Themen- 02.02.2018

Achtung: S&P 500 beendet parabolischen Kursanstieg

Auf gute Zeiten folgen schlechte und umgekehrt

Liebe Leser,

am gestrigen Donnerstag titelte eine große deutsche Tageszeitung „Dienstmädchenhausse? Amerikas Kleinanleger entdecken die Börse“. Diese Überschrift passt gut zu meinen heutigen Ausführungen. Denn gewöhnlich macht sich erst in der hochspekulativen Endphase einer Aktienhausse so viel Euphorie breit, dass sogar Menschen von der Börse in Bann gezogen werden, die nie zuvor Interesse an den Finanzmärkten hatten. Dieser emotionale Überschwang zeigt sich vor allem in den Sentimentindikatoren wie beispielsweise dem für die deutsche Börse relevanten ifo-Geschäftsklimaindex.

Tatsächlich ist dieser Indikator gerade auf ein Rekordhoch gestiegen. Damit reiht er sich nahtlos in eine ganze Flut US-amerikanischer Sentimentindikatoren ein, die in den vergangenen Wochen neue Rekorde aufgestellt oder zumindest Extremwerte erreicht haben.

Champagnerlaune an den Aktienmärkten signalisiert ein Top

In den Massenmedien wird diese Champagnerlaune als rundum positives Zeichen dargestellt, das auf anhaltend gute Zeiten hinweisen soll. Diese Interpretation wird der Zyklik von Wirtschaft und Börse jedoch nicht gerecht. Tatsächlich ist die Stimmung nämlich in der Nähe oberer Wendepunkte am besten. Das wusste schon Till Eulenspiegel, der beim bergab Radeln weinte, weil er an den kommenden Anstieg dachte.

Euphorie befeuert parabolischen Kursanstieg

Ganz besonders ausgeprägt ist die Euphorie an den Finanzmärkten am Ende großer Spekulationsblasen. Dieser euphorische Zustand zahlreicher Anleger lässt sie jegliche Vorsicht vergessen. Anstatt rational abzuwägen, gewinnt die Gier in Form von Angst, Kursgewinne zu verpassen, die Oberhand, und das Marktgeschehen wird in höchstem Maße emotional. Wie oben schon erwähnt, kaufen plötzlich die sprichwörtlichen Dienstmädchen Aktien, um sich die scheinbar sicheren Gewinne nicht entgehen zu lassen. Woher der zurzeit politisch sicherlich als nicht mehr korrekt geltende Name „Dienstmädchenhausse“ stammt, der nach dem Crash von 1929 geprägt wurde.

So kommt es in der hochspekulativen Endphase einer Hausse häufig zu einer Beschleunigung der Aufwärtsbewegung. Auf den Charts wird diese Beschleunigung als parabolischer Kursverlauf sichtbar.

Genau dazu ist es in den vergangenen Monaten beim S&P 500 gekommen, wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, den ich meinem am Samstag, den 27.1.2018 erschienenen Krisensicher Investieren Wochenupdate entnommen habe.

S&P 500, 2016 bis 2018
Hier sehen Sie einen parabolischen Kursanstieg. Eine solche Beschleunigung der Aufwärtsbewegung tritt gewöhnlich in der allerletzten Phase einer Spekulationsblase auf.
Quelle: StockCharts.com

Bruch der Parabel signalisiert Ende der Hausse

Inzwischen ist der Kurs des S&P 500 unter die eingezeichnete Parabel gefallen. Das ist ein starkes technisches Verkaufssignal, das zumindest das Ende des Kursanstiegs der vergangenen Monate signalisiert, wenn nicht sogar das Ende der Hausse, die 2009 begonnen hat und sich längst im Greisenalter befindet.

Ich gehe jetzt davon aus, dass beim S&P 500 eine Korrektur begonnen hat und erwarte kurzfristig einen Kursrückgang von 10% bis 15%. Die Antwort auf die wichtige Frage, ob es sich nur um eine Korrektur handelt oder um das mehr als überfällige Ende der Spekulationsblase, werden uns die Sentimentindikatoren im Lauf der kommenden Wochen geben.

