der Goldpreis auf 1.417 $ steigen, also über die Obergrenze seiner mächtigen Bodenformation, deren herausragende Bedeutung ich hier schon besprochen habe.

Bullishe Signale wie bei der letzten großen Goldwelle

Ähnlich einseitig positioniert waren die Fondsmanager übrigens zuletzt in der Zeit von Dezember 2015 bis Januar 2016, das heißt an den Tiefs der damaligen Baisse, als Gold bis auf 1.050 $ pro Unze gefallen war. Das war eine hervorragende Kaufgelegenheit, auf die ich Sie mit einer Themenschwerpunkt-Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren ausführlich aufmerksam gemacht hatte.

Seither ist der Goldpreis um 20% gestiegen und zahlreiche Minenaktien sogar deutlich mehr. Beispielsweise notiert die damals von mir empfohlene und noch immer im Depot gehaltene Agnico Eagle-Aktie 91,7% über meinem damaligen Einstiegskurs und Newmont Mining sogar 109,6%.

Eine ähnlich attraktive Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten, bietet sich Ihnen bei den Minenaktien auch jetzt wieder. Fordern Sie noch heute meine Börsenpublikation Krisensicher Investieren 30 Tage kostenlos zum Test an, und Sie erhalten zusätzlich meine brandneue Themenschwerpunkt-Ausgabe „Chancen an den Aktienmärkten abseits von den USA und Europa“.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Welche Minenaktien besonders attraktiv sind, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Wie die Erhebung der Umsatzsteuer verbessert werden soll

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,


durch die Umsatzsteuer werden Lieferungen und Leistungen besteuert, die ein Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit erbringt. Wirtschaftlich gesehen trägt der Endverbraucher die sich aus der Umsatzsteuerpflicht ergebende Belastung. Die entstandene Umsatzsteuer muss im Wege der Selbstveranlagung vom steuerpflichtigen Unternehmen berechnet, per Umsatzsteuer-Voranmeldung mehrmals im Jahr an das Finanzamt gemeldet und abgeführt werden.

Nach Ablauf des Jahres werden in der Umsatzsteuererklärung die bereits geleisteten Zahlungen angerechnet. Wegen dieser Selbstveranlagung der Steuerpflichtigen ist die Umsatzsteuer für die Finanzverwaltung eine Steuer, die wenig Erhebungsaufwand verursacht, die Finanzämter können sich auf die Überwachung der Steuerpflichtigen beschränken.

Innerhalb der Europäischen Union ist die Umsatzsteuer einheitlich geregelt. Allerdings gilt die Umsatzsteuer aufgrund ihrer Systematik als besonders anfällig für organisierten Betrug, insbesondere durch sog. Karussellgeschäfte, bei denen mehrere Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zusammenwirken. Die EU-Kommission schätzte vor einigen Jahren den daraus resultierenden Schaden für Deutschland auf über 23 Milliarden Euro im Jahr. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass die Finanzämter ihre Bemühungen verstärken, steuerliche Risiken bei der Erhebung der Umsatzsteuer frühzeitig zu erkennen.

Wenige Mitarbeiter bearbeiten eine Vielzahl von Umsatzsteuererklärungen

Eine interne Untersuchung in einem größeren Bundesland ergab, dass sich die Risikoerkennung noch deutlich verbessern lässt. In dem betreffenden Bundesland werden jährlich 250.000 Umsatzsteuererklärungen mit einem steuerlichen Gesamtvolumen von rund 3,9 Milliarden Euro abgegeben. Die Finanzämter werden bei der Bearbeitung durch maschinelle Plausibilitätsprüfungen unterstützt. Diese Fachprogramme können aus technischen Gründen bisher aber keine komplette Risikobeurteilung leisten. Die Finanzämter müssen deshalb jede Umsatzsteuererklärung personell prüfen. Dafür stehen lediglich rund 30 Vollzeitkräfte zur Verfügung.

