Themen- 29.06.2018

Es geht abwärts mit dem DAX

Die Party in Deutschland ist vorüber

Liebe Leser,

was jetzt auch für den deutschen Fußball gilt, habe ich vor genau vier Wochen an dieser Stelle im Hinblick auf den DAX geschrieben: Die Party in Deutschland ist vorbei. Tatsächlich ist der DAX seither schon um 5% gefallen und knapp 8% von seinem Jahreshoch entfernt. Doch dieser Kursrückgang ist erst der Anfang.

Das signalisieren jedenfalls wichtige realwirtschaftliche Frühindikatoren wie die Auftragseingänge, die bereits seit vier Monaten rückläufig sind. Dieses Muster deutet auf einen Konjunkturabschwung hin, der durch den von Trump angezettelten Handelskrieg zusätzlich befeuert wird.

Da Rezessionen stets mit schweren Aktienbaissen Hand in Hand gehen, sollten Sie diese Entwicklung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ich empfehle Ihnen, jetzt unbedingt zu prüfen, wie sich Ihr Depot entwickeln wird, wenn sich der DAX halbiert.

DAX zeigt Topformation wie aus dem Lehrbuch

Die Aktienmärkte selbst gehören ebenfalls zu den Frühindikatoren. Deshalb bestätigt die geradezu lehrbuchartige Topformation, die sich im DAX seit über einem Jahr herausgebildet hat, die Prognose eines Abschwungs.

Auf dem folgenden Chart sehen Sie den Kursverlauf des DAX seit Ende 2016. Im Moment notiert der Index auf demselben Niveau wie im März 2017. Trotz der teilweise euphorischen Stimmung wurde seither also unter dem Strich an der deutschen Börse kein Geld mehr verdient.

Die Topformation, die Sie hier sehen, deutet darauf hin, dass der Übergang von Hausse zu Baisse bereits vollzogen wurde. Bereiten Sie sich und Ihr Depot jetzt auf diese Baisse vor. Denn sobald die Kurse unter die eingezeichnete Begrenzungslinie bei rund 11.800 Punkten fallen, kann alles sehr schnell gehen. Zu schnell vielleicht, um dann noch angemessen reagieren zu können.

DAX, 2016 bis 2018
Die Topformation, die Sie hier sehen, lässt an Klarheit keine Fragen offen. Es fehlt nur noch der Ausbruch unter die Nackenlinie bei 11.800 Punkten.
Quelle: StockCharts.com

Diversifizieren Sie in unterbewertete Märkte

Der US-Aktienmarkt ist extrem überbewertet. Aufgrund dieser Überbewertung, die noch ausgeprägter ist als am Höhepunkt der Spekulationsblase im Jahr 2000, rechne ich hier mindestens mit einer Kursdrittelung im Lauf der nächsten Baisse.

Der DAX konnte sich von negativen Vorgaben aus den USA noch nie abkoppeln. Es wird ihm auch in diesem Zyklus nicht gelingen. Deshalb halten Sie besser Ausschau nach Märkten und Sektoren, denen das in der Vergangenheit schon gelungen ist.

Welche Märkte und Sektoren das sind, lesen Sie in meiner gerade erschienenen Themenschwerpunkt-Ausgabe „Chancen an den Aktienmärkten abseits von den USA und Europa“. Hier finden Sie fundiertes Hintergrundwissen abseits des Mainstreams sowie Hinweise auf Kaufgelegenheiten und Chancen, die Ihnen ansonsten vielleicht verborgen bleiben.

Fordern Sie noch heute meine Börsenpublikation Krisensicher Investieren 30 Tage kostenlos zum Test an, und Sie erhalten meine brandneue Themenschwerpunkt-Ausgabe „Chancen an den Aktienmärkten abseits von den USA und Europa“.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Der Ölpreis steigt weiter. Profitieren Sie auch davon.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Stiftungsprofessuren und die Freiheit von Wissenschaft und Forschung

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,


Stiftungsprofessuren bringen den Hochschulen zusätzliches Geld und verbessern das Zusammenspiel von Wirtschaft und Wissenschaft. Allerdings müssen sich die Hochschulen in diesem Zusammenhang vor finanziellen Nachteilen schützen und unzulässigen Einflussnahmen der Stifter entgegentreten.

Unter einer Stiftungsprofessur wird eine Professur verstanden, die ganz oder teilweise von einem außerhalb des Hochschulsystems stehenden Dritten finanziert wird. Für Hochschulen ist die Einrichtung einer derartigen Professur insofern attraktiv, als sie hierdurch zusätzlich zur staatlichen Finanzierung Mittel für Forschung und Lehre aus dem privaten Sektor einwerben können. Derzeit gibt es in Deutschland rd. 1.000 Stiftungsprofessuren, zumeist an den Universitäten, in geringerem Umfang auch an den Fachhochschulen. Die meisten Stiftungsprofessuren finden sich in den großen Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie in Berlin.

Fast die Hälfte der Stiftungsprofessuren wird von Unternehmen finanziert, danach folgen Stiftungen, Verbände und Vereine. Nur in seltenen Fällen wird eine Professur von Einzelpersonen gestiftet. Die Stiftungsprofessuren werden weit überwiegend in den Disziplinen Medizin, Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie Wirtschaftswissenschaften eingerichtet, weniger häufig findet man sie in geisteswissenschaftlichen oder künstlerischen Fächern.

