Themen- 13.04.2018
Google, Facebook und Co. weisen den Weg
Achten Sie auf die Börsenlieblinge
Die Entwicklung dieser Börsenlieblinge sollten Sie nicht aus den Augen lassen. Denn sie sind gewissermaßen die Generäle, denen das Fußvolk folgt. Und wenn die Generäle Schwäche zeigen, ist es um den Fortgang der Hausse schlecht bestellt.
Dieser generelle Zusammenhang ist im laufenden Zyklus vermutlich noch sehr viel ausgeprägter als früher, weil ETFs und andere passive Anlagestrategien ihn verstärken. Denn die „Manager“ passiver Anlagestrategien analysieren ja keine Unternehmen, sondern kaufen einfach nur blind alle in einem Index enthaltenen Werte in Höhe ihrer Gewichtung. Deshalb fließen die meisten Gelder in die bereits besonders hoch gewichteten Aktien, verstärken also den vorherrschenden Trend.
Die Erfolgsaussichten oder die
fundamentale Bewertung der einzelnen Unternehmen spielen beim Kauf überhaupt keine Rolle. Selbst wenn der Manager eines solchen passiven Fonds wüsste, dass ein Unternehmen morgen Pleite geht, würde er dessen Aktien heute noch kaufen, wenn Sie ihm neues Geld anvertrauen.
Große Topformation bei Google
Der folgende Chart zeigt Ihnen beispielhaft den Kursverlauf von Google – das Unternehmen heißt inzwischen Alphabet. Aus charttechnischer Sicht zeigt die Aktie dieses großen Börsenlieblings ein äußerst interessantes Bild. Seit November vorigen Jahres hat sich hier nämlich eine klar erkennbare Topformation herauskristallisiert, deren Untergrenze bei knapp 1.000 $ verläuft.
Anfang Februar ging es nach dem Rücksetzer in den Bereich von 1.000 $ schnell wieder nach oben. Das alte Hoch wurde allerdings nicht mehr ganz erreicht. Danach folgte ein weiterer schneller Rückgang an diese in Blau eingezeichnete Unterstützungslinie. Dieses Mal kam es jedoch nur noch zu einem sehr schwachbrüstigen Erholungsversuch, ein deutliches Zeichen von Schwäche.
Stimmungswandel gegenüber „Big-Tech“ als Vorbote der Baisse
Wenn Sie diesen Marktkommentar aufmerksam verfolgen, wissen Sie, dass sich die Aktie in einer höchst brisanten technischen Konstellation befindet, denn ein Kursrückgang unter die in Blau eingezeichnete Untergrenze der Topformation würde ein starkes Verkaufssignal für Google erzeugen. Der schwache Erholungsversuch der vergangenen zwei Wochen deutet darauf hin, dass dieses Verkaufssignal nicht mehr lange auf sich warten lassen wird. Dafür sprechen auch die fundamentalen Rahmenbedingungen für „Big-Tech“, die sich durch den jüngsten Facebook-Skandal erheblich verschlechtert haben.
Bereits im Dezember 2017 habe ich die Leser meines Börsenbriefes Krisensicher
Investieren auf den sich abzeichnenden Stimmungswandel in der öffentlichen Wahrnehmung der großen Technologiekonzerne aufmerksam gemacht und den Stimmungswandel als Vorbote der Baisse bezeichnet. Diese Lagebeurteilung wird jetzt durch das oben beschriebene charttechnische Bild bestätigt.
“Big Tech“-Aktien unter Druck - Profitieren Sie von fallenden Kursen
Im Moment deutet vieles darauf hin, dass sich der US-Aktienmarkt in der Übergangsphase von Hausse zu Baisse befindet. Aufgrund der hohen Überbewertung erwarte ich von der nächsten Baisse mindestens eine Drittelung des S&P 500 und des DAX.
Die Short-Saison ist eröffnet
Anlegern, die auf passive Strategien setzen, stehen also harte Zeiten bevor. Für Sie als flexibler Anleger stellt sich die Lage jedoch völlig anders dar. Schließlich können Sie auch an fallenden Kursen von Google und Co. Geld verdienen. Bereiten Sie sich darauf vor, und beginnen Sie, die Weichen richtig zu stellen, denn die Short-Saison ist eröffnet. So haben Roland Leuschel und ich bereits einen bekannten Elektro-Autobauer auf die Verkaufsliste gesetzt. Weitere „Big-Tech“-Werte werden folgen. Dafür brauchen Sie Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos testen.
