Themen- 06.10.2017
In Sachen Fed muss Trump jetzt Flagge zeigen
Das Machtzentrum der Fed wird neu besetzt
Dazu müssen Sie wissen, dass es insgesamt nur sieben Fed-Gouverneursposten gibt. Sie sind alle stimmberechtigt im wichtigsten geldpolitischen Entscheidungsgremium der USA, dem Offenmarktausschuss. Dieser besteht aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern: den sieben Fed-Gouverneuren, zu denen auch die Fed-Präsidentin gehört, dem Präsidenten der New York Fed sowie vier weiteren regionalen Fed-Präsidenten.
Alle wichtigen geldpolitischen Entscheidungen über die Höhe der Zinsen oder den Umfang der seit einigen Jahren in Mode gekommenen Anleihenkäufe der Zentralbank werden von diesem Komitee getroffen. Es bildet also das Machtzentrum der Geldpolitik, die ihren Machtanspruch in den vergangenen Jahren immer weiter ausgeweitet hat.
Trump darf jetzt wichtige geldpolitische Weichen stellen
Aus dieser ungewöhnlichen Konstellation ergibt sich für US-Präsident Trump die sehr seltene Gelegenheit, an einer der wichtigsten Schaltstellen der Macht klare und langfristig wirkende personalpolitische Zeichen zu setzen. Er darf gleich fünf der sieben wichtigsten geldpolitischen Pöstchen neu besetzen.
An dieser Stelle kann Trump ganz nach Belieben Einfluss nehmen und langfristige Weichen stellen, ohne dabei irgendeine Gesetzesvorlage durch den Kongress bringen zu müssen. Während seines Wahlkampfs trat Trump als großer Kritiker der Fed und ihrer Präsidentin Janet Yellen auf. Er äußerte sich sogar mehrmals sehr positiv über den Goldstandard als Währungssystem, und zu seinem Beraterstab gehörten ausgesprochene Zentralbank-Skeptiker.
Trump wir nach Goldmans Pfeife tanzen
Diese Positionierung habe ich in meinem Editorial in der Dezember 2016-Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren bereits als reines Wahlkampfgetöse abgetan und die Prognose gewagt, Trump wolle in Wirklichkeit ganz bewusst hohe Inflationsraten erzeugen oder sei zumindest bereit, sie in Kauf zu nehmen. Seine Sympathien für den Goldstandard würden in Zukunft keine Rolle mehr spielen.
Ich habe natürlich keine Ahnung, wie Trump die Vakanzen bei der Fed füllen wird und sehe auch keinen Sinn darin, mich an der Spekulation darüber zu beteiligen. Denn wichtig ist einzig und allein, welche personalpolitischen Entscheidungen er letztendlich treffen wird. Hier bietet sich ihm eine einzigartige Chance, seiner vollmundigen Ankündigung, den Sumpf
in Washington trocken zu legen, Taten folgen zu lassen.
Jetzt muss Trump zeigen, wofür er wirklich steht. Meine Prognose lautet: Trump wird sich auch in dieser Frage als Schaf im Wolfspelz entpuppen und auf die von Goldman Sachs vertretene Linie einschwenken.
Der neue Fed-Präsident erbt ein Riesenproblem
Wie auch immer die neue Zusammensetzung des Offenmarktausschusses aussehen wird, Tatsache ist, dass die Fed – ebenso wie die EZB und die Bank of Japan – schon jetzt in der Falle sitzt. Die Nullzinspolitik der vergangenen Jahre hat in Kombination mit den gigantischen Anleihenkaufprogrammen eine ökonomische Zeitbombe geschaffen, eine umfassende kreditfinanzierte Spekulationsblase, deren Platzen gravierende Folgen haben wird.
Tatsächlich sind die Fehlentwicklungen des laufenden Zyklus noch größer und umfassender als in den Jahren 1929, 2000 und 2007. Denn dieses Mal sind Aktien, Immobilien und Anleihen gleichzeitig betroffen, und das nahezu weltweit. Die Details dazu und was das für Sie als Anleger bedeutet, lesen Sie in meiner aktuellen Krisensicher
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Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Zu dem gleichen Ergebnis kommt übrigens kein Geringerer als die Anlegerlegende Jim Rogers. Er sagt: „Die nächste Krise wird die heftigste Ihres Lebens“. Sichern Sie sich rechtzeitig!
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Muss der deutsche Steuerzahler eine Schulungseinrichtung für ausländische Manager finanzieren?
Liebe Leserinnen und Leser,
die Förderung der Wirtschaft durch den Staat ist in Deutschland von großer politischer Bedeutung. Die Wirtschaftsförderung umfasst eine Fülle von Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und zur Umsetzung wirtschaftspolitischer Ziele, wofür Bund und Länder Jahr für Jahr Milliarden von Steuergeldern bereitstellen.
Zu den wichtigsten Bereichen der Wirtschaftsförderung gehören die regionale Wirtschaftsförderung, die Gründungs- und Mittelstandsförderung sowie die Forschungs- und Innovationsförderung. Zahlreiche staatliche und halbstaatliche Einrichtungen sind auf diesen Feldern aktiv. Sie vergeben Kredite und Zuschüsse für eine Vielzahl von Maßnahmen und unterstützen wirtschaftsnahe Einrichtungen. Immer neue Fördertatbestände werden entdeckt
und zusätzliche Förderprogramme beschlossen.
