Themen- 09.02.2018

Aktiencrash oder klassische Baisse?

Sehen Sie die Zeichen an der Wand

Liebe Leser,

die bearishe Bedeutung des parabolischen Kursanstiegs, der die US-amerikanischen Aktienindizes in den vergangenen Monaten gekennzeichnet hat, habe ich hier vorige Woche thematisiert. Die Geschwindigkeit, mit der sich der damit signalisierte Kursrückgang innerhalb weniger Tage entfaltet hat, war nicht nur beeindruckend. Er hat Ihnen auch sehr deutlich gezeigt, wie schnell es an einer extrem überhitzten und überbewerteten Börse abwärts gehen kann.

Das war der erste wichtige Warnschuss

Im etwas größeren Bild sehe ich in diesen Turbulenzen den ersten deutlichen Hinweis auf die kommende Baisse, den sogenannten „Warning-Crack“. So heißt in der Charttechnik der erste scharfe Kursrückgang, mit dem der Übergang von einem Aufwärtstrend zu einer Topformation vollzogen wird.

Im Normalfall erreicht dieser Kursrückgang ein Minus von 10% bis 15%. Danach erholt sich die Börse wieder, und auf den Charts entsteht eine typische Topformation, die oft mehrere Monate Zeit in Anspruch nimmt. Dann beginnt die Baisse, in deren Verlauf die Kurse etwa 12 bis 24 Monate fallen.

S&P 500, 2016 bis 2018
Auf den parabolischen Kursanstieg folgte erwartungsgemäß ein scharfer Kurseinbruch.
Quelle: StockCharts.com

Ich rechne mindestens mit einer Drittelung des S&P 500

Aufgrund der extrem hohen Überbewertung des US-Aktienmarktes erwarte ich von der nächsten Baisse übrigens mindestens eine Drittelung des Weltleitindex S&P 500. Aus Gründen, die ich den Lesern meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren ausführlich dargelegt habe, halte ich sogar erheblich höhere Verluste für wahrscheinlich.

Eine detaillierte Analyse der fundamentalen Bewertung, die langfristig für Ihren Börsenerfolg entscheidend ist, finden Sie in meiner Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe „So wichtig ist die fundamentale Bewertung“. Dort habe ich auch dargelegt, welche Kennzahlen der Fundamentalanalyse statistisch nachweisbar funktionieren – und welche nicht.

Entwickelt sich jetzt ein Crash-Muster?

Die Geschwindigkeit, mit der die Kurse in den vergangenen Tagen gefallen sind, eröffnet noch eine andere Möglichkeit, die allerdings sehr selten ist: Statt einer trägen Topformation entwickelt sich hier vielleicht ein Crash-Muster. In meinem Wochenupdate vom 3. Februar 2018 habe ich dazu bereits geschrieben:

„Noch gespannter bin ich sogar, ob sich hier ein Crash-Muster entwickeln wird. Wundern würde es mich nicht, da es ja zahlreiche Parallelen zu 1987 gibt und die Überbewertung alle Rekorde gebrochen hat. Dazu müsste der Kursrückgang in den genannten Bereich oder zumindest in der Größenordnung von minus 10% sehr zügig erfolgen.“

Diese Bedingung ist inzwischen schon erfüllt. Jetzt werde ich mit Argusaugen darauf achten, wie es von hier aus weitergehen wird und wie sich die entscheidenden Kennzahlen verhalten werden.

Alle Ampeln stehen auf Rot – Bleiben Sie wachsam

Börsencrashs sind sehr seltene Ereignisse. Derzeit sind alle Bedingungen für eine Baisse und sogar für einen Crash erfüllt. Die Parallelen zu den Crashjahren 1929 und 1987 sind unübersehbar groß. Deshalb versprechen die kommenden Wochen überaus spannend zu werden. Die nächsten Wochen werden über den weiteren Verlauf der Börse und der Weltwirtschaft entscheiden. Bleiben Sie jetzt unbedingt am Ball, und lesen Sie Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Sie können auch an fallenden Kursen verdienen. Aktienbaissen können sehr lukrative Zeiten für Sie sein. Lesen Sie Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Umsatzsteuer: Mehr Kontrollen bei Ärzten und Zahnärzten

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

der Staat ist stets bemüht, seine Steuerquellen möglichst vollständig auszuschöpfen. Deshalb geraten auch Bereiche, deren Besteuerung bisher keine große Rolle spielte, in den Fokus der Finanzämter. Beispielsweise wollen die Finanzämter in Zukunft verstärkt prüfen, ob Ärzte und Zahnärzte umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen.

Nach dem Umsatzsteuergesetz ist jeder Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Ärzte und Zahnärzte sind in diesem Sinne Unternehmer, sie erbringen Leistungen an ihren Patienten gegen Entgelt. Allerdings hat der Gesetzgeber die ärztlichen Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Deshalb verzichten die Finanzämter bei Heilberufen in der Regel auf die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen.


