Themen- 10.11.2017
Keiner glaubt mehr an die Goldhausse – ein gutes Zeichen
Bullish für den Edelmetallsektor
Dieses Stimmungsbild erstaunt mich nicht wirklich, da es von diversen Sentimentindikatoren bestätigt wird. Es ist sogar ein sehr bullishes Zeichen für die Edelmetallmärkte und passt perfekt zur Frühphase einer Hausse. Und je nach Ausmaß der Hausse kann selbst diese Frühphase durchaus mehrere Jahre dauern. Genau das ist hier der Fall.
Vielleicht erinnern Sie sich: Vor knapp zwei Jahren habe ich in einer Themenschwerpunkt-Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren den Beginn einer neuen Edelmetallhausse prognostiziert. Seither ist der Goldpreis um mehr als 20% gestiegen, und der Gold Bugs Index hat sich fast verdoppelt.
Eigentlich sollte man vor diesem Hintergrund gute Laune bei den Edelmetallanlegern vermuten. Dass das Gegenteil
der Fall ist, stimmt mich überaus zuversichtlich für die weitere Entwicklung, zumal die meisten der von mir vor zwei Jahren aufgeführten bullishen Argumente für den Edelmetallsektor unvermindert gelten.
Mächtige Bodenformation signalisiert große Kursgewinne
Die zahlreichen bullishen Argumente will ich hier nicht wiederholen, sondern Ihren Blick auf den folgenden Wochenchart lenken. Er zeigt den Verlauf des Goldpreises seit 2011. Den gesamten Kursverlauf der vergangenen vier Jahre interpretiere ich als mächtige Bodenformation, deren Obergrenze bei rund 1.380 $ pro Unze verläuft.
Das Ausmaß dieser Bodenformation entspricht schon fast der Bodenbildung um die Jahrtausendwende. Damals folgte ein jahrelanger Kursanstieg, in dessen Verlauf sich der Goldpreis fast verachtfachte. Eine ähnliche Entwicklung erwarte ich auch jetzt wieder.
Nutzen Sie gerade jetzt die günstigen Kurse zum Kauf
In dem hier nicht gezeigten Tageschart erkennt man, dass der von mir verwendete Preis-Momentum-Oszillator gerade ein Kaufsignal gegeben hat. Damit wird der Beginn einer vermutlich mehrwöchigen Aufwärtswelle signalisiert. Mein Gold-Preisbänder-Indikator steht ebenfalls auf Kauf. Deshalb gehe ich davon aus, dass sich der Goldpreis jetzt auf dem Weg an die obere Begrenzungslinie der Bodenformation bei rund 1.380 $ befindet.
Mein Gold-Preisbänder-Indikator spricht sogar dafür, dass im Lauf dieser Aufwärtswelle der Ausbruch aus der Bodenformation gelingen wird. Im größeren Bild spielt es aber keine Rolle, ob dieser Ausbruch etwas früher oder später erfolgen wird.
Die Goldminenaktien werden sich für Sie in dem hier skizzierten Szenario
als wahre Goldgruben erweisen. Lassen Sie sich diese Chancen nicht entgehen. Halten Sie sich mit Krisensicher Investieren auf dem Laufenden und erfahren Sie, welche Edelmetallaktien jetzt besonders lukrativ sind.
Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Bedenken Sie: Wenn der Goldpreis um nur 15% steigt, werden sich manche Minenaktien glatt verdoppeln.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Zuschüsse für den Bau von Sportstätten zweckentfremdet
Liebe Leserinnen und Leser,
mit Zuschüssen geförderte Sportstätten wurden vielfach nicht bis zum Ablauf der Bindungsfrist zweckentsprechend genutzt, wie eine Überprüfung ergab. Die zuständigen Behörden haben die Zuschüsse anteilig zurückgefordert. In Zukunft soll die Einhaltung der Bindungsfrist stärker überwacht werden.
Bund, Länder und Kommunen sehen es als ihre Aufgabe an, den Sport finanziell und auf sonstige Weise zu fördern, wobei Kommunen und Länder den weitaus größten Anteil der Förderung bestreiten. Der Bund kümmert sich vorrangig um die Förderung des Spitzensports, Länder und Kommunen sind für den Breitensport zuständig.
Die Steuergelder ermöglichen die Ausrichtung von Sportveranstaltungen und -wettkämpfen, aus ihnen werden Betreuungs- und Trainingszentren
bezahlt. Weiterhin baut und unterhält die öffentliche Hand in großem Umfang Sportstätten und stellt sie dem Sport kostenlos oder zu Vorzugspreisen zur Verfügung.
