Themen- 27.04.2018
DAX zeigt Topformation wie aus dem Lehrbuch
DAX auf dem gleichen Niveau wie vor einem Jahr
Trotz der guten Stimmung können Sie bei näherem Hinsehen jedoch erkennen, dass die Aktienkurse schon seit geraumer Zeit nicht mehr gestiegen sind. Genau so ist es inzwischen beim DAX. Wie Sie auf dem folgenden DAX-Chart sehen, notiert dieser Index heute auf dem gleichen Niveau wie im April 2017 und etwa 9% unter seinem Höchstkurs.
Auf den Charts entstehen während dieser Übergangszeit Kursformationen, die charakteristisch sind für das Ende einer Hausse. Chartanalysten bezeichnen diese deshalb treffend als Topformationen.
Schulter-Kopf-Schulter-Top des DAX
Eine der bekanntesten und verlässlichsten Topformationen ist das sogenannte Schulter-Kopf-Schulter-Top. Warum es diesen Namen trägt, erkennen Sie auf dem DAX-Chart.
Tatsächlich zeigt der DAX eine geradezu lehrbuchartige Formation, was Sie an folgenden vier Merkmalen erkennen:
• Erstens dauert die Formation bereits gut ein Jahr.
• Zweitens verläuft ihre Untergrenze nahezu horizontal.
• Drittens ist diese Untergrenze knapp 14% vom Höchstkurs bei rund 13.600 Punkten entfernt.
• Viertens schließlich fällt die in Rot eingezeichnete 200-Tage-Durchschnittslinie inzwischen.
Klarer kann eine Topformation kaum sein. Deshalb gehe ich davon aus, dass der Ausbruch nach unten, da heißt unter die Untergrenze bei 11.800 Punkten bald erfolgen wird. Dann wäre die Topformation beendet und die Baisse aus charttechnischer Sicht bestätigt.
Klare Verschlechterung wichtiger Einflussfaktoren
Neben der Charttechnik gibt es noch weitere wichtige Argumente, die darauf hindeuten, dass sich der DAX und die US-amerikanische Weltleitbörse in der Übergangsphase von Hausse zu Baisse befinden. Ein typisches Kennzeichen dieser Phase ist nämlich die Verschlechterung wichtiger Einflussfaktoren, die von den euphorischen Börsianern aber übersehen oder ignoriert wird.
Der bekannte Spekulant George Soros hat diese Beobachtung einst sogar als das entscheidende Merkmal der Finanzmärkte bezeichnet.
Lehrbuchartige Entwicklung auch bei der Tesla-Aktie
Lehrbuchartig läuft es schon beim Börsenliebling Tesla: Die Aktie des Elektroautobauers zeigt ebenfalls eine mächtige Topformation – und ist bereits nach unten ausgebrochen. Unser Tesla-Short liegt bereits mit 31% im Plus. Doch das ist erst der Anfang. In den nächsten Wochen werden sich Ihnen viele weitere dieser Short-Gewinn-Chancen bieten, klicken Sie hier, um meinen Börsenbrief Krisensicher Investieren anzufordern - 30 Tage kostenlos zum Test.
Ich wünsche Ihnen ein fröhliches Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: In den vergangenen Monaten hat eine Verschlechterung wichtiger Einflussfaktoren gleich an zwei bedeutenden Fronten stattgefunden. In der aktuellen Mai-Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren gehe ich ausführlich auf diese weitreichenden Entwicklungen ein, die Sie nicht ignorieren sollten.
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Förderung von Musikveranstaltungen: Wie der Staat mit kleinen Beträgen viel erreichen kann
Liebe Leserinnen und Leser,
bei manchen Projekten ist es durchaus sinnvoll, dass sie vom Staat mit kleinen Zuschüssen unterstützt werden. Die Förderung durch Kleinbeträge, die häufig abfällig als „Bagatellförderung“ bezeichnet wird, sollte deshalb nicht generell in Frage gestellt werden.
Eine Studie, welche vor kurzem der Öffentlichkeit vorgelegt wurde, eröffnet interessante Einblicke in die Förderung von Musikveranstaltungen im Freistaat Bayern. Nach dem Musikplan der bayerischen Staatsregierung soll im Freistaat ein vielfältiges kulturelles Angebot in allen Regionen gefördert werden. Der Musikplan enthält allgemeine Voraussetzungen für eine staatliche Bezuschussung, zum Beispiel muss die überregionale Bedeutung des geförderten Projekts oder der geförderten Einrichtung
gegeben sein. Für die Umsetzung des Musikplans stellt der bayerische Landtag Jahr für Jahr Haushaltsmittel zur Verfügung.
