Themen- 08.06.2018

Die Party in Deutschland ist vorüber

Ein Abschwung zeichnet sich ab

Liebe Leser,

der Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe Deutschlands ist im April 2018 um 2,5% gegenüber dem Vormonat zurückgegangen, teilte das Statistische Bundesamt am 7. Juni mit. Das war bereits der vierte Rückgang in Folge. Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass in Deutschland ein Abschwung begonnen hat.

Deshalb möchte ich Ihnen eine Meldung des ifo-Instituts vom 24. November 2017 in Erinnerung rufen. Sie lautet: „Die Stimmung in den deutschen Chefetagen ist hervorragend. Der ifo-Geschäftsklimaindex stieg im November auf einen neuen Rekordwert von 117,5 Punkten. (…) Dies war auf deutlich optimistischere Erwartungen der Unternehmen zurückzuführen.“

„Das ist keine gute Nachricht für den DAX“, schrieb ich damals. Und in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren erläuterte ich Ihnen den Zusammenhang zwischen dem DAX, der Konjunktur und dem ifo-Geschäftsklimaindex folgendermaßen: „Hohe Werte des Geschäftsklimaindex sind ein deutliches Warnsignal für die Börse und die Konjunktur.“

Rückgang der Auftragseingänge signalisiert Konjunkturwende

Nun sind die Auftragseingänge also seit Januar 2018 jeden Monat zurückgegangen. Die Euphorie vom Jahresende 2017, die sich in dem Rekordwert des ifo-Index widerspiegelte, hat sich tatsächlich und wieder einmal als ein oberer Wendepunkt des Konjunkturzyklus erwiesen. Ob es sich hierbei nur um eine Wachstumsdelle handelt oder ob ein ausgewachsener Abschwung begonnen hat, wird die Zukunft zeigen.

Topformation des DAX bestätigt diese Wende

Ein Blick auf den DAX legt allerdings Letzteres nahe. Der Deutsche Aktienindex zeigt nämlich eine geradezu lehrbuchartige Topformation. Das erkennen Sie an folgenden drei Merkmalen:

• Erstens dauert die Formation bereits gut 15 Monate.
• Zweitens verläuft ihre Untergrenze bei rund 11.800 Punkten nahezu horizontal.
• Drittens ist diese Untergrenze knapp 14% vom Höchstkurs bei 13.600 Punkten entfernt.

Diese Kombination spricht dafür, dass der DAX sein Top bereits hinter sich hat und sich in der Frühphase einer Baisse befindet. Damit bestätigt der Aktienmarkt das realwirtschaftliche Warnsignal des Auftragseingangs, der ja wie der Aktienmarkt auch ein konjunktureller Frühindikator ist.

DAX, 2016 bis 2018
Die Topformation, die Sie hier sehen, lässt an Klarheit keine Fragen offen. Es fehlt nur noch der Ausbruch unter die Nackenlinie bei 11.800 Punkten.
Quelle: StockCharts.com

Trotzdem eine Sommerrally an der Wall Street?

Während sich beim DAX und anderen europäischen Indizes ein klares bearishes Bild zeigt, das von rückläufigen Auftragseingängen bestätigt wird, hat die technische Lage an der US-Börse in den vergangenen drei Wochen eine bemerkenswerte Verbesserung erfahren. Hier hat nämlich ein in der Vergangenheit sehr verlässlicher Indikator neue Hochs erreicht.

In der gesamten Nachkriegszeit hat an der Wall Street keine Baisse begonnen, ohne dass dieser Indikator zuvor ein Warnsignal gegeben hat. Indem er jetzt auf neue Hochs gestiegen ist, hat er das genaue Gegenteil getan und trotz der extremen Überbewertung und zahlreichen anderen Warnzeichen eine kurzfristige Entwarnung gegeben.

Bei dem Indikator, von dem ich hier rede, handelt es sich um die Advance-Decline-Linie der New York Stock Exchange. Sie basiert auf der Anzahl der gestiegenen und der gefallenen Aktien und wird börsentäglich fortlaufend berechnet. In meinem aktuellen Krisensicher Investieren Wochenupdate werde ich die Bedeutung dieser Entwicklung besprechen.

Der DAX läuft dem S&P 500 manchmal voraus

Hier sei nur so viel gesagt: Es wäre nicht das erst Mal, dass der DAX sein zyklisches Top etwas früher erreicht als die US-Indizes. Und auf dem Weg nach unten fällt der DAX dann überproportional.

Was genau Sie jetzt tun sollten und welche Aktien sie jetzt noch kaufen können, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Mit Short-Instrumenten können Sie auch an fallenden Kursen verdienen. Probieren Sie es aus, die Zeit ist reif.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Fehlentwicklungen bei der Förderung des Ehrenamts

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,


der Staat unterstützt die ehrenamtliche Tätigkeit der Bürger durch Zuschüsse. Doch wenn viele Jahre lang Steuergelder fließen, kann es a zu Fehlentwicklungen kommen. Dann müssen die Empfänger der öffentlichen Mittel deutlich an die Einhaltung der Förderbedingungen erinnert werden.

Um ehrenamtliche Tätigkeiten handelt es sich, wenn Einzelpersonen oder Gruppen von Bürgern freiwillig und unentgeltlich für die Allgemeinheit tätig werden. Häufig wird dieses Tätigwerden zum Wohl der Allgemeinheit auch als bürgerschaftliches Engagement bezeichnet. Im Gegensatz zum hoheitlichen Handeln des Staates nehmen hier die Bürger die Dinge selbst in die Hand. Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens würden ohne den Einsatz von Ehrenamtlern kaum mehr funktionieren.

