Themen- 02.03.2018

Höchste Alarmstufe beim DAX hält an

Verlässliche Vorboten einer Baisse

Liebe Leser,

vorige Woche habe ich an dieser Stelle bereits die sich immer deutlicher abzeichnende Aktienbaisse thematisiert. Dabei lenkte ich Ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf die Entwicklung des DAX, bei dem sich eine zunehmend klarer werdende Topformation zeigte, während der vielbeachtete ifo-Geschäftsklimaindex zum Jahresende 2017 Rekordstände erreicht hatte. Diese Kombination ist gewöhnlich ein verlässlicher Vorbote einer Aktienbaisse.

Das bearishe Bild verdichtet sich rasant

Inzwischen hat sich dieses bearishe Bild weiter verdichtet. Das sehen Sie auf dem folgenden Chart. Die kleine Aufwärtsbewegung, die auf den schnellen Kursrückgang von Anfang Februar folgte, zeigte eine geringe Dynamik und ist deutlich schwächer ausgefallen als an den US-Börsen. Gleichzeitig ist die 200-Tage-Durchschnittslinie nach unten übergerollt. Auch das ist charakteristisch für eine beginnende Baisse.

DAX, 2016 bis 2018
Beim DAX zeichnet sich eine Topformation ab, deren Untergrenze bei knapp 12.000 Punkten verläuft, und die inzwischen schon fast ein Jahr dauert.
Quelle: StockCharts.com

Es fehlen nur noch wenige Punkte nach unten für ein klares Baissesignal

Wie Sie sehen, ist der DAX inzwischen schon wieder in die charttechnisch überaus wichtige Unterstützungszone bei rund 12.000 Zählern gefallen. Dadurch ist das Bild einer Topformation, deren Untergrenze bei 11.900 bis 12.000 Punkten verläuft, geradezu lehrbuchartig klar geworden. Jetzt fehlt nur noch ein Kursrückgang unter die in Blau eingezeichnete Untergrenze dieser Formation bei knapp 12.000 Punkten, um ein eindeutiges charttechnisches Baissesignal zu geben. Es fehlt also nicht mehr viel, um die längst überfällige Trendwende nach unten zu vollziehen.

Auch das Crash-Muster des S&P 500 hält an

Im Moment sieht es sogar danach aus, als könne dieses Signal für den DAX schon in wenigen Tagen erfolgen. Das ist vor allem deshalb bemerkenswert, da sich bei dem hier nicht gezeigten S&P 500 Index seit Anfang Februar ein sehr seltenes Crash-Muster entwickelt hat, auf das ich Sie schon vor drei Wochen aufmerksam gemacht habe. Tatsächlich ist der Index diesem Muster seither weiter gefolgt.

Die kommenden Wochen versprechen also überaus spannend zu werden

Doch nicht nur das. Die kommenden Wochen werden auch über den Verlauf der Börse und der Weltwirtschaft in den nächsten zwei bis drei Jahren entscheiden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es jetzt zu einem spektakulären Börsencrash kommt oder zu einer weniger aufsehenerregenden Baisse. Denn das Ergebnis wird letztlich identisch sein: Der DAX und der S&P 500 werden sich mindestens dritteln, während die Weltwirtschaft eine Rezession durchläuft und sich die nahezu vergessene Schuldenkrise machtvoll zurückmeldet.

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Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Große Baissen und Krisen bieten Ihnen außergewöhnliche Chancen. Schließlich können Sie auch an fallenden Kursen verdienen. Aktienbaissen können also sehr lukrative Zeiten für Sie sein.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Politische Beamte sind ein teurer Spaß für uns Steuerzahler!

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

nach geltendem Recht müssen politische Beamte bei der Ausübung ihres Amtes in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen. Ist dies nicht mehr der Fall, können sie ohne Angabe von Gründen jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Finanziell gesehen geht es ihnen im einstweiligen Ruhestand nicht schlecht.

Wer zur Kategorie der politischen Beamten gehört, ist gesetzlich festgelegt. Im Bundesbereich sind dies u.a. die Staatssekretäre, der Regierungssprecher sowie die Chefs der Nachrichtendienste und des Verfassungsschutzes. Auch in fast allen Bundesländern sind die Staatssekretäre und die Regierungssprecher politische Beamte, gegebenenfalls auch andere Amtsträger wie zum Beispiel Polizeipräsidenten. Lediglich das Land Bayern kennt keine politischen Beamten. Spötter erklären dies damit, dass sich die höhere Beamtenschaft im Freistaat ohnehin in fortdauernder Übereinstimmung mit der Politik der bayerischen Staatsregierung befinde, so dass eine Regelung nicht erforderlich sei!

Das Bundesverfassungsgericht hat das Modell des politischen Beamten, welches so stark vom Regelfall des Beamten auf Lebenszeit abweicht, vor einiger Zeit zwar abgesegnet. Es hat jedoch enge Grenzen für diesen Ausnahmefall gezogen. Zu politischen Beamten dürfe nur der engste Kreis der unmittelbaren Regierungsberater ernannt werden.

