Themen- 06.04.2018

Nächste große Aufwärtsbewegung des Goldpreises

Sprungbereit

Liebe Leser,

die auf Sensationen erpichte Berichterstattung hat mit dem Goldmarkt derzeit ein Problem: Der Goldpreis bewegt sich kaum. Seit Anfang des Jahres hängt er in einer sehr engen 5%-Spanne zwischen 1.300 $ und 1.365 $ pro Unze fest.

Was nach großer Langeweile aussieht und eine einschläfernde Wirkung auf die Berichterstattung ebenso wie das Anlegerinteresse hat, ist in Wirklichkeit eine überaus spannende Entwicklung. Denn diese dreimonatige Seitwärtsbewegung bildet still und heimlich das Sprungbrett für die nächste große Aufwärtsbewegung des Goldpreises.

Steter Tropfen höhlt den Stein

Auf dem folgenden Chart sehen Sie, wie sich die Seitwärtsbewegung der vergangenen drei Monate in das große Bild einer mächtigen Bodenformation einfügt. Die Obergrenze dieser Formation ist durch die in Blau eingezeichnete Widerstandslinie klar definiert.

Je länger die Kurse an dieser Linie kratzen, ohne von ihr auf Talfahrt geschickt zu werden, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass der Ausbruch nach oben erfolgen wird. Denn jeder Angriff auf den Widerstand führt zu dessen Schwächung, und irgendwann haben alle Anleger verkauft, die sich auf diesem Niveau aus dem Markt verabschieden wollen. Dann ist der Weg nach oben frei.

Goldpreis pro Unze in $, 2013 bis 2018
Die Seitwärtsbewegung der vergangenen drei Monate (roter Kreis) formt das Sprungbrett für einen dynamischen Anstieg über die in Blau eingezeichnete Widerstandslinie.
Quelle: StockCharts.com

Erinnern Sie sich an die bearishen Goldprognosen

Vielleich erinnern Sie sich noch an das Geschehen am Goldmarkt Ende 2015 oder Ende 2016. In beiden Fällen war der Goldpreis in den Monaten zuvor deutlich unter Druck geraten. Prompt überschlugen sich die Analysten geradezu mit Prognosen weiter fallender Kurse, und auch die Zeitungen berichteten ausführlich darüber. Nicht zuletzt, weil die mächtige US-Investmentbank Goldman Sachs einen Kursrückgang unter die 1.000 $-Marke ankündigte.

Ich nahm in beiden Fällen die Gegenposition ein und publizierte im Dezember 2015 sogar eine Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe, mit der ich Sie darauf hinweisen wollte, dass sich Ihnen bei den Edelmetallen eine außergewöhnliche Kaufgelegenheit präsentierte. Auf viel Gegenliebe stieß ich mit dieser sehr bullishen Prognose jedoch nicht.

Die zahlreichen bearishen Prognosen sind zwar nicht eingetreten, aber sie erregten viel Aufmerksamkeit. Damit zeigten sie, dass das Anlegerinteresse für Gold trotz der vorangegangenen Baisse noch vorhanden war.

Viele Anleger verlieren im falschen Moment das Interesse

Obwohl der Goldpreis heute 26% höher notiert als im Dezember 2015, als Goldman Sachs Kurse unter 1.000 $ pro Unze prognostizierte, hat das Anlegerinteresse seither deutlich abgenommen. Derzeit scheint sich kaum noch jemand für das Edelmetall zu interessieren. Die scheinbar so langweilige Seitwärtsbewegung der vergangenen drei Monate hat ihre Wirkung also nicht verfehlt.

Hinter dieser Entwicklung verbirgt sich eine wichtige Botschaft für Sie. Denn auffällig geringes Anlegerinteresse ist ein geradezu typisches Merkmal eines Marktes, der reif ist für einen großen Kursanstieg. Das gilt umso mehr, wenn die Interesselosigkeit besteht, obwohl die Kurse relativ deutlich über ihrem zyklischen Tief notieren. Genau das ist bei Gold der Fall.

Tappen Sie jetzt nicht in diese Falle

Es ist geradezu typisch, dass sich Anleger genau im falschen Moment von einem Markt abwenden und ausgerechnet im Vorfeld einer großen Aufwärtsbewegung das Interesse verlieren. Tappen Sie jetzt nicht in diese Falle. Erkennen Sie stattdessen das hervorragende Chance-Risiko-Verhältnis, das Ihnen Gold und vor allem ausgewählte Goldminenaktien hier bieten. Richten Sie Ihr Augenmerk jetzt auf die Edelmetallmärkte, und lesen Sie die Top-Empfehlungen in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren - jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Im übergeordneten Bild ist die jüngste Korrektur an den Aktienmärkten nur der Auftakt einer Baisse, in deren Verlauf sich die Kurse dritteln werden. Die Begründung lesen Sie in Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Zu hohe Aufwände für Polizei und Justiz bei sichergestellten Gegenständen

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

vor kurzem wurde ein Gutachten bekannt, das sich mit einem eher selten behandelten Thema befasst, nämlich den Aufwänden von Polizei und Justiz im Zusammenhang mit sichergestellten Gegenständen, den sogenannten Asservaten. Das Gutachten, dem Recherchen in einem süddeutschen Bundesland zugrunde liegen, sieht hier deutliche Einsparpotentiale.

