Die Börse ist keine Einbahnstraße - sind Sie vorbereitet?- 08.12.2017

Die Börse ist keine Einbahnstraße - sind Sie vorbereitet?

Ifo-Geschäftsklimaindex signalisiert Gefahr für den DAX

Liebe Leser,

vor zwei Wochen habe ich Ihnen an dieser Stelle die charakteristischen Kursverläufe beschrieben, an denen Sie das Ende einer Hausse erkennen. Besonders brenzlig wird die Lage, wenn gleichzeitig die Sentimentindikatoren Höchstwerte annehmen. Genau das ist nicht nur in den USA der Fall, sondern auch in Deutschland.

So hat das ifo-Institut am Freitag, den 24. November geschrieben: „Die Stimmung in den deutschen Chefetagen ist hervorragend. Der ifo-Geschäftsklimaindex stieg im November auf einen neuen Rekordwert von 117,5 Punkten. (…) Dies war auf deutlich optimistischere Erwartungen der Unternehmen zurückzuführen.“

Das ist keine gute Nachricht für den DAX, im Gegenteil. In dem am Samstag, den 25. November erschienenen Wochenupdate meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren habe ich den Zusammenhang zwischen dem DAX und dem ifo-Geschäftsklimaindex erläutert: Hohe Werte des Geschäftsklimaindex sind ein deutliches Warnsignal für die Börse.

Auch an fallenden Kursen können Sie Geld verdienen

Dass die Börse keine Einbahnstraße ist, haben Sie sicherlich schon oft gehört. Dennoch agieren die meisten Privatanleger so, als handele es sich um eine Einbahnstraße, denn sie setzen ausschließlich auf steigende Kurse. Wenn die Kurse nach oben gehen, verdienen diese einseitig orientierten Anleger, und wenn die Kurse fallen, dann verlieren sie.

Im Moment rate ich noch nicht dazu, auf einen fallenden DAX zu setzen. Eine solche Empfehlung werde ich erst dann geben, wenn der Trend eindeutig nach unten gedreht hat. Oder wenn sich ein attraktives Chance-Risiko-Verhältnis präsentiert, das es Ihnen ermöglicht, eine große Chance wahrzunehmen und gleichzeitig mit einer engen, aber sinnvollen Stop-Loss-Marke zu arbeiten.

Beim DAX ist das noch nicht der Fall. Ein anderer europäischer Länderindex befindet sich hingegen genau in dieser Position, die es Ihnen erlaubt, mit geringem Risiko einzusteigen, um einen ersten Fuß in der Tür zu haben. Das ist wichtig, da es nach unten gewöhnlich sehr viel schneller geht als nach oben. Manchmal sogar zu schnell, um dann noch zu reagieren.

Insbesondere die US-Börse ist extrem überbewertet und gibt genauso starke Warnsignale wie im Jahr 2000. Da die europäischen Börsen – allen voran der DAX – sklavisch den Vorgaben aus den USA folgen, werden sie auch dieses Mal wieder unter die Räder kommen, wenn es an den US-Märkten abwärts geht. Es ist jetzt lediglich eine Frage der Zeit. Halten Sie sich also bereit und gehen Sie short, wenn ich Ihnen den Startschuss gebe.

Es gibt noch Märkte mit attraktivem Chance-Risiko-Verhältnis

Leider ist es so, dass Analysten wie Roland Leuschel und ich, die vor den Gefahren einbrechender Aktienmärkte warnen, gerne in die Schublade der Permabären gesteckt werden, aus der wir auch nur schwer wieder herauskommen. Dabei haben wir nach jeder Aktienbaisse zum Einstieg geraten, so auch 2009. Natürlich wollen auch wir von steigenden Kursen profitieren, aber eben nur, wenn das Risiko, Geld zu verlieren nicht größer ist als die Chance, es zu vermehren. Deshalb meiden wir überbewertete Märkte und sind stattdessen immer auf der Suche nach lukrativen Investments.

Sicherheit geht für uns vor Risiko!