Es gibt zu viele politische Beamte

Für die Politik ist die Versuchung groß, sich über die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinwegzusetzen und den Kreis der politischen Beamten weiter zu fassen. So kann man sich leichter von Spitzenbeamten trennen, die politisch in Ungnade gefallen sind. Selbstverständlich zu Lasten des Steuerzahlers, der für die manchmal recht jungen Frühpensionäre aufkommen muss. In manchen Bundesländern sind beispielsweise die Leiter von Mittelbehörden oder Gleichstellungs-, Behinderten- und Ausländerbeauftragte zu politischen Beamten gemacht worden. Da kann man sich schon fragen, ob die zum engsten Kreis der Regierungsberater gehören.

Rechtswidrige Absprachen bei Versetzungen in den Ruhestand

Immer wieder gehen auch Meldungen durch die Presse, wonach die Frühpensionierung von politischen Beamten nicht wegen mangelnder Übereinstimmung mit der betreffenden Regierung erfolgte, sondern um es beispielsweise den betreffenden Beamten zu ermöglichen, sich in Ruhe um ein anderes Amt zu bewerben oder einen besserbezahlten Posten in der Wirtschaft zu übernehmen. Nach Einschätzung vieler Juristen ist eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nur dann rechtmäßig, wenn das Vertrauen zwischen dem politischen Beamten und seinem Dienstherrn gestört ist. Erfolge die Versetzung auf Wunsch oder allein zum Vorteil des Beamten, dann sei sie rechtswidrig. Von der Politik wird das natürlich anders gesehen.

Lebenslange Pension auch bei kurzer Amtszeit

Wie eine Überprüfung in einem Bundesland ergab, endete das aktive Beamtenverhältnis bei fast zwei Dritteln der politischen Beamten mit der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. Im Durchschnitt erfolgte die Frühpensionierung im Alter von 55 Jahren, also mehr als zehn Jahre vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Fast 90 Prozent der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten erhielten ihre Pension dauerhaft. Lediglich in wenigen Fällen wurde der einstweilige Ruhestand durch Wiederernennung beendet, was rechtlich ohne weiteres möglich ist. Bei den politischen Beamten kommt es im Übrigen für den Pensionsanspruch nicht auf die Dauer der Amtsausübung an. Im Extremfall reicht ein Tag im Amt, um sich auf Lebenszeit die Pension zu sichern. Damit stellen sich politische Beamte in diesem Bundesland besser als der Ministerpräsident und die Landesminister, die einen Anspruch auf Ruhegehalt erst ab dem 63. Lebensjahr haben, sofern sie eine mindestens 4-jährige Amtszeit zurückgelegt haben.

Nur teilweise Anrechnung von weiteren Einkünften

Viele politische Beamte im einstweiligen Ruhestand sind nicht untätig, sondern beziehen neben ihrer Pension auch noch Erwerbseinkommen. Dieses wird nur zum Teil auf das Ruhegehalt angerechnet. So können die Ruheständler ein Gesamteinkommen erzielen, das deutlich über ihren Bezügen im aktiven Dienst liegt. Zu dieser nur teilweisen Anrechnung kommt es auch dann, wenn die Frühpensionäre Einnahmen aus Berater- oder Honorarverträgen mit ihrer früheren Behörde erzielen oder als Geschäftsführer von Staatsunternehmen tätig werden. Die Regelungen für politische Beamte eröffnen somit Spielräume zur Einkommensoptimierung.

Das politische Amt begünstigt Zweitkarrieren

Die gute Absicherung der politischen Beamten für die Zeit nach ihrem Ausscheiden wird u.a. mit deren ungewisser Zukunft begründet, nämlich dass sie jederzeit mit der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand rechnen müssen. Das Risiko, anschließend ohne berufliche Perspektive dazustehen, ist zwar nicht ganz von der Hand zu weisen. Eher ist es aber so, dass das politische Amt das weitere berufliche Fortkommen und den Beginn einer neuen Karriere außerhalb des öffentlichen Dienstes, aber im politiknahen Bereich begünstigt. Beispiele hierfür gibt es in Hülle und Fülle.

In Zukunft nur noch Zeitverträge

Vor diesem Hintergrund wird vielfach gefordert, den einstweiligen Ruhestand für politische Beamte abzuschaffen. Stattdessen sollte es Zeitverträge für Staatssekretäre und andere herausgehobene Mitarbeiter geben. Dieser Argumentation kann man sich durchaus anschließen. Zumindest sollte der Gesetzgeber die Zahl der politischen Beamten deutlich einschränken. Weiterhin müsste eine Wiederverwendung der Frühpensionäre ernsthaft geprüft und die Sonderregelung beim Hinzuverdienen von Erwerbseinkommen gestrichen werden. So könnten Fehlentwicklungen in diesem Bereich, die uns teuer zu stehen kommen, liebe Leserinnen und Leser, zumindest eingedämmt werden, sagt mit Entschiedenheit

Ihr

Gotthilf Steuerzahler