Das Spektrum der von der Ärzteschaft angebotenen Leistungen hat sich in den letzten Jahren deutlich erweitert. Zunehmend werden Leistungen von Ärzten erbracht und auch im Internet beworben, die keine Heilbehandlungen und damit umsatzsteuerpflichtig sind. Dazu gehören beispielsweise Schönheitsoperationen oder reine Wellnessangebote. Bei Zahnärzten sind die Laborleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung und Reparatur von Zahnprothesen umsatzsteuerpflichtig. Dasselbe gilt für Dentalschmuck und Sportzahnschutz sowie für die kosmetische Zahnaufhellung.

Gezielte Überprüfung der Umsatzbesteuerung von Zahnärzten

Die Finanzämter stehen seit einiger Zeit unter Druck, bei der Ärzteschaft genauer hinzuschauen. Denn mehrere Untersuchungen haben ergeben, dass der Umsatzsteuerpflicht von Ärzten und Zahnärzten in der Vergangenheit zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Beispielsweise hat der Rechnungshof eines süddeutschen Bundeslandes bei sechs Finanzämtern die Umsatzbesteuerung von Zahnärzten gezielt überprüft.

Von 265 Zahnärzten waren nur 129 zur Umsatzsteuer veranlagt worden. Von den übrigen 136 Zahnärzten hatten die Finanzämter keine Umsatzsteuererklärung verlangt. In 97 Fällen wusste das Finanzamt, dass der Zahnarzt ein Eigenlabor für Zahnprothetik betrieb und dadurch steuerpflichtige Umsätze erzielte. Allerdings waren nur 83 dieser Zahnärzte auch zur Umsatzsteuer veranlagt worden.

Zahnärzte sollen künftig Umsatzsteuererklärungen abgeben

Als Ergebnis der Untersuchung bei den Zahnärzten hat der Rechnungshof gefordert, dass die Finanzämter verstärkt auf der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung bestehen sollten. Die Aufforderung zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen sei ein geeigneter Weg, die Ärzte und Zahnärzte für die Umsatzsteuer zu sensibilisieren.

Geringes Interesse der Betriebsprüfung an der Umsatzsteuerpflicht der Ärzteschaft

Die erwähnte Untersuchung bei sechs Finanzämtern erstreckte sich auch auf Betriebsprüfungen bei Ärzten und Zahnärzten. Die Auswertung von 130 Betriebsprüfungsfällen im Gesundheitsbereich ergab, dass sich die Betriebsprüfung nur in wenigen Fällen mit Fragen der Umsatzsteuerpflicht befasst hatte. Meist handelte es sich um Folgewirkungen aus Feststellungen zur Einkommensteuer. Offensichtlich umsatzsteuerpflichtige Angebote im Internet führten mangels Prüfung der Umsatzsteuerpflicht nicht zu Steuerfestsetzungen. Internetrecherchen wurden nicht routinemäßig durchgeführt und als Informationsquelle genutzt. Umsatzsteuerpflichtige Leistungen blieben deshalb unversteuert.

Mehr Betriebsprüfungen, mehr Internetrecherchen gefordert

Als Ergebnis seiner Untersuchung hat der Rechnungshof bemängelt, dass die Umsatzsteuer bei Betriebsprüfungen der Ärzteschaft keine ausreichende Beachtung fände. Die Abgrenzung zwischen steuerfreien Heilbehandlungen und steuerpflichtigen Umsätzen (z. B. für Prothetik) sollte verstärkt geprüft werden. Internetrecherchen sollten routinemäßig durchgeführt und als Informationsquelle genutzt werden.

Nachträglich sollen Umsatzsteuererklärungen angefordert werden

Auf die geschilderte Kritik des Rechnungshofs hat die Finanzverwaltung des süddeutschen Bundeslandes reagiert. Von allen Unternehmern, die nach finanzamtsinternen Daten im Bereich des Gesundheitswesens tätig sind, sollen Umsatzsteuererklärungen für den untersuchten Zeitraum angefordert werden. Anhand der erklärten Daten der bisher nicht zur Umsatzsteuer veranlagten Fälle werde das Steuerausfallrisiko zentral über datenbankgestützte Auswertungsroutinen ermittelt und bewertet. Aufgrund der Ergebnisse der Analysen werde dann entschieden, in welchen Fällen künftig auf die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen bei Gesundheitsberufen verzichtet werden könne. Die Anregungen des Rechnungshofs zur Internetrecherche sollen in einen Leitfaden für die Betriebsprüfung von Heilberufen aufgenommen werden.

Eine verschärfte Gangart in allen Bundesländern ist zu erwarten

Die Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer stehen untereinander in enger Verbindung und tauschen sich über ihre Erkenntnisse aus. Es ist daher zu erwarten, dass alle Bundesländer eine verschärfte Gangart bei der Umsatzbesteuerung der Ärzteschaft einlegen werden. Ärzte und Zahnärzte und ihre Steuerberater sind daher gut beraten, liebe Leserinnen und Leser, sich auf diese Entwicklung einzustellen, meint augenzwinkernd

Ihr

Gotthilf Steuerzahler