Ich wünsche Ihnen ein fröhliches Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Der DAX und andere europäische Aktienindizes zeigen übrigens ähnlich bearishe Konstellationen wie die Google-Aktie. Eine Abkoppelung Europas von den Entwicklungen in den USA wird es also auch dieses Mal nicht geben.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Besteuerung des Rotlichtmilieus
Liebe Leserinnen und Leser,
obwohl durch Prostitution Jahr für Jahr Milliardenumsätze getätigt werden, gelingt es den Finanzämtern nicht, in diesem Bereich Steuern in nennenswertem Umfang einzutreiben. Die Finanzverwaltung ist unter Druck geraten, dies zu ändern. Doch das ist leichter gesagt als getan.
Prostitution ist in Deutschland weit verbreitet. In der Begründung zum Prostitutionsgesetz, das im Jahr 2002 in Kraft getreten ist, heißt es, dass hierzulande etwa 400 000 überwiegend weibliche Personen ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise durch Prostitution verdienen. Bei mehr als der Hälfte davon soll es sich um Ausländerinnen handeln.
Für die Steuerpflicht ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes erfüllt, gesellschaftlich erwünscht ist oder nicht. Die Umsätze und Einkünfte aus Prostitution sowie aus dem Betrieb von Bordellen und bordellartigen Einrichtungen sind dementsprechend steuerpflichtig.
Prostituierte sind meist selbständig tätig und als solche einkommensteuerpflichtig. Weiterhin können sie umsatzsteuerpflichtig sein, wenn eine bestimmte Umsatzhöhe überschritten wird. Die Betreiber eines Bordells erzielen steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Weiterhin kann bei ihnen die Verpflichtung zur Zahlung von Umsatzsteuer und Gewerbesteuer gegeben sein.
Der Rechnungshof kritisierte die unzureichende Besteuerung
Im Jahr 2003 hat sich der Bundesrechnungshof an den Deutschen Bundestag gewandt und die mangelnde Besteuerung im Bereich der Prostitution beklagt. Es gelinge den Finanzämtern bis auf wenige Ausnahmen nicht, die in Deutschland tätigen Prostituierten steuerlich zu erfassen und zu besteuern. Die nur ansatzweise Verfolgung der Steueransprüche des Fiskus gegenüber den Prostituierten verursache bei geschätzten Umsätzen in diesem Bereich von mehr 6 Milliarden Euro jährlich Steuerausfälle in Höhe von schätzungsweise 2 Milliarden Euro. Auch die Umsätze und Gewinne der Bordellbetreiber würden nicht oder nur unvollständig besteuert. Die hieraus entstehenden Steuerausfälle ließen sich nicht genau beziffern. Es könne nicht hingenommen werden, dass ein ganzer Wirtschaftsbereich so gut wie keine Steuern zahle.
Der Rechnungshof empfahl ein pauschaliertes Besteuerungsverfahren
Zur verbesserten Besteuerung der Prostituierten hat der Rechnungshof Folgendes vorgeschlagen: Die Tätigkeit der meisten Prostituierten sei durch häufigen Ortswechsel geprägt. Das übliche Verfahren der Einzelveranlagung zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer sei in der Regel nicht angemessen und erfolglos. Stattdessen empfehle sich ein pauschaliertes Besteuerungsverfahren, indem die Betreiber von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen eine pauschale Steuer mit Abgeltungswirkung für die in ihren Betrieben tätigen Prostituierten abführten. Dieses Verfahren werde von einigen Finanzämtern schon praktiziert. Um eine zutreffende Besteuerung der Bordellbetreiber zu erreichen, müssten die Prüfdienste sowie die Steuerfahndung die Rotlicht-Betriebe verstärkt kontrollieren.