Solche lukrative Aktienmärkte existieren. Hier sieht die Lage ganz anders aus als in den USA. Und im Unterschied zu den europäischen Finanzmärkten geben hier nicht die Amerikaner den Ton an. Deshalb führen diese Börsen ein Eigenleben.

Hier ein Beispiel. Schauen Sie sich nur einmal die Bewertungsunterschiede an:

Fundamentale Bewertung im Vergleich
Während die US-Börse absurd überbewertet ist, zeigt dieser Markt eine fast ebenso deutliche Unterbewertung.
Quelle: krisensicherinvestieren.com

Wenn Sie trotz der irrwitzigen Überbewertung amerikanischer Aktien nicht auf fallende Kurse setzen wollen, dann sollten Sie wenigstens diversifizieren und Ihr Risiko reduzieren, indem Sie einen Teil Ihres Vermögens beispielsweise in diesem Land anlegen.

Welcher Aktienmarkt diese niedrigen Bewertungen aufweist und deshalb jetzt und vor allem auch langfristig besonders aussichtsreich ist, erfahren Sie in Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen einen fröhlichen 2. Advent,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Auch an den Rohstoffmärkten gibt es reihenweise Kaufsignale. Hier ist Ihr Geld in diesen stürmischen Zeiten gut aufgehoben.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Betriebswirtschaftliche Erkenntnisse kommen in der Verwaltung leider nicht zum Einsatz

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

die öffentliche Verwaltung in Deutschland ist seit Jahren bestrebt, sich neu aufzustellen. Im Kern wollen sich Bund, Länder und Kommunen stärker an modernen Managementmethoden orientieren. Betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente, die sich in der Privatwirtschaft bewährt haben, sollen in die öffentliche Verwaltung übernommen werden.

Ein besonders wichtiger Bestandteil dieser Reformbestrebungen ist die Modernisierung des Finanzmanagements der öffentlichen Verwaltung durch Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens. Während das traditionelle Finanzsystem der öffentlichen Verwaltung nur die Zahlungsströme abbildet, erfasst das kaufmännische Rechnungswesen den vollständigen Ressourcenverbrauch. An die Reform des Finanzmanagements wird die Erwartung geknüpft, dass die finanzielle Situation des betreffenden Verwaltungszweigs transparenter wird, die Entscheidungsgrundlagen für die politisch Verantwortlichen verbessert werden und ein wirtschaftlicherer Ressourceneinsatz gefördert wird.

Inzwischen, nach einer Reihe von Jahren des Erprobens, liegen viele Erfahrungsberichte über die Reform des Finanzmanagements im öffentlichen Sektor vor. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass trotz enormer Kosten die mit dem Systemwechsel angestrebten Ziele bisher nur zum Teil erreicht wurden. Es wird noch lange dauern und noch viel Geld kosten, bis sich der durch die Reform erhoffte Nutzen einstellt, und der dürfte eher bescheiden sein.

Langwierige Umstellung des Finanzmanagements

Eine Untersuchung aus einem westdeutschen Bundesland belegt einmal mehr, wie langsam die Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens vonstattengeht und wie wenig die betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumente im Behördenalltag genutzt werden. In dem in Rede stehenden Bundesland wird seit rund zwanzig Jahren an der Modernisierung des Finanzmanagements gearbeitet. Alle Verantwortlichen in der Landespolitik befürworten die Reform, aber der Umstellungsprozess zieht sich hin. Ehrgeizige Umstellungstermine für die gesamte Landesverwaltung wurden ins Auge gefasst, dann aber wegen der hohen Kosten wieder fallen gelassen und in die Zukunft verschoben. Immerhin wurde in einzelnen Verwaltungszweigen der Systemwechsel erprobt, dort wird seit einigen Jahren das kaufmännische Rechnungswesen eingesetzt.

