Themen- 22.09.2017
Wenn alle gegen Gold reden, müssen Sie kaufen
Tageszeitung fordert Verkauf des deutschen Goldschatzes ...
Wie von einem typischen Vertreter der Massenmedien nicht anders zu erwarten, gipfelt die Kolumne in der Forderung, die Bundebank sollte zumindest einen Teil dieses Goldes verkaufen, weil „doch ein Goldbarren in Wahrheit nichts anderes als ein totes Stück Metall (ist), von dem gar kein Ertrag ausgeht.“
Da ist es wieder, das allgegenwärtige Argument der Gold-Verächter, denen die einzigartigen monetären Eigenschaften des Edelmetalls ein Buch mit sieben Siegeln zu sein scheinen: Gold bringt keinen Ertrag.
Dass diesem Verzicht auf einen Ertrag ein wertvoller Vorteil gegenübersteht, wird offenbar nicht verstanden. Dabei ist dieser Vorteil in einer über alle Maßen verschuldeten Welt von unschätzbarem Wert: Im Unterschied zu Staaten und Unternehmen
kann Gold nicht Pleite gehen. Wer die von Staatspleiten gekennzeichnete Finanzgeschichte kennt, der weiß, was er von einem Zahlungsversprechen eines Finanzministers halten muss. Was nützt Ihnen der schönste in Aussicht gestellte Ertrag, wenn er gar nicht oder in entwertetem Geld gezahlt wird und Sie vielleicht sogar Ihr Geld nicht mehr zurückbekommen? Vor diesen Risiken schützen Sie sich mit Gold.
… und Kauf von Aktien
Doch dabei lässt es der Autor dieses Anti-Gold-Artikels nicht bewenden. Nein, er empfiehlt den Bundesbankern, mit den durch den Goldverkauf erzielten Gewinnen in Aktien zu spekulieren – und erwähnt dabei den DAX. Das entspricht natürlich voll und ganz dem Zeitgeist der Spekulationsblase, in der sich die Aktienmärkte längst wieder befinden. Die einst als konservativer Währungshüter angetretene Bundesbank soll sich jetzt, nachdem die Aktien seit der letzten großen Krise wieder gestiegen, als Aktienspekulant betätigen – weil Gold keinen Ertrag bringt. Es braucht nicht viel, um zu erkennen wie gefährlich dieser Vorschlag ist.
Kennen Sie das eherne Gesetz des Investierens?
Dieser Rat kommt ausgerechnet zu einer Zeit, in der die Aktienmärkte wieder extrem überbewertet sind. Daran lassen alle bewährten fundamentalen Kennzahlen keinen Zweifel, wie Sie in meiner am 26. September erscheinenden Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe zu diesem Thema ausführlich nachlesen können.
Dort zeige ich Ihnen anhand des ehernen Gesetzes des Investierens, wie wichtig die fundamentale Bewertung für Ihren langfristigen Ertrag tatsächlich ist. Wenn Sie ernsthaft wissen wollen, welchen Ertrag Sie in den kommenden 10 bis 12 Jahren von den Aktienmärkten realistischerweise erwarten dürfen und welche Risiken Sie erwartet, dann müssen Sie dieses eherne Gesetz kennen.
Das Fed-Modell ist ein Versager
Es gibt fundamentalanalytische Kennzahlen, die eine extrem hohe Korrelation von 80% bis 90% mit der langfristigen Performance der Aktienmärkte aufweisen. Doch davon ist an der Wall Street fast nie die Rede.
Stattdessen versucht man Ihnen Aktien des DAX und Dow trotz der hohen Überbewertung auch jetzt noch schmackhaft zu machen. Gewöhnlich verweist man dazu auf die langfristige Entwicklung des Aktienmarktes – und verschweigt Ihnen dabei einen wichtigen Teil der ganzen Wahrheit. Oder man zeigt Ihnen irgendeine Variante des sogenannten Fed-Modells, bei dem das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) mit dem Zinssatz verglichen wird.
Wie Sie in meiner bereits erwähnten Themenschwerpunkt-Ausgabe sehen werden, hält diese Vorgehensweise einer statistischen
Überprüfung ganz und gar nicht stand. Mit anderen Worten: Das Modell versagt komplett.
Wenn Sie Gold und andere Edelmetalle nicht nur als Sicherheitspolster sehen und in Aktien investieren möchten, sind Edelmetallaktien erste Wahl, da Sie zurzeit ein exzellentes Chance-Risiko-Verhältnis aufweisen. Für meine Leser habe ich gerade mehrere Edelmetallaktien zum Kauf empfohlen. Alle Orderdaten finden Sie in Krisensicher Investieren.
Ich wünsche Ihnen ein fröhliches Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Auf ETFs basierende passive Anlagestrategien erleben derzeit einen Boom. Aber was früher eine gute Investment-Idee im Sinne Kostolanys war, ist inzwischen problematisch. In Krisensicher Investieren sagen wir Ihnen alles, was Sie dazu wissen sollten, damit Sie keine unangenehme Überraschung erleben.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Jagdabgabe: Ein Ärgernis nicht nur für Jäger
Liebe Leserinnen und Leser,
die in ganz Deutschland erhobene Jagdabgabe wird von vielen Jägern kritisiert. Die Bundesländer wollen sie aber trotz aller Kritik nicht abschaffen.
Der deutsche Staat finanziert sich überwiegend durch die Erhebung von Steuern. Daneben hat er sich aber noch weitere Zugriffsmöglichkeiten auf das Geld seiner Bürger geschaffen wie Gebühren, Beiträgen und Sonderabgaben. Letztere spielen in der öffentlichen Diskussion kaum eine Rolle, können aber für die Zahlungspflichtigen ein großes Ärgernis darstellen.
