Themen- 12.01.2018
Nikkei: In Japan bahnt sich eine Kaufgelegenheit an
Der Nikkei Index notiert 40% unter seinem Allzeit-Hoch
Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, erreichte der japanische Aktienindex Nikkei 225 zum Jahreswechsel 1989/90 ein Allzeithoch von rund 39.000 Punkten. Dann platzte die Blase. Die Aktienkurse und die Immobilienpreise stürzten ab, und in der Wirtschaft begann eine sehr lange Durststrecke.
Tatsächlich fiel der Nikkei Index in den folgenden 19 Jahren von 39.000 Zählern auf ein Tief von 7.000 Punkten, ein Kursverfall von minus 82%. Das sehen Sie auf dem folgenden Chart. Heute, das heißt 28 lange Jahre später, notiert der Index immer noch rund 40% unter seinem Allzeit-Hoch.
Weist Japan Amerika den Weg?
Aufgrund der großen Parallelen zu den aktuellen Vorgängen an der US-Börse drängt sich an dieser Stelle die Frage auf, ob dem US-Aktienmarkt in den kommenden Jahren ein ähnliches Schicksal bevorsteht. In unserer Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Analyse „Hohe Überbewertung garantiert langfristige Vermögensverluste“ vom Oktober 2017 beantworten Leuschel und ich diese Frage mit einem klaren und gut begründeten Ja. Doch das soll hier nicht Thema sein. Heute geht es mir vielmehr um die Frage, ob sich an den japanischen Aktienmärkten jetzt eine Kaufgelegenheit anbahnt.
Charttechnisches Kaufsignal des Nikkei Index
Auf dem Chart des Nikkei Index erkennen Sie die deutliche Widerstandszone im Bereich von 21.000 Punkten (blaue Linie). Sie sehen auch, dass die Kurse in den vergangenen Wochen über diese Hürde gesprungen sind. Aus charttechnischer Sicht liegt damit ein scheinbar klares Kaufsignal vor.
Ganz so klar ist die Lage am japanischen Aktienmarkt allerdings nicht, wie ich in der Dezember-Ausgabe 2017 meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren bereits ausgeführt habe. Auf die Details kann ich hier nicht eingehen. Deshalb muss der Hinweis genügen, dass zur Klärung der Situation eine wichtige technische Bestätigung des hier beschriebenen charttechnischen
Signals erfolgen muss. Mit diesem Signal rechnen wir jetzt täglich und werden unsere Leser gegebenenfalls per Ad-hoc-Meldung informieren.
Jetzt kommt es darauf an
Deshalb stehen wir Gewehr bei Fuß und beobachten das spannende Geschehen in Japan sehr genau. Kaufen werden wir japanische Aktien, sobald das Kaufsignal des Nikkei Index bestätigt wird. In diesem analytischen Sinne sind die kommenden Wochen für die Zukunft der japanischen Börse von großer Bedeutung.
Wenn Sie nicht solange warten wollen, investieren Sie in der Zwischenzeit in einen Markt, der gleich 27 Kaufsignale gegeben hat und ein exzellentes Chance-Risiko-Verhältnis aufweist: Der Edelmetallmarkt! Genau aus diesem Grund habe ich für meine Leser meine 7 Top-Goldminen-Favoriten in der aktuellen Themenschwerpunkt-Ausgabe zusammengestellt. Auch Sie
können diese 7 Top-Favoriten erhalten, wenn Sie jetzt meine Börsenpublikation Krisensicher Investieren zum 30 Tage-Test anfordern.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Im Unterschied zu den europäischen Finanzmärkten folgt die japanische Börse nicht sklavisch den Vorgaben aus den USA. Schon aus diesem Grund sollten Sie die Entwicklung in Japan mit mir unbedingt verfolgen.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Kriminelle Handlungen bei der Energiesteuer: Die jahrelange Untätigkeit des Finanzministeriums
Liebe Leserinnen und Leser,
im Allgemeinen bemüht sich der deutsche Staat sehr darum, seine Steuerquellen vollständig auszuschöpfen und bittet uns Steuerzahler rigoros zur Kasse. Manche Missstände nimmt die Finanzverwaltung allerdings über lange Zeiträume mit erstaunlichem Desinteresse hin. Beispielsweise hat das Bundesfinanzministerium seit Jahren Kenntnis von kriminellen Handlungen im Bereich der Energiesteuer, welche zu Steuerausfällen in dreistelliger Millionenhöhe führen. Nach heftiger Kritik aus der Fachwelt will das Ministerium nunmehr endlich etwas zur Bekämpfung dieser Missstände unternehmen.
Die Energiesteuer, welche bis zum Jahr 2006 Mineralölsteuer hieß, wird für den Einsatz bestimmter Energieträger als Kraftstoff
oder zum Heizen erhoben. Das Aufkommen der Energiesteuer ist hoch, im Jahr 2016 belief es sich auf mehr als 40 Milliarden Euro. Über 90 Prozent der Einnahmen stammen aus der Besteuerung von Benzin und Dieselkraftstoff. Welche - durchaus unterschiedlichen - Steuersätze für die einzelnen Energieträger gelten, ist im Energiesteuergesetz genau geregelt.
Nun gibt es Gemische, die aus Dieselkraftstoff und anderen Stoffen bestehen und als Designer Fuels bezeichnet werden. Diese werden im Energiesteuergesetz nicht aufgeführt und sind damit steuerfrei, solange sie nicht als Kraftstoff verwendet werden.