Darüber hinaus werde ich auch den Verlauf der Korrektur sehr genau daraufhin beobachten, ob sich ein Crash-Muster entwickelt oder nicht. Denn die Kombination aus größter Euphorie und extremer fundamentaler Überbewertung des US-Aktienmarktes ist ein explosives Gemisch, bei dem Finanzmarkthistoriker unweigerlich an 1929 denken müssen. Damals stürzte der US-Aktienindex um 89% ab, und die Baisse begann mit einem spektakulären Börsencrash.

Bei Bitcoin wurde eine Riesenparabel gebrochen

Den Lesern meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren habe ich zusätzlich einen Bitcoin-Chart gezeigt, weil der Kursverlauf auch hier die Form einer Parabel angenommen hatte. Passend zu dem beispiellosen Höhenflug von Bitcoin handelt es sich hier jedoch um eine regelrechte Riesenparabel, die bereits Anfang 2015 begonnen und alles in den Schatten gestellt hat, was es bisher gab.

Inzwischen wurde auch diese Parabel gebrochenen und damit das Ende der Party verkündet. Daraus ergibt sich für den Preis von Bitcoin ein Kursziel, das viele Bitcoin-Enthusiasten vermutlich als absurd bezeichnen werden.

Wenn Sie wissen wollen, welche Investments in diesem Umfeld die besten Gewinn-Chancen bei absehbarem Risiko bieten, dann kann ich Ihnen nur die aktuelle Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren empfehlen. Bestellen Sie hier 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S: Meine Goldpreis-Prognose läuft nach Plan. Auch wenn der Goldpreis vorige Woche bereits auf den höchsten Stand seit August 2016 gestiegen ist, lohnt sich der Einstieg noch, insbesondere bei ausgewählten Goldminen. Warten Sie nicht zu lange.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Dienstwagen-Boom in der Staatsverwaltung

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

gerne berichten unsere Medien über Dienstwagen-Affären von Ministern und anderen hochgestellten Persönlichkeiten und beklagen in diesem Zusammenhang die Verschwendung von Steuergeldern. Finanziell wesentlich bedeutsamer sind jedoch die zahlreichen Dienstwagen, die im Behördenalltag bei Bund und Ländern eingesetzt werden. Da gibt es viele Einsparmöglichkeiten, wie immer wieder festgestellt wird.

Der Einsatz von Dienstwagen wird detailliert durch Richtlinien geregelt. Diese geben im Einzelnen vor, welche Dienstwagen mit welcher Ausstattung angeschafft und wie die Dienstwagen genutzt werden dürfen. Regierungsmitglieder, Staatssekretäre, Behördenleiter usw. erhalten einen Dienstwagen zur ständigen Benutzung. Der wird dann in aller Regel von einem Berufskraftfahrer („Cheffahrer“) gelenkt. Dienstwagen, die zur ständigen Benutzung zugewiesen wurden, dürfen in bestimmtem Umfang auch für private Zwecke genutzt werden, zum Teil allerdings nur gegen Kostenerstattung.

Bei Dienststellen, denen eine größere Anzahl von Dienstfahrzeugen zur Verfügung steht, wird gewöhnlich eine Fahrbereitschaft gebildet, um die Dienstwagen möglichst gleichmäßig und wirtschaftlich einzusetzen. Ansonsten werden die Dienstwagen von den Mitarbeitern der betreffenden Behörden gefahren und für Transportzwecke oder Dienstreisen eingesetzt.

Mehr Fahrzeuge trotz sinkender Fahrleistung

Vor kurzem wurde in allen Behörden eines Bundeslandes der Bestand, die Beschaffung und der Einsatz der Dienstwagen überprüft. Die insgesamt 73 Dienststellen des betreffenden Bundeslandes verfügten über fast 1.100 Dienstwagen. Die Spannweite reichte von 13 Dienststellen mit nur einem Dienstwagen bis hin zu einer Dienststelle mit 192 Dienstwagen.

