Themen- 13.10.2017
Weitere Kursgewinne im Edelmetallsektor
Die Gesamtverschuldung hat weltweit drastisch zugenommen – insbesondere in China
Die bereits erwähnte Gesamtverschuldung wurde seit 2007 nicht etwa verringert, sondern sie hat weltweit drastisch zugenommen: In den USA und in Europa um jeweils 12.000 Mrd. US-Dollar und in China sogar um das Doppelte, das heißt um die gigantische Summe von 24.000 Mrd. Dollar.
2008 waren die Weltwirtschaft und das Weltfinanzsystem bereits am Rande des Zusammenbruchs. Da die Verschuldung seither nicht zuletzt aufgrund der ultralaxen Geldpolitik weltweit deutlich zugenommen hat, können Sie sicher sein, dass die nächste Krise noch erheblich heftiger ausfallen wird als die der Jahre 2008/09. Dass diese Krise nicht schon längst begonnen hat, grenzt fast an ein Wunder. Lassen Sie sich durch diese Ruhe vor dem Sturm nicht einlullen. Denn die große
Bereinigungskrise ist unvermeidlich. Sie kann jederzeit beginnen und wird für den unvorbereiteten und nicht krisensicher investierten Anleger schlimme Folgen haben. Deshalb rate ich Ihnen dringend, vorzusorgen.
Edelmetalle sind wichtiger Baustein der Krisenvorsorge – und stehen jetzt vor der nächsten Aufwärtswelle
Ein wichtiger Baustein dieser Krisenvorsorge sind und bleiben die Edelmetalle Gold, Platin, Silber. Und jetzt deutet vieles darauf hin, dass der Edelmetallsektor am Beginn seiner nächsten größeren Aufwärtswelle steht.
Der erste Teil dieser Aufwärtswelle begann wie von mir an dieser Stelle prognostiziert Anfang Juli. So stieg der Goldpreis vom 10. Juli bis zum 8. September von 1.204 $ pro Unze auf 1.362 $, ein Anstieg von 13,1%. Wie durchaus üblich nach einem so deutlichen Kursgewinn, setzte dann eine Korrektur ein. Diese bewegte sich im üblichen Rahmen von rund 40% bis 60% des vorangegangenen Anstiegs und ist jetzt wahrscheinlich vorüber. Damit ist der Weg an und über die nächste Widerstandszone bei 1.400 $ frei.
Nächstes Kursziel meines Gold-Preisbänder-Indikators: 1.432 Dollar
Interessanterweise ist der Goldpreis während seiner jüngsten Korrektur geradezu lehrbuchartig bis an die Signallinie meines Gold-Preisbänder-Indikators gefallen, den ich Ihnen hier schon mehrmals vorgestellt habe. Das Kursziel des damit gegebenen Kaufsignals befindet sich bei 1.432 $. Deshalb rechne ich damit, dass der Goldpreis in den kommenden Wochen auf dieses Niveau steigen wird.
Ein Kursanstieg in diesen Bereich hätte übrigens weitreichende charttechnische Implikationen. Er würde ein ganz massives charttechnisches Kaufsignal geben und damit meine Anfang 2016 abgegebene Prognose bestätigen und untermauern, dass damals bei Kursen um 1.050 $ pro Unze eine neue Goldhausse begonnen hat.
Gewinnen Sie mit ausgewählten Goldminenaktien
Wenn Sie von steigenden Edelmetallpreisen überproportional profitieren möchten, dann sollten Sie jetzt ausgewählte Minenaktien kaufen. Gerade unter den kleineren Gesellschaften zeigen sich bereits sehr verheißungsvolle Chartformationen, die auf relativ schnelle zweistellige Kursgewinne hindeuten.
Hier bieten sich Ihnen im Moment außergewöhnlich attraktive Chance-Risiko-Verhältnisse, indem Ihnen Gewinne winken, die erheblich über den möglichen Verlusten liegen, die Sie per Stop-Loss-Marken konsequent begrenzen.
Auf Dauer werden Sie an der Börse nur dann zu den Gewinnern gehören, wenn Sie konsequent auf das Chance-Risiko-Verhältnis achten. Wer das nicht tut, ist kein Börsianer, sondern ein Glücksspieler.