Absicherungen durch Bankbürgschaften sind nicht üblich

Bei der Finanzierung von Stiftungsprofessuren können sich Nachteile für die Hochschulen ergeben, zum Beispiel wenn die Stiftungssumme nicht ausreichend bemessen ist oder wenn Stifter insolvent werden. Mitunter kommen Stifter ihren Verpflichtungen auch gar nicht oder erst nach mehrfacher Aufforderung mit Verspätung nach. Auf eine Absicherung gegen Zahlungsausfälle durch Ausfallbürgschaften verzichten die Hochschulen fast durchgängig. Sie sind der Auffassung, dass man das Vertrauensverhältnis zu den Stiftern durch das Einfordern von Bankbürgschaften nicht belasten dürfe. Hierdurch könne sogar das Zustandekommen der gesamten Stiftungsvereinbarung gefährdet werden. Ein sehr zurückhaltendes Verhalten der Hochschulen.

Nachteile der Hochschulen durch langfristige Bindungen

Die Stiftungsprofessuren werden durch die Stifter in manchen Fällen unbefristet, überwiegend jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum finanziert, zumeist für vier bis sechs Jahre. Bei vielen dieser befristet finanzierten Stiftungsprofessuren verpflichten sich die Hochschulen vertraglich zur Weiterführung auf eigene Kosten nach Ablauf dieses Zeitraums. Das kann sinnvoll sein, wenn durch die befristete Stiftungsprofessur die ohnehin beabsichtigte Neuausrichtung eines Lehrstuhls zeitlich vorgezogen werden soll. Ein schlechtes Geschäft für Hochschulen ist es hingegen, wenn sie um eines begrenzten finanziellen Vorteils willen langfristige Bindungen im Zusammenhang mit Stiftungsprofessuren eingehen. Hochschulen sollten sich zur Weiterführung einer Stiftungsprofessur über das Ende der Finanzierung hinaus nur dann verpflichten, wenn die Professur dauerhaft dem fachlichen Profil der betreffenden Hochschule entspricht.

Unzulässige Einflussnahmen bei der Besetzung der Stiftungsprofessur

Besondere Bedeutung bei der Einrichtung einer Stiftungsprofessur kommt der Besetzung des jeweiligen Lehrstuhls zu. In den hierfür maßgebenden Berufungskommissionen sind vielfach auch die Stifter oder deren Abgesandte teils mit Stimmrecht, teils in beratender Funktion vertreten. In Einzelfällen verpflichten sich Hochschulen sogar vertraglich dazu, dass eine Berufung gegen den Willen des Stifters ausgeschlossen ist bzw. dass die Professur nur mit einer Person besetzt werden darf, mit der der Stifter vertrauensvoll zusammenarbeiten könne. Gelegentlich wird auch vereinbart, dass sich Stifter und Hochschulen im Vorfeld der Besetzung informieren und über die eingegangenen Bewerbungen abstimmen. Hierzu ist zu sagen, dass es bei der Besetzung der Stiftungsprofessur nicht zu unzulässigen Einflussnahmen durch den Stifter kommen darf.

Einflussnahmen auf die Forschungsthemen

Neben der personellen Besetzung versuchen die Stifter nicht selten auch die inhaltliche Ausrichtung der Stiftungsprofessuren bis ins Detail zu steuern. Zum Teil gibt es Bestrebungen der Stifter, die Forschungsthemen und Lehrinhalte der Professuren im Einzelnen vorzugeben. In einem Fall wurden in der Vereinbarung über die Aufgaben der Stiftungsprofessur die zu bearbeitenden Themen und die angestrebten Ziele in einer mehrere Seiten umfassenden Liste detailliert beschrieben. In einem anderen Fall wurden die Aufgaben der Professur ebenfalls im Einzelnen festgelegt und bestimmt, dass die Forschung „produktorientiert und industrienah angelegt“ sein müsse. Der auf die Professur berufene Bewerber hatte zuvor mehrere Jahre lang dem stiftenden Unternehmen angehört. Solche Einflussnahmen sind mit der Freiheit von Forschung und Lehre nicht vereinbar.

Die Wissenschaftsfreiheit darf nicht beeinträchtigt werden

Stiftungsprofessuren sind grundsätzlich positiv zu sehen, da sie zusätzliche finanzielle Spielräume eröffnen und die Hochschulen durch sie schneller auf neue Entwicklungen in der Wissenschaft reagieren können. Die Hochschulen sollten daher ihre Bemühungen verstärken, zusätzliche Stiftungsprofessuren einzuwerben.

Durch die Annahme und Fortführung von Stiftungsprofessuren darf jedoch die Wissenschaftsfreiheit nicht beeinträchtigt werden. Die Unabhängigkeit der Hochschulen von wirtschaftlichen und sonstigen Interessen der Stifter muss gewährleistet sein. Gegebenenfalls muss die Schaffung einer Stiftungsprofessur abgelehnt werden, liebe Leserinnen und Leser, wenn die Stifter Einfluss auf die Besetzung von Stellen oder auf konkrete Inhalte von Forschung und Lehre nehmen wollen, sagt mit Entschiedenheit



Ihr

Gotthilf Steuerzahler