Die Hälfte aller Dienststellen hatte zwischen einem und drei Dienstwagen. Erschreckend war, dass sich der Bestand an Dienstwagen in den letzten Jahren von rund 1.000 auf fast 1.100 erhöht hatte, und dies bei tendenziell abnehmender Fahrleistung. Nach den einschlägigen Bestimmungen dieses Bundesland dürfen Dienstwagen nur in der für den Dienstbetrieb unabweisbar notwendigen Anzahl beschafft und unterhalten werden.

Zu viele Fahrzeuge mit geringer Laufleistung

Ein Viertel aller Dienstwagen hatte eine jährliche Fahrleistung von weniger als 10.000 km. Die Zahl der Dienstwagen mit dieser geringen Fahrleistung hatte sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Dabei sind nach den geltenden Vorschriften Ersatz- und Neubeschaffungen erst ab einer jährlichen Laufleistung von mindestens 20.000 km zulässig. Über die Hälfte aller untersuchten Dienstwagen erreichte diese Kilometerzahl nicht. Mehr als die Hälfte aller Fahrzeuge hätte somit gar nicht angeschafft werden dürfen.

Fahrzeugpools müssen durchgesetzt werden

Angesichts der geringen Laufleistung überrascht es nicht, dass die Auslastung der einzelnen Fahrzeuge gering war. Sofern mehrere Dienstwagen vorhanden sind, kann durch eine Umverteilung von Fahrten die Auslastung verbessert und der Fahrzeugbestand reduziert werden. Gibt es mehrere Dienststellen an einem Standort, sollte ein behördenübergreifender Fahrzeugpool eingerichtet werden. Die betroffenen Dienststellen müssen sich auf eine entsprechende Lösung verständigen.

Fahrzeugpools sind jedoch unbeliebt. Viele Behörden fürchten, dass andere bei der Zuteilung von Fahrzeugen bevorzugt, sie selbst hingegen benachteiligt würden. Dieser Befürchtung kann durch Transparenz über den Einsatz der Dienstwagen entgegengetreten werden.

Rahmenverträge für die Beschaffung sollten abgeschlossen werden

In dem betreffenden Bundesland waren in der Vergangenheit jährlich etwa 200 Dienstwagen beschafft worden. Dabei kam es zu einer beachtlichen Modellvielfalt. Sie erschwert wegen der geringen Stückzahl eine wirtschaftliche Wartung. Auch waren erhebliche Unterschiede bei den erzielten Konditionen festzustellen. Um die Vielzahl der Modelle zu begrenzen und bessere Einkaufs- oder Leasingpreise zu erzielen, sollten Rahmenverträge für die Beschaffung von Dienstwagen abgeschlossen werden, aus denen die Behörden eigenständig Fahrzeuge abrufen können.

Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit

Einige Behörden betreiben eigene Kraftfahrzeugwerkstätten, die häufig nicht wirtschaftlich sind. Diese Werkstätten sollten aufgelöst und die Arbeiten an private Kfz-Werkstätten vergeben werden. Auch transportieren die meisten Behörden nach wie vor Post und Material mit Dienstwagen und eigenem Personal, ohne dass die Wirtschaftlichkeit dieses Verfahrens nachgewiesen ist. Andere Behörden haben dagegen externe Dienstleister zu günstigen Preisen mit dem Transport von Post und Material beauftragt.

Alles in allem müssen Bund und Länder für mehr Wirtschaftlichkeit bei der Erfüllung ihre Mobilitätsbedürfnisse sorgen und letztlich den Bestand an Dienstwagen deutlich reduzieren. Darauf wartet, liebe Leserinnen und Leser, voller Ungeduld

Ihr

Gotthilf Steuerzahler