Klarer Kauf: Dieser Aktienmarkt ist drastisch unterbewertet
Auf die extrem hohe Überbewertung der Aktienmärkte, allen voran der Weltleitbörse der USA, habe ich Sie schon mehrmals aufmerksam gemacht. In der kürzlich erschienenen Themenschwerpunkt-Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren habe ich die langfristige Bedeutung der fundamentalen Bewertung ausführlich dargelegt und gezeigt, womit Sie in den kommenden zehn bis zwölf Jahren realistischerweise rechnen müssen. Wenn Sie sich ernsthaft für die Börse interessieren, sollten Sie sich diese grundlegenden Analysen nicht entgehen lassen.
Außerdem sollten Sie wissen, dass es auch noch den einen oder anderen Markt gibt, der mit attraktiven Bewertungen lockt. Soviel sei hier verraten: Die deutsche
Börse gehört nicht dazu.
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen eine Gegenüberstellung wichtiger fundamentaler Kennzahlen der extrem überbewerteten US-Börse und eines stark unterbewerteten Landes, das ich meinen Lesern kürzlich schon zum Kauf empfohlen habe und demnächst weiter aufstocken werde.
Langfristig haben Value-Investoren die Nase vorn, weil sie Aktien attraktiv bewerteter Unternehmen kaufen und überbewertete Investments meiden oder verkaufen. Die Gegenüberstellung macht auf einen Blick deutlich, wo Sie nicht investiert sein sollten und wo Sie stattdessen kaufen müssen. Sie werden erstaunt sein, um welches Land es sich hierbei handelt. Jetzt Krisensicher Investieren 30 Tage kostenlos testen.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Erfolgreiche Value-Investoren brauchen viel Geduld und Disziplin. Beides zahlt sich aus.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Grunderwerbsteuer: Finanzämter auf der Suche nach Mehreinnahmen
Liebe Leserinnen und Leser,
die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die immer dann anfällt, wenn ein Grundstück von einem Eigentümer auf den nächsten übertragen wird. Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob der Erwerb durch einen Kaufvertrag, einen Grundstücktauschvertrag oder auf sonstige Weise zustande kommt. Grundstücke im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes sind neben dem Grund und Boden unter anderem auch Bruchteils- und Miteigentum oder Erbbaurechte. Grundlage der Besteuerung ist der notarielle Kaufpreis.
Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer stehen den Bundesländern zu. Seit dem Jahr 2006 dürfen die Länder den anzuwendenden Steuersatz selbst festlegen. Bis Ende 2006 lag der Steuersatz in allen Bundesländern einheitlich bei 3,5 Prozent. Anfang 2007 setzte das Land Berlin mit einer Anhebung des Steuersatzes auf 4,5 Prozent eine Aufwärtsspirale in Gang. Schrittweise zogen weitere Bundesländer nach, insgesamt gab es seitdem 26 Erhöhungen.
Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz derzeit zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass das Aufkommen der Grunderwerbsteuer von rund sechs Milliarden Euro im Jahr 2006 auf mehr als zwölf Milliarden Euro im Jahr 2016 gestiegen ist. So macht der Staat den Immobilienerwerb und damit das Wohnen für uns Bürger immer teurer!
Auch gesellschaftsrechtliche Veränderungen können die Steuerpflicht auslösen
Trotz der enormen Zuwächse bei der Grunderwerbsteuer sind die Finanzämter bestrebt, diese Steuerquelle noch weiter auszuschöpfen. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf den Fällen, in denen Grunderwerbsteuer bei Personen- oder Kapitalgesellschaften anfällt, und zwar im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Veränderungen. Es ist nämlich so, dass die Grunderwerbsteuer nicht nur bei Rechtsgeschäften entsteht, die unmittelbar auf den Erwerb eines Grundstücks gerichtet sind. Grunderwerbsteuer wird auch bei Rechtsgeschäften fällig, welche sich auf die Übertragung von Anteilen an Personen- oder Kapitalgesellschaften beziehen, sofern diesen Gesellschaften inländische Grundstücke gehören.