Bei erfolgreicher Förderung sollen sich die Fördermaßnahmen durch Wirtschaftswachstum, Beschäftigungszuwachs, Steuermehreinnahmen oder Attraktivitätsgewinne des betreffenden Standorts amortisieren. Es muss jedoch intensiv nachgehalten werden, ob die mit der Förderung angestrebten Ziele auch tatsächlich erreicht worden sind, also beispielsweise Investitionen getätigt oder Arbeitsplätze geschaffen wurden. Durch Wirkungsanalysen muss dementsprechend untersucht werden, ob durch die Fördermaßnahmen etwas erreicht wurde oder ob es lediglich zu Mitnahmeeffekten gekommen ist. Oft lässt sich allerdings nur schwer feststellen, ob die Fördergelder „mitgenommen“ wurden oder tatsächlich etwas bewirkt haben.
Ausländische Märkte sollen erschlossen werden
Ein weiterer bedeutsamer Teil der Wirtschaftsförderung ist die Förderung der Außenwirtschaft. Durch Maßnahmen der Außenwirtschaftsförderung will der Staat deutsche Unternehmen dabei unterstützen, ausländische Märkte zu erschließen und zu sichern. Um den Außenhandel zu fördern, übernehmen staatliche Stellen beispielsweise einen Teil der Kosten von Messen und Fachausstellungen im Ausland. Auch werden die Zahlungsansprüche von deutsche Unternehmen, die im Exportgeschäft tätig sind, durch Garantien abgesichert. Weiterhin gehört zur Förderung der Außenwirtschaft die Herstellung von Kontakten zur hiesigen Wirtschaft, was letztlich zu einer Steigerung der Exporte führen soll.
Finanzierung einer Schulungseinrichtung
Folgende Maßnahme eines Bundeslandes zur Außenwirtschaftsförderung, über deren Sinnhaftigkeit man nur den Kopf schütteln kann, wurde vor kurzem bekannt. Es ging um eine gemeinnützige GmbH, deren satzungsmäßige Aufgabe in der Aus- und Fortbildung von ausländischen Führungs- und Führungsnachwuchskräften besteht. Das betreffende Bundesland ist Mehrheitseigner der gemeinnützigen GmbH, die übrigen Anteile werden von Unternehmen des Privatrechts und von Kammern gehalten. Das Land finanziert die Schulungseinrichtung für ausländische Manager seit vielen Jahren durch Zuschüsse in Höhe von zuletzt 700.000 Euro jährlich. Die übrigen Anteilseigner der GmbH beteiligen sich nicht an der Finanzierung der Einrichtung.
Seminare und Betriebsbesichtigungen
Die vom Land finanzierte Schulungseinrichtung bietet eigene Seminare und solche für ein Bundesprogramm an. Zielgruppe sind ausgewählte Teilnehmer überwiegend aus dem osteuropäischen und asiatischen Raum. Die Seminare beinhalten u. a. Betriebsbesichtigungen oder Messebesuche. Entsprechend ihrer Fachrichtung werden die Seminarteilnehmer zu unterschiedlichen Unternehmensbesichtigungen eingeladen. Seminare und Betriebsbesichtigungen sollen Kontakte der Seminarteilnehmer mit der hiesigen Wirtschaft initiieren, die sich idealerweise zu engeren Wirtschaftsbeziehungen entwickeln und letztlich zu einer Steigerung der Exporte führen sollen.
Kaum zusätzliches Handelsvolumen aufgrund der Seminare
Im Rahmen einer Überprüfung wurde festgestellt, dass die Schulungseinrichtung für ihre eigenen Seminare keine messbaren oder verwertbaren Ergebnisse vorlegen konnte, die eine nennenswerte Wirkung belegen. Lediglich für die Seminare des Bundesprogramms deuten Wirkungsanalysen darauf hin, dass sie ein zusätzliches Handelsvolumen auslösen. Dieses verteilte sich jedoch auf das ganze Bundesgebiet und bezog sich nur zum Teil auf Unternehmen des finanzierenden Bundeslandes. Belastbare Hinweise, dass die mit der Förderung des Landes angestrebten Ziele erreicht werden, fehlen somit für die Seminartätigkeit. Das vom Haushaltsrecht geforderte erhebliche Landesinteresse an der weiteren Förderung konnte nicht belegt werden.
Das Land sieht einen außenwirtschaftlichen Nutzen
Das Wirtschaftsministerium des betreffenden Bundeslandes vertritt die Auffassung, dass die Tätigkeit der gemeinnützigen GmbH weiterhin von besonderem außenwirtschaftlichen Nutzen für das Land sei. Dies werde auch von den übrigen Anteilseignern so eingeschätzt. Die Unternehmensbesuche während der Seminare böten eine gute Plattform zur Entwicklung internationaler Beziehungen. Der Bekanntheitsgrad des Landes im Ausland werde gefördert.
Die Finanzierung durch das Land wurde reduziert
So lässt sich alles schönreden, es geht ja nur um Steuergelder! Gegen den angeblich so hohen außenwirtschaftlichen Nutzen der Schulungen spricht die Tatsache, dass sich die übrigen Anteilseigner nicht an der Finanzierung der Einrichtung beteiligen. Allerdings hat das Land den Haushaltsansatz für die Förderung der Bildungseinrichtung zwischenzeitlich auf 500.000 Euro gesenkt. Über ein Auslaufen der Förderung ab dem Haushaltsjahr 2021 wird diskutiert. Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass die Finanzierung zu diesem Zeitpunkt tatsächlich eingestellt wird, sagt erbost
Ihr
Gotthilf Steuerzahler