Themen- 01.12.2017

Agrarrohstoffe statt Tanz auf dem Vulkan der Aktienmärkte

Konservative Investoren haben an überbewerteten Märkten nichts verloren

Liebe Leser,

im Hinblick auf Bitcoin und die Aktienmärkte sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass bisher noch jede Spekulationsblase geplatzt ist und auf jede Hausse eine Baisse folgt. Die Bäume wachsen eben nicht in den Himmel, und unvorsichtige Anleger werden beim Platzen der Blasen wieder alles verlieren, wie einst am Neuen Markt.

Denn Tatsache ist: Die Weltleitbörsen der USA sind extrem überbewertet. Zu diesem Ergebnis kommen alle bewährten Kennzahlen der Fundamentalanalyse. Einige dieser Indikatoren befinden sich auf Rekordniveau, andere waren nur im Frühjahr 2000 oder im Sommer 1929 noch etwas höher als heute.

Im ersten Fall folgte ein Kursrückgang des NASDAQ 100 Index um 83%, im zweiten stürzte der Dow Jones Industrial Average um 89% ab. Glauben Sie, dass es dieses Mal anders kommen wird? Ich nicht. Denn sowohl die ökonomischen Gesetze als auch die Finanzmarktgeschichte und die Anlegerpsychologie sprechen dagegen.

Schauen Sie sich nach ökonomisch sinnvollen Investments um

Was auch immer Sie glauben mögen, die Ergebnisse der Fundamentalanalyse lassen keinen Zweifel daran, dass das Risiko einer Aktienbaisse mit dramatischen Kursrückgängen überaus hoch ist. Viel zu hoch für Sie als konservativen Anleger. Deshalb sollten Sie sich nach sinnvollen Alternativen umsehen, wenn Sie zu dieser Anlegergruppe gehören.

Konservative Anleger sind in unseren von wilder Spekulation geprägten Zeiten erstaunlich selten geworden. Dafür haben verantwortungslose Zentralbankbürokraten mit ihrer Nullzinspolitik gesorgt, die Sie als Sparer mit Nullzinsen ganz bewusst bestraft. Das ganze Ausmaß der skandalösen und unsozialen Umverteilung, zu der diese Politik führt, habe ich übrigens sehr detailliert in der November-Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren analysiert.

Es gibt noch Anlagen mit attraktivem Chance-Risiko-Verhältnis

Wenn Sie nach Märkten Ausschau halten, die im Unterschied zu den überbewerteten Aktien-, Anleihen und Immobilienmärkten ein attraktives Chance-Risiko-Verhältnis aufweisen, dann sollten Sie sich neben dem Edelmetallsektor auf die Rohstoffmärkte konzentrieren. Hier sticht im Moment vor allem ein Sektor hervor: Agrarrohstoffe.

Der folgende Chart zeigt Ihnen den Verlauf des Bloomberg Agriculture Subindex seit 2016. Seit Mitte des laufenden Jahres zeichnet sich hier eine Bodenbildung ab. Was Sie hier nicht sehen können: In den vergangenen sieben Jahren haben sich die Preise zahlreicher landwirtschaftlicher Rohstoffe mehr als halbiert. Dieser starke und lang anhaltende Preisverfall hat natürlich zu Reaktionen der Produzenten geführt, die bullish für die Zukunft sind. Wichtige Kennzahlen spiegeln diese Entwicklung und geben bei mehreren dieser Rohstoffe inzwischen starke Kaufsignale.

Bloomberg Agriculture Subindex, 2016 bis 2017
Bei den Agrarrohstoffen zeigt sich eine vielversprechende Bodenbildung.
Quelle: StockCharts.com

Märkte für Agrarrohstoffe sind unabhängig und lukrativ

Es gibt eine Vielzahl von Agrarrohstoffen, für die sehr liquide Märkte und Weltmarktpreise existieren. Sie reichen von Zucker und Kaffee über diverse Getreide bis hin zu Vieh. Wichtig ist, dass diese Märkte weder vom Geschehen an der Wall Street abhängen noch von den dubiosen Machenschaften der Zentralbankbürokraten. Wenn Sie wissen möchten, welche Agrarrohstoffe im Moment am aussichtsreichsten sind und wie Sie damit Geld verdienen können, dann lesen Sie Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen einen fröhlichen 1. Advent,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Es gibt sehr starke Signale, die das baldige Platzen der Aktienblase ankündigen. Ein Grund mehr, jetzt auf Rohstoffe zu setzen.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Mehrarbeit an Schulen mangelhaft abgerechnet – diesmal zu Gunsten der Lehrer

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 

Liebe Leserinnen und Leser,

manche Vorschriften über die Vergütung von Mehrarbeit im Schulbereich wirken sich finanziell zum Nachteil der Staatskasse aus, wie eine vor Kurzem bekanntgewordene gutachtliche Untersuchung in einem großen Bundesland ergeben hat. Hinzu kommt nach den getroffenen Feststellungen, dass bei der Abrechnung der Mehrarbeitsvergütung viele Fehler gemacht werden. Im Rahmen einer Stichprobe wurde festgestellt, dass ein erheblicher Prozentsatz der abgerechneten Mehrarbeitsstunden nicht hätte vergütet werden dürfen.