Sonderabgaben sind Geldleistungspflichten, die einem begrenzten Personenkreis auferlegt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die mit der Abgabe belastete Gruppe
dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck evident näherstehen als jede andere Gruppe oder die Allgemeinheit der Steuerzahler. Aus dieser Sachnähe muss eine besondere Gruppenverantwortung für die Erfüllung der mit der Sonderabgabe zu finanzierenden Aufgabe entspringen.
Das Aufkommen von Sonderabgaben darf dementsprechend nicht zur Finanzierung von allgemeinen Staatsaufgaben verwendet werden, vielmehr müssen die Gelder gruppennützig, also im Interesse der Gruppe der Abgabepflichtigen, ausgegeben werden. Sonderabgaben dürfen nur so lange erhoben werden, bis der mit ihnen verfolgte Zweck erreicht ist.
Das Aufkommen beträgt mehrere Millionen Euro im Jahr
In allen Bundesländern wird auf der Grundlage des jeweiligen Landesjagdgesetzes eine Jagdabgabe erhoben, zumeist zusammen mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheins. Das Aufkommen aus der Jagdabgabe steht dem jeweiligen Land zu. Die Höhe der von den Jägern zu entrichtenden Abgabe ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, zumeist liegt sie unter 50 Euro im Jahr. Gleichwohl kommen in den größeren Bundesländern jährlich einige Millionen Euro zusammen. Nach den geltenden Bestimmungen sind die Mittel zur Förderung des Jagdwesens zu verwenden. Häufig haben die Länder Förderrichtlinien erlassen, die detailliert regeln, wofür das Aufkommen aus der Jagdabgabe im Einzelnen ausgegeben werden darf.
Anhaltende Kritik der Jäger
Bei den zur Zahlung verpflichteten Jägern gab es und gibt es immer noch Widerstand gegen die Jagdabgabe. Die Kritik aus den Reihen der Jäger geht dahin, dass von dem vielen Geld aus der Abgabe zu wenig an die Jägerschaft zurückfließe. Hunderttausende Euro würden für Alibi-Projekte ausgegeben, die niemand brauche, dagegen fehle Geld für wichtige Belange der Jäger. Verbände der Naturschützer und Landwirte versuchten, die Mittel der Jagdabgabe für ihre Zwecke zu nutzen. Zum Teil würden Verwaltungskosten und Forschungsvorhaben aus der Jagdabgabe finanziert.
Um der anhaltenden Kritik Rechnung zu tragen, haben einige Bundesländer in den letzten Jahren die Regelungen über die Verwendung der Jagdabgabe verschärft mit dem Ziel, dass mehr Geld den Jägern
direkt oder indirekt zugutekommt.
Die Verwaltungsgerichte teilen die Zweifel an der Jagdabgabe nicht
Mehrfach haben Jäger den Weg zu den Verwaltungsgerichten beschritten, um unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Jagdabgabe zu Fall zu bringen. Die Verwaltungsgerichte haben jedoch entschieden, dass die Jagdabgabe den Anforderungen genüge, die an die Erhebung einer derartigen Sonderabgabe zu stellen seien. Die aus der Jagdabgabe zu finanzierenden Förderzwecke lägen vor allem im Interesse der Jagdscheininhaber. Der Gesetzgeber habe dieser Gruppe zu Recht insoweit eine besondere Finanzierungsverantwortung zugewiesen, welche die Sonderbelastung mit der Jagdabgabe rechtfertige. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte hat bislang nicht zu einer Befriedung geführt, mit weiteren Klagen von Jägern ist zu rechnen.
Die Länder wollen die Jagdabgabe beibehalten
Die zuständigen Umweltministerien in den Ländern halten die Erhebung der Jagdabgabe auch in Zukunft für zweckmäßig und geboten. Würde man die Förderung des Jagdwesens den Jagdverbänden überlassen, müssten diese höhere Mitgliedsbeiträge erheben. Dann bestünde die Gefahr, dass der Organisationsgrad der Jäger abnehmen und damit das Mittelaufkommen sinken werde.
Den Umweltministerien geht es ersichtlich nur darum, dass möglichst viel Geld für Fördermaßnahmen zur Verfügung steht. Ob die geförderten Maßnahmen auch wirklich erforderlich sind, ist eine ganz andere Frage. Dass die Jagdverbände das Jagdwesen in eigener Regie voranbringen könnten, vermögen die Ministerien nicht zu akzeptieren.
Politiker mögen Sonderabgaben
Generell gilt, dass Sonderabgaben für die Politik einen gewissen Reiz haben. Ihre Einführung ist leichter zu begründen als eine Steuererhöhung, da es ja immer um ein konkretes Anliegen, um einen gut gemeinten Zweck, geht. Hat man eine Sonderabgabe erst mal ins Leben gerufen, steht das Aufkommen Jahr für Jahr für den betreffenden Zweck zur Verfügung, unabhängig von den üblichen Verteilungskämpfen um die begrenzten Haushaltsmittel. Eine feine Sache aus der Sicht der betreffenden Fachpolitiker.
Vor diesem Hintergrund ist bei den meisten Sonderabgaben nicht zu erwarten, dass der mit ihnen verfolgte Zweck je erreicht wird und sie wegfallen. Eher ist zu befürchten, liebe Leserinnen und Leser, dass ihre Zahl weiter zunehmen wird, sagt resigniert
Ihr
Gotthilf Steuerzahler