Insgesamt unterstützen Bund, Länder und Kommunen den Sport jährlich mit mehreren Hundert Millionen Euro. Zusätzlich wird der Sport durch Steuererleichterungen indirekt gefördert. Um die Bedeutung des Sports zu betonen, haben alle Bundesländer Gesetze zur Förderung des Sports erlassen. Die Einzelheiten der Förderung sind in ergänzenden Richtlinien geregelt.
25-jährige Bindungsfrist bei der Förderung von Sportstätten
Zum Bau von Sportstätten gewähren die Länder Zuschüsse an Kommunen und Vereine. Für die geförderten Baumaßnahmen wird im Förderbescheid regelmäßig eine mehrjährige Zweckbindung festgelegt. Der Zuschussempfänger darf in diesem Zeitraum, meist sind es 25 Jahre, ohne Zustimmung der fördernden Behörde die Nutzung der geförderten Sportstätte nicht verändern. Soll eine Nutzungsänderung vorgenommen werden, muss der Zuschussempfänger die Behörde rechtzeitig unterrichten.
Die Förderbehörden haben die Verwendung der Zuschüsse zu überwachen. Stellen sie fest, dass ein geförderter Sportstättenbau nicht bis zum Ablauf der Bindungsfrist zweckentsprechend verwendet wird, haben sie den Zuschuss nebst Zinsen zeitanteilig zurückzufordern.
Aufgabe der Nutzung vor Ablauf der Bindungsfrist
Eine Überprüfung in einem Bundesland ergab nun, dass die fördernden Behörden die Einhaltung der Bindungsfrist häufig nicht überwachten. Sie verließen sich vielmehr auf die vorgeschriebene Mitteilungspflicht der Zuschussempfänger. Diese kamen ihrer Mitteilungspflicht jedoch in vielen Fällen nicht nach.
Beispielsweise hatte das betreffende Land einer Kommune einen Zuschuss von rund 176.000 Euro für die Modernisierung eines Freibades gewährt. Vor Ablauf der Bindungsfrist von 25 Jahren wurde das Freibad geschlossen und kurz darauf abgerissen. Einer anderen Kommune hatte das Land einen Zuschuss von 148.000 Euro zur Modernisierung eines Sportplatzes bewilligt. Der geförderte Sportplatz wurde vor Ablauf der Zweckbindungsfrist von 20 Jahren nicht mehr
für sportliche Zwecke genutzt. Aufgrund der Überprüfung mussten beide Kommunen einen Teil der Fördergelder einschließlich Zinsen zurückzahlen.
Nicht zweckentsprechende Nutzung der geförderten Gebäude
Das Land hatte einem Sportverband einen Zuschuss von rund 250.000 Euro zur Errichtung eines Schulungs- und Seminargebäudes mit zwölf Appartements für Lehrgangsteilnehmer bewilligt und die Zweckbindungsfrist auf 25 Jahre festgelegt. Die Überprüfung ergab, dass zehn Appartements seit Jahren nicht von Lehrgangsteilnehmern genutzt wurden, sondern an Studenten, Handwerker usw. vermietet worden waren. Wegen nicht zweckentsprechender Verwendung wurden rund 64.000 Euro zurückgefordert.
Eine Kommune hatte einen Zuschuss von rund 470.000 Euro zur Erweiterung eines Umkleidegebäudes erhalten. Die Bindungsfrist betrug 25 Jahre. Im Rahmen der Überprüfung wurde festgestellt, dass Teile des Gebäudes schon vor Jahren an eine Firma zur kommerziellen Nutzung vermietet
worden waren. Im Ergebnis musste die Kommune rund 90.000 Euro zurückzahlen.
Die Bindungsfristen werden künftig besser überwacht
Das betreffende Bundesland hat zwischenzeitlich auf die festgestellten Mängel bei der Einhaltung der Bindungsfrist reagiert. Es hat die fördernden Behörden angewiesen, die Zuschussempfänger alle fünf Jahre an ihre Mitteilungspflichten zu erinnern. Die Zuschussempfänger müssen in diesem Zusammenhang schriftlich bestätigen, dass es keine zustimmungspflichtigen Änderungen gegeben hat. Außerdem sollen die fördernden Behörden künftig Listen führen, die einen Überblick über die noch laufenden Förderfälle und deren stichprobenweise Überprüfungen ermöglichen.
Nach alledem kann man davon ausgehen, dass künftig die Bindungsfristen bei der Förderung von Sportstätten besser überwacht werden. In einem begrenzten Bereich, liebe Leserinnen und Leser, wird
damit etwas sorgsamer mit unseren Steuergeldern umgegangen, meint zustimmend
Ihr
Gotthilf Steuerzahler