Auffälligkeiten wurde nicht nachgegangen

Mit vielen im Rahmen der Umsatzsteuererklärung auftretenden Auffälligkeiten hatten sich die Finanzämter nicht näher beschäftigt. Für Fälle mit Nachzahlungsbeträgen von mehr als 5000 Euro liefert ein Fachprogramm normalerweise einen Hinweis, weil ein solcher Sachverhalt u.a. auf Mängel in der Buchführung hindeuten kann, was unter Umständen sogar strafrechtlich relevant sein kann. Gleichwohl unterblieb die personelle Überprüfung in einer Vielzahl von Fällen. Das ging darauf zurück, dass der für den Bearbeitungsanstoß maßgebliche maschinelle Risikohinweis aufgrund von festgesetzten Grenzwerten nicht erfolgte.

Erstattungen wurden nicht ausreichend geprüft

Bei Umsatzsteuererklärungen mit Erstattungsansprüchen müssen die Finanzämter vor der Auszahlung zustimmen. Die interne Untersuchung fand in einer Vielzahl von Fällen keine Aufzeichnungen vor, welche die Ursachenanalyse der Finanzämter zur Rechtmäßigkeit der Auszahlungen dokumentierte und die erteilte Zustimmung rechtfertigte. Bei den im Rahmen einer Stichprobe untersuchten Fällen wurde ein steuerliches Risiko von insgesamt 0,5 Millionen Euro festgestellt.

Elektronische Kontrollverfahren wurden nicht genutzt

Zur Plausibilitätsprüfung von Ausfuhr- bzw. innergemeinschaftlichen Lieferungen standen den Finanzämtern zwei elektronische Kontrollverfahren zur Verfügung. In keinem von stichprobenweise untersuchten rund 200 Fällen hatten die Finanzämter diese Verfahren genutzt. Die insoweit ungeprüften steuerlichen Risiken summierten sich auf annähernd 50 Millionen Euro.

Die Finanzverwaltung des in Rede stehenden Bundeslandes hatte sich im Jahr 2007 mit der Bitte an den Programmierverbund der Länder (KONSENS) gewandt, die beiden Kontrollverfahren in eine maschinelle Fallprüfung der Umsatzsteuer einzubinden. Ob und wann dieses Anliegen umgesetzt wird, war im Jahr 2017 noch immer ungeklärt.

Die Bereitstellung von benötigten Informationen ist verbesserungswürdig

Die Verfahren der Finanzämter zur Aktenführung und Datenspeicherung erschweren es den für die Bearbeitung der Umsatzsteuererklärungen zuständigen Mitarbeitern, sich schnell und unkompliziert über alle entscheidungserheblichen Tatsachen zu informieren. Ursächlich hierfür ist u.a. die dezentrale Aktenführung in den verschiedenen Arbeitsgebieten sowie die unsystematische, wenig zielgerichtete Informationsbereitstellung in verschiedenen Steuerakten und Programmen. Dies gilt insbesondere für Informationen über Maßnahmen der Außendienste.

Die Bearbeitungsqualität soll verbessert werden

Aufgrund der internen Untersuchung hat die Finanzverwaltung des betreffenden Bundeslandes eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Bearbeitungsqualität bei der Umsatzsteuerveranlagung ergriffen. Die Finanzämter wurden angewiesen, die vorhandenen elektronischen Abfrage- und Kontrollverfahren verstärkt zu nutzen. Die elektronischen Verfahren selbst wurden technisch verbessert.

Ein neues Risikomanagementsystem für die Umsatzsteuererklärungen wurde zwischenzeitlich eingeführt. Zur Softwareentwicklung im KONSENS-Verbund sagt das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes, dass seine Einflussmöglichkeiten auf den Programmier-Verbund stark begrenzt seien. Insofern sei weiterhin offen, wann die angeforderten verbesserten Softwarelösungen tatsächlich bereitgestellt würden. Erneut zeigt sich, liebe Leserinnen und Leser, wie schwer es dem deutschen Staat fällt, technische Großprojekte, hier gemeinsame Softwareentwicklungen, in überschaubarer Zeit zu realisieren, sagt erbost




Ihr

Gotthilf Steuerzahler