Asservate sind Gegenstände, die als Beweismittel oder zur Gefahrenabwehr in amtliche Verwahrung genommen werden. Im gerichtlichen Verfahren dienen sie dazu, dem Gericht eine gesicherte Grundlage für die Urteilsfindung zu bieten. In der Praxis werden insbesondere Betäubungsmittel, Mobiltelefone, Waffen und Computer sichergestellt. Durchschnittlich werden in dem süddeutschen Bundesland pro Jahr 270.000 Asservate bei den Staatsanwaltschaften neu erfasst. Etwa zwei Drittel davon werden der Staatsanwaltschaft von der Polizei vorgelegt.

Bei jeder der etwa 380 Polizeidienststellen und den 22 Staatsanwaltschaften des Bundeslandes werden Asservate verwahrt und verwaltet. Neben dem Transport vom Tatort bzw. Sicherstellungsort zur Polizeidienststelle und von dort zur Staatsanwaltschaft kann ein Asservat aber durchaus noch weitere Wege zurücklegen. So werden Asservate vielfach zu Analysen (Untersuchungen, Gutachten) und zu anderen Dienststellen hin und zurück transportiert. Schließlich werden die Asservate in den meisten Fällen noch zur Vernichtung oder Verwertung gebracht.

Aufwändige Vorschriften für Gefahrguttransporte

Polizei und Justiz müssen bei diesen Transporten die Bestimmungen über die Beförderung von gefährlichen Gütern uneingeschränkt beachten. Dies gilt insbesondere für den Transport der meisten Betäubungsmittel, von chemischen Stoffen, Waffen und Munition. Bereits kleinste Mengen an Betäubungsmitteln (z.B. Heroin, Kokain, Ecstasy) sind gefahrgutrechtlich relevant. Es gelten dann strenge Regelungen für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation.

Zweck dieser Vorschriften ist eine sichere Abwicklung der Gefahrguttransporte (Unfallvermeidung) sowie genaue und schnelle Information der Rettungskräfte (Feuerwehr) bei einem Unfall. Ob die Regelungen, die im Jahr 2013 durch Vorgaben der EU weiter verschärft worden sind, in allen Fällen angemessen sind, soll hier nicht thematisiert werden.

Dienststellen der Justiz sind nicht für die Aufbewahrung geeignet

Schusswaffen, Munition und Betäubungsmittel gehören zu den Asservaten, deren Handhabung besondere Anforderungen an Mitarbeiter und Räume stellt. Die meisten Asservate werden nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bei den Staatsanwaltschaften verwahrt. Allerdings handelt es sich bei den Dienststellen der Justiz um Bürogebäude, die nicht für die Aufbewahrung solcher Gegenstände konzipiert sind.

Polizeidienststellen sind dagegen in der Regel für eine sichere Verwahrung gefährlicher Asservate besser ausgelegt. Sie verfügen grundsätzlich über ausreichend gesicherte Waffenschränke und Lagermöglichkeiten für Betäubungsmittel. Überdies ist in den Polizeidienststellen ganz überwiegend rund um die Uhr Personal präsent.

Asservate sollten vorrangig von der Polizei aufbewahrt werden

Aufgrund der beschriebenen schwierigen Verwahrsituation bei der Justiz schlägt der Gutachter vor, die Asservate vorrangig bei den Dienststellen der Polizei aufzubewahren. Die geltenden Regelungen lassen dies zu. Im Übrigen sind die Asservate in der Regel nur dann vorzulegen, wenn sie zur Entscheidung des Gerichts voraussichtlich benötigt werden. In der Praxis ist es allerdings so, dass Schusswaffen oder Betäubungsmittel kaum vom Gericht zur Vorlage angefordert werden. Eine Aufbewahrung vorrangig bei den Dienststellen der Polizei würde die Transporte von Asservaten und den damit einhergehenden Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren. Besonders die Zahl der aufwändigen Gefahrguttransporte könnte dadurch deutlich verringert werden.

Verbotene Gegenstände sollten vor Ort unbrauchbar gemacht werden

Schusswaffen, Munition und verbotene Gegenstände im Sinne des Waffenrechts werden derzeit in großer Zahl von den einzelnen Staatsanwaltschaften an die zentrale Waffenverwertungsstelle des Landeskriminalamts zur Vernichtung abgegeben. Jedoch handelt es sich nur bei etwa 10 Prozent aller an die Waffenverwertungsstelle übersandten Gegenstände um Schusswaffen. In dem Gutachten wird vorgeschlagen, bei den verbotenen Gegenständen (Messer, Schlagwaffen, Stahlruten, Schlagringe usw.) von einer Übersendung an das Landeskriminalamt abzusehen. Diese könnten vor Ort unbrauchbar gemacht werden. Insbesondere gelte dies für normale Alltagsgegenstände (Küchenmesser, Holzstöcke oder Baseballschläger), die derzeit noch dem Landeskriminalamt zur Vernichtung übersandt werden.

Viele unnötige Aufwände könnten entfallen

Das Justiz- und das Innenministerium des betreffenden Bundeslandes prüfen zurzeit die Vorschläge des Gutachters. Man kann davon ausgehen, dass sie den Empfehlungen folgen werden. Dann könnten viele unnötige Aufwände bei Umgang mit Asservaten, insbesondere die aufwändigen Gefahrguttransporte, entfallen. Die bisher bei Polizei und Justiz gebundenen Arbeitskräfte, liebe Leserinnen und Leser, könnten dann für sinnvollere Aufgaben eingesetzt werden, woran es ja bekanntlich nicht mangelt, meint nachdrücklich


Ihr

Gotthilf Steuerzahler