Vielfach wird bei Designer Fuels die Energiesteuer hinterzogen
Clevere Leute haben nun Designer Fuels exakt so gemischt, dass sie ähnliche Eigenschaften wie Diesel aufweisen. Ein aufwendiges Herstellungsverfahren ist hierfür nicht erforderlich. Die so hergestellten Gemische werden gegenüber den Behörden als technische Öle, wie zum Beispiel Schmieröl, deklariert. Vielfach werden sie jedoch illegal als Kraftstoff verkauft. Würden Designer Fuels legal als Kraftstoff abgegeben, müsste die Energiesteuer von 43 Cent pro Liter entrichtet werden. Werden die Designer Fuels jedoch illegal als Dieselkraftstoff verkauft, wird die Energiesteuer hinterzogen. Bei einem Tanklastwagen kommen so fast 15.000 Euro an hinterzogener Steuer zusammen, das lohnt sich für die Täter.
Kaum legale Einsatzmöglichkeiten für Designer Fuels
Fachleute sind der Ansicht, dass die Designer Fuels, anders als von den Herstellern behauptet, gar nicht als technische Öle, z. B. als Rostlöser, verwendet werden können. Denn Designer Fuels seien aufgrund ihres hohen Dieselanteils von über 70 Prozent aus umwelt- und arbeitsschutzrechtlichen Gründen als technische Öle praktisch nicht nutzbar. Deshalb gebe es für sie keinen relevanten und zugleich legalen Markt. Tankstellen, Speditionen, Bus- und Verkehrsunternehmen erwerben Designer Fuels in dem Glauben, es handele sich um Dieselkraftstoff und veräußern ihn an die Endverbraucher oder verwenden ihn für eigene Fahrzeuge. Der Unterschied zu Dieselkraftstoff kann ohne Laboruntersuchung nicht festgestellt werden.
Steuerschaden für Deutschland in dreistelliger Millionenhöhe
Die Steuerhinterziehung durch Designer Fuels ist dem Bundesfinanzministerium schon seit vielen Jahren bekannt. Die Zollverwaltung, welche dem Bundesfinanzministerium unterstellt und für die Erhebung der Energiesteuer zuständig ist, hat in mehreren Fällen Steuerschäden in Millionenhöhe festgestellt. Das Zollkriminalinstitut sieht Deutschland als Drehscheibe für den Handel und Transport von Designer Fuels. Diese würden oft aus Polen nach Deutschland gebracht und von dort ohne zollamtliche Überwachung in andere EU-Mitgliedstaaten weitertransportiert. Nach Berechnungen des Zollkriminalinstituts belief sich der Steuerschaden, nur bezogen auf den Handel von Designer Fuels zwischen Polen und Deutschland, in den Jahren 2011 bis 2014 auf über 115 Millionen Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Kritiker fordern eine Kennzeichnung von Designer Fuels
Die langjährige Untätigkeit des Bundesfinanzministeriums ist in Fachkreisen heftig kritisiert worden. Das Ministerium habe es hingenommen, dass in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten Steuerschäden in Millionenhöhe entstanden seien. Der Transport von Designer Fuels durch Deutschland müsse von der Zollverwaltung überwacht werden. Weiterhin haben die Kritiker dem Ministerium empfohlen, alle bereits erteilten Erlaubnisse zur Herstellung von Designer Fuels zu überprüfen. Die Erlaubnisse sollten zukünftig mit der Auflage erteilt werden, nur noch eingefärbten Diesel zur Herstellung zu verwenden. Bei Heizöl wird diese Kennzeichnung schon seit langem praktiziert, da Heizöl und Diesel chemisch nahezu identisch sind. Durch die Färbung sollen „Verwechselungen“ verhindert werden, sprich: dass das niedrigbesteuerte Heizöl verbotenerweise als Kraftstoff verwendet wird.
Das Bundesfinanzministerium will die Vorschläge aufgreifen
Das Bundesfinanzministerium hat mittlerweile auf die Kritik reagiert und bekannt gegeben, dass es gegen die Missstände im Zusammenhang mit Designer Fuels vorgehen will. Die erteilten Herstellungserlaubnisse würden überprüft und mit der Auflage verbunden, dass bei der Produktion von Designer Fuels nur noch eingefärbter Diesel verwendet werden dürfe. Auch werde sich die Bundesrepublik Deutschland für eine verbesserte Überwachung der Designer Fuels auf EU-Ebene einsetzen. Schließlich hat das Ministerium darauf verwiesen, dass die Steuerschäden aus der missbräuchlichen Verwendung von Designer Fuels in der Regel nicht in Deutschland einträten und Steuerhinterzieher bzw. -schuldner selten in Deutschland ansässig seien.
Die merkwürdige Auffassung des Ministeriums
Das zuletzt vorgetragene Argument des Bundesfinanzministeriums verdient es, näher betrachtet zu werden. Ein Ministerium, das sich ganz dem Zusammenwachsen Europas verschrieben hat, trägt zur Rechtfertigung seiner jahrelangen Untätigkeit vor, dass die Steuerschäden nicht in Deutschland, sondern in der Regel in den benachbarten EU-Ländern eingetreten seien. Ob der seinerzeitige Chef dieses Ministeriums, der überzeugte Europäer Wolfgang Schäuble, von dieser nicht gerade europafreundlichen Argumentation gewusst hat, liebe Leserinnen und Leser, fragt zweifelnd
Ihr
Gotthilf Steuerzahler