Der deutsche Staat erkennt zu Recht an, dass das Ehrenamt in vielen Bereichen unverzichtbar für den Zusammenhalt in der Gesellschaft ist. Dementsprechend fördern die Bundesländer die ehrenamtliche Arbeit durch Zuschüsse an Verbände und Vereine der freien Wohlfahrtspflege. Gegenstand der Förderung sind beispielsweise bestimmte Personal- und Sachausgaben für ehrenamtliche Mitarbeiter, weiterhin werden die Beratung und Unterstützung von Freiwilligen in Ausübung des Ehrenamtes sowie entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert.

Fragwürdige Verwendung der Fördermittel für verbandsinterne Tätigkeiten

In einem kleineren Bundesland weisen die von den Wohlfahrtsverbänden durchgeführten Maßnahmen erhebliche Unterschiede auf. Einige Verbände verwenden die öffentlichen Gelder dafür, interessierte Bürger für das Ehrenamt zu gewinnen, in entsprechenden Bereichen einzusetzen, fortzubilden und zu betreuen. Hier steht die Gewinnung, Beratung und der Einsatz von Freiwilligen, die sich im Sinne des Gemeinwohls engagieren wollen, im Vordergrund.

Diese Freiwilligen sind nicht zwingend Mitglied der betreffenden Verbände, ihr Einsatz geht über die originäre Verbandsarbeit hinaus. Andere Verbände verwenden die Mittel überwiegend für Vorstandssitzungen und Tagungen mit - ehrenamtlich tätigen - Vorsitzenden und Stellvertretern von Kreis-, Regional- und Ortsverbänden. Bei dieser Handhabung besteht die Gefahr, dass die öffentlichen Mittel überwiegend für Verbandszwecke verwendet werden und die Gewinnung und Fortbildung von Ehrenamtlichen nachrangig ist. Das betreffende Bundesland will diese Praxis ändern. In Zukunft sollen nur noch Maßnahmen gefördert werden, die nicht der verbandsinternen Arbeit dienen.

Abrechnung von nicht entstandenen Ausgaben

Bei der Abrechnung der öffentlichen Mittel zur Förderung des Ehrenamts nehmen es die Mittelempfänger in manchen Fällen nicht so genau, wie eine Überprüfung in dem erwähnten Bundesland vor kurzem ergeben hat. Ein Wohlfahrtsverband beispielsweise hat Ausgaben für Sonderzahlungen, Altersvorsorge, externe Lohnberechnungen sowie für Beratungskosten gegenüber dem Land abgerechnet, obwohl er diese Zahlungen gar nicht getätigt hatte. Ein anderer Wohlfahrtsverband hat bei der Abrechnung der Personalausgaben für zwei Beschäftigte für mehrere Jahre höhere Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung angesetzt, als ihm tatsächlich entstanden waren. Ein weiterer Wohlfahrtsverband hat für einen geringfügig Beschäftigten höhere Sozialversicherungsbeiträge in Rechnung gestellt, als er an den Sozialversicherungsträger gezahlt hatte. Hier wird das betreffende Land konsequenterweise die zu viel gezahlten Förderbeträge zurückverlangen und die Staatsanwaltschaft einschalten.

Arbeitsvertraglich nicht vereinbarte Personalausgaben

Mehrere Verbände haben gegenüber dem Land Personalausgaben abgerechnet, die einer dokumentierten rechtlichen Grundlage entbehren. So konnte ein Verband lediglich einen Arbeitsvertrag für einen im Projekt Beschäftigten vorlegen, dessen Befristung bereits seit über 10 Jahren abgelaufen war. Vier andere Verbände haben jeweils für einen Beschäftigten Sonderzahlungen, Tankgutscheine und Einkaufsgutscheine bzw. höhere monatliche Bruttogehälter gezahlt und abgerechnet, als in den Arbeitsverträgen festgelegt waren. Ein Verein hat einen Mitarbeiter über einen Zeitraum von 17 Monaten im Projekt beschäftigt, ihm regelmäßig monatliche Aufwandsentschädigungen gezahlt und diese gegenüber dem Land abgerechnet, ohne eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen bzw. dokumentiert zu haben. Zudem hatte er mit zwei weiteren im Projekt Beschäftigten einmalige Vergütungen vertraglich vereinbart und dokumentiert, diese jedoch jeden Monat an die Beschäftigten gezahlt und damit ein Vielfaches der vereinbarten Vergütungen aus den Fördermitteln finanziert. Auch in diesen Fällen stellt sich die Frage der Rückforderung, da nur vertraglich vereinbarte Personalausgaben aus Fördermittel bezahlt werden dürfen.

Das Land muss in Zukunft genauer hinschauen

Bei der Überprüfung wurde außerdem festgestellt, dass mehrere Verbände zusätzliche Einnahmen wie Erstattungen von Krankenkassen, Einnahmen aus Teilnehmergebühren und kommunale Mittel gegenüber dem Land verschwiegen hatten. Dadurch haben sie zusätzliche Einnahmen zu Lasten des Landes auf eigene Rechnung „erwirtschaftet“ und ungerechtfertigt hohe Fördermittel erhalten.

Bei der Förderung des ehrenamtlichen Engagements fließen in der Regel nur bescheidene Beträge, große finanzielle Nachteile sind dem Land in den geschilderten Fällen somit nicht entstanden. Andererseits ist es schon erschreckend, in welchem Umfang die verschiedenen Vorgaben des Landes von den Mittelempfängern missachtet wurden. Von Verbänden, die seit vielen Jahren Fördermittel erhalten, kann erwartet werden, dass sie die Regelungen zum ordnungsgemäßen Umgang mit öffentlichen Mitteln respektieren und beachten. Hier wird das Land in Zukunft genauer hinschauen müssen, liebe Leserinnen und Leser, sagt erbost


Ihr

Gotthilf Steuerzahler