Relevante Vorgänge müssen dem Finanzamt angezeigt werden
Das Grunderwerbsteuergesetz stellt diese Fälle dem unmittelbaren Erwerb gleich. Begründet wird diese Ausweitung damit, dass ansonsten die Grunderwerbsteuer durch das Ausschöpfen von Gestaltungsmöglichkeiten leicht umgangen werden könnte. Dementsprechend können u. a. auch die Verschmelzung von Gesellschaften, der Wechsel im Gesellschafterbestand sowie die Übertragung von Anteilen oder die Vereinigung der Anteile in einer Hand die Grunderwerbsteuerpflicht auslösen. Gerichte, Behörden, Notare und Steuerschuldner sind verpflichtet, gesellschaftsrechtliche Veränderungen, die grunderwerbsteuerlich relevant sein können, dem zuständigen Finanzamt innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.
Intensivere Suche nach Grunderwerbsteuerfällen bei Gesellschaften
Trotz der genannten Anzeigepflichten werden gesellschaftsrechtliche Veränderungen den Finanzämtern häufig nicht bekannt. Solche Veränderungen werden oftmals verspätet oder gar nicht angezeigt, weil die grunderwerbsteuerliche Relevanz nicht gesehen wird. Vielfach werden solche Zusammenhänge erst bei Betriebsprüfungen erkannt und der zuständigen Stelle im Finanzamt zur Festsetzung der Grunderwerbsteuer mitgeteilt. Die Finanzverwaltungen mehrerer Bundesländer wollen nunmehr die Grunderwerbsteuer zu einem standardmäßigen Prüfungsfeld bei Betriebsprüfungen von Gesellschaften machen. Überdies sollen die Finanzämter, um potentielle Grunderwerbsteuerfälle festzustellen, häufiger das elektronische Handelsregister einsehen, in dem Gesellschafterlisten von Kapitalgesellschaften, Unternehmenskaufverträge und Handelsregisterauszüge abrufbar sind.
Steuerbescheide mit geschätzten Grundbesitzwerten sollen ergehen
Bei Gesellschafterwechseln, Umwandlungen oder Verschmelzungen ist eine Gegenleistung in Form eines Grundstückskaufpreises nicht vorhanden. Hier müssen die Finanzämter zunächst einen Grundbesitzwert ermitteln und diesen der Grunderwerbsteuer zugrunde legen. Häufig kommt es bei solchen Fällen zu langen Bearbeitungszeiten, da die Finanzämter weder zeitnah den Grundbesitzwert anfordern noch die Ermittlung dieses Werts selbst vornehmen. In manchen Fällen benötigen die Finanzämter Jahre für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer. Die Finanzämter in mehreren Bundesländern wollen zukünftig in Fällen mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen oder bei Verzögerungen der Feststellungen des Grundbesitzwerts zunächst einen Steuerbescheid mit geschätztem Grundbesitzwert erlassen. Die Steuerfestsetzung wird dann geändert, sobald die endgültigen Werte vorliegen.
Wie geht es weiter mit der Grunderwerbsteuer?
Darüber hinaus wollen die Finanzämter künftig bei verspäteten oder versäumten Anzeigen grundsteuerlich relevanter Vorgänge in verstärktem Umfang Verspätungszuschläge festsetzen. Weiterhin haben die verschiedenen Stellen innerhalb der Finanzverwaltung sich darauf verständigt, dass den Grunderwerbsteuerstellen zeitnah Kontrollmitteilungen über Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften sowie über Anteilsvereinigungen und -übertragungen bei Kapitalgesellschaften zugehen sollen. Wenn die genannten Maßnahmen greifen, sind weitere Einnahmenrekorde bei der Grunderwerbsteuer zu erwarten.
Allerdings haben einige politische Parteien vor der Bundestagswahl angekündigt, sich für Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer einzusetzen, jedenfalls für Ersterwerber
einer selbstgenutzten Immobilie. Dass diese Kräfte sich durchsetzen und es zu angemessenen Freibeträgen kommt, hofft sehr
Ihr
Gotthilf Steuerzahler