Die Informationen aus dem Rechnungswesen wurden nicht genutzt

Ein Bereich, in dem die Umstellung stattgefunden hat, sind die Justizvollzugsanstalten, also die Gefängnisse des in Rede stehenden Bundeslandes. Ein wichtiger Bestandteil eines modernen Finanzmanagements ist die Kosten- und Leistungsrechnung, welche die betrieblichen Erträge und Aufwendungen den einzelnen Leistungen (Produkten) des betreffenden Verwaltungszweigs zuordnen soll. Nach den Feststellungen der erwähnten Untersuchung wurde im Rechnungswesen der Justizvollzugsanstalten jedoch nur eingeschränkt abgebildet, welche Kosten angefallen waren und wofür sie entstanden. Faktisch nutzten weder die Justizvollzugsanstalten noch das Justizministerium die durch die Kosten- und Leistungsrechnung gewonnenen Informationen zu Steuerungszwecken. Kostenstellen- und Produktverantwortliche waren zwar formal benannt worden, die Funktionen wurden jedoch nicht wahrgenommen.

Ein leistungsfähiges Controlling existierte nicht

Ein Controllingkonzept für die Justizvollzugsanstalten lag zwar vor, auch Auswertungsmöglichkeiten waren vorhanden und Controllingberichte wurden quartalsweise erstellt. Eine Gegenüberstellung von Plan- und Istdaten oder Vergleichsbetrachtungen (Benchmarks) der Kosten und Leistungen ähnlicher Gefängnisse oder gleichartiger Kostenstellen verschiedener Gefängnisse (z. B. der Schlossereien oder Schreinereien) fehlten jedoch weitgehend. Eine Analyse von auffälligen Entwicklungen der Istdaten war den Controllingberichten nicht zu entnehmen. Des Weiteren fanden die Controllingberichte auch nicht die Akzeptanz aller vom Controlling berührten Referate im Justizministerium. So wurde zum Beispiel die Budgetsituation der Justizvollzugsanstalten durch das Haushaltsreferat außerhalb des Controllings überwacht. Die Fachreferate nutzten in erster Linie die etablierten Fachstatistiken (z. B. über Beschäftigungsquoten, Ausbildungsabschlüsse oder Entweichungen), auf die sie unmittelbaren Zugriff hatten.

Inhaltliche Vorgaben bei Budgetverhandlungen

Weiterhin wird in der Untersuchung kritisiert, dass im Bereich des Justizvollzugs keine flächendeckenden Budgetverhandlungen zum Abschluss von Ziel­ und Budgetvereinbarungen stattfanden. Budgetvereinbarungen dürften nicht ausschließlich den finanziellen Rahmen zum Gegenstand haben, sondern sollten auch Art, Menge und Qualität der zu erbringenden Leistungen festschreiben. Es hätten weder Anreize bestanden, die zur Verfügung gestellten Budgets zu unterbieten, noch Sanktionen, falls das Budget überschritten wurde.

Das Justizministerium des betreffenden Bundeslandes hat zugesagt, die Kosten- und Leistungsrechnung sowie das Controlling im Bereich des Justizvollzugs gemäß den in der Untersuchung ausgesprochenen Empfehlungen fortzuentwickeln. Malusregelungen bei Budgetüberschreitung sieht das Ministerium allerdings nicht als machbar an, schließlich müsse der Dienstbetrieb in den Gefängnissen aufrechterhalten werden.

Sachgerechte Lösungen müssen entwickelt werden

Hier wird in der Tat eine Grenze der Steuerung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen im öffentlichen Sektor angesprochen. Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die teilweise bis ins Detail vom Gesetzgeber geregelt sind, müssen von den Behörden erfüllt werden. Kosten spielen dabei, anders als in der Privatwirtschaft, nicht die entscheidende Rolle. Sie sind nur ein Gesichtspunkt unter vielen zu beachtenden Vorgaben. Betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente werden deshalb in der öffentlichen Verwaltung immer nur einen beschränkten Anwendungsbereich haben. Ihr Einsatz lässt damit auch bei großem Bemühen nur einen begrenzten Nutzen erwarten. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass sich die öffentliche Verwaltung mit komplizierten betriebswirtschaftlichen Anforderungen schwertut, die nicht auf ihre Besonderheiten zugeschnitten sind. Hier müssen sachgerechte, praxisnahe Lösungen gefunden werden, liebe Leserinnen und Leser, fordert mit Entschiedenheit

Ihr

Gotthilf Steuerzahler