Für musikalische Veranstaltungen waren das in den letzten Jahren immerhin rund 1,2 Millionen Euro jährlich. Förderfähig sind alle Bereiche der klassischen und vorklassischen Musik, der Kirchenmusik und der zeitgenössischen Musik einschließlich Jazz. Gefördert werden musikalische Festivals und Veranstaltungsreihen; Einzelkonzerte und einzelne musikalische Veranstaltungen dagegen nur in begründeten Ausnahmefällen. Nicht nur der Freistaat Bayern fördert die Musik. Auch alle anderen Bundesländer unterstützen diesen Bereich im Rahmen der Kulturförderung mit unterschiedlicher Schwerpunktbildung.
Viele Empfänger erhielten weniger als 5.000 Euro
Wie sich aus der erwähnten Studie ergibt, lag in 74 Prozent der Förderfälle die Fördersumme unter 5.000 Euro. Eine sinkende Fallzahl gegenüber früheren Jahren war dabei zu erkennen. In der Summe waren es nicht mehr als 133.000 Euro, die auf die Kleinförderung entfielen. In 21 Förderfällen wurden sogar nur Zuschüsse mit einem Betrag bis 1.500 Euro ausgereicht. Viel Geld floss hingegen in die wenigen großen Förderfälle (Förderbetrag jeweils über 100.000 Euro). Für sie wurden insgesamt 723.000 Euro bereitgestellt. Das waren 60 Prozent der gesamten Haushaltsmittel für Musikveranstaltungen.
Auch kleine Förderungen werden von den Empfängern positiv aufgenommen
Die Verfasser der Studie ließen durchblicken, dass sie die abnehmende Zahl der kleinen Förderungen begrüßten. Für einen Verzicht auf die Kleinförderungen sprachen sie sich zwar nicht aus, forderten jedoch die Einführung einer Bagatellgrenze. Es ist unbestritten, dass bei Kleinförderungen vergleichsweise hohe administrative Kosten entstehen und deshalb immer wieder überprüft werden muss, ob der Zuschuss wirklich erforderlich ist. Andererseits speist sich bei Musikveranstaltungen die Finanzierung häufig aus vielen Quellen und auch 1.500 oder 5.000 Euro können da sehr willkommen sein. Überdies werten die Empfänger von Fördergeldern auch einen kleinen Zuschuss als eine Anerkennung ihrer Tätigkeit und sind dem Staat dafür dankbar. Vor diesem Hintergrund haben Kleinförderungen in bestimmten Bereichen durchaus ihre Berechtigung und sollten fortgeführt werden.
Das Ministerium sollte die Abwicklung der Zuschüsse delegieren
In der Studie wird Kritik daran geübt, dass das zuständige bayerische Ministerium die Förderung der Musikveranstaltungen selbst erledigt. Es sei nicht Aufgabe eines Ministeriums, Zuschüsse auszureichen und die spätere Abrechnung zu überprüfen. Dieser Kritik ist zuzustimmen. In allen Bundesländern ist in Organisationsgrundsätzen geregelt, dass die Landesregierungen rein administrative Aufgaben auf nachgeordnete Behörden verlagern sollen.
Nur ausnahmsweise dürfen Vollzugsaufgaben von Ministerien wahrgenommen werden, zum Beispiel wegen ihrer besonderen politischen Bedeutung. Von einer besonderen politischen Bedeutung kann hier keine Rede sein. Allerdings weiß die Landespolitik natürlich, welche positive Wirkung ein Förderbescheid mit Unterschrift
des Ministers bei den Empfängern auslöst und möchte ungern auf diesen Effekt verzichten. Der Ausweg kann hier darin bestehen, dass eine nachgeordnete Behörden die Zuschussgewährung vorbereitet, der Förderbescheid selbst aber vom Ministerium erlassen wird.
Erfolgskontrollen dürfen nicht zu aufwändig ausfallen
Schließlich haben die Verfasser der Studie die Erwartung geäußert, dass eine Erfolgskontrolle der schon seit Jahrzehnten laufenden Förderung von Musikveranstaltungen durchgeführt wird. Eine Evaluierung von Förderprogrammen nach einer gewissen Laufzeit ist immer angebracht, sie darf aber nicht zu aufwändig ausfallen. Hier lässt sich jetzt schon sagen, dass das zuständige bayerische Ministerium an der Förderung festhalten wird. Weiß es doch, mit wieviel Zustimmung selbst kleine Zuschüsse von den Vereinen und Institutionen im Musikbereich aufgenommen werden. Forderungen der Empfänger, die Zuschussbeträge deutlich aufzustocken, liebe Leserinnen und Lesern, sind bisher noch nicht bekannt geworden, sagt erfreut
Ihr
Gotthilf
Steuerzahler