Beamte sind verpflichtet, über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu leisten, wenn die Verhältnisse dies erfordern. Die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende Mehrarbeit wird durch Dienstbefreiung ausgeglichen. Nur wenn ein Freizeitausgleich aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist, wird eine Mehrarbeitsvergütung gezahlt.

Für den Schulbereich gilt der Vorrang des Freizeitausgleichs nicht. Die Mehrarbeit von Lehrerinnen und Lehrern wird im Regelfall vergütet, da wegen der Besonderheiten des Schuldienstes ein Freizeitausgleich angeblich nicht möglich ist. Die Einzelheiten über die Anordnung und Abrechnung von Mehrarbeit im Schulbereich werden in den einzelnen Bundesländern durch Erlass des jeweiligen Schulministeriums geregelt. Die Erlasse der Bundesländer treffen im Einzelnen durchaus unterschiedliche Regelungen.

Unterrichtsausfall wird teilweise mit Mehrarbeit verrechnet

In der Schulpraxis kommt es nicht selten vor, dass Unterrichtsstunden von den Lehrkräften nicht erteilt werden bzw. nicht erteilt werden können (Ausfallstunden). Bestimmte Ausfallstunden werden in dem Bundesland, in dem die erwähnte Untersuchung stattfand, mit geleisteten Mehrarbeitsstunden verrechnet. Dies gilt beispielsweise für witterungsbedingte Ausfallstunden, für Unterrichtsausfall aufgrund der Abwesenheit der zu unterrichtenden Klasse wegen einer Schulfahrt oder für die vorzeitige Unterrichtsfreiheit der Abschlussklassen. Die Saldierung ist auch gerechtfertigt, denn die betreffenden Lehrkräfte haben in den genannten Fällen sozusagen frei, weil ja keine zu unterrichtenden Schüler da sind.

Nach einem Monat können Ausfallstunden nicht mehr angerechnet werden

Verrechnungszeitraum ist nach den Bestimmungen des betreffenden Bundeslandes der Kalendermonat. Sofern am Monatsende nicht verrechnete Ausfallstunden verbleiben, können diese in den Folgemonaten nicht mehr mit dann geleisteten Mehrarbeitsstunden saldiert werden. Es liegt auf der Hand, dass Ausfallstunden häufig dann nicht verrechnet werden können, wenn der Verrechnungszeitraum kurz ist. Umgekehrt gilt: Je länger der Verrechnungszeitraum ist, desto länger stehen Ausfallstunden für eine Verrechnung zur Verfügung und umso geringer sind die Aufwendungen für die Vergütung von Mehrarbeit.

Der Verrechnungszeitraum sollte auf ein Schuljahr ausgedehnt werden

Die Gutachter haben diese Regelung, die sich zugunsten der Lehrerschaft und zum finanziellen Nachteil des Landes auswirkt, mit deutlichen Worten kritisiert. Sie haben darauf hingewiesen, dass für die Lehrkräfte in anderen Bundesländern entweder eine dreimonatige oder sogar eine jährliche Verrechnungsperiode gilt. Die Gutachter haben das Schulministerium des Landes nachdrücklich aufgefordert, den Zeitraum, innerhalb dessen geleistete Mehrarbeit mit Ausfallstunden zu verrechnen ist, erheblich auszudehnen, am besten auf ein Schuljahr.

Hohe Fehlerquote bei der Abrechnung der Mehrarbeitsvergütung

Laut den Gutachtern wurden in dem betreffenden Bundesland im untersuchten Jahr mehr als eine Million Mehrarbeitsstunden mit rund 26 Millionen Euro vergütet. Eine stichprobenweise Überprüfung ergab, dass ein erheblicher Teil der Mehrarbeitsstunden nicht hätte abgerechnet und vergütet werden dürfen. Die ermittelte Fehlerquote betrug rund 36 Prozent. Hauptursache der hohen Fehlerquote waren mehrfach wiederkehrende Fehler. Häufig wurden geleistete Mehrarbeitsstunden nicht mit den im Abrechnungsmonat entstandenen Ausfallstunden verrechnet. In Fällen von regelmäßiger Mehrarbeit wurde Mehrarbeitsvergütung auch für Ferien- und sonstige Abwesenheitstage gezahlt. Weiterhin wurde Mehrarbeitsvergütung für die Wahrnehmung von Verwaltungsarbeiten und damit nicht für Unterrichtstätigkeiten gezahlt.

Das Schulministerium will die Mängel abstellen

Angesichts der festgestellten Fehlerquote haben die Gutachter dem Schulministerium empfohlen, die Beratung der Schulen im Hinblick auf die Anordnung und Genehmigung von Mehrarbeit und die Abrechnung von Mehrarbeitsvergütung zu intensivieren. Ferner haben die Gutachter weitere Vorschriften über die Mehrarbeit im Schulbereich problematisiert. Das Schulministerium will diesen Empfehlungen Folge leisten. Es hat mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, die einschlägigen Regelungen zu überarbeiten. Da die zu ändernden Vorschriften der Mitbestimmung aller Hauptpersonalräte für Lehrkräfte unterlägen, müsse jedoch mit einer längeren Verfahrensdauer gerechnet werden.

Es besteht also die Hoffnung, liebe Leserinnen und Leser, dass die hier in Rede stehenden, für das Land nachteiligen Regelungen irgendwann in der Zukunft geändert werden. Kann aber noch dauern, denn gut Ding braucht bekanntlich Weile, meint bissig

Ihr

Gotthilf Steuerzahler