Für jeden Anwesenheitstag wird ein Pauschalbetrag abgeführt
In der Tat praktizieren inzwischen sieben Bundesländer das pauschalierte Verfahren zur Steuererhebung bei selbständig tätigen Prostituierten. Zumeist sind es die Steuerfahndungsstellen, die mit den Betreibern von Bordellen auf freiwilliger Basis vereinbaren, dass diese für jeden Anwesenheitstag einer Prostituierten einen Tagesbetrag zwischen 7,50 und 30 Euro an das Finanzamt abführen. Grundlage hierfür sind zumeist Sammellisten, in die sich die Prostituierten eintragen und jeden Anwesenheitstag festhalten. Durch gelegentliche unangemeldete Kontrollen überprüfen die Finanzbehörden, ob sich auch alle anwesenden Prostituierten in die Listen eingetragen haben. Die Pauschalbeträge sind Vorauszahlungen auf die persönliche Steuerschuld. Da die Prostituierten aber nur selten Steuererklärungen abgeben, haben die Pauschalbeträge faktisch abgeltenden Charakter.
Die Besteuerung im normalen Verfahren gelingt nur selten
Einige Bundesländer beteiligen sich nicht an dem pauschalierten Verfahren, weil dafür keine Rechtsgrundlage gegeben sei. Die Bundesländer versuchen, die bislang steuerlich nicht erfassten Prostituierten und Rotlicht-Betriebe im üblichen Verfahren der Besteuerung zuzuführen. Die Prostituierten melden sich jedoch nur in Ausnahmefällen bei den Finanzämtern an. Selbst in diesen wenigen Fällen gelingt es wegen der hohen Mobilität der Damen nur selten, Einkommensteuer und Umsatzsteuer auch tatsächlich zu vereinnahmen. Vorauszahlungs- und Steuerbescheide, Mahnungen usw. sind regelmäßig nicht zustellbar. Einige Finanzverwaltungen haben zwischenzeitlich resigniert. Sie wollen die Besteuerung im Rotlichtmilieu nur in den Fällen anstreben, in denen der voraussichtlich zu erzielende Erfolg in einem angemessenen Verhältnis zu der aufzuwendenden Verwaltungsarbeit steht.
Eine gesetzliche Grundlage fehlt nach wie vor
Im Jahr 2013 hat sich der Bundesrechnungshof erneut an den Deutschen Bundestag gewandt. Der derzeitige Flickenteppich bei der Besteuerung des Rotlichtmilieus könne nicht länger hingenommen werden. Es könne nicht im Belieben der Finanzbehörden einzelner Länder stehen, ob sie die Prostitution überhaupt und auf welche Weise besteuerten. Auch sei die Teilnahme an der Pauschalbesteuerung für die Bordellbetreiber und die Prostituierten nicht verpflichtend, sondern beruhe auf Freiwilligkeit. Der Rechnungshof hat vorgeschlagen, im Zusammenhang mit der seinerzeit geplanten Änderung des Prostitutionsgesetzes eine Rechtsgrundlage für die Abführung des Pauschalbetrages zu schaffen. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2016 das für die Prostitution geltende Recht geändert (Prostituiertenschutzgesetz). Den Vorschlag des Rechnungshofs hat er dabei jedoch nicht aufgegriffen.
Eine stärkere Überprüfung von Bordellen ist geplant
Es wird also bis auf Weiteres bei der uneinheitlichen Besteuerung des Rotlichtmilieus bleiben. Die Finanzbehörden einiger Länder wollen sich allerdings verstärkt um Bordelle und ähnliche Einrichtungen kümmern, welche sich als ortsfeste Betriebe dem Zugriff der Finanzverwaltung nicht so leicht entziehen können wie die hochmobilen Prostituierten. Die gemeldeten Umsätze sollen vermehrt auf Plausibilität überprüft werden. Ein erhöhter Einsatz von Prüfdiensten und Steuerfahndung in dieser bargeldintensiven Branche ist vorgesehen.
Es ist zu begrüßen, wenn sich die Finanzverwaltung verstärkt um diejenigen kümmert, die sich mit aller Macht einer Besteuerung zu entziehen versuchen. Es darf nicht dazu kommen, liebe Leserinnen und Leser, dass der Staat
sich das Geld immer nur bei denjenigen holt, die keine Ausweichmöglichkeiten haben, sagt verdrossen
Ihr
Gotthilf Steuerzahler